Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von jensalgebra
    Einen habe ich noch vergessen : als mein Anwalt ein Argument der Richterin mit einem Urteil des OLG Nürnberg entkräften wollte, war die Reaktion: "Ach wissen Sie, Nürnberg ist so weit weg..."
    Da war auch er dann erst einmal sprachlos...

    da hätte ich dann darauf geantwortet, dass das OLG Nürnberg aber ganz nah am BGH liegt... aber klar, Karlsruhe liegt für diese Richterin wohl dann gleich weit weg...

  3. Avatar von Majestix
    Majestix ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Tag zusammen,

    ich bin neu in diesem Forum und habe mich angemeldet, weil ich einen Fall zum Art. 229 § 38 Abs.3 EGBGB habe, die Kläger haben den Widerruf am 21.06.2016 um 17.10 Uhr erklärt, der Darlehensvertrag war aus dem Jahre 2003 und wurde bereits 2013 abgelöst. Das LG hat sich in 1. Instanz der Rechtsansicht von Omlor NJW 2016,1265 angeschlossen, wonach der Widerruf am 21.06.2016 ab 0.00 Uhr bzw. am 20.06.2016 ab 24.00 Uhr nicht mehr möglich war!
    Gibt es zwischenzeitlich in der Literatur andere Ansichten??

    Grüße

  4. Avatar von Cookiemonster
    Cookiemonster ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dr. Schnauder hat bei Juris die BGH-Entscheidung XI ZR 482/15 vom 11.10.2016 https://www.juris.de/jportal/portal/t...enachricht.jsp kommentiert.

  5. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zur Frage der Verwirkung beim Widerruf bereits beendeter Darlehensverträge herrscht allgemein große Unsicherheit. Ich habe mal die Lage aus unserer Sicht zusammengefasst:

    Widerrufsjoker - Verwirkung beim Widerruf bereits beendeter Darlehen

  6. Avatar von Texis
    Texis ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Na da passt doch bestens das OLG Frankfurt Urteil vom 14.12.2016, Az.: 19 U 13/16 hin.

    https://www.lareda.hessenrecht.hessen...#docid:7735014

    Alles verwirkt was nach Ende des Vertrages widerrufen wird. Selbst wenn sich der DN die rechtliche und tatsächliche Überprüfung der gezahlten Vorfälligkeit vorbehalt.

    Wie man so locker flockig Verjährungsregelungen und das gesamte Rechtsgefüge aushebeln kann, kann ich nur schwer nachvollziehen. Kaum geht es mal gegen eine Bank ist jeder Anspruch verwirkt oder rechtsmissbräuchlich. Wenn man irgendwann sagt Widerruf ist verwirkt, weil normale Rückforderungsansprüche verjährt wären, kann ich ja nachvollziehen, aber sowas.

  7. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  8. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Majestix
    Guten Tag zusammen,

    ich bin neu in diesem Forum und habe mich angemeldet, weil ich einen Fall zum Art. 229 § 38 Abs.3 EGBGB habe, die Kläger haben den Widerruf am 21.06.2016 um 17.10 Uhr erklärt, der Darlehensvertrag war aus dem Jahre 2003 und wurde bereits 2013 abgelöst. Das LG hat sich in 1. Instanz der Rechtsansicht von Omlor NJW 2016,1265 angeschlossen, wonach der Widerruf am 21.06.2016 ab 0.00 Uhr bzw. am 20.06.2016 ab 24.00 Uhr nicht mehr möglich war!
    Gibt es zwischenzeitlich in der Literatur andere Ansichten??

