ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Also mein Gerichtsstand ist das Landgericht Postdam, ich glaube bei Gertrud auch, wir haben unseren Termin Mitte März zur Güteverhandlung und haben eine schriftliche Anordnung bekommen zu erscheinen, da dies aber nicht so ohne weiteres möglich ist, hat unser Anwalt einen Antrag bei Gericht gestellt, d.h. nun müssen wir nicht erscheinen. Noch 3 Wochen dann wissen wir mehr, das ganze zieht sich jetzt seit November 2013.
Ja, wir sind auch vor dem LG Potsdam.
Mein Anwalt erklärte mir, dass man tatsächlich auch bei Ladung zum Termin nicht zwingend erscheinen muss, da gäbe es irgendwelche weiterreichenden Vollmachten/Anträge... ich gehe allerdings hin. Bin ja auch neugierig.
Man kann die Anordnung zum persönlichen Erscheinen umgehen, wenn der Anwalt eine weitere Vollmacht bei Gericht vorlegt: er ist komplett über den Sachverhalt informiert und insbesondere zum Abschluss eines Vergleichs berechtigt - § 141 ZPO
Ich habe irgendwo gelesen das jede Sparkasse auch unterschiedlich es handhabt aber bei mir fährt Sie die Schiene es ist uns doch alles egal.
Ich werde noch die paar Monate ein wenig mit Ihnen hin und her Schreiben und dann einfach die Klage einreichen und es auf ein Urteil ankommen lassen. Ein Vergleich scheidet da alein wegen den RA Kosten für dan aber aus.
Genau !!! das ist uns doch so Egal !! Aber leider kommt es mir so vor als ob sich meine Sparkasse noch gar nicht richtig mit der Sache beschäftigt hat. Das Antwortschreiben kommt mir sehr laienhaft vor. Diesbezüglich wurde mir bei meiner ersten persönliche Anfrage zwecks meiner unwirksamer Widerrufsbelehrung mitgeteilt,dass bis jetzt nur eine Anfrage von einem anderen Kunden bekannt wäre und sich dieser nach Prüfung der Bank ( Absage) nicht mehr gemeldet hätte !! Hast du eine RSV die deinen Fall übernommen hat ?
Genau !!! das ist uns doch so Egal !! Aber leider kommt es mir so vor als ob sich meine Sparkasse noch gar nicht richtig mit der Sache beschäftigt hat. Das Antwortschreiben kommt mir sehr laienhaft vor. Diesbezüglich wurde mir bei meiner ersten persönliche Anfrage zwecks meiner unwirksamer Widerrufsbelehrung mitgeteilt,dass bis jetzt nur eine Anfrage von einem anderen Kunden bekannt wäre und sich dieser nach Prüfung der Bank ( Absage) nicht mehr gemeldet hätte !! Hast eine RSV die deinen Fall übernommen hat ?
Mein Fall wird nicht mehr von der Sparkasse bearbeitet es liegt bei eine RA Kanzlei die beauftragt wurde. Alein das zeigt schon das die Rechtsabteilung der Sparkasse mit den Massen nicht mehr zu recht kommt. Aber selbst der RA versuchen einen für Dum zu verkaufen mit irgendwelchen Urteilen die nichts mit der Sache zu tun haben. Ich glaube das Schreiben wurde hier auch mal reingestellt.
Leider werde ich es aus eigene Tasche bezahlen müssen aber das ist es mir Wert. Ich kann es nicht abhaben wenn man mich so wie deren RA von oben herab behandelt.
Leider werde ich es aus eigene Tasche bezahlen müssen aber das ist es mir Wert. Ich kann es nicht abhaben wenn man mich so wie deren RA von oben herab behandelt.
Das geht mir genauso.
Zu wissen, dass die Bank sehr wahrscheinlich nur deshalb sofort auf stur geschaltet hat, weil sie auf Grund des Verwendungszwecks des Darlehens -Mietobjekt- genau weiß, dass ich keine RSV habe und mir eine Klage auch nicht leisten kann, macht mich richtig wütend.
Aber was solls. Meine Existenz setze ich natürlich nicht aufs Spiel.
Zu wissen, dass die Bank sehr wahrscheinlich nur deshalb sofort auf stur geschaltet hat, weil sie auf Grund des Verwendungszwecks des Darlehens -Mietobjekt- genau weiß, dass ich keine RSV habe und mir eine Klage auch nicht leisten kann, macht mich richtig wütend.
Aber was solls. Meine Existenz setze ich natürlich nicht aufs Spiel.
Tja ich Glaube die schätzen die Lage schon genau ein. Die die Klagen haben in der Regel auch eine RSV und denen ist es dan egal ob man sich dan vor Gericht einigt den bei einer Kostenaufhebung trägt ja schließlich die RSV die Kosten. Die Bank bleibt nur auf geringen Mehrkosten sitzen, hat aber im Gegenzug ggf. von 10 nur noch 3 mit dennen Sie eine Einigung erzielen muss.
Hat hier jemand mit einem sog. Prozessfinanzierer Erfahrung gemacht?
Ich hörte, dass es nun sogar RSVen geben soll, die so etwas anbieten für Leute, wo die RSV selbst ansonsten nicht greift. Dabei darf die RSV als Prozessfinanzierer x% des Gewinns des Kunden bei Obsiegen einkassieren, übernimmt aber im Falle des Unterliegens die Kosten.
