Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Gaertner
    Gaertner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Das kann ich aus unserer Erfahrung überhaupt nicht bestätigen. Wir arbeiten mit einem Finanzierungsberater zusammen, der den Markt danach untersucht hat, welche Banken keine Finanzierung bieten, wenn der Kunde vorher widerrufen hat. Tenor: Es gibt einige Banken, die in diesem Fall eine Anschlussfinanzierung verweigern. Es gibt aber genügend andere Banken, die damit kein Problem haben. Man muss nur wissen, wo man sucht. Knackpunkte sind (wie bei jeder anderen Finanzierung auch) deine Bonität sowie der Beleihungsauslauf und die Werthaltigkeit der Immobilie. Solange diese Faktoren stimmen, wirst Du auch nach Widerruf eine Anschlussfinanzierung zu vernünftigen Konditionen bekommen. Es ist nämlich nicht so, dass die Banken nennenswerte Aufschläge berechnen, nur weil der Kunde aus einem Widerruf kommt.
    Das Lebensalter ist ebenfalls zu berücksichtigen.

    Viele Grüße Gaertner

  3. Avatar von Gaertner
    Gaertner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @vbk1000
    es ging dabei um die DSL Bank. das muss im ersten Halbjahr 2015 gewesen sein. Schau mal bei test.de unter "Chronik der Ereignisse nach" oder bei "Erfolgen"

    Viele Grüße der Gaertner

  4. Avatar von Felix
    Felix ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Neues Urteil vom LG FFM vom 21.09.2016,


    Belehrung der Commerzbank... Annahmeverzug, Schuldnerverzug als auch 5% über Basiszins trotz grundpfandrechtlicher Absicherung...
    Hallo ducnici,

    wenn ich ich das richtig verstanden habe, handelt es sich hier um einen Abschluss im Fernabsatz . Ist diese Urteil auch für Präsenzgeschäfte anwendbar?

  5. Avatar von vbk1000
    vbk1000 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici

    Meinst Du das hier?

    https://www.wvr-law.de/lg-saarbruecken-1-o-14414/

    SKG Bank, Tocher der DKB

    Die Übergangsvorschrift für die "frühestens" Belehrung gab es. Allerdings nur, wenn das Muster verwendet wurde. Heisst, die WRB ist ja grundsätzlich falsch wegen "frühestens" aber nur angreifbar, wenn das Muster eben nicht verwendet wurde, siehe Beispiele DKB und Sparkassen.

    Bendikt Jansen macht auch solche Klagen für einen Verbraucherschutzverband.

    Da kommt mir die Idee, sollte man nicht noch in einer normalen Klage (als das der WR den DV in ein RGSCHV umgewandelt hat & RAW) einen weiteren Antrag aufnehmen,
    dass eben die Bank nicht mehr behaupten darf, dass diese Belehrung richtig sei?

    Wäre das nicht ein zusätzliches Druckmittel


    Genau danke.

    In meinem Fall aber Abschluß 11.03.2009 mit "frühestens ... " -Muster, was aber per se nicht mehr galt siehe

    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post138534

    deswegen will ich der betreffenden Bank mitteilen, dass ich bei keinem Zustandekommen eines Vergleiches neben der Klage, mich mit dem Verbraucherschutzverband in Verbindung setzen werde, der sie dann gerne abmahnen kann, weil sie trotz meines 1. Schreibens vor dem O-Mann mit meiner Darlegung

    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post138534

    weiterhin behauptet, dass korrekte Muster benutzt zu haben.

    Ihr "frühestens..."-Muster war nicht nur per se falsch als es noch gelten konnte sondern insbesondere eben auch zum 11.03.2009 nicht mehr gültig durch Ablauf zum 01.08.2008 durch Übergangsvorschrift des § 16 BGB-Informationspflichten-Verordnung.

    Das ist ja das obergeile, weil nur noch diese

    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start...._1480522830928

    galt. Umso leichter die Abmahnung.

    Ich drehe den Spieß halt mal um durch das O-Mann Verfahren und stelle fest, wie teuer die max. 3 Instanzen für die Bank werden können - hier RSV - + einer möglichen Abmahnung.

    Das sind Kosten, die das Rückgewährschuldverhältnis + ab Widerruf die möglichen Abrechnungsmethoden von mindestens bis bestens für den DN und daraus einen möglichen Mittelwert wie Peanuts erscheinen lassen, da es nur ein 50 k Darlehen ist mit GS.

    Und ja ich halte das für ein weiteres absolutes Druckmittel wegen der Ergänzung; inwieweit man das in die eigene Klage als Antrag oder Vortrag aufnehmen kann/ sollte etc. habe ich mir tatsächlich noch keine Gedanken gemacht.

    Ergänzung und wichtig zu o.g.Urteil:

    https://www.wvr-law.de/lg-saarbruecken-1-o-14414/

    Es bleibt dabei: Die SKG Bank AG darf sich nicht auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu einem Kreditvertrag zu berufen. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist jetzt rechtskräftig.Über diesen Fall hatte test.de bereits nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils am 18.06.2015 berichtet. Diesen Bericht haben wir am 9. Mai 2016 aktualisiert, nachdem das Urteil nach Rücknahme der Berufung dagegen rechtskräftig geworden ist.

    https://www.test.de/Kreditwiderruf-K...zer-4866450-0/

  6. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ...deleted....

