Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von DirkB1976
    Hat sich hier schon jemand eigenständig ohne Anwalt an die Bank zwecks Verhandlungen gewandt?
    -Wie reagiert die DKB bei Anschreiben durch den Darlehensnehmer selbst?
    -Ist schon jemand mit dem Thema durch (Sprich hat den Zinssatz gedrückt bzw. Widerrufen) ?
    Gruß
    Ich habe gegenüber der Bank zweimal widerrufen. Beim ersten Mal schrieb die Bank, der Widerruf wäre verfristet und beim zweiten Mal hieß es, dass die Bank sich auf die Schutzwirkung der Musterbelehrung berufen kann (von der meine Belehrung allerdings sehr deutlich abweicht). Mein Anwalt hat zweimal geschrieben und wir warten bis heute auf eine anständige Antwort. Andere Forenteilnehmer haben dasselbe erlebt.

    Ich habe im Internet schon Kanzleien angeschrieben, die zB mit Stundenhonorar von 250 Euro arbeiten und pauschal vier Stunden für vorgerichtliches Bemühen ansetzen. Es lohnt sich für dich sicherlich, verschiedene Kanzleien abzufragen, WELCHER Streitwert angenommen wird oder ob eine Pauschale ausgehandelt werden kann. Meines Erachtens ist der Streitwert die im Raum stehende VFE oder der sogenannte "Schaden", also wie viel besser du gestellt wärest, wenn eine Zinsrückrechnung erfolgt.

  3. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    das ist hier ja wie auf einem orientalischen Basar. Wie Ihr bereits alle schon erfahren habt sind die Honorare der Anwälte höchst unterschiedlich. Angefangen bei den Gebühren für die Prüfung der Verträge bis hin zu der Festsetzung des Streitwertes.
    Ich kenne Rechtsanwälte, die der Meinung sind den Streitwert an der Höhe des ursprünglichen Darlehns zu berechnen. Andere berechnen den Streitwert an der Höhe der aktuellen Restschuld. Andere wiederum an der Höhe der z.Z. zu zahlenden VFE oder auch an der Höhe der möglichen Gesamtersparnis (also VFE plus möglicher Zinsgewinn bis zur „normalen“ Beendigung des Vertrages).
    Alles ist möglich.
    Nehmen wir mal an das Darlehn belief sich ursprünglich auf 200.000 € bei 5,5% Zinsen und 2% Tilgung und einer Restlaufzeit der Zinsbindung von 5 Jahren. Die aktuelle Restschuld läge demnach bei ca. 177.000 €. Die mögliche VFE bei ca. 35.000 € (ohne Einbeziehung der Sondertilgungen).

    In diesem Fall hätten wir folgende Kosten:
    Streitwert 200.000 €, eigene Anwaltskosten außergerichtlich ca. 6.500 €, erste Instanz ca. ca. 4.400 €, Gerichtskosten ca. 5.000 €, fremde Anwaltskosten (falls der Prozess verloren geht) ca. 6.000 €.
    Gesamtes Prozesskostenrisiko ca.22.000 €.

    Streitwert 177.000 €, bei diesem Streitwert sind die Kosten und das Risiko nur unwesentlich kleiner.

    Streitwert 35.000 €, eigene Anwaltskosten außergerichtlich (inkl. Einigungsgebühr) ca. 3.100 €, erste Instanz ca. ca. 2.000 €, Gerichtskosten ca. 1.300 €, fremde Anwaltskosten (falls der Prozess verloren geht) ca. 2.800 €.
    Gesamtes Prozesskostenrisiko ca.9.200 €.

    Im Fall von DirkB1976 dürfte der Darlehnsbetrag entweder nicht sehr hoch gewesen sein oder der Anwalt hat keine Einigungsgebühr berechnet. Das würde mich aber wundern.

    Die außergerichtlichen Gebühren darf der Anwalt übrigens auch dann verlangen wenn die Verhandlungen nicht das gewünschte Ergebnis bringen. Im schlimmsten Fall ist DirkB1976 3.200 € los und ist so schlau wie vorher.

    Die fairste Lösung für die außergerichtliche Einigung ist ein kleines Grundhonorar und eine Erfolgsbeteiligung. Denn nur dann strengt sich der Anwalt richtig an. Denn, wie gazoza richtig erkannt hat „der Anwalt verdient immer“.

    Je höher der mögliche Vorteil für den Mandanten ist, desto besser ist diese Lösung. Wenn die z.B. die Restschuld nicht mehr so hoch ist und die Restlaufzeit der Zinsbindung relativ kurz ist, kann sich auch dieses Modell nicht rechnen.

