Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Nummer2
    Danke LGSaar,
    das hat sich gerade überschnitten. Ja, ich denke auch, dass ein Bankenwechsel besser wäre. Nur stellt sich dabei die Frage, ob mein Widerruf bei anderen Banken bekannt wird und mich als Kunden "verbrannt" hat.
    das glaube ich nicht. Mein Fall war sogar in der Zeitung und die meisten Banken in der Umgebung wussten, dass das mein Fall war. Ich habe es auch gleich bei der Anfrage erzählt. Zwei Banken haben mir deswegen die Finanzierung verweigert, darunter auch die Bank1Saar (Volksbank). Ich hatte aber trotzdem sogar zwei Angebote und konnte wählen. Aber man widerruft doch nicht wenn man keine Anschlussfinanzierung hat. Du hast doch sicherlich vor dem Widerruf ein Angebot gehabt. Finanzierung dürfte kein Problem sein, wenn die Bonität stimmt. Wenn die Bonität nicht stimmt dann darf man erst gar nicht widerrufen.

  3. Avatar von Nummer2
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich hatte ein Angebot, aber das ist wegen der verstrichenen Zeit nicht mehr gültig. Bonität und Wert der Immobilie sind sehr gut.
    Mein Finanzierungsberater hat mir gesagt, fast alle Banken lehnten eine Anschlussfinanzierung ab, wenn ein Widerruf im Spiel ist. Und die, die es trotzdem machen, bieten sehr schlechte Konditionen.

  4. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von verbraucher10
    Das muss aber doch nicht so sein, oder? Bei mir z.B. (Widerruf vor kompletter Rückzahlung) wäre die Summe der bisher geleisteten Zins- und Tilgungsleistung höher als die GS.
    Doch, das ist die Auffassung des BGH. Die Rückforderung der Grundschuld erhöht den Streitwert um den vollen Nominalbetrag der GS. In deinem Fall läge der Streitwert bei mehr als dem doppelten des ursprünglichen Darlehens.

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Doch, das ist die Auffassung des BGH. Die Rückforderung der Grundschuld erhöht den Streitwert um den vollen Nominalbetrag der GS. In deinem Fall läge der Streitwert bei mehr als dem doppelten des ursprünglichen Darlehens.

    wenn er nach Widerruf "komplett" rückgezahlt hat, dann muss ja die Bank die GS eh raus geben.

    Dann wäre es auch keine Feststellungs- sondern eine Leistungsklage. Man würde ja eine Summe X aufgrund der Rückabwicklung zurück fordern...

  6. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    wenn er nach Widerruf "komplett" rückgezahlt hat, dann muss ja die Bank die GS eh raus geben.

    Dann wäre es auch keine Feststellungs- sondern eine Leistungsklage. Man würde ja eine Summe X aufgrund der Rückabwicklung zurück fordern...
    Ja sicher. Nach vollständiger Tilgung ist in aller Regel natürlich keine Klage auf Herausgabe nötig, da die Bank die GS aus freien Stücken zurück gibt. Vielleicht habe ich das missverstanden. Verbraucher10 hatte auf dieses Posting von @eugh gefragt:

    Zitat von eugh
    Aber in einer Klage die Herausgabe der GS zu fordern, erhöht deutlich den Streitwert.
    Deshalb war ich davon ausgegangen, dass @verbraucher10 auch auf Herausgabe der GS klagen wollte.

  7. Avatar von verbraucher10
    verbraucher10 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Deshalb war ich davon ausgegangen, dass @verbraucher10 auch auf Herausgabe der GS klagen wollte.
    Ich meinte, dass m.E. (auch bei einer geringen Restschuld) eine Leistungsklage zur Herausgabe der GS (Zug um Zug, Berechnung/Rückzahlung der Restschuld) den Nennwert der GS als Streitwert hat.
    Oder liege ich da falsch?

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn ich es richtig erinnere, richtet sich der Streitwert nach der Hauptforderung, also nach den vom DN getätigten Zahlungen (Tilgung, Zinsen, ggf. Gebühren und Bereitstellungszinsen) und dazu noch die Höhe der Grundschuld, und zwar in der Höhe, in welcher der DN deren Löschung bzw. Herausgabe fordert (wenn er dies fordert.

