Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Was neues zur Verwirkung!

    Verwirkung des Widerrufrechts grundsätzlich sechs Monate nach Rückzahlung, meint das OLG Schleswig in einem Rechtssatz (5 U 72/16):

    "Der Senat stellt für die Annahme des Umstandsmoments einen Rechtssatz auf. Dieser Rechtssatz, das Umstandsmoment sei bei Kündigung des Verbraucherdarlehensvertrages und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Zahlung regelmäßig erfüllt...."

    Die trauen sich was....


    https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...35&Blank=1.pdf

  3. Avatar von Marc33
    Marc33 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    BEFÖRDERUNG...
    Prof. Dr. Jürgen Ellenberger neuer Vizepräsident des Bundesgerichtshofs

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bundesgerichtshof

    Mitteilung der Pressestelle

    __________________________________________________ _____________________________________

    Nr. 221/2016 vom 02.12.2016

    Prof. Dr. Jürgen Ellenberger neuer Vizepräsident des Bundesgerichtshofs


    Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jürgen Ellenberger zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat Herrn Prof. Dr. Ellenberger heute die Ernennungsurkunde ausgehändigt.

    Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Ellenberger ist 56 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Als Richter auf Probe war er bei dem Amtsgericht Alsfeld sowie dem Landgericht Marburg tätig, wo er im September 1993 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von November 1996 bis August 1999 war Herr Prof. Dr. Ellenberger als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend war er zunächst im Wege der Abordnung und seit dem 1. August 2000 als Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Mitglied eines für den Gewerblichen Rechtsschutz sowie das Wettbewerbsrecht zuständigen Zivilsenats. Von September 2001 an war er an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet und dort als Referatsleiter in der Abteilung II (Öffentliches Recht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht, Gesetzgebungs-angelegenheiten) eingesetzt.

    Am 2. September 2004 wurde Herr Prof. Dr. Ellenberger zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehört er dem vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat an. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 27. Februar 2015 wurde ihm der Vorsitz in diesem Senat übertragen.

    Als neuer Vizepräsident folgt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger auf Wolfgang Schlick, der mit Ablauf des Monats Juli 2015 in den Ruhestand getreten ist.

    Karlsruhe, den 2. Dezember 2016

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501

    Na dann mal herzlichen Glückwunsch!

  5. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schlitzohr
    Also kann ich nichts mehr tun...?! Also die Klage vor dem OLG fallen lassen, da das Gericht das verfahren abschmettern wird. Es ist doch echt zum ko****, dass man bei der RA Wahl echt aufpassen muss. Ich bin froh, dass im nachhinein noch die RV eine Kostendeckung zusagte.

    Aber was würdet Ihr mir nun raten...?! Evtl das Gericht nochmal auf den Passus "frühestens" hinweisen...?!
    Du kannst die Sternchen ruhig entfernen und kotzen schreiben.

    Ich finde die ganze Sache mit dem Musterschutz für ziemlich fragwürdig. Da hat wohl der BGH seit 2012 sich ein Spieglein an der Wand angeschafft gehabt.
    Diesen Musterschutz habe ich nie verstanden. Entweder ist der Verbraucher richtig belehrt worden und in der Lage versetzt worden seinen Recht auszuüben, oder nicht. Die Fehler des Ministeriums werden auf die Rechte der Verbraucher ausgetragen. Die Bank soll geschützt werden, aber was ist mit dem Verbraucher? Muss er nicht geschützt werden. Der BGH sucht überall an Gründen um die Banken zu schützen.

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    .... um die Banken zu schützen.
    Da fällt mir immer das Wort "Systemrelevant" ein...

  7. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    wenn du Rechtsschutz hast, kannst du doch weiter machen. Worst case hast du doch nichts zu verlieren, wenn die RSV Deckung für die NZB gibt
    Kann die RSV die Deckung verweigern, zB aus Gründen der Erfolgslosigkeit?

  8. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schlitzohr
    Vielen Dank für Eure Erläuterungen...!