  7. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was man alles mit einem Widerruf erreichen kann - beeindruckender Urteilstenor. Hätte ich aus dem Rheinland gar nicht erwartet:

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/d..._20160722.html

    Das wäre doch ein Trick, wenn die RSV bei bestimmten Darlehen (vermietete Immobilien/Neubau) nicht mitspielt - die Vollstreckung provozieren!!!

  8. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    Ich suche Urteile zu der Formulierung in der Widerrufsbelehrung

    „Besondere Hinweise:

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

    Ich habe eins vom Landgericht Potsdam und das Urteil des Landgericht Saarbrücken gefunden
    1 o 144/14

    Kennt ihr weitere?

    Es geht um eine Widerrufsbelehrung der DKB und dabei um den musst du Schutz (Widerrufsbelehrung fehlerhaft wegen frühstens )

    Wj

  9. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zwar ist das jüngste BGH-Urteil insgesamt ein Rückschlag für viele Verbraucher, die ihr Darlehen nach Juni 2010 abgeschlossen haben. Aber es gibt auch Konstellationen, in denen das Urteil sich sehr positiv für die Kunden auswirkt:

    BGH schafft Voraussetzung für Kredit-Widerruf bei neueren Darlehen von ING Diba, Sparkasse und Münchener Hyp

    Falls jemand noch weitere Kreditinstitute kennt, die die Formulierung "Aufsichtsbehörde des Kreditnehmers" in der WRB verwendet haben, bin ich für einen Hinweis dankbar.

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    was neues vom BGH...


    https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...16&Blank=1.pdf


    Hat jemand die Urteile der Vorinstanzen zur Hand?


    LG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.2014 - 25 O 2/14 -

    OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.12.2014 - 6 U 67/14 -

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Unglaublich - Die Bank kennt die Streitwertgrenzen beim BGH nicht - das müsste was für die Haftpflicht des Bankenanwalts sein.

    Welche Bank ist das?

  12. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Unglaublich - Die Bank kennt die Streitwertgrenzen beim BGH nicht - das müsste was für die Haftpflicht des Bankenanwalts sein.

    Welche Bank ist das?
    die hat es halt versucht...


    mich interessieren eher die vorinstanzlichen Urteile wegen dem statt gegebenem Annahmeverzug!

  13. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Unglaublich - Die Bank kennt die Streitwertgrenzen beim BGH nicht - das müsste was für die Haftpflicht des Bankenanwalts sein.

    Welche Bank ist das?

    Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde ja Anfang 2015 eingereicht. Da wusste (außer dem BGH intern) ja noch keiner, wie der Streitwert und damit korrespondierend die Beschwer hier konkret aussieht.

  14. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Apropos: Läuft die Wertgrenze nicht Ende 2016 aus?

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Apropos: Läuft die Wertgrenze nicht Ende 2016 aus?
    ja, was aber die Frage aufwirft, ob sie denn für 2017 nicht einfach so wieder eingeführt werden könnte... ???

  16. Avatar von Texis
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Möglich ist alles vermutlich fragt unsere Regierung aber auch einfach the same procedure as every year James?

    Wird sicherlich wieder verlängert oder ggf. sogar hochgesetzt. Das sie wegfällt bezweifel ich.

  17. Avatar von Ramm
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    sorry, Kreditgeber

  18. Avatar von Ramm
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=IG Widerruf;138593]Zwar ist das jüngste BGH-Urteil insgesamt ein Rückschlag für viele Verbraucher, die ihr Darlehen nach Juni 2010 abgeschlossen haben. Aber es gibt auch Konstellationen, in denen das Urteil sich sehr positiv für die Kunden auswirkt:

    BGH schafft Voraussetzung für Kredit-Widerruf bei neueren Darlehen von ING Diba, Sparkasse und Münchener Hyp

    Falls jemand noch weitere Kreditinstitute kennt, die die Formulierung "Aufsichtsbehörde des Kreditnehmers" in der WRB verwendet haben, bin ich für einen Hinweis dankbar.[/QUOTE

    Meinst Du jetzt wirklich Kreditnehmer oder Kreditgeber?

  19. Avatar von Ramm
    Ramm ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Was man alles mit einem Widerruf erreichen kann - beeindruckender Urteilstenor. Hätte ich aus dem Rheinland gar nicht erwartet:

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/d..._20160722.html

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    Hallo Ram,
    soll heißen ich widerrufe einen Darlehnsvertrag für ein MFH, die Bank lehnt den Widerruf ab und ich stelle dann die Zahlungen ein?
    Die Bank strebt die Vollstreckung an und meine RSV (Rechtsschutz in Vertrags und Sachenrecht) muss gegen die Vollstreckung einspringen.
    Als positiver Nebeneffekt wird im Verfahren vorab die Wirksamkeit des Widerrufs geklärt?

    Habe ich das so richtig verstanden?

  20. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Genau. So verstehe ich das Urteil OLG Düsseldorf.

  21. Avatar von Texis
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    In einigen Darlehensverträgen stand in der Tat die für den Darlehennehmer zuständige Aufsichtsbehörde. Ein offensichtlicher Fehler im Verbandsmuster, aber eine eher schwer zu erbringende Pflichtangabe.

    Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung bin ich mir nicht so sicher, ob das wirklich so ein toller Plan ist um die RSV zum Eintreten zu bringen. Reicht ja schon wenn die Bank einen Schufa Eintrag wegen der Kündigung und der Zwangsvollstreckung veranlasst und damit platzen so ziemlich alle laufenden Geschäftsverbindungen. Ob das Rechtmäßig ist oder nicht oder Schadensersatzansprüche bestehen oder nicht, dürfte dabei für den Betroffenen erstmal kaum ein Trost sein.

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