Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Der einzige sachliche Unterschied ist, dass das Gesetz von der "Abgabe" der Erklärung spricht, während das Muster von "Absendung" spricht, wobei ich da bei zwingend in Textform abzugebenden Erklärungen noch keinen echten Unterschied erkennen kann.
    Ich auch nicht, aber vielleicht ja: Prof. Dr. Ellenberger. Ich finde sogar, dass Absendung die Abgabe einer Text-Erklärung besser für Verbraucher verständlich beschreibt, als diese selbst; da werden bei schriftlichen Erklärungen viele denken: Der Zeitpunkt der Unterschrift zählt.

    Schräg an § 357 I 3 aF BGB: Er passt nicht so recht mit § 130 I Satz 2 BGB zusammen, will mir scheinen. Aber so was gibt's ja auch öfter mal.

    Eher schon ist "Empfang" und "Zugang" different. Zugang ist bekanntlich der Zeitpunkt, zu dem mit Kenntnisnahme der Erklärung zu rechnen ist. Gerade bei E-Mail und Fax kann zwischen dem Empfang und diesem Zeitpunkt gern eine Datumsgrenze liegen. Sowohl für Empfang als auch Zugang gilt: Wann das war, können Verbraucher nie wissen, so lange die Bank oder Sparkasse das nicht mittteilt oder sie ihre Erklärung nicht als Einschreiben mit Rückschein oder sogar regelrechte Zustellung auf den Weg gebracht haben.

  3. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Ja, und ich habe auch schon mit dem zuständigen Anwalt gesprochen, der sich seinerseits aber noch mit dem BGH-Anwalt abstimmen wollte. Ich werde berichten, sobald ich mehr weiß.

    Leider hat das Gespräch keine zusätzlichen Informationen gebracht. Offenbar war die Verhandlung sehr kurz. Knackpunkt waren die Widerrufsfolgen, wie hier ja bereits diskutiert wurde. Neben der 30-Tages-Frist wurde vom BGH wohl auch die Formulierungen zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung im Fall des Widerrufs kritisiert.

    Genaueres werden wir wohl erst mit der Begründung erfahren. Da es sich um ein "kleineres Urteil" handelt, rechnet der Anwalt nicht damit, dass wir auf die Begründung so lange warten müssen wie beim November-Urteil.

  4. Avatar von RonMcDon
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Forengemeinde,

    mein Ombudsmannverfahren gegen die BHW ist abgeschlossen. Bearbeitungszeit 1 Jahr. Trotz bestätigter fehlerhafter WRB natürlich meine Beschwerde abgelehnt.

    Aufgrund 2 Sterbefälle in der FAmilie habe ich mich längere Zeit nun nicht mehr mit dem Thema beschäftigt.

    Es werden im Schlichterspruch BGH-Urteile aus 2016 erwähnt. Das schreckt natürlich erst mal ab. Habe Zweifel am Schlichterspruch. Ombudsmann erwähnt, ich habe nach knapp 10 Jahren erst den Widerruf eingereicht. Das ist völliger Blödsinn. 07/2009 war Aufhebungsvereinbarung, Korrespondenz mit BHW seit 2015 (=6 Jahre), seit 01/2016 Ombudsverfahren, formeller Widerruf in 06/2016 = 7 Jahre.

    Gerne lade ich den Schlichterspruch zum "Erfahrungsaustausch" hoch, vor allem auch für diejenigen, die überlegen einen Ombudsweg einzuschlagen. Fazit: Auch wenn es kostenfrei ist, jedoch zu lange Bearbeitungszeit und über Anwalt möglicherweise doch schnellere Lösungen möglich.Neutralität stelle ich in Frage.

    Aber ich muß mich mal in die erwähnten Urteile reinlesen. Ist der Bescheid schwachsinnig? Bzw. macht , bzw. ob eine juristische KLärung Sinn ? Freue mich auf ein Feedback von Euch.

    Gruß
    Ron
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  5. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Zeitmoment bei der Verwirkung wird zwischen Abschluss des Vertrags und Widerruf berechnet. Soweit hat der Ombudsmann recht. Dann ist es Einzelfallentscheidung, in die Beendigung und Aufhebung einzubeziehen sind. Als Ergebnis kann argumentativ dann sicher beides begründet werden. Schwachsinnig ist der Bescheid sicher nicht.