    Anhang 2972

    Bist Du alleiniger DN oder gibts noch einen Mit-Darlehensnehmer?

    Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, das neue BGH Urteil bzgl. Widerruf bei zwei DN

    https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...35&Blank=1.pdf

    ins Feld zu führen...

    Denn nun ist ja klar, es darf jeder getrennt und unabhängig vom anderen DN widerrufen.


    Da würde ich die Passage "Ich kann/Wir können meine/unsere Vertragserklärungen....widerrufen"

    als irreführend anführen....


    Denn hieraus geht nicht klar hervor, dass jeder getrennt und unabhängig vom anderen widerrufen kann.

    Weiter... bezieht sich das "Ich kann..." nur auf den Fall, dass ein DN den Vertrag geschlossen hat? Oder gilt das auch, wenn mehrere DN abgeschlossen haben. Siehe Punkt vorher.


    Das geht alles nicht klar hervor.

    Man könnte das von mir angeführte BGH Urteil auch so verstehen, wenn der Zusatz, dass beide DN getrennt widerrufen können, unschädlich ist,

    dem gegenüber als inverses Gegenstück die WRB von der ING DiBa eben unklar diesbezüglich ist.

    Hier lässt man alles offen und der DN kann interpretieren was gemeint ist, bei der WRB im BGH Urteil wird Klarheit geschaffen.

  9. Avatar von SAX01
    SAX01 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


    Sorry, bin ein Noob in Rechtsfragen.

    Bedeutet dieses Urteil, das beendete Verträge (10-2013/04-2014) die nachträglich widerrufen wurden (06/2016) jetzt RAW werden? Eine "frühestens" Belehrung aus 2003 von der DEVK habe ich auch.

  10. Avatar von Schlitzohr
    Schlitzohr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Bist Du alleiniger DN oder gibts noch einen Mit-Darlehensnehmer?

    Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, das neue BGH Urteil bzgl. Widerruf bei zwei DN

    https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...35&Blank=1.pdf

    ins Feld zu führen...

    Denn nun ist ja klar, es darf jeder getrennt und unabhängig vom anderen DN widerrufen.


    Da würde ich die Passage "Ich kann/Wir können meine/unsere Vertragserklärungen....widerrufen"

    als irreführend anführen....


    Denn hieraus geht nicht klar hervor, dass jeder getrennt und unabhängig vom anderen widerrufen kann.

    Weiter... bezieht sich das "Ich kann..." nur auf den Fall, dass ein DN den Vertrag geschlossen hat? Oder gilt das auch, wenn mehrere DN abgeschlossen haben. Siehe Punkt vorher.


    Das geht alles nicht klar hervor.

    Man könnte das von mir angeführte BGH Urteil auch so verstehen, wenn der Zusatz, dass beide DN getrennt widerrufen können, unschädlich ist,

    dem gegenüber als inverses Gegenstück die WRB von der ING DiBa eben unklar diesbezüglich ist.

    Hier lässt man alles offen und der DN kann interpretieren was gemeint ist, bei der WRB im BGH Urteil wird Klarheit geschaffen.
    Es gibt neue Informationen.
    Nachdem mir die DiBa vor einigen Monaten ein unverschämtes Angebot erteilt hat, habe ich ein Gegenangebot mit meinem Anwalt verfasst. Beide Parteien hatten heute ein Gespräch wo eine außergerichtliche Entscheidung gesucht wird. Die DiBa würde ein Bruchteil an Nutzungsentschädigung zahlen und erlaß der Vorfälligkeitsentschädigung.

    Mein Anwalt meinte, dass er nicht ohne weiteres das Gericht auf den fehlenden Passus "frühestens" hinweisen möchte und dass lediglich ca 10% der Gerichte Ihre Entscheidung revidieren! Meine RSV könnte er erst kontaktieren, wenn ein Urteil oder Beschluß vorliegt. Somit wäre aber dann das Angebot der DiBa hinfällig. Dann ist auch noch nicht klar, ob ich vors BGH ziehen kann/darf.

