Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Bitte eine Meinung dazu, danke
    Meine Interpretation.
    Ich denke die Verwirkung soweit man den BGH richtig verstehen kann, nur für bereits abgelöste Verträge in Frage kommen kann. Da ist auch nicht ganz sicher aber wahrscheinlicher, weil eine Nachbelehrung keinen Sinn mehr machen würde.

  3. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Chubby:
    Bitte mäßige Deinen Tonfall, ansonsten sorge ich dafür. Danke.
    Übrigens war der Beitrag von Ramm, nicht von RAM.

  4. Avatar von Ramm
    Ramm ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat von Chubby

    Guten Morgen,
    sebkoch ist es möglich, dass Sie einen Aufruf starten an die Kollegen und Verbraucherzentralen diese Missstände
    um den Widerrufsjoker in die rechten Bahnen zu bringen.
    Die Banken haben ihren Lobbyisten Verein und dieser Verein hat nun auch schon den BGH eingefangen.
    Jedes Gericht hat eine andere Meinung zur WRB und Verwirkung und Rechtsmissbrauch.
    In HART aber FAIR sagte vor kurzem ein Herr PLEITGEN ( wird wohl bekannt sein ) Die ganze BRD besteht
    nur noch aus Lobbyisten. Was sagte ein Herr ACKERMANN, ich werde auf meine BONIS nicht verzichten.
    Die deutsche Bank zahlt Milliarden wegen Betrug in den USA. Der deutsche kleine Mann hat aber mit dem Ofenrohr ins
    Gebirge zu schauen. Wie heißt es so schön : Die Kleinen hängt man , die Großen lässt man laufen.
    Dass soll ein Rechtstaat sein.
    Das ist aber ganz schön populistisch, deine Establishmentschelte :-)


    Zitat Zitat von Chubby
    @ ram
    was soll an meinem Beitrag populistisch sein ? wie du siehst traut sich keiner ran ! auch ein sebkoch liefert
    nichts ! kannst du ja was liefern, bis jetzt noch nichts positives von dir gelesen. Ich lese aber auch schon
    seit 2013 .
    @Chubby
    Hallo Chubby,
    mein Eintrag war nicht despektierlich noch unverschämt gemeint, sondern ironisch mit einem Lächeln versehen.
    Ich denke, dass wir hier beide auf Verbraucherseite stehen und uns um unsere Vorteile mühen aber auch um unsere Rechte sorgen.
    Dem ist auch die Qualität meiner Beiträge geschuldet. Ich bin kein Volljurist, aber auch kein Vollpfosten sondern lediglich Verbraucher welchem beim Mitlesen oft der Kopf qualmt vom Jonglieren mit Fachbegriffen, Urteilen und Paragraphen.
    Deine Lobbyisten Kritik teile ich. Leider ist dies kein neues Phänomen, sondern scheinen die Lobbyverbände immer ungenierter ihren Einfluss auszuüben um unsere Legislative zu lenken.

    Gesellschaftliches befinden gehört zwar nicht hier ins Forum, aber noch mal zu meinem Post: Das ist aber ganz schön populistisch, deine Establishment-Schelte :-) Ich empfinde, dass die Begriffe "populistisch" und "Establishment" im Moment sehr negativ besetzt und immer häufiger in einen Kontext gebracht werden, um die eine oder andre Seite zu diffamieren.

    Das war mein Wort zum Sonntag.

    Ich wünsche einen besinnlichen 1. Advent






  5. Avatar von RAeKQP
    RAeKQP ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    zu 'sebkoch' #17947

    Welches Az. hat das Verfahren vorm OLG Ffm.?

  6. Avatar von RAeKQP
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    zu 'lelo44' # 17954

    Lesen Sie mal im Blog der Stiftung Warentest den Beitrag der Koll. 'RA_TK' vom 23.11.16: "Ombudsfrau nimmt nach Rückzahlung Verwirkung an". Welche Entscheidung wollen Sie ansonsten von einer/einem von Banken eingerichteten Ombudsfrau/Ombudsmann erwarten?

  7. Avatar von Klinge
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier ein Urteil des LG Magdeburg vom 17.11.2016 zu Frühestens Belehrung mit der Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall" prüfen.

    Die Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall" wird in diesem Urteil nicht einmal ausgesprochen und die Widerrufsbelehrungen ohne Fußnote kopiert.