    Genug für heute. Halbfinale im DFB-Pokal!! Möge die bessere Mannschaft gewinnen.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  4. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin ein absoluter Laie in diesem Bereich und lese mich in den letzten Wochen und Monaten durch das Internet. Durch anraten meines Vaters haben wir unseren Darlehensvertrag aus dem Jahr 2007 im November 2013 überprüfen lassen, mit der Ergebnis das unsere Widerrufsbelehrung bei der besagten xxxBank nicht richtig sind. Nun geht es seit Monaten zwischen meiner Kanzlei und der Bank hin und her. Ziel ist es eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Hintergrund ist der Verkauf unserer Immobilie und der Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Der aktuelle Stand ist das meine Kanzlei die Bank letztmalig aufgeforder hat sich auf den Vergleich einzulassen. Diesen baten wie immer um eine 4 wöchige Fristverlängerung welche wir nicht hingenommen haben. Nun ist die Frist am 15.4. abgelaufen und wir haben bisher noch nichts gehört. So langsam zerrt es an den Nerven. Unsere Rechtsschutzversicherung prüft jetzt die Deckungszusage einer Klage. Ich habe jetzt schon viele Forenbeiträge durchgeforstet, aber entweder hab ich es überlesen oder es gab noch keine Ergebnisse. Also hier meine Frage gibt es hier einen Fall wo es auf einen Vergleich mit der Dxx rausgekommen ist?

  5. Avatar von Krawuschke
    Krawuschke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Tag,

    ich bin neu hier und habe 2 Darlehen, die ich ggf. widerrufen möchte. Einmal handelt es sich um ein laufendes DSL-Darlehen aus dem Jahre 2005 und einmal um ein Darlehen der "Hannoversche Leben", welches aber bereits mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst wurde.

    1. Das DSL-Darlehen aus 2005 enthält folgende Widerrufsbelehrung: Der Darlehensnehmer kann seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen der DSL-Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Bonn - gegenüber schriftlich oder in lesbarer Form auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. per Telefax oder per E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Der Widerruf beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.....

    Hierzu hätte ich gern mal ein Statement über die Gültigkeit aus dem Forum.

    2. Das Hannoversche-Leben-Darlehen aus Mitte November 2002 enthält folgende Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) wiederrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:.... Das Darlehen wurde 2006 mit Zahlung einer VFE in Höhe von ca. 5400 Euro zurückgezahlt.

    In einem Artikel eines RA habe ich gelesen, dass hier eine Frist von 5 Jahren gelten würde. Diese Auffassung habe ich so jedoch noch nicht wieder lesen können.

    Auch hier würde ich mich über ein Feedback freuen.

    Gern hätte ich auch Kontakt zu einem RA in Niedersachsen, der sich in dieser Sache gut auskennt. Ich habe hier ein Angebot eines RA für eine "erste Einschätzung" über 190,- zzgl. Mwst. Das kommt mir recht teuer vor. Er deutete zudem telefonisch an, dass die Frist für die Rückforderung der VFE wohl angelaufen wäre, da ich ja auch vermutlich nicht unter Vorbehalt gezahlt hätte.

    Vielen Dank für Eure Meinungen!

  6. Avatar von Franke1971
    Franke1971 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, wenn ich den Verlauf Deiner Geschichte so lese, handelt es sich bei Dir sicher auch um die DKB und die 4 Wochen sind bei mir schon Mitte März abgelaufen und seit dem keine Antwort mehr bekommen. Es ist eine Sauerrei wie die mit ihren Kunden umspringen und das ist auch noch meine "Hausbank".

  7. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo allerseits,

    habt ihr gesehen, dass jetzt die Kanzlei Dr. Storch und Kollegen gegen die DKB klagen will? In den aktuellen Meldungen wird auch auf ein Urteil verwiesen, wo die 2007er Belehrung in der Luft zerrissen wurde...

    Ich weiß nicht, ob ich hier auf deren Homepage verlinken darf, aber ihr werdet mit Google sicher fündig.

    Hat sich sonst bei irgendjemandem etwas getan, gibt's was neues?

  8. Avatar von heinsc
    heinsc

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    wie diesem Forum zu entnehmen ist, gibt es hier mehrere Darlehensnehmer bei der ING-DiBa.
    Meine Widerrufsbelehrung ist im Wortlaut identisch mit der von melobo.

    Mit abschließenden Erfahrungen kann ich leider noch nicht dienen. Aber, durch gegenseitigen Informationsaustausch kann man sicherlich mehr erreichen.