    Vertrag sind zwei DN, der Widerruf wurde von beiden erklärt und ich klage alleine!

    Mal eine andere Frage, muß ich als Kläger alleine die Restschuld tragen oder kann ich meine Exfrau da auch in Anspruch nehmen?

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schlitzohr
    Es gibt neue Informationen.
    Nachdem mir die DiBa vor einigen Monaten ein unverschämtes Angebot erteilt hat, habe ich ein Gegenangebot mit meinem Anwalt verfasst. Beide Parteien hatten heute ein Gespräch wo eine außergerichtliche Entscheidung gesucht wird. Die DiBa würde ein Bruchteil an Nutzungsentschädigung zahlen und erlaß der Vorfälligkeitsentschädigung.
    Die frage wird sein, wie hoch beträgt die VFE und wie lange würde der Vertrag noch laufen?

    Zitat Zitat von Schlitzohr

    Mein Anwalt meinte, dass er nicht ohne weiteres das Gericht auf den fehlenden Passus "frühestens" hinweisen möchte
    Versteh ich jetzt nicht. "Frühestens" ist doch in der Belehrung drin??

    Zitat Zitat von Schlitzohr


    und dass lediglich ca 10% der Gerichte Ihre Entscheidung revidieren! Meine RSV könnte er erst kontaktieren, wenn ein Urteil oder Beschluß vorliegt.
    Versteht ich auch nicht. Warum soll er die RSV erst kontaktieren können, wenn ein Urteil oder Beschluss vorliegt? Normalerweise holt man sich die Deckungszusage ein, bevor man losschiesst!

    Kann es sein, dass er das versäumt hat?


    Zitat Zitat von Schlitzohr



    Somit wäre aber dann das Angebot der DiBa hinfällig. Dann ist auch noch nicht klar, ob ich vors BGH ziehen kann/darf.
    Dann machen die ein Neues. Die IngDiBa versucht immer Druck aufzubauen.


    Zitat Zitat von Schlitzohr
    Vertrag sind zwei DN, der Widerruf wurde von beiden erklärt und ich klage alleine!
    Na, dann hast doch den Fall. Irreführend, da nicht klar ist, ob beide widerrufen müssen.

    Zitat Zitat von Schlitzohr

    Mal eine andere Frage, muß ich als Kläger alleine die Restschuld tragen oder kann ich meine Exfrau da auch in Anspruch nehmen?

    Was wurde denn finanziert und wenn eine Immobilie, wer steht im Grundbuch drin?

  12. Avatar von Lumpi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schlitzohr
    Vielen Dank für Eure Erläuterungen...!



    Anhang 2972

    Müsste bei der WRB bei Schlitzohr von der ING-DiBa nicht etwas zum Fernabsatz stehen?.........natürlich nur, wenn Fernabsatz vorliegt; aber bei der Diba doch "fast generell der Fall".

    Gruß
    Lumpi

  13. Avatar von Schlitzohr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Die Frage wird sein, wie hoch beträgt die VFE und wie lange würde der Vertrag noch laufen?
    Der Vertrag läuft noch ca. 10 Monate und die VFE beträgt ca 8000€. Aufgrund des neuen Angebotes vermute ich, dass die mich als Kunden behalten wollen. Da die Immobilie bald verkauft ist, wird die DiBa vermutlich das Angebot zurück ziehen.


    Zitat Zitat von ducnici
    Versteht ich auch nicht. Warum soll er die RSV erst kontaktieren können, wenn ein Urteil oder Beschluss vorliegt? Normalerweise holt man sich die Deckungszusage ein, bevor man losschiesst!
    Kann es sein, dass er das versäumt hat?
    Das war vorhin seine Aussage! Ich bin selber Laie und lese hier immer nur mit. Da werde ich ihn am Montag mal drauf ansprechen.
    Aber die RV kann doch nicht im Vorfeld die 2. Instanz (OLG) überspringen und schon eine Zusage für das BGH erteilen. Wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit überhaupt eine Zusage zu erhalten, wenn bereits LG und OLG verloren sind...?