    Ohne Worte!!!

    https://www.dropbox.com/s/mfds2lgoy0...BCfen.pdf?dl=0

  8. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wie kann sowas passieren wenn doch selbst der BGH ganz sagt das diese Sparkassen WRB mehrere Fehler aufweist und somit Fehlerhaft ist ????
    muss man das verstehen?

    Gruss

  9. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAeKQP
    zu 'lelo44' # 17954

    Lesen Sie mal im Blog der Stiftung Warentest den Beitrag der Koll. 'RA_TK' vom 23.11.16: "Ombudsfrau nimmt nach Rückzahlung Verwirkung an". Welche Entscheidung wollen Sie ansonsten von einer/einem von Banken eingerichteten Ombudsfrau/Ombudsmann erwarten?
    Ist mir bekannt, siehe #17890 und meinen Kommentar darauf. Ich habe bei meinem Fall auch nichts erwartet, dennoch ging er positiv aus: "Das Vorliegen des Zeitmoments mag man [...] annehmen, doch fehlt das Umstandsmoment."

    Das eigentlich Erstaunliche fand ich aber, dass die Bank kein einziges LG- oder OLG-Urteil zur Verwirkung angeführt hat. Dabei hätte ich am Gerichtsstandort Köln bei einer Klage keine Chance gehabt. Es handelte sich zwar "nur" um ein Nicht-Immobilardarlehen, aber für mich hat es sich gelohnt. Hat nur rund 1/2 Jahr gedauert und ich musste nicht meine RSV bemühen und riskieren, dass ich sie mich vielleicht nach dem nächsten RSV-Fall kündigen...

    Vielleicht hatte ich einfach nur Glück und wäre mein Fall bei einem anderen Ombudsmann (gibt ja mehrere) gelandet, wäre es vielleicht ganz anders ausgegangen.

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neues bei test.de:

    25.11.2016 Soweit bekannt erst*mals über*haupt hat jetzt eine Sparkasse Kreditnehmer nachbelehrt. Das berichtet Roland Klaus von der Interessengemeinschaft Widerruf. Die Sparkasse Verden liefert die laut Widerrufs*information zum damaligen Vertrag notwendige Information über die zuständige Aufsichts*behörde nach. Erstaunlich: Die Sparkasse verfasste den Brief am 1. November 2016. Erst am vergangenen Dienstag jedoch verkündete der Bundes*gerichts*hof das Urteil, aus dem sich ergibt, dass eine solche Nachbelehrung nötig ist (s. u., 22.11.2016). Noch erstaunlicher: Auch die Nachbelehrung der Sparkasse Verden ist zweifelhaft. Entscheidende Passagen zu einem im August 2010 abge*schlossenen Kredit*vertrag: „Sehr geehrter [Kunde, Ergän*zung der Red.], zu Ihrem Darlehen (...) erhalten Sie (...) folgende nach*trägliche Information (...): Zuständige Aufsichts*behörde: Bundes*anstalt für Finanz*dienst*leistungs*aufsicht (...). Sie können Ihre Vertrags*erklärung inner*halb von einem Monat (...) widerrufen. Die Widerrufs*frist beginnt mit Erhalt dieser nach*träglichen Information und beträgt einen Monat.“ Offen bleibt dabei, ob der Tag, an dem der Brief der Sparkasse im Brief*kasten ihres Kunden landete, mitzählt oder nicht. Richtig ist: Der Tag zählt nicht mit. Hat der Kreditnehmer den Brief am Mitt*woch, 2. November, erhalten, dann läuft die Widerrufs*frist nicht nach genau einem Monat am Donners*tag, 1. Dezember, sondern erst am Freitag, 2. Dezember ab. Weitere Einzelheiten zum Fall im Blog der Interessengemeinschaft.