    Grüße
    Nicht nur das, soweit mir bekannt, war Omlor bisher der einzige, der das für richtig hält. Der Wortlaut der Regelung ist eindeutig. Die "drei Monate nach dem 21. März 2016" beginnen am 22.03.2016 um 0 Uhr und laufen am 21.06.2016 ab. Herrn Omlors Argumentation, wonach gemeint war: drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 21.06.2016, 0 Uhr, ist mit dem Gesetz nicht vereinbar. So sah es etwa Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel in seinem Vortrag bei der Iff-Jahrestagung letztes Jahr; beim Bankrechtstag im November hat er sich wohl auch noch mal geäußert, aber das weiß ich nicht genau. test.de macht in der Chronik unter 20.05.2016 ganz gegen deren Gewohnheit auch eindeutige Ansagen. Einen weiteren Aufsatz zum Thema kenne ich nicht; wahrscheinlich sind sich ernstzunehmende Rechtswissenschaftler zu schade dafür, sich zu einer nicht nachvollziehbaren Einzelauffassung angesichts des klaren Wortlaut des Gesetzes schriftlich zu äußern. Mögliches Risiko allerdings: Der Eingang der Widerrufserklärung um 17.10 Uhr am 21.06.2016 kann unter Umständen dazu führen, dass der Zugang erst am nächsten Werktag erfolgte; das dürfte davon abhängen, ob das eine Bank-, Sparkasse- oder -filiale ist, wo um die Zeit noch mit Eingang von Erklärungen gerechnet werden muss. Bei Hauptgeschäftsstellen dürfte das oft so sein. Noch dazu gibt's in vielen Bank- und Sparkassen-Geschäftsbedingungen Regelungen über den Annahmeschluss von diversen Aufträgen, wenn der immer bei 18 Uhr liegt, ist 17.10 Uhr natürlich rechtzeitig.

  9. Avatar von nice
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Ja, vor dem LG ist das auch noch alles schön und gut.

    Die DKB geht zu 100 % in Berufung und am OLG Brandenburg wird das ganze für die Bank schön korrigiert, wie immer!

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von nice
    Ja, vor dem LG ist das auch noch alles schön und gut.

    Die DKB geht zu 100 % in Berufung und am OLG Brandenburg wird das ganze für die Bank schön korrigiert, wie immer!
    Jein. Kommt darauf an, was gefordert wurde. Haben die Kläger erstinstanzlich nur die B+2,5Prozentpunkte gefordert dann wird es dabei bleiben.

    Mit den Kosten für die HWK wird bei sofortigen Anerkenntnis der Kläger, was sie wohl getan haben,
    sich nicht viel ändern.

  11. Avatar von nice
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Jein. Kommt darauf an, was gefordert wurde. Haben die Kläger erstinstanzlich nur die B+2,5Prozentpunkte gefordert dann wird es dabei bleiben.

    Mit den Kosten für die HWK wird bei sofortigen Anerkenntnis der Kläger, was sie wohl getan haben,
    sich nicht viel ändern.

    Auch nicht so ganz, dass LG berechnet nur bis zum Widerruf und spricht der Bank danach kein NE zu.

    Allerdings sieht das OLG dieses anders und spricht der Bank, meistens, den vollen Vertragszins auch nach dem Widerruf zu.

    Und da kommt es neben den 2,5 wieder zu einer ordentlichen Änderung der Summe.

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von jensalgebra
    Einen habe ich noch vergessen : als mein Anwalt ein Argument der Richterin mit einem Urteil des OLG Nürnberg entkräften wollte, war die Reaktion: "Ach wissen Sie, Nürnberg ist so weit weg..."
    Da war auch er dann erst einmal sprachlos...
    Frage an die Juristen:
    Kann man als Kläger (bzw. KV) eigentlich darauf bestehen, dass das Gericht eine solche Aussage dann so auch ins Protokoll aufnimmt (im o.g. Fall zusammen mit dem Hinweis des KV, dass mit einem anderen Urteil argumentiert gut werden könne)? Würde das im Protkoll etwas nützen?

  13. Avatar von PusteBlume15
    PusteBlume15 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen.
    Ich brauche mal Rat.
    In meinem Fall ist es so:
    Widerruf durch Anwalt am 1.4.15.