  6. Avatar von reCthAbEr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Risiko, dass Verwirkung anzunehmen ist, steigt allerdings wohl erheblich, wenn Kreditnehmer im Hinblick auf das Widerrufsrecht, aber ohne es zunächst auszuüben, mit der Bank oder Sparkasse verhandeln oder jedenfalls ins Gespräch zu kommen versuchen. Wenn dann nicht zügig entweder eine Vereinbarung über die Fortsetzung des Kredits oder eben der Widerruf gekommen ist, lässt sich Verwirkung gut begründen. Richtig allerdings: Der bloße Zeitablauf kann nicht zur Verwirkung führen. Nichtstun in Unkenntnis des fortbestehenden Widerrufsrechts erscheint mir angesichts der BGH-Ansagen zum Thema auch eher nicht als Umstand, der eine Verwirkung begründen kann; ich finde den Schlichtungsspruch insoweit nicht überzeugend.

  7. Avatar von donifl
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @reChtHabER

    Aber wäre es in der Zeit nicht auch der Bank möglich gewesen nachzubelehren wenn ihr schon bewusst sein muss das sich der DN mit dem Thema beschäftigt?

  8. Avatar von reCthAbEr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von donifl
    @reChtHabER

    Aber wäre es in der Zeit nicht auch der Bank möglich gewesen nachzubelehren wenn ihr schon bewusst sein muss das sich der DN mit dem Thema beschäftigt?
    Ja, sicher. Aber wer mit der Bank spricht, kennt ja sein Widerrufsrecht schon mehr oder weniger genau & wird sich etwas schwer damit tun, von der Bank zu verlangen, dass sie ihm jetzt bitte ganz genau erklärt, was er ja ohnehin schon zumindest ziemlich genau weiß... Oder nicht?

  9. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von reCthAbEr
    Das Risiko, dass Verwirkung anzunehmen ist, steigt allerdings wohl erheblich, wenn Kreditnehmer im Hinblick auf das Widerrufsrecht, aber ohne es zunächst auszuüben, mit der Bank oder Sparkasse verhandeln oder jedenfalls ins Gespräch zu kommen versuchen.
    Das kann ich aus unserer Praxis bestätigen. Ich habe neulich auch ein Urteil in die Finger bekommen, in dem ein Widerruf eines laufenden Darlehens wegen Verwirkung abgelehnt wurde. Grund: Der Kreditnehmer hatte, anstatt klipp und klar den Widerruf zu erklären, mit der Bank über eine Absenkung der Zinsen verhandelt und von sich aus einen Vergleich angeboten. Das war besonders ärgerlich, weil es sich ansonsten eigentlich um ein bombensicheren Fall gehandelt hat. (Sparkasse "Frist im Einzelfall prüfen")

    Ich weiß, dass diese Vorgehensweise nicht unüblich ist, weil viele Verbraucher konfliktscheu sind und lieber "im Guten" eine Lösung mit ihrer Bank finden. Ich habe es damals bei meinem ersten Widerruf genauso gemacht, was mir zum Glück nicht geschadet hat. Auch bei der "Interessengemeinschaft Widerruf" hatten wir anfangs sogenannte "weiche Widerrufsschreiben" verwendet, in denen der Widerruf lediglich angedroht wurde und gleichzeitig Vergleichsbereitschaft signalisiert wurde. Diese Schreiben verwenden wir aber schon lange nicht mehr, weil sie nur Probleme gebracht haben.

    Also: Auch wenn man eigentlich vergleichsbereit ist, gilt: Widerruf klar aussprechen, dann ggf. Verhandlungsbereitschaft zeigen. Nicht andersrum.

  10. Avatar von donifl
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ganz genau wissen ist glaube ich bei der ganzen Thematik relativ, da keiner wohl im Vorhinein, vor allem als Laie, genau wissen kann wie ein eventueller Rechtsstreit ausgehen wird. Ein Gespräch mit der Bank vorab finde ich daher alleine etwas dünn als Verwirkungsgrund. Eine einfache Nachbelehrung wäre da wohl der deutlich zweckmäßigere Weg, noch dazu weil man damit den DN unter erheblichen Zeitdruck setzt.

    Den Banken muss ja wohl auch klar sein, dass bei Uneinigkeit über die Wirksamkeit eines Widerrufs auch der DN erstmal prüfen, und zwar professionell, lassen muss wie die Chancen für ihn stehen.

    Als Bank einfach zu sagen ich verlass mich jetzt mal darauf das der DN doch nicht widerruft halte ich für nicht ausreichend.