    Mein Anwalt hat bereits der Bank geschrieben und eine Antwort kam zügig.
    In dem dreiseitigen Schreiben führt mein Anwalt die Mängel und die Rechtslage explizit auf, es sind eigentlich identische Argumentationen wie hier und anderswo auch zu finden sind, angereichert mit diversen BGH-Urteilen. Er schlägt auch gleich vor, als einfachste Lösung eine Vertragsanpassung mit geänderten Konditionen durch zu führen.
    In der - nicht unbedingt standardisierten - Antwort der Bank kann diese in der Widerrufsbelehrung keine Fehler finden, ohne genaue Detailbegründungen zu geben. An Stelle dessen verweist sie auf "sachfremde" Argumente:
    • dass die Konditionen generell gegenüber anderen Instituten günstig seien und
    • dass ich doch erwarten würde, dass, wenn sich die Zinsen in die andere Richtung entwickelt hätten, sich die Bank nicht ihrerseits um Vertragsanpassungen bemühen würde.

    Ich sehe das so wie "erst mal ablehnen, vielleicht knicke ich ja ein." Immerhin geht es ja auch der Bank um eine Menge Geld.

    Fakt ist:
    • Die Widerrufsbelehrung ist - ohne Berücksichtigung des Musterschutzes - fehlerhaft.
    • Die Widerrufsbelehrung weicht lediglich durch die Verwendung von "Ich/Wir" und "2" (an Stelle "zwei") vom Muster ab.
    • Der Zusatz nach §312d fehlt.

    Der Ansatz meines Anwaltes war besonders die Verwendung von "Ich/Wir", da hierdurch Verwirrung über den Widerspruchsberechtigten erzeugt wird. Wenn im Muster von "Sie" die Rede ist, also der Widerspruchberechtigte angesprochen wird, müsste "Ich/Wir" also die Seite sein, die die Widerspruchsbelehrung ausspricht - also die Bank (oder der Gesetzesgeber?).

    Nun ist die Bedingung bei der Verwendung des Mustertextes, dass die Widerrufsbelehrung von der Form her und inhaltlich mit dem Muster übereinstimmt. Werden Belehrungen nur sprachlich vereinfacht, so stellt dies keine inhaltliche Veränderung dar. Es stellt sich also die Frage: Stellt der Austausch von "Sie" durch "Ich / Wir" eine inhaltlich relevante Änderung dar? Skeptisch formuliert, könnte dies ein Gericht als zu spitzfindig einstufen.

    An dieser Stelle möchte ich ein ganz anderes Argument zur Diskussion stellen:
    Ein Muster sollte dazu da sein, sich durch seine Verwendung Arbeitserleichterung zu schaffen. Dies ist besonders für kleinere Institutionen oder Firmen gedacht, die sich keine (eigene) Rechtsberatung leisten können. Meint aber eine große Bank, in das Muster eingreifen zu müssen, (sei es noch so marginal), so sollte man davon ausgehen, dass dies durch genügend Expertenwissen abgedeckt ist. Ergeben sich nach den Veränderungen Fehler - egal, ob sie schon vorher existierten -, müssen die entsprechenden Konsequenzen ausgestanden werden. Das soll heißen: Der Verbraucher erwartet von einer großen Bank keine schlampige Arbeit.

    Ich bitte, die Länge meiner Ausführungen zu verzeihen, hoffe aber, damit hier im Forum etwas beitragen zu können.
    Wenn sich Neuigkeiten ergeben, werde ich sie mitteilen. Ich werde mit hoher Wahrscheinlichkeit fortfahren, da der Fall durch RSV abgedeckt ist.

    Schöne Grüße.

  9. Avatar von joka
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier nun ein zweites Update zu meinem Fall von Seite 3, #81:

    Die Bank hat sich ohne weiteren Druck bzw ohne eine erneut gesetzte Frist gemeldet.

    In einem 3-Seiten Brief hat sie den Widerruf nicht akzeptiert und abgelehnt!
    Als Begründung und Beispiele wurden mehrere Urteile von BGH und OLG der Vergangenheit aufgeführt.
    Des weiteren sei ein Widerruf nicht dafür gedacht ein nach 8 Jahren plötzlich lästiges Darlehen abzulösen!

    ABER:
    Aus "kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" würde man uns gerne ein Vergleichsangebot zukommen lassen.

    Mein RA ist derzeit in Urlaub, sobald es etwas neues gibt werde ich mich wieder melden.

    Die erste Frist war gesetzt auf den 10.03.
    Die erste Reaktion der Bank kam am 30.03.
    Ablehnung des Widerrufs durch Bank am 17.04.