    Der Fall ist beim Landgericht und der zuständige Richter hat uns nunmehr in einem Beschluss mitgeteilt dass sofern wir uns nicht einigen er ein finanzmathematisches Gutachten einholen muss denn gefordert hatten wir 5 % der Richter würde höchstens 2,5 % an erkennt allerdings stellt die Volksbank sich quer daher soll die Frage durch einen Gutachter geklärt werden

    Nun zu meiner Frage uns wird jetzt von dem Anwalt quasi geraten uns doch mit der Gegenseite zu vergleichen da wir durch das Gutachten in jedem Falle viel weniger bekommen würden als die 2,5%.

    War das bei einem von hier im Forum auch so das ein Gutachten eingeholt werden musste ?

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von PusteBlume15
    Hallo zusammen.
    Ich brauche mal Rat.
    In meinem Fall ist es so:
    Widerruf durch Anwalt am 1.4.15.

    Der Fall ist beim Landgericht und der zuständige Richter hat uns nunmehr in einem Beschluss mitgeteilt dass sofern wir uns nicht einigen er ein finanzmathematisches Gutachten einholen muss denn gefordert hatten wir 5 % der Richter würde höchstens 2,5 % an erkennt allerdings stellt die Volksbank sich quer daher soll die Frage durch einen Gutachter geklärt werden

    Nun zu meiner Frage uns wird jetzt von dem Anwalt quasi geraten uns doch mit der Gegenseite zu vergleichen da wir durch das Gutachten in jedem Falle viel weniger bekommen würden als die 2,5%.

    War das bei einem von hier im Forum auch so das ein Gutachten eingeholt werden musste ?

    Ich würde das so deuten mit Adresse an beide Parteien:


    "Einigt Euch auf die Basis +2,5Prozentpunkte, es gibt weder die Basis +5Prozentpunkte noch nur nach der Berechnung der Zinsmarge..."


    Ich nehme an, dass die Zinsmarge seitens der VoBa vorgetragen wurde, ist z.Zt. in Mode... aber man vergisst, dass Nutzungen der Ertrag sind (Verweiskette §100 und 99 BGB)
    und nicht der Gewinn. Die Marge ist quasi der Überschuss und das ist salopp gesagt, der Gewinn (Ertrag - Aufwand)

    Das ist aber falsch! Wird aber so von den Banken vorgetragen! Vorher haben sie bei den Basis+5Prozentpunkten mit den 2,5pp argumentiert....jetzt mit der Marge...

    Ihr könntet jetzt noch gegen halten mit dem Durchschnittszinssatz der Bank, was sie also quer über alle Kredite durchschnittlich an Zinssatz hatte...

    oder falls RSV vorhanden (und dadurch Euer Kostenrisiko gedeckt ist)
    und das ganze schnell beendet werden soll, Euch Eurerseits auf einen Vergleich mit Basis +2,5Prozentpunkten einigen, das natürlich an das Gericht schicken...

    Angst vor dem Gutachten hätte ich nicht, ausser es ist keine RSV im Spiel. Wird aber selten in Auftrag gegeben.


    An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass oft Prof.Dr. Konrad Wimmer als Sachverständiger bestellt wird. So u.a. auch vom LG Heilbronn (GS BSK Schwäbisch Hall AG)

    https://www.beck-shop.de/Prof-Dr-Konr...r&author=12444


    Prof.Dr. Wimmer ist aber auch für MSGillardon tätig

    https://msggillardon.de/referenten
    (letzter Eintrag)

    MSGillardon ist software Spezialist für Banken, insbesondere Sparkassen.

    Stichwort "Marzipan"

    https://msggillardon.de/loesungen/the...lkulation.html


    Jemand, der für Bankennahe Unternehmen tätig ist und Einkünfte bezieht, ist für mich kein unabhängiger Gutachter....