    24.11.2016 Rechts*anwalt Nico Werdermann berichtet: Die BW Bank ist mit ihren Präventivklagen gegen Mandanten seiner Kanzlei bislang voll*ständig gescheitert. In vier Fällen wiesen die Gerichte die Klagen der Bank ab. In einem weiteren Fall zeichnet sich das ab. Das Land*gericht Berlin weigerte sich, ein Versäumnis*urteil gegen Kunden der Bank zu erlassen. Das heißt: Schon die Darstellung des Falls durch die Bank selbst recht*fertigt aus Sicht der Richter in Berlin die begehrte Verurteilung nicht.
    Zum Hintergrund: Die BW Bank hat ihren Sitz in Stutt*gart. Sowohl das Land*gericht als auch das Ober*landes*gericht dort verurteilten die Bank auf Kredit*widerrufs*klagen hin regel*mäßig. Die Bank begann darauf hin, von sich aus Klage zu erheben, wenn Kreditnehmer ihren Vertrag widerrufen und einen Rechts*anwalt einge*schaltet hatten. Für solche Präventivklagen ist dann regel*mäßig das Land*gericht zuständig, in dessen Bezirk der Kreditnehmer wohnt. Die Bank hoffte wohl, dass zumindest das ein oder andere Land*gericht nicht so verbraucherfreundlich urteilt wie das in Stutt*gart. Das ging bisher nicht auf.
    Allerdings: Für die Bank erwünschter Neben*effekt der Präventivklagen könnte es gewesen sein, Angst und Schre*cken zu verbreiten. Von einer solchen Klage betroffene Kunden müssen wohl oder übel vor Gericht ziehen und das bei Kredit*widerrufs*klagen oft hohe Prozess*kostenrisiko eingehen, wenn sie nicht unwiderruflich klein beigeben wollen. „Die Strategie dürfte schon eher erfolg*reich gewesen sein“, vermutet Nico Werdermann. Er denke schon, dass die Bank damit Kunden davon abge*halten hat, ihre Rechte geltend zu machen.


    Sorry, ich kann diese Sternchen (kommen von test.de) momentan nicht rausfiltern.

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und noch ein paar Hinweise zu gerichtlichen Entscheidungen (aaO):


    BW-Bank (unselb*ständige Anstalt der Landes*bank Baden-Württem*berg LBBW), Verträge vom 08.11.2002 und vom 25.10.2004
    Land*gericht Baden-Baden, Urteil vom 17.08.2016
    Aktenzeichen: 1 O 42/16 (nicht rechts*kräftig)
    Verbraucher*vertreter: Werdermann von Rüden Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Es handelte sich um eine der so genannten Präventivklagen der Bank (Chronik 24.11.2016). Das Gericht wies die Klage der Bank ab. Der Widerruf war wirk*sam, weil die Widerrufs*belehrung falsch war und sie auch nicht wegen Verwendung des gesetzlichen Muster*texts als korrekt galt. Das Widerrufs*recht sei auch nicht verwirkt oder rechts*miss*bräuchlich ausgeübt, auch wenn der Widerruf jeweils erst rund zwei Jahre nach Ablösung der Kredite erfolgte.
    [neu 24.11.2016]