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sparda Bank Südwest eG, Verträge vom 19.02.2008
    Landgericht Mainz, Urteil vom 23.01.2017
    Aktenzeichen 5 O 242/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover
    Besonderheit: Es ging um zwei Kreditverträge, einen davon von der KfW gefördert. Das Landgericht hielt die Widerrufsbelehrung jeweils für falsch, weil danach die Frist für den Widerruf zwar einen Tag nach Erhalt aller wichtigen Vertragsinformationen, aber „nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses“ beginnt. Das ist aus Sicht der Richter irreführend, weil die Frist, auch wenn der Vertragsschluss als letztes erfolgt und daher das der entscheidende Zeitpunkt ist, erst am Tag danach beginnt. Außerdem werden Verbraucher in diesem Fall in der Regel gar nicht erkennen können, wann die Frist genau beginnt. Der Vertragsschluss erfolgt mit Zugang der Annahmeerklärung des Kreditnehmers bei der Bank. Wann das ist, können Verbraucher unter normalen Umständen nicht wissen. Das Gericht stellte fest, dass bei Verträge sich durch den Widerruf in Rückgewährschuldverhältnisse umgewandelt haben. Außerdem muss die Bank das Honorare des Klägeranwalts für außergerichtliche Tätigkeit übernehmen.
    [neu 27.01.2017]

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 144/15: Keine Verwirkung, kein Rechtsmissbrauch => Rückabwicklung
    Tenor

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 1.7.2015 – 8 O 290/14 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

    1. Es wird festgestellt, dass die Klage zu 1) erledigt ist.

    2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.368,46 € zu zahlen.

    3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    4. Es wird festgestellt, dass die Hilfswiderklage der Beklagten erledigt ist, soweit die Beklagte die Verurteilung der Kläger zur Zahlung von 82.376,37 € begehrt hat; im Übrigen wird die Hilfswiderklage abgewiesen.

    5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

    OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15: dito

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Das kann ich aus unserer Praxis bestätigen. Ich habe neulich auch ein Urteil in die Finger bekommen, in dem ein Widerruf eines laufenden Darlehens wegen Verwirkung abgelehnt wurde. Grund: Der Kreditnehmer hatte, anstatt klipp und klar den Widerruf zu erklären, mit der Bank über eine Absenkung der Zinsen verhandelt und von sich aus einen Vergleich angeboten. Das war besonders ärgerlich, weil es sich ansonsten eigentlich um ein bombensicheren Fall gehandelt hat. (Sparkasse "Frist im Einzelfall prüfen")

    Ich weiß, dass diese Vorgehensweise nicht unüblich ist, weil viele Verbraucher konfliktscheu sind und lieber "im Guten" eine Lösung mit ihrer Bank finden. Ich habe es damals bei meinem ersten Widerruf genauso gemacht, was mir zum Glück nicht geschadet hat. Auch bei der "Interessengemeinschaft Widerruf" hatten wir anfangs sogenannte "weiche Widerrufsschreiben" verwendet, in denen der Widerruf lediglich angedroht wurde und gleichzeitig Vergleichsbereitschaft signalisiert wurde. Diese Schreiben verwenden wir aber schon lange nicht mehr, weil sie nur Probleme gebracht haben.

    Also: Auch wenn man eigentlich vergleichsbereit ist, gilt: Widerruf klar aussprechen, dann ggf. Verhandlungsbereitschaft zeigen. Nicht andersrum.
    Nun ja, das haben wir ja immer gesagt, zuerst Fakten schaffen, dann reden.

    Aber das OLG N sieht selbst in dem Fall, dass man vor WR bei der Bank aufschlägt und bzgl. der Möglichkeit für bessere Konditionen nachzufragen,
    weder ein rechtsmissbräuchliches Verhalten noch das Umstandsmoment für die Verwirkung als erfüllt an... Urteil liegt mir vor


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  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Das kann ich aus unserer Praxis bestätigen. Ich habe neulich auch ein Urteil in die Finger bekommen, in dem ein Widerruf eines laufenden Darlehens wegen Verwirkung abgelehnt wurde. Grund: Der Kreditnehmer hatte, anstatt klipp und klar den Widerruf zu erklären, mit der Bank über eine Absenkung der Zinsen verhandelt und von sich aus einen Vergleich angeboten. Das war besonders ärgerlich, weil es sich ansonsten eigentlich um ein bombensicheren Fall gehandelt hat. (Sparkasse "Frist im Einzelfall prüfen")
    Ärgerlich sicher, aber keinesfalls durch die BGH-Rechtsprechung gedeckt. Ich weise dazu auf das bekannte Matratzenurteil - BGH-Urteil vom 16. März 2016 · Az. VIII ZR 146/15 - hin.