    Wie ist das eigentlich, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt wurde (vor dem Widerruf) und es um eine VFE geht? Üblicherweise würde der DN eine bezahlte VFE zurückfordern. Richtet sich der Streitwert dann (nur?) nach der Höhe der zurückgeforderten VFE.

  9. Avatar von Nummer2
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich möchte noch einmal ganz schüchtern auf meine Frage zurückkommen, ob jemand Erfahrungen damit hat, ob Banken bei Anschlussfinanzierungen den Umstand berücksichtigen, dass der neue Kunde den vorherigen Vertrag (mit einer anderen Bank) widerrufen hat.

  10. Avatar von manfredi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mein Vertrag vom 24.06.2008 mit der Frankfurter Sparkasse betrifft ein grundpfandrechtlich besichertesDarlehn und enthielt die WRB mit „frühestens“ und der Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“.
    Zinsbindung nominell 4,89% p.a. für 5 Jahre und danach Prolongation auf Basis einer Anschlusszinsvereinbarung (ohne WRB) mit nominell 2,78% fest bis 30.05.2023.

    Den Vertrag habe ich am 28.05.2015 widerrufen.Sparkasse berief sich auf Vertrauensschutz des gesetzl. Musters und wies auf Verwirkungstatbestand hin.
    Im September 2015 forderte meine RAin die Sparkasse auf,den Widerruf anzuerkennen. Sparkasse lehnte erneut ab, u.a. mit Hinweis auf Verwirkung.
    Nach Erhalt der Deckungszusage der RSV im Januar 2016 Einreichung der Feststellungsklage beim LG Frankfurt a.M.

    Umfangreiche Klageerwiderung im Juni 2016: WRB korrekt,marginale Abweichungen und Passage zum „finanzierten Geschäft“ irrelevant,Verwirkung und Verstoß gegen Treu und Glauben, Berechnung der Nutzung nach Maßgabe OLG Jena aus 2010, d.h. Margenbarwert, da ja meine Zahlungen direkt für die Tilgung der Refinanzierung Verwendung fanden.
    Die Sparkasse legte Ihre Jahresabschlüsse für die Jahre2008 bis 2015 vor und berechnete den Verzinsungssatz für die Ermittlung des im Rahmen der RAW geschuldeten Nutzungsersatzes so, dass sie den jeweiligen Jahresüberschuss aus der GuV prozentual in Relation zur Summe aller Aktiva ihrerBilanz setzte. Danach ergibt sich kein positiver Ertragszins.

    Meines Erachtens zog die Sparkasse Nutzungen aus meinen Ratenzahlungen, indem sie diese erneut auslieh, was sich dann im Zinsertrag der Sparkasse niederschlug. Dieser ist aus den Jahresabschlüssen nur summiert für die einzelnen Kreditarten erkennbar. Hier wirken sich natürlich die Ausleihungen der Sparkasse an Kommunen und an Kreditinstitute zu Minimargen stark reduzierend auf das Zinsergebnis aus.

    Wir hatten der Fraspa einen Vergleich angeboten:
    · zugunsten der Sparkasse Vertragszins bis zumWiderruf
    · Nutzungen aus der ganzen Rate bis Widerruf Basiszinssatz+ 2,5% zu meinen Gunsten
    · Nutzungen aus der ganzen Rate ab Widerruf Basiszins + 5% zu meinen Gunsten.
    Den Vergleich lehnte die Sparkasse kommentarlos und mündlich über Ihren Anwalt ab.

    Das vom LG angeordnete schriftliche Verfahren ist bisEnde Dezember 2016 befristet.
    Hat jemand Erfahrungen mit der Fraspa oder einem anderen Kreditinstitut und könnte mir freundlicherweise einen Rat geben, wie der Argumentation der Fraspa zu begegnen wäre?

    Vielen Dank für eure Unterstützung.

  11. Avatar von Nafets
    Nafets ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    bei mir hat es gleich bei der ersten Bank geklappt - obwohl ich 57 bin und alleine finanziere. Es gab keine Probleme, obwohl oder weil ich gleich mit offenen Karten gespielt habe ?! Die Banken wollen sichließlich Geld verdienen.

