Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Fes
    Fes ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kannst du das "Textform-Problem" vielleicht etwas genauer beschreiben, so ganz verständlich ist es bisher nicht. Falls du die Belehrung für unwirksam hältst, weil in Adresszeile keine E-Mail Adresse angegeben ist, entspricht dies zumindest nicht dem Verständnis des BGH. Die Belehrungen von 2008 bis 2010 der Sparkassen (die kein "frühestens" mehr enthalten) werden im Übrigen von den meisten Gerichten mittlerweile als fehlerfrei angesehen. Was hast du denn sonst noch für Fehler gefunden?

  3. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von hias
    Unsere oberbayerische Sparkasse hat uns deshalb auch in ihrer Widerrufsbelehrung nach o.g. Muster zunächst brav darauf hingewiesen, dass wir "in Textform (z.B.Brief, Fax e-mail)" widerrufen müssen.
    Gleich drunter in ihrer Adressenangabe hat sie sich dann aber e-mail wieder verbeten.
    Also oben "Hü" und unten "Hott" - aber natürlich überhaupt nicht verwirrend oder irreführend, wie sie nun behauptet.
    Kann sie das denn rechtlich überhaupt wieder ausschließen? Ich meine: Nein, kann sie nicht.
    Was sagt ihr dazu?
    Finde ich nicht so ganz einfach. Anerkannt dürfte sein: „Es besteht keine Verpflichtung zur Angabe der E-Mail-Adresse und der Telefaxnummer, an die der Verbraucher seinen Widerruf in Textform richten kann. Nach § 355 Abs. 2 BGB und § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV sind Name und Anschrift desjenigen anzugeben, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist. Telefaxnummer und eMail-Adresse können zusätzlich angegeben werden (vgl. Gestaltungshinweis 4 zur Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGBInfoV – Muster für die Widerrufsbelehrung), müssen aber nicht.“ LG Frankfurt vom 10.12.2008, Az: 3-12 O 123/09

    Gleichwohl denke ich aber auch: Zumindest wenn die Sparkasse grundsätzlich eine E-Mail-Adresse hat, unter der sich Kunden an sie wenden können, dann darf sie nicht in der Widerrufsbelehrung sagen: Widerrufserklärungen per E-Mail akzeptieren wir aber nicht. Wenn nicht wird es schwierig, finde ich. Das hieße ja: Es gibt eine Verpflichtung von Sparkassen zur E-Mail. Ich glaube, das geht zu weit. Ich denke Sparkassen & Banken müssen sagen dürfen: "Liebe Kunden, bitte haben Sie Verständnis, E-Mails sind nicht zuverlässig und ungefähr so geheim wie Postkarten, auf diese Art und Weise möchten wir keine Geschäfte mit Ihnen machen." Ich kenne sogar Rechtsanwaltskanzleien, die ganz bewusst keine E-Mail-Adresse haben...

  4. Avatar von Maxlaw
    Maxlaw ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ IG Widerruf: Ich hätte auch gerne das Urteil gegen die Commerzbank per E-Mail...vllt könnten wir es auch hier für die Allgemeinheit hochladen

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    hab das Urteil mal in meine magentacloud geladen...


    https://www.magentacloud.de/lnk/oJrJUqnN#file

  6. Avatar von Lumpi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist hier schon OLG Frankfurt a. M. vom 21.12.2016 bekannt (24 U 151/15)? Insbesondere die Frage der Verwirkung bei Widerruf nach vorzeitiger Ablösung (wg. Verkauf) ist dort zugunsten des Darlehensnehmers beurteilt worden, und zwar unter Einbeziehung der "neuesten" Ausführungen des BGH aus dem Verfahren XI ZR 482/15.
    Die Revision wurde nicht zugelassen. Rechtskraft noch offen.

    Gruß
    Lumpi

  7. Avatar von femig
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Lumpi,
    das liest sich für mich prima, denn ich warte auch auf einen Revisionstermin am 24 Senat des OLG Frankfurt.
    Im Prinzip geht es bei meinem Vertrag auch 'nur' noch um das Thema Verwirkung, bin mal gespannt wann ich meinen Termin bekomme, warte schon seit März 2016 auf den Termin.
    Kannst Du das Urteil bitte mal hier einstellen ?
    Danke

  8. Avatar von Lumpi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Urteil habe ich nicht. Es ist hier aber beschrieben: https://www.widerruf-darlehen-anwalt...ung/#more-1395

    Gruß
    Lumpi

  9. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist ja genau die WRB meiner Volksbank. Warte da ja immer noch auf den Termin vorm OLG Oldenburg. 1. Instanz habe ich ja verloren.

