ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ja, so sehe ich das ja auch, d.h. mir ist egal, bei welcher (alte oder neue) B ank. Ich hörte aber von einem Anwalt, dass sich diverse B anken (z.B. ING-DiBa) schwer tun, auch einen KfW-Darlehensvertrag, den man mit ihr abgeschlossen hat, bei einer Einigung auf günstigere Konditionen umzustellen. Dies gilt eben für den Fall, dass ich mich außergerichtlich einigen will, was hier wohl der Fall ist, da ich keine langjährigen Prozess beschreiten will, der sehr teuer werden kann.
Übrigens: Sollte man mit dem Anwalt Gebühren nach RVG oder nach Erfolg vereinbaren?
Wo ist denn das Problem? Der KfW ist doch nach Deiner Angabe jederzeit voll zurück zahlbar... oder hast Du dafür einen Zins von 0,1% bekommen?
Frag mal Deinen Anwalt, ob das überhaupt ok ist, wenn die ein und selbe Bank sich Ränge 1-4 mit GS belegen lässt. Das sind ja keine Hypotheken.
M.M. nach hätte Deine Bank bei Dir nur eine erstrangige GS über die gesamte Darlehensdumme eintragen müssen!
Auch bei uns wurde z.B. die KfW Darlehen zweitrangig eingetragen, obwohl die Darlehen über die gleiche Bank vermittelt wurden wie das erste Darlehen. Auch die Verträge zur KfW sind nicht von der KfW sondern von der Commerzbank.
Durch die nachrangige Eintragung sichert sich zwar die Commerzbank, dass ihr eigenes Darlehen zuerst bedient wird falls was schief läuft. Aber OK finde ich das nicht. Dadurch wird man fast gezwungen, Nachfinanzierungen bei der vorrangig eingetragenen Bank abzuschließen, zu deren Konditionen natürlich, bzw. ist auch von deren Entscheidung abhängig...
"Im Unterschied zur Hypothek ist die Grundschuld abstrakt. Das heißt, dass die im Grundbuch eingetragene Schuldsumme nichts über das dadurch abgesicherte Darlehen aussagt. Beispiel: Der Schuldner macht mit seiner Bank eine sogenannte Sicherungsabrede. Darin erklären Bank und Darlehensnehmer, dass die bestellte Grundschuld über 150.000,00 € zur Sicherung eines Darlehens über 70.000,00 € dient. Eine solche Sicherungsabrede kann privatschriftlich verfasst werden und bedarf somit nicht der notariellen Form. Im vorliegenden Beispiel ist die Grundschuld nur mit 70.000,00 € valutiert (belastet). Da die Grundschuld abstrakt ist, kann sie auch durch ein weiteres Darlehen belastet werden, bis die 150.000,00 € ausgereizt sind, also noch mit weiteren 80.000,00 €. Die Grundschuld kann also mehrere Darlehen absichern bis zum eingetragenen Betrag, allerdings ausschließlich für den eingetragenen Gläubiger bzw. für den Gläubiger an den der eingetragene Gläubiger die Grundschuld überträgt."
Interessant, das war mir alles völlig unklar bisher. Vielleicht liegt es daran, dass uns die B ank die Nachfinanzierung ohne eine weitere GS-Eintragung eingeräumt hat? Lässt sich denn nachträglich noch etwas an der Art und Weise der GS-Ränge ändern? Naja, mit dem Widerruf wird sich das dann wohl "erledigen". Am einfachsten wäre es, alle 4 Darlehen durch 1 neues abzulösen (egal, ob alte oder neue B ank).
Übrigens: Sollte man mit dem Anwalt Gebühren nach RVG oder nach Erfolg (Grundpauschale, zzgl. Erfolgshonorar [nur bei Einigung]) vereinbaren, wenn keine RSV einsteht?
Interessant, das war mir alles völlig unklar bisher. Vielleicht liegt es daran, dass uns die B ank die Nachfinanzierung ohne eine weitere GS-Eintragung eingeräumt hat? Lässt sich denn nachträglich noch etwas an der Art und Weise der GS-Ränge ändern? Naja, mit dem Widerruf wird sich das dann wohl "erledigen". Am einfachsten wäre es, alle 4 Darlehen durch 1 neues abzulösen (egal, ob alte oder neue B ank).