  12. Avatar von HerrLars
    HerrLars ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe auch mit offenen Karten gespielt und problemlos mehrer Angebote bekommen. Nur die Volksbank hat sich quer gestellt. Wobei, der Bankberater dort hätte auch zugestimmt. Nur sein Chef hat sich auf irgendwelche Prinzipien berufen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es besser ist mit offenen Karten zu spielen und ehrlich zu sein.

  13. Avatar von Nummer2
    Nummer2 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke! Ich schau mal, was ich so angeboten bekomme und berichte dann.

  14. Avatar von Klinge
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gehe zu Dr. Klein und du landest garantiert bei der DSL Bank.😁

  15. Avatar von Chubby
    Chubby ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Rechtskräftige URTEILE aus der Kanzlei KUNZ und Kollegen. (soweit nicht bekannt )

    Alle Fälle sind nach vorzeitiger Ablösung des Darlehens erfolgt. VFE.

    1 O 49/14, 1 O 362/15, 1 O 39/15 , 4 U 13/15.

    Neues auch aus der Kanzlei Lenné vom 28.11.16 über Verwirkung nach abgelösten Darlehen.

    @ eugh Also deine Drohungen kannst du dir ersparen. du bist nicht der vorstand dieses forums. oder doch ?

  16. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Chubby,

    niemand wird hier bedroht. Es geht nur um einen vernünftigen Umgang untereinander. Die Urteile der Kollegen aus Saarbrücken sind natürlich interessant, aber letztlich muss man jetzt sehen, wie die Instanzgerichte nach Bekanntwerden der Entscheidungsgründe zu BGH XI ZR 501/15 im Oktober 2016 und dem nachfolgenden Urteil vom 11.10.2016, das erst jetzt veröffentlicht wurde, die Sachen beurteilen. Entscheidungen vor diesem Zeitpunkt dürften für die weitere Diskussion nur noch begrenzte Aussagekraft haben, da sich jetzt alle an den Vorgaben des BGH orientieren werden und man sehen muss, wie diese umfassende Prüfung im Einzelfall nun aussehen wird und zu welchen Ergebnissen die Instanzgerichte nun gelangen.

  17. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von manfredi
    Die Sparkasse legte Ihre Jahresabschlüsse für die Jahre2008 bis 2015 vor und berechnete den Verzinsungssatz für die Ermittlung des im Rahmen der RAW geschuldeten Nutzungsersatzes so, dass sie den jeweiligen Jahresüberschuss aus der GuV prozentual in Relation zur Summe aller Aktiva ihrerBilanz setzte. Danach ergibt sich kein positiver Ertragszins.

    Meines Erachtens zog die Sparkasse Nutzungen aus meinen Ratenzahlungen, indem sie diese erneut auslieh, was sich dann im Zinsertrag der Sparkasse niederschlug. Dieser ist aus den Jahresabschlüssen nur summiert für die einzelnen Kreditarten erkennbar. Hier wirken sich natürlich die Ausleihungen der Sparkasse an Kommunen und an Kreditinstitute zu Minimargen stark reduzierend auf das Zinsergebnis aus.
    Die Bank kann nicht den Jahresüberschuss ins Verhältnis zu der Bilanzsumme setzen um die Nutzungen zu berechnen.

    Nutzungen sind Erträge. Die Bank kann nicht die Zinsaufwendungen und die Verwaltungskosten abziehen. denn diese sind auch Nutzungen.

    Ich habe für das Jahr 2015 den durchschnittlichen Ertragszinssatz für Kundenkredite und Geldmarktgeschäfte der Fraspa errechnet. Er liegt bei 2,9%. und 2011 bei 3,59%

    Schau mal hier nach.

    https://widerruf-rueckabwicklung.jimd...cher-zinssatz/

    Ich kann dir nächste Woche erzählen wie das LG Saarbrücken darüber urteilen wird.

  18. Avatar von Recht_so
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Die Bank kann nicht den Jahresüberschuss ins Verhältnis zu der Bilanzsumme setzen um die Nutzungen zu berechnen.