Wie genau die Modalitäten aussehen, weiß ich leider nicht, aber das wäre natürlich im Einzelfall evtl. eine Überlegung wert - auch davon abhängig, was einem der eigene Anwalt dazu rät.
Das wäre ein Traum. Selbst wenn sie mehr als 50% verlangen sollten, wäre es immer noch ein gutes Geschäft. Denn ohne Finanzierer bekomme ich gar nichts.
Einen konkreten RSV, der das bietet kennst du aber auch nicht,oder?
Das hat mit einer Rsv nichts zu tun. Ich kenne es bis dato bei Flugverspätungen eine sehr klare Sache. Oder bei den Bearbeitunsgeb. bei Verbraucher Krediten.
Ich habe mit Maximum IUS Kontakt gehabt, die fnanzieren den Streitfall für ca. ein Drittel der gesparten Vorfälligkeitsentschädigung, bei Nichterfolg berechnen sie nichts.
Ich habe mit Maximum IUS Kontakt gehabt, die fnanzieren den Streitfall für ca. ein Drittel der gesparten Vorfälligkeitsentschädigung, bei Nichterfolg berechnen sie nichts.
Maximum IUS haben im Vergleich mit Roland ein ganz schön einnehmendes Wesen. Allein für die außergerichtlicher Einigung sind schon 34,5% fällig. Für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs geben sie den Anteil gleich gar nicht an.
Roland dagegen nur 20% außergerichtlich und 30% gerichtlich. Allerdings steigen die erst ab 100.000€ Streitwert in den Ring und wollen die Abwicklung über einen Anwalt, d.h. diese Kosten fallen schon mal an. Unabhängig davon ob Roland überhaupt einsteigt.
P.S. Bestehende Roland Kunden werden bereits ab 5.000€ Streitwert bedient.
Also mein Gerichtsstand ist das Landgericht Postdam, ich glaube bei Gertrud auch, wir haben unseren Termin Mitte März zur Güteverhandlung und haben eine schriftliche Anordnung bekommen zu erscheinen, da dies aber nicht so ohne weiteres möglich ist, hat unser Anwalt einen Antrag bei Gericht gestellt, d.h. nun müssen wir nicht erscheinen. Noch 3 Wochen dann wissen wir mehr, das ganze zieht sich jetzt seit November 2013.
Na, da bin ich ja mal gespannt.. Hast Du auch die gleiche WRB aus 2008 wie Gertrud und ich? Ich bin noch ganz am Anfang. Mein RA hat jetzt erst mal der Bank geschrieben. Mitte März ist ja nicht mehr lang. Wir würden in Berlin klagen. Toi,toi,toi!
Zu wissen, dass die Bank sehr wahrscheinlich nur deshalb sofort auf stur geschaltet hat, weil sie auf Grund des Verwendungszwecks des Darlehens -Mietobjekt- genau weiß, dass ich keine RSV habe und mir eine Klage auch nicht leisten kann, macht mich richtig wütend.
Aber was solls. Meine Existenz setze ich natürlich nicht aufs Spiel.
komplett vermietet oder auch zum Teil selbstgenutzt?
In ersterem Fall: Widerrufsrecht = Verbraucherrecht!
Ist ein Vermieter Verbraucher? Wäre ein Darlehen, das ein potenter Vermieter in Höhe, sagen wir mal, 1Mio aufnimmt um ein 6 Parteienhaus zu kaufen und zu sanieren, noch als Verbraucherdarlehen einzustufen?
Wie ist denn der Darlehensvertrag formuliert? Wirst du als "Verbraucher" tituliert?
Es soll auch RSVén geben, die einen VermieterRS anbieten. Ich habe aber keine Ahnung, ob dann da der Fall eines abgelehnten Widerrufes mit beinhaltet wäre. Ich würde da mal die ARAG anrufen und nach fragen... ;-)
Ein herzliches Hallo, besonders an die Finanzierungsspezialisten :-)
habe 2 Darlehn wiederrufen und wurde von meiner Bank zum Gespräch Eingeladen. Angeboten wird mir eine Neufinanzierung wo im Zinssatz ein Teil der Vorfälligkeitsentschädigung kompensiert wird oder die Ablösung der Darlehn ohne VF.
Gerne würde ich die Darlehn ablösen ABER!!!, da ich dort zur Zeit 3 Objekte in der Finanzierung habe und jedes für das anders als Seichtheit hinterlegt ist, stellt die Bank mir zwar frei eines oder beide woanders neu zu finanzieren, aber den 1. Rang in den Grundbüchern wollen Sie nicht frei machen! :-(
Ein herzliches Hallo, besonders an die Finanzierungsspezialisten :-)
habe 2 Darlehn wiederrufen und wurde von meiner Bank zum Gespräch Eingeladen. Angeboten wird mir eine Neufinanzierung wo im Zinssatz ein Teil der Vorfälligkeitsentschädigung kompensiert wird oder die Ablösung der Darlehn ohne VF.
Gerne würde ich die Darlehn ablösen ABER!!!, da ich dort zur Zeit 3 Objekte in der Finanzierung habe und jedes für das anders als Seichtheit hinterlegt ist, stellt die Bank mir zwar frei eines oder beide woanders neu zu finanzieren, aber den 1. Rang in den Grundbüchern wollen Sie nicht frei machen! :-(
Was kann ich tun, wer weiß Rat
Glück Auf
Bitte noch mal klarer erläutern...so kann ich nix damit anfangen... Seichtheit? Objekte?