    BW Bank (unselb*ständige Anstalt der Landes*bank Baden-Württem*berg LBBW), Vertrag aus 2004
    Land*gericht Stutt*gart, Urteil vom 17.10.2014
    Aktenzeichen: 12 O 262/14
    Ober*landes*gericht Stutt*gart, Urteil vom 14.10.2015
    Aktenzeichen: 6 U 174/14 (nicht rechts*kräftig)
    Kläger*vertreter: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
    Bundes*gerichts*hof, Urteil vom 11.10.2016
    Aktenzeichen: XI ZR 482/15 (Aufhebung der bisherigen Urteile und Zurück*verweisung der Sache ans Ober*landes*gericht Stutt*gart)
    Kläger*vertreter: Rechtsanwalt Richard Lindner, Karlsruhe
    Besonderheit: Die Kläger hatten den Kredit vorzeitig abge*löst und zahlten eine Vorfälligkeits*entschädigung. Andert*halb Jahre später widerriefen sie den Vertrag nach*träglich. Das Land*gericht Stutt*gart verurteilte die BW Bank dazu, den Klägern rekord*verdächtige 64 670,64 Euro zu erstatten. Hinzu kommt noch Nutzungs*ersatz in Höhe von 2 243,16 Euro (Stand: 16.10.2015). Das Ober*landes*gericht bestätigte die Verurteilung. Die Revision ließ es nicht zu. Auf die Beschwerde der Bank hin hat das allerdings der BGH getan – ohne weitere Begründung. Nach Verhand*lung der Sache hat er die Verurteilung der Bank aufgehoben und die Sache zur neuen Verhand*lung und Entscheidung zurück ans Ober*landes*gericht Stutt*gart verwiesen.
    Inzwischen liegt die Begründung des Revisions*urteils vor. Für Verbraucherschützer und -anwälte über*raschend: Die Ergän*zung der Widerrufs*belehrung „Bei mehreren Darlehens*nehmern kann jeder Darlehens*nehmer seine Willens*erklärung gesondert widerrufen“ führt nicht dazu, dass die Bank sich nicht auf den Schutz des gesetzlichen Muster*texts berufen kann. Dort taucht die Formulierung zwar nicht auf. Es handele sich aber nur um „eine inhalt*lich zutreffende Vervoll*ständigung“, heißt es in der Urteils*begründung. Allerdings: Nötig sei sei auch nicht, erklärte der Bundes*gerichts*hof und erteilte der von test.de vertretenen gegen*teiligen Auffassung eine Absage. Eine Begründung dafür liefert der Bundes*gerichts*hof nicht.
    Gleich*wohl ist die Widerrufs*belehrung falsch und gilt nicht wegen Verwendung des gesetzlichen Muster*texts als korrekt. Die Bank hatte sowohl die Zwischen*über*schrift „Widerrufs*recht“ ausgelassen als auch unter der Über*schrift „Finanzierte Geschäfte“ die Muster*texte für Darlehens*verträge und den finanzierten Erwerb eines Grund*stücks entgegen den Vorgaben des Gestaltungs*hinweises kombiniert .
    Nichts neues dagegen zur Verwirkung. Eine solche sei nach Rück*zahlung des Kredits nicht von vorneherein ausgeschlossen, bekräftigten die fürs Bank*recht zuständigen Bundes*richter. Die entscheidende Passage im O-Ton: „Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beur*teilung darauf einrichten darf und einge*richtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt. Zu dem Zeit*ablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten recht*fertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen. Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letzt*lich nach den vom Tatrichter fest*zustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzel*falls, ohne dass insofern auf Vermutungen zurück*gegriffen werden kann. Gerade bei wie hier beendeten Verbraucherdarlehens*verträgen kann, das Vertrauen des Unternehmers auf ein Unterbleiben des Widerrufs nach diesen Maßgaben schutz*würdig sein, auch wenn die von ihm erteilte Widerrufs*belehrung ursprüng*lich den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprach und er es in der Folge*zeit versäumt hat, den Verbraucher nach*zubelehren. Das gilt in besonderem Maße, wenn die Be-endigung des Darlehens*vertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurück*geht.“
    Was das genau bedeuten soll, ist unklar. Bis jetzt ist kein Fall bekannt, in dem der Bundes*gerichts*hof eine von den Vorinstanzen angenom*mene Verwirkung bestätigt hat. Fest steht nur: Die Zahlung der Kreditraten und sons*tige Erfüllung vertraglicher Pflichten begründen für sich keine Verwirkung. Selbst die Ablösung des Kredits gegen Zahlung einer Vorfälligkeits*entschädigung allein stellt keinen Umstand dar, aus dem Bank schließen darf, dass der Fall nun endgültig erledigt ist.
    [neu 24.11.2016 Begründung des BGH-Urteils liegt vor]


    BW-Bank (unselb*ständige Anstalt der Landes*bank Baden-Württem*berg LBBW), Vertrag vom NN.07.2007
    Land*gericht Wuppertal, Urteil vom 04.10.2016
    Aktenzeichen: 2 O 76/16 (nicht rechts*kräftig)
    Verbraucher*vertreter: Werdermann von Rüden Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Es handelte sich um eine der so genannten Präventivklagen der Bank (Chronik 24.11.2016). Das Gericht wies die Klage der Bank ab. Der Widerruf war wirk*sam, weil die Widerrufs*belehrung falsch war und sie auch nicht wegen Verwendung des gesetzlichen Muster*texts als korrekt galt. Der Kläger habe sein Widerrufs*recht auch nicht verwirkt oder rechts*miss*bräuchlich ausgeübt.
    [neu 24.11.2016]