    Nutzungen sind Erträge. Die Bank kann nicht die Zinsaufwendungen und die Verwaltungskosten abziehen. denn diese sind auch Nutzungen.
    Anteilige Verwaltungskosten kann die Bank durchaus als Zinsgewinnungskosten gem. § 102 BGB gegenrechnen, denn Zinserträge aus einer Kreditvergabe sind ohne entsprechenden Personal- und Sachaufwand einschließlich anteiliger Overhead-Kosten nicht zu erzielen.

    Das bestätigt auch der BGH schon im Urteil vom 12.05.1998 - XI ZR 79/97 - wo er erstmals die Vermutung aufgestellt hat, dass Banken Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes ziehen, wenn es dort anschließend heißt: "Daß der Zinsertrag der Bank durch Aufwendungen und Zinsausfälle gemindert wird, ist ohne substantiiertes Vorbringen im Rahmen der Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO nicht zu berücksichtigen."

    Wie substantiiert das Vorbringen der Bank hierzu sein muss, ist allerdings im Detail ebenso ungeklärt, wie die Frage, was der Immobiliardarlehensnehmer konkret vortragen muss, um höhere Nutzungen als 2,5 %p. üBZ zu belegen.

    Zinsaufwendungen sind hingegen tatsächlich nicht in Ansatz zu bringen, weil diese ja bezogen auf die Wiederausreichung vereinnahmter Kundengelder gerade nicht anfallen.

  19. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Klinge
    Ungeachtet dessen dass es für Top Angebote Dr. Klein nicht bedarf, aber was spricht gegen die DSL Bank?

    @Nummer2
    Kein Widerrufer muss sich mehr Sorgen machen, keine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Alle entscheidenden Banken mit besten Konditionen stehen zur Verfügung! Was dein Finanzberater dir da erzählt ist taktischer Natur oder er hat keine Ahnung.

  20. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neues bei test.de:


    Sparkasse Allgäu, Vertrag vom 14.06./23.07.2007
    Land*gericht Kempten (Allgäu), Urteil vom 10.11.2016
    Aktenzeichen: 13 O 296/16 (nicht rechts*kräftig)
    Kläger*vertreter: Fachanwaltskanzlei Seehofer, Kempten (Allgäu)
    Besonderheit: Der Vertrag enthielt die Fußnote „Bitte Frist im Einzel*fall prüfen“, die auch der Bundes*gerichts*hof (s. u., Sparkasse Nürn*berg, Kredit*vertrag vom 09.04.2008) schon als irreführend und unwirk*sam beur*teilt hat. Das Land*gericht stellte fest, dass sich der Vertrag durch den Widerruf der Klägerin in ein Rück*gewähr*schuld*verhältnis umge*wandelt hat. Die Sparkasse Allgäu muss außerdem außerge*richt*liche Rechts*anwalts*kosten der Klägerin in Höhe von 3600,94 Euro über*nehmen.
    [neu 28.11.2016]


    Sparkasse Pforzheim-Calw, Vertrag vom 30.12.2010
    Land*gericht Karls*ruhe, Urteil vom 20.05.2016
    Aktenzeichen: 10 O 660/15 (nicht rechts*kräftig)
    Kläger*vertreter: Fachanwaltskanzlei Seehofer, Kempten (Allgäu)
    Besonderheit: Das Land*gericht Karls*ruhe hält die von vielen Sparkassen im Jahr 2010 verwendete Widerrufs*belehrung für falsch, wonach die Widerrufs*frist nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehens*nehmer alle Pflicht*angaben samt der Angabe der zuständigen Aufsichts*behörde erhalten hat, zu laufen beginnt, für falsch, da die Aufsichts*behörde in den Unterlagen nicht genannt war. Das Land*gericht stellte fest, dass sich der Kredit*vertrag durch den Widerruf in ein Rück*gewähr*schuld*verhältnis umge*wandelt hat. Die Sparkasse hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
    [neu 28.11.2016]

  21. Avatar von Klinge
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @noelmaxim
    Da hab ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
    Sollte nur so als Tipp rüberkommen😁
    Gegen die DSL Bank habe ich persönlich nichts auszusetzen. Die DSL Bank gehört doch mit zu den Banken, die Widerrufler nicht ablehnen😊

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