  15. Avatar von claus47
    claus47 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von reCthAbEr
    Nicht nur das, soweit mir bekannt, war Omlor bisher der einzige, der das für richtig hält. Der Wortlaut der Regelung ist eindeutig. Die "drei Monate nach dem 21. März 2016" beginnen am 22.03.2016 um 0 Uhr und laufen am 21.06.2016 ab. Herrn Omlors Argumentation, wonach gemeint war: drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 21.06.2016, 0 Uhr, ist mit dem Gesetz nicht vereinbar. So sah es etwa Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel in seinem Vortrag bei der Iff-Jahrestagung letztes Jahr; beim Bankrechtstag im November hat er sich wohl auch noch mal geäußert, aber das weiß ich nicht genau. test.de macht in der Chronik unter 20.05.2016 ganz gegen deren Gewohnheit auch eindeutige Ansagen. Einen weiteren Aufsatz zum Thema kenne ich nicht; wahrscheinlich sind sich ernstzunehmende Rechtswissenschaftler zu schade dafür, sich zu einer nicht nachvollziehbaren Einzelauffassung angesichts des klaren Wortlaut des Gesetzes schriftlich zu äußern. Mögliches Risiko allerdings: Der Eingang der Widerrufserklärung um 17.10 Uhr am 21.06.2016 kann unter Umständen dazu führen, dass der Zugang erst am nächsten Werktag erfolgte; das dürfte davon abhängen, ob das eine Bank-, Sparkasse- oder -filiale ist, wo um die Zeit noch mit Eingang von Erklärungen gerechnet werden muss. Bei Hauptgeschäftsstellen dürfte das oft so sein. Noch dazu gibt's in vielen Bank- und Sparkassen-Geschäftsbedingungen Regelungen über den Annahmeschluss von diversen Aufträgen, wenn der immer bei 18 Uhr liegt, ist 17.10 Uhr natürlich rechtzeitig.
    Ich habe bislang unterschieden zwischen dem Zeitpunkt der Absendung des Widerrufs (=Ausübung des Widerrufsrechts) und dem Zeitpunkt des seines Zugangs bei der Bank, siehe hier am 21.06.2016, 11:02 Uhr:

    ...nach § 355 Abs.1 BGB (alle Fassungen seit 01.08.2002) genügt zur Fristwahrung die RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS.
    "Rechtzeitig" bedeutet, dass die ABSENDUNG vor dem Erlöschen des Widerrufsrechts erfolgen muss, also vor dem 21.06.2016, 24:00 Uhr. Die Art und Weise des "Absendens" richtet sich nach der gewählten Textform (Brief, Fax, eMail). Ein Brief wird z.B. durch Aufgabe bei der Post "abgesendet".

    Der Zeitpunkt des späteren Zugangs des Widerrufsschreibens spielt keine Rolle für die Rechtzeitigkeit.

    Natürlich müssen sowohl die rechtzeitige Absendung als auch der spätere Zugang bewiesen werden können, z.B. durch den Einlieferungsbeleg der Post und durch die spätere Zustellung des Einwurfeinschreibens, die man im Internet selbst überprüfen kann (https://www.deutschepost.de/sendungsverfolgung-brief).
    Wenn diese Auffassung richtig ist, kann es auf die Frage nicht ankommen, ob der Zugang am 21.06.2016 um 17:10 Uhr rechtzeitig war; denn es kommt nicht mehr auf dessen Rechtzeitigkeit an, wenn die Absendung am 21.06.2016 und damit rechtzeitig erfolgt ist.

    Meinungen?

  16. Avatar von reCthAbEr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das halte ich nicht für richtig. Es ist ja nicht die Frage, ob das Widerrufsrecht rechtzeitg ausgeübt worden ist, sondern darauf, ob es zum Zeitpunkt der Ausübung bereits erloschen war. Vielleicht lässt sich sogar vertreten, dass die Ausübung des Widerrufsrechts entsprechend der alten Regelungen mit der Absendung erfolgt. Gegenargument: Der Widerruf ist eine empfangsbedürftige Erklärung. Ausgeübt ist er dementsprechend erst, wenn die Erklärung der Bank oder Sparkasse zugegangen ist. Das dürfte mehrheitsfähig sein, sicher bin ich da aber nicht.