Übrigens: Sollte man mit dem Anwalt Gebühren nach RVG oder nach Erfolg (Grundpauschale, zzgl. Erfolgshonorar [nur bei Einigung]) vereinbaren, wenn keine RSV einsteht?
Dazu hab ich wenig bis keine Ahnung. Müsste auch erst unseren Anwalt fragen. Wer fachlich auch immer gut und vor allem schnell Auskunft geben kann ist die Hotline der VZHH.
Zum Anwalt...kommt doch wohl auf dem Anwalt an, ob der auf die Gebührenordnung besteht oder Erfolgshonorar akzeptiert....
Hast Du schon einen bestimmten Anwalt? Wo kommst Du eigentlich her? Gerne per pm!
wir haben jetzt über Anwalt Widerruf gegenüber Diba erklärt (Standardfehlerhafte Widerrufsbelehrung aus 2005); hier schon oft besprochen.
Für den wohl zu erwartenden Fall der Ablehnung. Wie kommt man an einen Prozesskostenfinanzierer? Kann so etwas der Anwalt vermitteln?
Vielen Dank für Hinweise.
Falls Du "nur" eine Umstellung auf günstigere Konditionen oder eine Entlassung aus dem jetzigen Vertrag ohne VFE erzielen möchtest, könntest Du Dich mithilfe Deines Anwalts womöglich mit der ING-DiBa einigen. Dabei kann es sein, dass das erste Angebot (hoffentlich kommt eins) nicht so gut ist, so dass Du noch einmal eine Nachbesserung vorschlagen willst Dabei sollte man - wie ich hörte - den Bogen jedoch nicht überspannen, denn die Bank kann dann auf stur stellen und ihr ursprüngliches Angebot zurückziehen. Ob das tatsächlich so stimmt/vorkommt, weiß ich allerdings nicht.
Strebst Du jedoch eine Rückabwicklung an, dann wirst Du ohne Deckungszusage einer RSV tatsächlich einen Prozessfinanzierer benötigen. Die Roland RSV hat m.E. einen Prozessfinanzierer, sowohl für Kunden als auch Noch-Nicht/Neu-Kunden, also für Kunden, bei denen die RSV selbst ausscheidet, z.B. da es sich um die Finanzierung eines Neubaus handelte o.ä. Ausschlüsse.
Viel Erfolg und halte uns bitte gerne auf dem Laufenden. Danke!
Bank hatte vorher 4* abgelehnt. Da kommt kein Angebot mehr.
Das mit Roland werden wir versuchen.
Das würde mich auch interessieren mit dem Roland. Würdest du zum Ausgang der Anfrage berichten? Handelt es sich bei dir auch um ein Mietobjekt?
Gleiches Verhalten der DiBa bei mir. Absolut keine Vergleichsbereitschaft. Meinen Vorschlag zu einer Einigung haben sie völlig ignoriert. Statt dessen nur die völlig unsinnige Antwort: "Sie wurden über Ihr WRR gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß belehrt. Wir betrachten die Angelegenheit damit als ausgeschrieben."
Da es sich um ein Mietobjekt handelt, wussten die aber genau, dass ich keine Deckung einer RSV habe und setzen darauf, dass ich schon nicht klagen werde. Die Tour würde ich ihnen gern mit einem Prozessfinanzierer vermasseln.
Hattet Ihr Beiden jeweils selbst widerrufen oder über einen Anwalt? Was rät Euer Anwalt, nun zu tun?
Beide ING-DiBa? Wie ist der Wortlaut Eurer WRBen bzgl. des Fristbeginns?
Zwei Schreiben waren selbst formuliert, zwei Schreiben waren vom Anwalt.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung (der Klassiker, wurde hier auch von einem anderen Betroffen einmal gleichlautend verlinkt). Besonders wichtig: Es steht nicht Ende der Widerrufsbelehrung oder Ihre Diba.
Es geht dann direkt moit Schufa Klausel weiter.
Ich musste es auch nicht separat unterschreiben, war mir also nicht bewußt, das ein Widerrufsrecht besteht.
Die Diba schreibt für sie ist das ausgeschrieben.
Hattet Ihr Beiden jeweils selbst widerrufen oder über einen Anwalt? Was rät Euer Anwalt, nun zu tun?
Beide ING-DiBa? Wie ist der Wortlaut Eurer WRBen bzgl. des Fristbeginns?