  10. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Informationen. Ich habe ebenfalls einen Vertrag bei der ING-DIBA, es dürfte sich um die selbe Klausel handeln. Ich habe sie bei der VZH prüfen lassen mit identischem Ergebnis. Ich bin derzeit auf der Suche nach einem seriösen Fachanwalt im Raum München. Ich habe noch zwei Fragen an Sie:

    1) Sie sagen, Ihr Fall ist durch eine RSV abgesichert. Hatten Sie denn keine Probleme bzgl. Baurisikoausschluss? Handelte es sich in Ihrem Fall um keinen Neubau?

    2) Haben Sie mit Ihrem Anwalt bereits über die Option gesprochen, mit dem Widerruf gleichzeitig die Restschuld zu überweisen und die Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung klagen zu lassen?

    viele Grüße
    Zitat Zitat von heinsc
    Hallo,

    wie diesem Forum zu entnehmen ist, gibt es hier mehrere Darlehensnehmer bei der ING-DiBa.
    Meine Widerrufsbelehrung ist im Wortlaut identisch mit der von melobo.

    Mit abschließenden Erfahrungen kann ich leider noch nicht dienen. Aber, durch gegenseitigen Informationsaustausch kann man sicherlich mehr erreichen.

    Mein Anwalt hat bereits der Bank geschrieben und eine Antwort kam zügig.
    In dem dreiseitigen Schreiben führt mein Anwalt die Mängel und die Rechtslage explizit auf, es sind eigentlich identische Argumentationen wie hier und anderswo auch zu finden sind, angereichert mit diversen BGH-Urteilen. Er schlägt auch gleich vor, als einfachste Lösung eine Vertragsanpassung mit geänderten Konditionen durch zu führen.
    In der - nicht unbedingt standardisierten - Antwort der Bank kann diese in der Widerrufsbelehrung keine Fehler finden, ohne genaue Detailbegründungen zu geben. An Stelle dessen verweist sie auf "sachfremde" Argumente:
    • dass die Konditionen generell gegenüber anderen Instituten günstig seien und
    • dass ich doch erwarten würde, dass, wenn sich die Zinsen in die andere Richtung entwickelt hätten, sich die Bank nicht ihrerseits um Vertragsanpassungen bemühen würde.

    Ich sehe das so wie "erst mal ablehnen, vielleicht knicke ich ja ein." Immerhin geht es ja auch der Bank um eine Menge Geld.

    Fakt ist:
    • Die Widerrufsbelehrung ist - ohne Berücksichtigung des Musterschutzes - fehlerhaft.
    • Die Widerrufsbelehrung weicht lediglich durch die Verwendung von "Ich/Wir" und "2" (an Stelle "zwei") vom Muster ab.
    • Der Zusatz nach §312d fehlt.

    Der Ansatz meines Anwaltes war besonders die Verwendung von "Ich/Wir", da hierdurch Verwirrung über den Widerspruchsberechtigten erzeugt wird. Wenn im Muster von "Sie" die Rede ist, also der Widerspruchberechtigte angesprochen wird, müsste "Ich/Wir" also die Seite sein, die die Widerspruchsbelehrung ausspricht - also die Bank (oder der Gesetzesgeber?).

    Nun ist die Bedingung bei der Verwendung des Mustertextes, dass die Widerrufsbelehrung von der Form her und inhaltlich mit dem Muster übereinstimmt. Werden Belehrungen nur sprachlich vereinfacht, so stellt dies keine inhaltliche Veränderung dar. Es stellt sich also die Frage: Stellt der Austausch von "Sie" durch "Ich / Wir" eine inhaltlich relevante Änderung dar? Skeptisch formuliert, könnte dies ein Gericht als zu spitzfindig einstufen.

    An dieser Stelle möchte ich ein ganz anderes Argument zur Diskussion stellen:
    Ein Muster sollte dazu da sein, sich durch seine Verwendung Arbeitserleichterung zu schaffen. Dies ist besonders für kleinere Institutionen oder Firmen gedacht, die sich keine (eigene) Rechtsberatung leisten können. Meint aber eine große Bank, in das Muster eingreifen zu müssen, (sei es noch so marginal), so sollte man davon ausgehen, dass dies durch genügend Expertenwissen abgedeckt ist. Ergeben sich nach den Veränderungen Fehler - egal, ob sie schon vorher existierten -, müssen die entsprechenden Konsequenzen ausgestanden werden. Das soll heißen: Der Verbraucher erwartet von einer großen Bank keine schlampige Arbeit.

    Ich bitte, die Länge meiner Ausführungen zu verzeihen, hoffe aber, damit hier im Forum etwas beitragen zu können.
    Wenn sich Neuigkeiten ergeben, werde ich sie mitteilen. Ich werde mit hoher Wahrscheinlichkeit fortfahren, da der Fall durch RSV abgedeckt ist.