  17. Avatar von PusteBlume15
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Ich würde das so deuten mit Adresse an beide Parteien:


    "Einigt Euch auf die Basis +2,5Prozentpunkte, es gibt weder die Basis +5Prozentpunkte noch nur nach der Berechnung der Zinsmarge..."


    Ich nehme an, dass die Zinsmarge seitens der VoBa vorgetragen wurde, ist z.Zt. in Mode... aber man vergisst, dass Nutzungen der Ertrag sind (Verweiskette §100 und 99 BGB)
    und nicht der Gewinn. Die Marge ist quasi der Überschuss und das ist salopp gesagt, der Gewinn (Ertrag - Aufwand)

    Das ist aber falsch! Wird aber so von den Banken vorgetragen! Vorher haben sie bei den Basis+5Prozentpunkten mit den 2,5pp argumentiert....jetzt mit der Marge...

    Ihr könntet jetzt noch gegen halten mit dem Durchschnittszinssatz der Bank, was sie also quer über alle Kredite durchschnittlich an Zinssatz hatte...

    oder falls RSV vorhanden (und dadurch Euer Kostenrisiko gedeckt ist)
    und das ganze schnell beendet werden soll, Euch Eurerseits auf einen Vergleich mit Basis +2,5Prozentpunkten einigen, das natürlich an das Gericht schicken...

    Angst vor dem Gutachten hätte ich nicht, ausser es ist keine RSV im Spiel. Wird aber selten in Auftrag gegeben.


    An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass oft Prof.Dr. Konrad Wimmer als Sachverständiger bestellt wird. So u.a. auch vom LG Heilbronn (GS BSK Schwäbisch Hall AG)

    https://www.beck-shop.de/Prof-Dr-Konr...r&author=12444


    Prof.Dr. Wimmer ist aber auch für MSGillardon tätig

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    (letzter Eintrag)

    MSGillardon ist software Spezialist für Banken, insbesondere Sparkassen.

    Stichwort "Marzipan"

    https://msggillardon.de/loesungen/the...lkulation.html


    Jemand, der für Bankennahe Unternehmen tätig ist und Einkünfte bezieht, ist für mich kein unabhängiger Gutachter....
    Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung.
    Ich werde berichten, wie es weiter geht.
    Der Gutachter der beauftragt werden soll ist in Mainz.

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @pusteblume

    habt Ihr Deckung von der RSV?

  19. Avatar von RAeKQP
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Rechtsschutzversicherungen

    Wer hat/kennt stattgebende Urteile gegen die Concordia, die in Fällen von uns die Erteilung der Deckungszusage hartnäckig mit der "Begründung" ablehnt, dass eine sog. "streitauslösende Rechtshandlung" im Sinne ihrer ARB bereits in der Erteilung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu sehen sei.

    Wir werden die Concordia nunmehr verklagen.

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAeKQP
    Rechtsschutzversicherungen

    Wer hat/kennt stattgebende Urteile gegen die Concordia, die in Fällen von uns die Erteilung der Deckungszusage hartnäckig mit der "Begründung" ablehnt, dass eine sog. "streitauslösende Rechtshandlung" im Sinne ihrer ARB bereits in der Erteilung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu sehen sei.

    Wir werden die Concordia nunmehr verklagen.
    ach, die spinnen doch einfach die RSVén ...

    Ja, verklagen...hilft nichts anderes....

  21. Avatar von PusteBlume15
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @pusteblume

    habt Ihr Deckung von der RSV?
    Nein. Aber wir haben PKH ohne Ratenzahlung.

    Das Problem an der Sache ist, das der Anwalt der Gegenseite und der Vorstand echt fiese Menschen sind und uns mehrfach in ihren Schriftsätzen auch persönlich angreifen. Klar das ist nur Taktik da die in der Sache selbst ja nicht argumentieren können, aber trotzdem nervt es... Daher bin ich gespannt was die bieten, denn sonst lass ich es darauf ankommen selbst wenn ich weniger bekomme durch das Gutachten.

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