Bist Du alleiniger DN oder gibts noch einen Mit-Darlehensnehmer?
Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, das neue BGH Urteil bzgl. Widerruf bei zwei DN
https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...35&Blank=1.pdf
ins Feld zu führen...
Denn nun ist ja klar, es darf jeder getrennt und unabhängig vom anderen DN widerrufen.
Da würde ich die Passage "Ich kann/
Wir können meine/
unsere Vertragserklärungen....widerrufen"
als irreführend anführen....
Denn hieraus geht nicht klar hervor, dass jeder getrennt und unabhängig vom anderen widerrufen kann.
Weiter... bezieht sich das "Ich kann..." nur auf den Fall, dass ein DN den Vertrag geschlossen hat? Oder gilt das auch, wenn mehrere DN abgeschlossen haben. Siehe Punkt vorher.
Das geht alles nicht klar hervor.
Man könnte das von mir angeführte BGH Urteil auch so verstehen, wenn der Zusatz, dass beide DN getrennt widerrufen können, unschädlich ist,
dem gegenüber als inverses Gegenstück die WRB von der ING DiBa eben unklar diesbezüglich ist.
Hier lässt man alles offen und der DN kann interpretieren was gemeint ist, bei der WRB im BGH Urteil wird Klarheit geschaffen.