    Schöne Grüße.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo PMK,

    der zweite Punkt ihrer Ausführungen/Fragen kann ja nicht in Betracht kommen oder gezogen werden, denn die Bank wird das Geld nicht annehmen und wenn sie dann, weil woanders finanziert, 2 Finanzierungen haben dann haben sie ein großes Problem. Eher haben sie die zweite Finanzierung ja nicht, denn die neue Bank möchte ja eine Ablösebestätigung sehen, aber möglicherweise rutscht da doch mal eine Zusage raus und dann begibt man sich in Große Gefahr und unter Zugzwang.

    Und eines wird auch derzeit deutlich, die Banken neigen derzeit dazu Neufinanzierung genau zu beäugen, denn ist ersichtlich dass das jemand mit dem "Widerrufsjoker" aus dem alten Darlehen rauskommt - dies erkennt man ja daran dass eine Ablösung innerhalb der Zinsfstschreibung ohne Vorfälligkeitsgebühr stattfinden soll/wird - dann überlegt man diesen Kunden nicht undbedingt haben zu wollen. Die ersten Banken haben bereits damit angefangen diese Neufinanzierungen auszuschließen und sich von dieser Vorgehensweise - da ja selber davon betroffen - zu distanzieren.

    Man sollte - wie von mir schon in älteren Beiträgen publiziert - sensibel und aufmerkasam, vor allem mit anwaltlichen und finanzierungsspezialistischen Rat mit dieser ganzen Materie auseinander setzen, denn es können dabei so viele Fehler gemacht werden, wie einige noch gar nicht erahnen können.

  12. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo noelmaxim,

    Bangemachen gilt nicht! Eine Bank, die ein Geschäft ausschlägt, nur weil der Kunde clever ist, habe ich noch nicht zu Gesicht bekommen.
    Im übrigen benötige ich keine Anschlussfinanzierung. Die Restschuld kann
    ich aus Eigenmitteln begleichen. Das ist auch technisch kein Problem, da ich den kompletten Betrag auf das Darlehenskonto überweisen könnte.
    Das ist das selbe Konto, auf das ich bisher auch die Sondertilgungen jährlich überwiesen habe. Natürlich könnte die Bank den Betrag, der die
    maximale Höhe der vertraglich festgelegten Sondertilgung übersteigt, auf mein Konto zurück überweisen. Aber das wäre ja dann auch nicht mein Problem!?

    viele Grüße

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo PMK,

    der zweite Punkt ihrer Ausführungen/Fragen kann ja nicht in Betracht kommen oder gezogen werden, denn die Bank wird das Geld nicht annehmen und wenn sie dann, weil woanders finanziert, 2 Finanzierungen haben dann haben sie ein großes Problem. Eher haben sie die zweite Finanzierung ja nicht, denn die neue Bank möchte ja eine Ablösebestätigung sehen, aber möglicherweise rutscht da doch mal eine Zusage raus und dann begibt man sich in Große Gefahr und unter Zugzwang.

    Und eines wird auch derzeit deutlich, die Banken neigen derzeit dazu Neufinanzierung genau zu beäugen, denn ist ersichtlich dass das jemand mit dem "Widerrufsjoker" aus dem alten Darlehen rauskommt - dies erkennt man ja daran dass eine Ablösung innerhalb der Zinsfstschreibung ohne Vorfälligkeitsgebühr stattfinden soll/wird - dann überlegt man diesen Kunden nicht undbedingt haben zu wollen. Die ersten Banken haben bereits damit angefangen diese Neufinanzierungen auszuschließen und sich von dieser Vorgehensweise - da ja selber davon betroffen - zu distanzieren.

    Man sollte - wie von mir schon in älteren Beiträgen publiziert - sensibel und aufmerkasam, vor allem mit anwaltlichen und finanzierungsspezialistischen Rat mit dieser ganzen Materie auseinander setzen, denn es können dabei so viele Fehler gemacht werden, wie einige noch gar nicht erahnen können.