    Der Kläger hatte auch nach Vertragsschluss zunächst versucht den Kaufpreis unter Hinweis auf sein bestehendes WRR zu drücken und nachdem dies fehlschlug den WR ausgesprochen. Das sah die Beklagte als rechtsmissbräulich an, hatte mit dieser Auffassung aber vor dem BGH keinen Erfolg.

  15. Avatar von nice
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 144/15: Keine Verwirkung, kein Rechtsmissbrauch => Rückabwicklung



    OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15: dito



    @ Eugh, lese ich das Urteil richtig, dass die Bank 19.000 Euro gefordert hat und nun an den DN noch 3.300 Euro zahlen muss????

  16. Avatar von donifl
    donifl ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vor einiger Zeit hat jemand geschrieben das die DKB nun nicht mehr von der Kanzlei WilmerHale vertreten wird.
    Auch ich habe heute die Nachricht von unserem Rechtsanwalt erhalten das die DKB nun von K&L Gates LLP vertreten wird.

    Ich hoffe das das das keine negativen Auswirkungen auf unsere Verhandlung vor dem LG Berlin am 16.02. bedeutet, nachdem ja seit Klageeinreichung schon fast ein Jahr um ist....

    Hat denn schon jemand Erfahrung mit besagter Kanzlei?

  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    RA Melber von WilmerHale ist zu der neuen Kanzlei gewechselt und hat wohl die DKB als Mandantin mitgenommen...

  18. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ärgerlich sicher, aber keinesfalls durch die BGH-Rechtsprechung gedeckt. Ich weise dazu auf das bekannte Matratzenurteil - BGH-Urteil vom 16. März 2016 · Az. VIII ZR 146/15 - hin.

    Der Kläger hatte auch nach Vertragsschluss zunächst versucht den Kaufpreis unter Hinweis auf sein bestehendes WRR zu drücken und nachdem dies fehlschlug den WR ausgesprochen. Das sah die Beklagte als rechtsmissbräulich an, hatte mit dieser Auffassung aber vor dem BGH keinen Erfolg.

    Ihr müsst aber bitte Rechtsmissbrauch und Verwirkung auseinander halten. Das sind beides Unterfälle des § 242 BGB und gerade bei der Verwirkung und der Vorgabe des BGH, alle Umstände des Einzelfalls in die Würdigung mit einzubeziehen, ist das sicherlich auch ein Umstand, den man mit werten darf. Dass das vorherige Verhandeln den Widerruf nicht rechtsmissbräuchlich macht (hat das OLG Stuttgart auch schon anders gesehen), heißt nicht, dass man das bei der Verwirkung nicht mit heranziehen dürfte.

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    LG Köln, 29.12.2016 - 15 O 195/16 - Achtung, Klägerin war eine Bank - und deren Klage wurde abgewiesen. War das eine "Präventivklage"?
    Die Klägerin beantragt,

    festzustellen, dass der zwischen den Parteien am 01.06./08.06.2010 zu den Konto Nr. #####/#### und #####/#### geschlossene Darlehensvertrag durch den Widerruf der Beklagten vom 16.03.2015 nicht in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde, sondern wirksam fortbesteht.
    Vielleicht ist für den Einen oder die Andere auch der Rest des Urteils lesenswert (verfügbar über den o.g. Link bei NRWE).

    PS: Sorry, ich fand den Eintrag eben auch bei test.de - dürfte hier also bereits bekannt sein.

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist Euch dieses Verfahren schon bekannt?

    LG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2016 - 12 O 84/15 => Berufung s.u.
    OLG Stuttgart, Urteil vom 11.10.2016 - 6 U 48/16 => Revision zugelassen:
    Die Revision wird im Hinblick auf die höchstrichterlich bislang nicht geklärte Frage, ob die von der Beklagten gewählte Formulierung „nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags“ geeignet ist, den durch den Beginn der Widerrufsbelehrung gewonnenen falschen Eindruck hinreichend zu korrigieren, insgesamt zugelassen.
    OLG Stuttgart, ??Beschluss?? vom 22.11.2016 - 6 U 48/16 => ?

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die arme DKB hat es wirklich nicht leicht:

    https://www.pnn.de/pm/1151524/

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