    Zitat Zitat von ducnici
    Dann machen die ein Neues. Die IngDiBa versucht immer Druck aufzubauen.
    Ich weiß, dass die DiBa immer eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Diesen Joker würde ich natürlich gerne ausspielen. Aber ich habe aufgrund des Beschlusses keine Möglichkeit Druck auszuüben.


    Zitat Zitat von ducnici
    Denn nun ist ja klar, es darf jeder getrennt und unabhängig vom anderen DN widerrufen.
    Da würde ich die Passage "Ich kann/Wir können meine/unsere Vertragserklärungen....widerrufen"
    als irreführend anführen....
    Denn hieraus geht nicht klar hervor, dass jeder getrennt und unabhängig vom anderen widerrufen kann.


    Zitat Zitat von ducnici
    Na, dann hast doch den Fall. Irreführend, da nicht klar ist, ob beide widerrufen müssen.
    Meinst Du, dass das OLG sich auf diese Aussage einlassen würde, wenn mein Anwalt das nun neu anbringt? Ich glaube, dass dies bis dato noch nicht vor Gericht vorgeführt wurde.
    Wie kann ich das denn am Besten meinem Anwalt erläutern, diesen Einwand zu berücksichtigen?



    Zitat Zitat von ducnici
    Was wurde denn finanziert und wenn eine Immobilie, wer steht im Grundbuch drin?
    Es wurde eine Immobilie finanziert und ich stehe alleine im Grundbuch. Damals meinte der Notar, dass ich das gut hinbekommen habe, mir war das aber nicht bewusst. Naja, in der Scheidung kam es mir aber zu gute, da meine Ex die Trennung bereits Monate geplant hatte. Mir fehlten Kontoauszüge (für das Anfangsvermögen) für den Zugewinnausgleich, Verträge wurden im Vorfeld gekündigt, die sie kassiert hat usw...! Deswegen bin ich heute nicht böse drum, dass ich alleine im Grundbuch stehe. Daher auch meine Frage, ob ein Teil der Restschuld an den 2. DN abgetreten werden darf. Das Frage ich nur, da mich sie mich ganz schön abgehockt hat. Bitte nicht falsch verstehen!

    Zum Thema "Frühestens" gibt es doch bereits ein BGH Urteil https://openjur.de/u/83058.html
    Spielt dies keine Rolle beim Widerruf bei Banken?

  14. Avatar von Schlitzohr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lumpi
    Müsste bei der WRB bei Schlitzohr von der ING-DiBa nicht etwas zum Fernabsatz stehen?.........natürlich nur, wenn Fernabsatz vorliegt; aber bei der Diba doch "fast generell der Fall".

    Gruß
    Lumpi
    Fernabsatz bedeutet genau?
    Ich habe damals einen externen Vermittler von der DiBa bei mir zu Hause gehabt!

  15. Avatar von RAM
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    Blinzeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dann ist es ja vielleicht sogar ein Haustürgeschäft

  16. Avatar von Lumpi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Schlitzohr

    Wo bzw. Wie wurde der DV abgeschlossen? Im Beisein des Vermittlers? Oder hat der nur beraten und der DV wurde der ING-DiBa direkt per Post zugesandt?


    Bitte mal die Juristen, die hier mitlesen, ans Werk. 🎓

  17. Avatar von Schlitzohr
    Schlitzohr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Vermittler war das ein oder andere mal bei uns zu Hause. Ob der Vertrag später per Post versendet wurde oder im Beisein des Vermittlers weiß ich nicht mehr genau!

  18. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Das ist seit fast zwei Jahren stRspr an OLG Frankfurt. Das könnte man als Anwalt schon wissen.
    Und - abhängig vom Umfang der Abweichungen - ein guter Grund, sich zu vergleichen.

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    Neues von test.de.

    Meine mich an einen ähnlichen Fall in jüngster Vergangenheit erinnern zu können.

