Zitat von
king-kong
Nachfolgend ein Fazit meiner rechtlichen Auseinandersetzung mit der Commerzbank, die mittlerweile durch gerichtlichen Vergleich beendet werden konnte:
Darlehensvertrag widerrufen und auf Basis von 5%-Prozentpunkten über EZB für die von mir geleisteten Zahlungen ausgerechnet, was die Commerzbank noch zu bekommen hat. Diesen Betrag innerhalb von 30 Tage gezahlt und gewartet, bis die Commerzbank die Ihrer Meinung nach restliche Summe (fast 35.000,00 Euro) eingefordert hat.
Dann Feststellungsklage erhoben, dass die Commerzbank nichts mehr zu bekommen hat und die Grundschuld freigeben soll, Streitwert dadurch "nur" 35.000,00 Euro.
Gerichtlichen Vergleich geschlossen, dass die Commerzbank noch 7.000,00 Euro erhält (der Richter hatte bedauerlicherweise in der Verhandlung erklärt, sich keinesfalls den 5%-Punkten über EZB anschließen zu wollen, Argument: warum soll die Bank Ihnen Geld für 4,2% Zinsen geben (Darlehenszins) wenn sie doch 5%-Punkte über EZB erwirtschaften kann?
Tja, keine Ahnung, hat sie aber, und von den Überziehungskunden nimmt sie schließlich mindestens 12%.
Egal, da das OLG Jena (was die Berufungsinstanz wäre) sich bisher auch nicht durch überzeugende Urteile in dieser Sache hervor getan hat und ich auch nicht 4 Jahre bis zum BGH warten wollte mit ungewissem Ausgang, habe ich dann einen Vergleich auf der Basis geschlossen 4% für die Bank und 4% für mich. Das ergab dann noch eine Zahlung von 7.000,00 Euro, Ersparnis dadurch immer noch 28.000,00 Euro und nun finanziere ich für 1% anstatt für 4,2%. Schöner Nebeneffekt: die Bank zahlt 80% der Verfahrenskosten.
Geführt wurde das Verfahren von Rechtsanwalt Henning aus Erfurt. Die getroffene Gebührenvereinbarung war deutlich unter den hier im Forum oft gelesenen Beträgen von 2.000,00 - 5.000,00 Euro.
Ich bin jedenfalls sehr zufrieden!