  13. Avatar von heinsc
    heinsc

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo pmk,

    zu 1):
    nein, es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung einer vermieteten Wohnung, und damit um im Sinne der Rechtsschutzversicherung um eine Finanzierungeiner Anlage.

    zu 2):
    die Antwort wurde - dankenswerter Weise - bereits von noelaxim gegeben. Nur leider muss ich an dieser Stelle zugeben, dass ich nicht hunderprozentig sicher bin, sie vollständig verstanden zu haben. Ich jedenfalls bin - parallel zu meinen Aktivitäten mit meinem Anwalt - zu Banken direkt hier im Ort gegangen und habe ganz offen mein Anliegen einer Neufinanzierung aus besagten Gründen angesprochen. Die Resonanz war übrigens durchweg positiv. So habe ich in jedem Falle ein Feedback, im Falle des erfolgreichen Widerspruchs eine Anschlussfinanzierung zu haben.
    Mit zur sensiblen Herangehensweise gehört auch das Angebot meines Anwaltes, an Stelle eines durchgeführten Widerrufes eine Änderung der Vertragskonditionen vorzunehmen.
    Generell erscheint es mir vorteilhaft, durch Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft meine eigene Seriösität und Zuverlässigkeit zum Ausdruck zu bringen.

    Mit einem Fachanwalt im Raum München kann ich leider nicht dienen, da ich selbst im Münsterland ansässig bin. Mein Anwalt ist sogar nicht ein Mal Fachanwalt auf diesem Gebiet, wichtiger erscheint mir da das gegenseitige Vertrauen. Ich hoffe, ihm durch eigene Recherchen - u. a. in diesem Forum - selbst effektiv zuarbeiten zu können.

    Herzliche Grüße,

    heinsc

  14. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo PMK,

    wenn aus Eigenmitteln die Restschuld mit dem Widerruf gezahlt wird, entstehen die von mir aufgezeigten, möglichen Probleme ja nicht.

    Nein, was den Widerruf betrifft gilt Bangemachen grundsätzlich auch nicht, aber sollte diesem entsprochen werden, muss innerhalb von 4 Wochen das Geld bei der abzulösenden Bank sein. Im Vorfeld eine Finanzierung zusichern zu lassen nützt nur was, wenn abzusehen ist, dass innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen eine Antwort zu erwarten ist, um ggf. das neue Darlehen nicht abnehmen zu müssen.

    Fatal wäre es aber auch zu widerrufen, eine Bestätigung dieser zu bekommen, um dann im Nachgang festzustellen, das einer neuen Darlehensbewilligung - dafür kann es die unterschiedlichsten Gründe geben - nicht entsprochen werden kann.

    Natürlich - das zeigen ja die Erfahrungen - wird es so schnell keine positive Antwort geben, aber was ist wenn dann doch mal ?

    Zu ihrer Aussage......Eine Bank, die ein Geschäft ausschlägt, nur weil der Kunde clever ist, habe ich noch nicht zu Gesicht bekommen.......sei erwähnt, dass dies eine Taktik der Banken untereinander werden könnte da sie ja alle auch Betroffene sind und ich hatte erwähnt, die ersten Banken nehmen Fälle wo das ersichtlich wird nicht mehr an! Möglicherweise ist das zu kurzfristig gedacht, denn letzenendes sichert man sich so wenigstens zukünftige Zinsmargen, da diese "Leichen" jede Bank im Keller hat, aber der ganze Prozess ist ja jetzt erst richtig ins Rollen gebracht worden und eine oder die richtige Strategie dem etwas entgegen zu setzen oder richtig und zukunftsorientiert zu denken konnte noch keine Bank so richtig. Aber Antworten darauf wird es geben, Antworten darauf werden die Banken finden, ja finden müssen.

  15. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo heinsc,

    Danke für Ihre Antworten.

    zu 1):
    Anschlussdarlehen bei vermietetem Objekt - ist bei mir auch so. Allerdings geht bei Ihnen nicht hervor, ob es sich ursprünglich um den Kauf einer Neubau-Wohnung handelte (denn das ist bei mir der Fall). Haben Sie ursprünglich eine Bestands-Immobilie erworben?

    zu 2):
    ich kann im August komplett mit Eigenmitteln tilgen. Aber ich habe das in meiner Antwort an noelmaxim ja bereits im Detail ausgeführt. Ich meine, die Idee liegt eigentlich nahe: ich lasse widerrufen und tilge. Dann kann die Bank selbst klagen, wenn sie sich traut Aber ich bin halt auch kein Jurist, um die Sinnhaftigkeit davon einschätzen zu können.