    Hoffe das dieses Urteil mir etwas hilft vorm OLG

    Gruss

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, falls schon bekannt und dass es leicht off-topic erscheint:

    Der Volltext zu BGH, 08.11.16 - XI ZR 552/15 - liegt vor: https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...=1&Blank=1.pdf
    BGB § 305 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Bl, Cb, § 488

    Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel

    "§ 10 Darlehensgebühr

    Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld)."

    unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

    BGH, Urteil vom 8. November 2016 - XI ZR 552/15 - OLG Stuttgart LG Heilbronn

    @ducnici: Danke für Deinen Link zur MagentaCloud, aber bei mir ist dort nichts zum Herunterladen.

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Das habe ich hilfsweise in meinem Fall vorgetragen. Die Urteilsverkündung war für den 02.12 festgesetzt, wurde allerdings verschoben. Bis wann weiß ich immer noch nicht.
    Hallo LGSaar, ich hoffe, das auch Du gut ins Neue Jahr gekommen bist und etwas Erfreuliches für Dich erreichen konntest. Gibt es denn etwas Neues bei Dir?

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kreissparkasse Syke, Vertrag vom 25./26.09.2008
    Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 21.12.2016 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 3 U 193/16
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Hermann Kaufmann, Bremen
    Besonderheit: Es ging um einen Immobilienkreditvertrag mit Widerrufsbelehrung mit „frühestens“-Formulierung zum Fristbeginn und „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“-Fußnote. Das hielt das Oberlandesgericht Celle mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.07.2016, Aktenzeichen: XI ZR 564/15 für falsch. Erfreulich klare Ansage auch zur Verwirkung: So lange Kreditnehmer nichts von ihrem wegen fehlerhafter Belehrung fortbestehenden Widerrufsrecht wissen, kann ihr Verhalten nicht als Umstand gedeutet werden, der eine Verwirkung begründet. Das Oberlandesgericht Celle stellte fest, dass die Kläger nach Widerruf nicht mehr an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Erklärungen gebunden sind und der jetzt rückabzuwickeln ist.
    [neu 02.01.2017]

    Quelle: test.de (aaO)

  13. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Hallo LGSaar, ich hoffe, das auch Du gut ins Neue Jahr gekommen bist und etwas Erfreuliches für Dich erreichen konntest. Gibt es denn etwas Neues bei Dir?
    Bei mir gibt es noch nichts neues. Das Gericht hat uns noch nicht mal einen neuen Verkündungstermin mitgeteilt. Wir müssen einfach abwarten.

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Suche OLG Urteile zu folgender Belehrung in denen die Klage nicht abgewiesen wurde, und kein Fernabsatz vorlag:


    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:Bildschirmfoto 2017-01-05 um 13.42.17.png 
Hits:2 
Größe:67,1 KB 
ID:2996



    (wurde verwendet u.a. von Deutschen Bank, Commerzbank, Eurohypo, Hypothekenbank Frankfurt, Hypothekenbank in Essen AG und anderen CoBa Partnern)

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist auch die WI der Santander Bank. Ich glaube, das hat der BGH in XI ZR 33/08 vom 10.3.2009 als unrechtmäßig beurteilt.......

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das ist auch die WI der Santander Bank. Ich glaube, das hat der BGH in XI ZR 33/08 vom 10.3.2009 als unrechtmäßig beurteilt.......
    Danke RAM, aber dort war es der Klassiker neben frühestens mit "...der Darlehensantrag,..." und glaube ich, Fernabsatz oder zumindest die Unterlagen wurden zugeschickt...


    Hier haben wir es mit ".., mein schriftlicher Vertragsantrag, ..." zu tun.

  17. Avatar von Ddorf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das ist auch die WI der Santander Bank. Ich glaube, das hat der BGH in XI ZR 33/08 vom 10.3.2009 als unrechtmäßig beurteilt.......
    Ja, das habe ich bei mir auch in der Klageschrift gegen die DB mit aufgeführt.

  18. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "mein schriftlicher Vertragsantrag" ist das übliche bei Kreditkartenanträgen (revolvierende Kreditkarten wie VISA). Und das soll nach landläufiger Meinung eigentlich unrechtmäßig sein. Und diese Abschlüsse laufen eigentlich immer über Fernabsatzregeln.....
    Die Urteile gegen Santander in der TEST-Aufstellung dürften das belegen....

  19. Avatar von vbk1000
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das ist auch die WI der Santander Bank. Ich glaube, das hat der BGH in XI ZR 33/08 vom 10.3.2009 als unrechtmäßig beurteilt.......
    nein o.g. ist nicht die gesuchte "mir" und "mein" etc. Abweichung.

    RN3 :

    "Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (...) widerrufen.
    Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag,
    nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt
    und
    eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde
    oder
    des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde."

    Begründung RN 13 ff

    https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=47891&pos=0&anz= 1




  20. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke, aber das geht alles fehl.


    Ich suche Entscheidungen zu genau der Belehrung wie von mir gepostet.

  21. Avatar von vbk1000
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Danke, aber das geht alles fehl.


    Ich suche Entscheidungen zu genau der Belehrung wie von mir gepostet.

    ja du hast "mir" und "mein" und das raffen einige nicht.

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