Ich würde das so deuten mit Adresse an beide Parteien:
"Einigt Euch auf die Basis +2,5Prozentpunkte, es gibt weder die Basis +5Prozentpunkte noch nur nach der Berechnung der Zinsmarge..."
Ich nehme an, dass die Zinsmarge seitens der VoBa vorgetragen wurde, ist z.Zt. in Mode... aber man vergisst, dass Nutzungen der Ertrag sind (Verweiskette §100 und 99 BGB)
und nicht der Gewinn. Die Marge ist quasi der Überschuss und das ist salopp gesagt, der Gewinn (Ertrag - Aufwand)
Das ist aber falsch! Wird aber so von den Banken vorgetragen! Vorher haben sie bei den Basis+5Prozentpunkten mit den 2,5pp argumentiert....jetzt mit der Marge...
Ihr könntet jetzt noch gegen halten mit dem Durchschnittszinssatz der Bank, was sie also quer über alle Kredite durchschnittlich an Zinssatz hatte...
oder falls RSV vorhanden (und dadurch Euer Kostenrisiko gedeckt ist)
und das ganze schnell beendet werden soll, Euch Eurerseits auf einen Vergleich mit Basis +2,5Prozentpunkten einigen, das natürlich an das Gericht schicken...
Angst vor dem Gutachten hätte ich nicht, ausser es ist keine RSV im Spiel. Wird aber selten in Auftrag gegeben.
An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass oft Prof.Dr. Konrad Wimmer als Sachverständiger bestellt wird. So u.a. auch vom LG Heilbronn (GS BSK Schwäbisch Hall AG)
https://www.beck-shop.de/Prof-Dr-Konr...r&author=12444
Prof.Dr. Wimmer ist aber auch für MSGillardon tätig
https://msggillardon.de/referenten
(letzter Eintrag)
MSGillardon ist software Spezialist für Banken, insbesondere Sparkassen.
Stichwort "Marzipan"
https://msggillardon.de/loesungen/the...lkulation.html
Jemand, der für Bankennahe Unternehmen tätig ist und Einkünfte bezieht, ist für mich kein
unabhängiger Gutachter....