ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Das kann ich aus unserer Erfahrung überhaupt nicht bestätigen. Wir arbeiten mit einem Finanzierungsberater zusammen, der den Markt danach untersucht hat, welche Banken keine Finanzierung bieten, wenn der Kunde vorher widerrufen hat. Tenor: Es gibt einige Banken, die in diesem Fall eine Anschlussfinanzierung verweigern. Es gibt aber genügend andere Banken, die damit kein Problem haben. Man muss nur wissen, wo man sucht. Knackpunkte sind (wie bei jeder anderen Finanzierung auch) deine Bonität sowie der Beleihungsauslauf und die Werthaltigkeit der Immobilie. Solange diese Faktoren stimmen, wirst Du auch nach Widerruf eine Anschlussfinanzierung zu vernünftigen Konditionen bekommen. Es ist nämlich nicht so, dass die Banken nennenswerte Aufschläge berechnen, nur weil der Kunde aus einem Widerruf kommt.
@vbk1000
es ging dabei um die DSL Bank. das muss im ersten Halbjahr 2015 gewesen sein. Schau mal bei test.de unter "Chronik der Ereignisse nach" oder bei "Erfolgen"
wenn ich ich das richtig verstanden habe, handelt es sich hier um einen Abschluss im Fernabsatz . Ist diese Urteil auch für Präsenzgeschäfte anwendbar?
Die Übergangsvorschrift für die "frühestens" Belehrung gab es. Allerdings nur, wenn das Muster verwendet wurde. Heisst, die WRB ist ja grundsätzlich falsch wegen "frühestens" aber nur angreifbar, wenn das Muster eben nicht verwendet wurde, siehe Beispiele DKB und Sparkassen.
Bendikt Jansen macht auch solche Klagen für einen Verbraucherschutzverband.
Da kommt mir die Idee, sollte man nicht noch in einer normalen Klage (als das der WR den DV in ein RGSCHV umgewandelt hat & RAW) einen weiteren Antrag aufnehmen,
dass eben die Bank nicht mehr behaupten darf, dass diese Belehrung richtig sei?
Wäre das nicht ein zusätzliches Druckmittel
Genau danke.
In meinem Fall aber Abschluß 11.03.2009 mit "frühestens ... " -Muster, was aber per se nicht mehr galt siehe
deswegen will ich der betreffenden Bank mitteilen, dass ich bei keinem Zustandekommen eines Vergleiches neben der Klage, mich mit dem Verbraucherschutzverband in Verbindung setzen werde, der sie dann gerne abmahnen kann, weil sie trotz meines 1. Schreibens vor dem O-Mann mit meiner Darlegung
weiterhin behauptet, dass korrekte Muster benutzt zu haben.
Ihr "frühestens..."-Muster war nicht nur per se falsch als es noch gelten konnte sondern insbesondere eben auch zum 11.03.2009 nicht mehr gültig durch Ablauf zum 01.08.2008 durch Übergangsvorschrift des § 16 BGB-Informationspflichten-Verordnung.
Ich drehe den Spieß halt mal um durch das O-Mann Verfahren und stelle fest, wie teuer die max. 3 Instanzen für die Bank werden können - hier RSV - + einer möglichen Abmahnung.
Das sind Kosten, die das Rückgewährschuldverhältnis + ab Widerruf die möglichen Abrechnungsmethoden von mindestens bis bestens für den DN und daraus einen möglichen Mittelwert wie Peanuts erscheinen lassen, da es nur ein 50 k Darlehen ist mit GS.
Und ja ich halte das für ein weiteres absolutes Druckmittel wegen der Ergänzung; inwieweit man das in die eigene Klage als Antrag oder Vortrag aufnehmen kann/ sollte etc. habe ich mir tatsächlich noch keine Gedanken gemacht.
Ergänzung und wichtig zu o.g.Urteil:
Es bleibt dabei: Die SKG Bank AG darf sich nicht auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu einem Kreditvertrag zu berufen. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist jetzt rechtskräftig.Über diesen Fall hatte test.de bereits nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils am 18.06.2015 berichtet. Diesen Bericht haben wir am 9. Mai 2016 aktualisiert, nachdem das Urteil nach Rücknahme der Berufung dagegen rechtskräftig geworden ist.
Ich suche Urteile zu der Formulierung in der Widerrufsbelehrung
„Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“
Ich habe eins vom Landgericht Potsdam und das Urteil des Landgericht Saarbrücken gefunden
1 o 144/14
Kennt ihr weitere?
Es geht um eine Widerrufsbelehrung der DKB und dabei um den musst du Schutz (Widerrufsbelehrung fehlerhaft wegen frühstens )
Zwar ist das jüngste BGH-Urteil insgesamt ein Rückschlag für viele Verbraucher, die ihr Darlehen nach Juni 2010 abgeschlossen haben. Aber es gibt auch Konstellationen, in denen das Urteil sich sehr positiv für die Kunden auswirkt:
Falls jemand noch weitere Kreditinstitute kennt, die die Formulierung "Aufsichtsbehörde des Kreditnehmers" in der WRB verwendet haben, bin ich für einen Hinweis dankbar.
Unglaublich - Die Bank kennt die Streitwertgrenzen beim BGH nicht - das müsste was für die Haftpflicht des Bankenanwalts sein.
Welche Bank ist das?
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde ja Anfang 2015 eingereicht. Da wusste (außer dem BGH intern) ja noch keiner, wie der Streitwert und damit korrespondierend die Beschwer hier konkret aussieht.
[QUOTE=IG Widerruf;138593]Zwar ist das jüngste BGH-Urteil insgesamt ein Rückschlag für viele Verbraucher, die ihr Darlehen nach Juni 2010 abgeschlossen haben. Aber es gibt auch Konstellationen, in denen das Urteil sich sehr positiv für die Kunden auswirkt:
Falls jemand noch weitere Kreditinstitute kennt, die die Formulierung "Aufsichtsbehörde des Kreditnehmers" in der WRB verwendet haben, bin ich für einen Hinweis dankbar.[/QUOTE
Meinst Du jetzt wirklich Kreditnehmer oder Kreditgeber?
Das wäre doch ein Trick, wenn die RSV bei bestimmten Darlehen (vermietete Immobilien/Neubau) nicht mitspielt - die Vollstreckung provozieren!!!
Hallo Ram,
soll heißen ich widerrufe einen Darlehnsvertrag für ein MFH, die Bank lehnt den Widerruf ab und ich stelle dann die Zahlungen ein?
Die Bank strebt die Vollstreckung an und meine RSV (Rechtsschutz in Vertrags und Sachenrecht) muss gegen die Vollstreckung einspringen.
Als positiver Nebeneffekt wird im Verfahren vorab die Wirksamkeit des Widerrufs geklärt?
In einigen Darlehensverträgen stand in der Tat die für den Darlehennehmer zuständige Aufsichtsbehörde. Ein offensichtlicher Fehler im Verbandsmuster, aber eine eher schwer zu erbringende Pflichtangabe.
Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung bin ich mir nicht so sicher, ob das wirklich so ein toller Plan ist um die RSV zum Eintreten zu bringen. Reicht ja schon wenn die Bank einen Schufa Eintrag wegen der Kündigung und der Zwangsvollstreckung veranlasst und damit platzen so ziemlich alle laufenden Geschäftsverbindungen. Ob das Rechtmäßig ist oder nicht oder Schadensersatzansprüche bestehen oder nicht, dürfte dabei für den Betroffenen erstmal kaum ein Trost sein.