- Zunächst freundlich ohne WR angeschrieben, auf die fehlerhafte WRB mit entsprechendem BGH - Urteil hingewiesen und ein Angebot zur Fortführung der Finanzierung zu aktuellen Konditionen unterbreitet.
- Darauf nur der Hinweis: Unsere WRB entspricht dem Muster. Außerdem haben sie ja gar nicht widerrufen. Mein Angebot wurde völlig ignoriert. Nach dieser "freundlichen" Aufforderung habe ich den WR sofort nachgereicht. Reaktion der DiBa aber identisch.
- Anwalt bot an einen erneuten außergerichtlichen Vergleichsversuch für ca. 1.000€ zuzüglich weiterer Vergleichsgebühr bei Erfolg zu starten.
Habe ich aber abgelehnt, da angesichts der starren Haltung der Bank mir höchst wahrscheinlich nur Kosten entstehen, denn klagen auf eigene Gefahr werde ich nicht.
Wortlaut dem Muster ab 08/2009 entsprechend, allerdings mit dem weiteren Zusatz: "(Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen.) Dieser erfolgt mit dem Eingang des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG."
Ich lese jetzt schon eine Weile mit und hab ich mich mal registriert und wollte euch meine Widerrufsbelehrung zeigen und die Meinungen dazu hören.
Situation RSV vorhanden aber das Darlehen war für einen Neubau abgeschlossen in 2009 für 4,50% Für 15 Jahre Zinsbindung. Früheste Ablösetermin ist September 2020 ( 10 Jahre nach Vollauszahlung ).
Da ich über Ostern wegfahre, möchte ich erst Mitte April anfangen die Bank anzuschreiben und Ziel wäre eigentlich einfach auf die aktuellen Zinsen umzuschulden. Betrag Rest 75000€ stand heute.
Vorausgesetzt falsche Widerrufsbelehrung und hoffentlich wurde ich nicht nachbelehrt ( kann mich nicht erinnern ). Also schaut mal im Anhang dann bitte eure Meinung dazu. Habe erst weggelassen von welcher Bank das ist. Bei Interesse schreibe ich das noch hin. Es ist auf jedenfall eine Postfach Adresse und keine ladungsfähige Anschrift vorhanden.
Grüsse
Idas
Bitte in den anderen Thread "WRB unwirksam?" einstellen!
Und ja, ist natürlich von Interesse, welche Bank so eine WRB ausgeteilt hat...
Danke für die Rückmeldungen die ING-DiBa betreffend, die ja doch sehr ernüchternd sind. Vor allem aber hören sie sich ganz anders an als von einem RA einer dieser Großkanzleien, der meinte, dass es nach wie vor mit dieser B ank gute Möglichkeiten zur Einigung gebe - sofern natürlich die WRB eindeutig rechtsfehlerhaft ist und vom Muster abweicht. Mit "eindeutig" ist wohl gemeint, dass es neben der Unsicherheit bzgl. des Fristbeginns nicht nur am "marginale" Abweichungen vom gültigen Mustertext ("Sie" statt "Wir" o.ä.) geht. Ich komme ins Grübeln...
Hallo, der genaue Wortlaut unserer Widerrufsbelehrung ist die gleiche wie bei Colonia unter Beitrag 1152.
Die ist ziemlich eindeutig falsch (habe mehrere anwaltliche Meinungen eingeholt), um so weniger kann ich die strikte Ablehnung der Bank verstehen.
Es ist schade, das es bei uns nicht die Möglichkeit von Sammelklagen gibt!
ich bin auch neu hier und bin durch einen Bericht in der Welt am Sonntag dazu gekommen, meine Widerrufsbelehrung vom 13.2.2007 aus dem Ordner zu holen.
Wir haben bzw. hatten einen Darlehensvertrag mit der DSL Bank unterzeichnet.
Wir habe das Darlehen zum 30.06.2014 mittels VFE abgelöst, weil wir unser Haus verkauft haben. Das war eine Menge Geld...rund 21.000 Euro.
Jetzt stellt sich mir die Frage, inwieweit es sinnvoll sein kann, den Vertrag prüfen zu lassen. Bekommen wir bei Erfolg evtl. die VFE zurück oder wie verhält sich das?
Da der Widerruf im Nachhinein, nach Ablösung, erklärt wird, würde ich nur mit Rechtsschutzversicherung vorgehen. Das Risiko, das ein Gericht Verwirkung annimmt, ist nicht zu vernachlässigen.