    Zitat Zitat von heinsc
    Hallo pmk,

    zu 1):
    nein, es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung einer vermieteten Wohnung, und damit um im Sinne der Rechtsschutzversicherung um eine Finanzierungeiner Anlage.

    zu 2):
    die Antwort wurde - dankenswerter Weise - bereits von noelaxim gegeben. Nur leider muss ich an dieser Stelle zugeben, dass ich nicht hunderprozentig sicher bin, sie vollständig verstanden zu haben. Ich jedenfalls bin - parallel zu meinen Aktivitäten mit meinem Anwalt - zu Banken direkt hier im Ort gegangen und habe ganz offen mein Anliegen einer Neufinanzierung aus besagten Gründen angesprochen. Die Resonanz war übrigens durchweg positiv. So habe ich in jedem Falle ein Feedback, im Falle des erfolgreichen Widerspruchs eine Anschlussfinanzierung zu haben.
    Mit zur sensiblen Herangehensweise gehört auch das Angebot meines Anwaltes, an Stelle eines durchgeführten Widerrufes eine Änderung der Vertragskonditionen vorzunehmen.
    Generell erscheint es mir vorteilhaft, durch Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft meine eigene Seriösität und Zuverlässigkeit zum Ausdruck zu bringen.

    Mit einem Fachanwalt im Raum München kann ich leider nicht dienen, da ich selbst im Münsterland ansässig bin. Mein Anwalt ist sogar nicht ein Mal Fachanwalt auf diesem Gebiet, wichtiger erscheint mir da das gegenseitige Vertrauen. Ich hoffe, ihm durch eigene Recherchen - u. a. in diesem Forum - selbst effektiv zuarbeiten zu können.

    Herzliche Grüße,

    heinsc

  16. Avatar von Bubiman
    Bubiman ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Zusammen,

    Fortsetzung meines letzten Eintrag Seite 4, Beitrag 136 .

    Ich habe meinen Vertrag von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen.

    Das Ergebnis war von der Verbraucherzentrale das meine Widerrufbelehrung fehlerhaft sei und Chancen bestehet gegen diese vorzugehen.

    Ich hab dann eigenständig der Bank meinen Widerruf geschickt mit einer Frist von 14 Tagen auf mein Schreiben zu Antworten.

    Am 25.04.2014 habe ich tatsächlich eine Antwort der Bank erhalten mit folgendem Inhalt:

    " Sie wären über mein Schreiben verwundert und möchten in einem Persönlichen Gespräch darüber reden"


    Ich habe in 14 Tagen den Termin bei der Bank und muss mich wohl sehr gut darauf vorbereiten.

    Habt Ihr für mich Anregungen worauf ich achten soll??


    Gruß

    Bubiman

  17. Avatar von klaus458
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hatte nicht so gute !!!!

  18. Avatar von klaus458
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nicht so gute =(

  19. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bubiman
    [...]
    Ich habe in 14 Tagen den Termin bei der Bank und muss mich wohl sehr gut darauf vorbereiten.

    Habt Ihr für mich Anregungen worauf ich achten soll??


    Gruß

    Bubiman
    ich würde darauf achten, einen Anwalt mitzunehmen, mindestens aber einen Zeugen

  20. Avatar von heinsc
    heinsc

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin über die Qualität der Einträge doch etwas negativ überrascht.
    @Klaus458: Wäre schön, wenn da mehr Details kommen würden. Vielleicht kann man ja aus Ihren Erfahrungen Einschätzungen über den eigenen Fall gewinnen.
    @pmk: Dies ist mir eine recht pauschale Antwort.

    Da ich recht neu hier bin, werde ich @Bubiman mal meine Meinung mitteilen:

    Sie sollten sich im Klaren sein, was Sie genau erreichen wollen.

    Wenn Sie Ihren Widerruf mit allen Konsequenzen (komplette Rückabwicklung des Vertrages unter Neu-/Rückberechnung eines derzeit üblichen Zinssatzes; aber auch juristisches Tauziehen zur Durchsetzung Ihres Widerrufes), würde ich das persönliche Gespräch ablehnen. An Stelle dessen würde ich der Bank schriftlich meine Absichten und Rechte mitteilen, mit den betreffenden Urteilen des BGH angereichert, eventuell mit Hinweis auf eventuelles Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes.

    Aber Ihre Bank signalisiert Ihnen zumindest Gesprächsbereitschaft (Was ich bisher nicht erreicht habe).

    Wenn Sie also Ihre persönlichen Konditionen außerhalb eines Widerrufes (mit allen Konsequenzen) verbessern möchten, würde ich an Ihrer Stelle erst Mal Ihre Bank genauer betrachten. Viele kleinere Banken vor Ort sind kleine und mittelständige Unternehmen mit ein paar Dutzend Mitarbeitern, die nicht so starren oder sturen Strukturen unterliegen wie Groß- oder Direktbanken. Häufig ist denen die Kundenzufriedenheit und der persönliche Umgang sehr wichtig, sodass hier die Kompromissbereitschaft relativ hoch ist. Dies würde ich durchaus honorieren.
    Ich würde schon sehr ehrlich formulieren, dass ich auf der Suche nach Konditionsverbesserungen auf den "Widerrufsjoker" gestoßen bin und es für durchaus legitim halte, dies auch gegenüber meiner Bank mitzuteilen. Dann würde ich den Ball der Bank zu spielen und fragen, was diese zur Bereinigung der Situation als Lösung anbieten könnte. Für den Fall der Fälle könnte ich selbst vorschlagen, den Zinssatz ab sofort zu ändern, oder den Vertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag zu schließen.
    Je größer jedoch Ihre Bank ist, desto niedriger stufe ich die Wahrscheinlichkeit einer "einvernehmlichen" Lösung ein und desto mehr würde ich mir (juristischen) Beistand besorgen.