    02.12.2016
    So etwas ist test.de noch nie unterge*kommen: Die Sparda Bank Baden-Württem*berg soll sich am Konto von Kunden selbst bedient haben, nachdem diese beim Land*gericht Ellwangen ein Kredit*widerrufs*urteil gegen die Bank erwirkt hatten. Genau 4 884 Euro buchte die Bank vom Konto der Kunden ab – ohne jeden Auftrag oder Einzugs*ermächtigung und obwohl nach dem Urteil die Bank die Kosten des Verfahrens voll*ständig zu tragen hat. Nachdem die Kunden mehr*fach entschieden protestiert hatten, erstattete die Bank den Betrag wieder. Eine Erklärung für die Buchung oder gar eine Entschuldigung gab es nicht. So berichten es die betroffenen Eheleute. Sie haben ihren Rechtsanwalt Dr. Borst jetzt damit beauftragt, Straf*anzeige zu stellen. Die Bank erklärte test.de gegen*über nur: Sie äußere sich zu laufenden Verfahren grund*sätzlich nicht.
    Das ist derselbe Fall, von dem ich berichtet hatte nach einem Kommentar des Betroffenen bei test.de.

  20. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    habe ein gutes Urteil des OLG Hamm zu der Belehrung mit Fußnote zu „zwei Wochen (ein Monat)“ (GenoBanken, Fall Nagl) gefunden.


    Weiß nicht, ob das schon bekannt ist.




    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2016/31_U_284_15_Urteil_20160718.html




    Ab Randziffer 45 wird sehr gut die Fehlerhaftigkeit der Belehrung erläutert.


    M.M. nach schlüssiger als beim Urteil des OLG N vom 01.08.2016 (Sparda)






    Vom durchschnittlichen Verbraucher kann schon nicht erwartet werden, dass er die für das Verständnis der Erläuterung erforderliche Rechtsfrage beantwortet, wann der Vertragsschluss zu Stande gekommen ist. Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als der Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung die Unterzeichnungdes Darlehensvertrages unstreitig zeitlich unmittelbar vorausging; nach dem Wortlaut des Zusatzes, dass die Widerrufsbelehrung einen Monat betrage, wenn die Widerrufsbelehrung „nach Vertragsschluss““ mitgeteilt werde bzw. werden kann, könnte der Verbraucher annehmen, dass für ihn – da er erst den Darlehensvertrag geschlossen und zeitlich danach die Widerrufsbelehrung unterschrieben hat – die Monatsfrist gelte. Dies gilt unabhängig davon, ob der Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung durch eine Öse miteinander verbunden gewesen sind; auch in diesem Falle wäre die Widerrufsbelehrung zeitlich nach den zum Darlehensvertrag geleisteten Unterschriften der Parteien erteilt worden.







    Ich verstehe das so, das bei dem Vertragsdokument die Unterschrift für den DV selbst vor der WRB liegt, bei einer Unterschrift seitens des DN also zuerst der DV unterschrieben wurde (=Vertragsschluss) und mit kurzen Zeitabstand danach, die WRB.



    Demnach halten nach meiner Kenntnis das OLG Bamberg, OLG Düsseldorf, OLG Frankfurt und das OLG Hamm diese Belehrung für fehlerhaft.

    Beim Urteil des OLG N wurde für diese Belehrung die Revision zugelassen, nach meiner Kenntnis hat die Beklagte, die Sparda Nürnberg, auch die Revision eingelegt.

  21. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe mal eine Frage: gibt es Rechtsgrundlagen, dass die Bank verpflichtet ist Darlehens-Endabrechnungen zu erstellen?

    Mein Hintergedanke ist: Wenn die Bank auch im Klageverfahren den Widerruf nicht anerkennt und dementsprechend keine Abrechnung erstellt, kann man dann nicht vielleicht vortragen, dass in der Folge - auf Grund des Fehlverhaltens seitens der Bank - die Berechnung des Darlehensnehmers grundsätzlich heranzuziehen ist?

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