Dazu kann ich nichts sagen. Alles zu hinterfragen, hat sich aus meiner Sicht bewährt & ist in der Regel angemessen :-)
Ich finde die Entscheidung auch zum einen zu streng und zum zweiten auch etwas schräg. Sobald Kreditnehmer ihr Widerrufsrecht kennen und es (noch) nicht ausüben, ist aus meiner Sicht eher Verwirkung als Rechtsmissbrauch Thema. Im Ansatz widersprüchlich ist das allerdings schon: Das Widerrufsrecht zu kennen und trotzdem der Sache nach die Meinung zu vertreten: Die Bank hat mich nicht korrekt belehrt und darf ich deshalb weiterhin widerrufen. Ich finde die Argumentation einigermaßen naheliegend: Sobald Kreditnehmer ihr Widerrufsrecht kennen, müssen sie auch dann innerhalb der Widerrufsfrist über die Ausübung entscheiden, wenn die Kenntnis nicht auf einer Nachbelehrung beruht, sondern der Lektüre von
www.test.de/kreditwiderruf oder sonst einem Medium mit sachdienlichen Informationen zum Thema oder der Auskunft der Verbraucherzentrale Hamburg oder eines Rechtsanwalts. Andererseits ist natürlich auch richtig: Wenn der Widerruf jahrelang unterblieben ist & die Frist noch gar nicht begonnen hat, dann ist es nicht in Ordnung, wenn die Bank sich jetzt aufeinmal auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist ab Kenntnis vom Widerrufsrecht beruft; sie verstrickt sich dabei auch in Widersprüche...
Ich hoffe sehr, dass so was nicht häufiger vorgekommen ist. Ich glaube das eigentlich nicht; mir jedenfalls war von Anfang an klar: In Kenntnis seines Widerrufsrechts mit der Bank zu verhandeln, ohne den Widerruf zu erklären, ist riskant.