    Ich hoffe, Ihnen mit meiner Meinung weiter geholfen zu haben.

    Schöne Grüße,

    heinsc

  21. Avatar von pmk
    pmk ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo heinsc,

    das mag ein gut gemeinter Ratschlag sein, ist aber nicht zielführend. Wenn die Bank antwortet, dann nicht mit einem Brief des persönlichen Beraters in klaren Worten, sondern über ihre Rechtsabteilung in unverständlichem Juristendeutsch, zumindest für einen Laien.
    Spätestens dann ist der Gang zum Anwalt unvermeidlich.
    Nicht einmal eine Dorf-Bank wird so blöd sein, sich durch einen Akt der Kundenfreundlichkeit einen Präzedenzfall an den Hals zu binden.
    Ich würde einen Anwalt suchen, der in mindestens einem vergleichbaren Fall bei der selben Bank bereits eine günstige Regelung herbeiführen konnte. Die VZH hat mir in meinem Fall zum Prüfbericht eine Liste von aus ihrer Sicht verbraucherfreundlichen Fach-Anwälten beigelegt, leider praktiziert davon keiner in meinem näheren Umkreis.

    Zitat Zitat von heinsc
    Hallo,

    ich bin über die Qualität der Einträge doch etwas negativ überrascht.
    @Klaus458: Wäre schön, wenn da mehr Details kommen würden. Vielleicht kann man ja aus Ihren Erfahrungen Einschätzungen über den eigenen Fall gewinnen.
    @pmk: Dies ist mir eine recht pauschale Antwort.

    Da ich recht neu hier bin, werde ich @Bubiman mal meine Meinung mitteilen:

    Sie sollten sich im Klaren sein, was Sie genau erreichen wollen.

    Wenn Sie Ihren Widerruf mit allen Konsequenzen (komplette Rückabwicklung des Vertrages unter Neu-/Rückberechnung eines derzeit üblichen Zinssatzes; aber auch juristisches Tauziehen zur Durchsetzung Ihres Widerrufes), würde ich das persönliche Gespräch ablehnen. An Stelle dessen würde ich der Bank schriftlich meine Absichten und Rechte mitteilen, mit den betreffenden Urteilen des BGH angereichert, eventuell mit Hinweis auf eventuelles Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes.

    Aber Ihre Bank signalisiert Ihnen zumindest Gesprächsbereitschaft (Was ich bisher nicht erreicht habe).

    Wenn Sie also Ihre persönlichen Konditionen außerhalb eines Widerrufes (mit allen Konsequenzen) verbessern möchten, würde ich an Ihrer Stelle erst Mal Ihre Bank genauer betrachten. Viele kleinere Banken vor Ort sind kleine und mittelständige Unternehmen mit ein paar Dutzend Mitarbeitern, die nicht so starren oder sturen Strukturen unterliegen wie Groß- oder Direktbanken. Häufig ist denen die Kundenzufriedenheit und der persönliche Umgang sehr wichtig, sodass hier die Kompromissbereitschaft relativ hoch ist. Dies würde ich durchaus honorieren.
    Ich würde schon sehr ehrlich formulieren, dass ich auf der Suche nach Konditionsverbesserungen auf den "Widerrufsjoker" gestoßen bin und es für durchaus legitim halte, dies auch gegenüber meiner Bank mitzuteilen. Dann würde ich den Ball der Bank zu spielen und fragen, was diese zur Bereinigung der Situation als Lösung anbieten könnte. Für den Fall der Fälle könnte ich selbst vorschlagen, den Zinssatz ab sofort zu ändern, oder den Vertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag zu schließen.
    Je größer jedoch Ihre Bank ist, desto niedriger stufe ich die Wahrscheinlichkeit einer "einvernehmlichen" Lösung ein und desto mehr würde ich mir (juristischen) Beistand besorgen.

    Ich hoffe, Ihnen mit meiner Meinung weiter geholfen zu haben.

    Schöne Grüße,

    heinsc

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