    BW-Bank (unselb*ständige Anstalt der Landes*bank Baden-Württem*berg LBBW), Vertrag vom 09.03.2008
    Land*gericht Trier, Urteil vom 16.11.2016
    Aktenzeichen: 5 O 69/16 (nicht rechts*kräftig)
    Verbraucher*vertreter: Werdermann von Rüden Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Es handelte sich um eine der so genannten Präventivklagen der Bank (Chronik 24.11.2016). Das Gericht wies die Klage der Bank ab. Der Widerruf war wirk*sam, weil die Widerrufs*belehrung falsch war und sie auch nicht wegen Verwendung des gesetzlichen Muster*texts als korrekt galt. Der Kläger habe sein Widerrufs*recht auch nicht verwirkt oder rechts*miss*bräuchlich ausgeübt.
    [neu 24.11.2016]


    BW-Bank (unselb*ständige Anstalt der Landes*bank Baden-Württem*berg LBBW), Vertrag vom NN.05.2010
    Land*gericht Cott*bus, Urteil vom 14.10.2016
    Aktenzeichen: 2 O 142/16 (nicht rechts*kräftig)
    Verbraucher*vertreter: Werdermann von Rüden Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Es handelte sich um eine der so genannten Präventivklagen der Bank (Chronik 24.11.2016). . Das Gericht wies die Klage der Bank ab. Der Widerruf war wirk*sam, weil die Widerrufs*belehrung falsch war und sie auch nicht wegen Verwendung des gesetzlichen Muster*texts als korrekt galt. Auf die Widerklage der Kreditnehmer hin stellte das Gericht fest, dass der Bank nur noch ein Betrag zusteht, der erheblich unter der Rest*schuld liegt. Die Rück*abwick*lung nahm das Gericht nach den Vorgaben des Bundes*gerichts*hofs im Beschluss vom 22.09.2016, Aktenzeichen: XI ZR 116/15 vor (siehe dazu Chronik 02.03.2016).
    [neu 24.11.2016]



    Ich bitte nochmals die Sternchen zu entschuldigen und auch, dass sämtliche Links der Originalseite fehlen; diese bitte dort nachlesen. Danke.

  12. Avatar von Nummer2
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Frage zum Thema Vergleich

    Guten Abend,
    ich habe im Juni, 18 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist, meinen Immobilienkredit widerrufen. Die Bank hat mich bis jetzt hingehalten und mir dann ein inakzeptables Vergleichsangebot gemacht. Ich habe ein sehr faires Gegenangebot gemacht (neuer Vertrag zu aktuell üblichen Konditionen ab nächsten Monat), was mir erneut mit einem schlechten Deal beantwortet wurde.
    Frage: Wie soll ich weiter vorgehen? Ich werde von einem wenig engagiert wirkenden Anwalt vertreten und habe Rechtsschutz. Weiter feilschen? Oder annehmen? Der Widerrufsgrund ist wohl hieb- und stichfest, aber ich habe wenig Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit.

    Danke für jede Meinung!

  13. Avatar von RAeKQP
    RAeKQP ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    zu 'Nummer2' #17971

    Unterstellt, Ihr "Widerrufsgrund ist [...] hieb- und stichfest" und Ihre Rechtsschutzversicherung tritt ein, gibt es keinen Grund auf inakzeptable Angebote einer Bank einzugehen.

  14. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAeKQP
    zu 'Nummer2' #17971

    Unterstellt, Ihr "Widerrufsgrund ist [...] hieb- und stichfest" und Ihre Rechtsschutzversicherung tritt ein, gibt es keinen Grund auf inakzeptable Angebote einer Bank einzugehen.
    Ja, weil selbst dann nicht wenig Gerichte bankenfreundlich urteilen und die Zinsen wieder ansteigen (Trump lässt grüßen). Auch haben die Gerichte in der Vergangenheit immer wieder Vergleiche gefordert. Die meisten der beendeten Verfahren wurden sicherlich verglichen. Könnte es da nicht sein, dass man diejenigen, die den Hals nicht vollkriegen können, abstrafen möchte.

    Warum kommt vom BGH kein klares kundenfreundliches Urteil, obwohl es dazu genügend Gelegenheiten gab?

  15. Avatar von HerrLars
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAeKQP
    zu 'Nummer2' #17971

    Unterstellt, Ihr "Widerrufsgrund ist [...] hieb- und stichfest" und Ihre Rechtsschutzversicherung tritt ein, gibt es keinen Grund auf inakzeptable Angebote einer Bank einzugehen.
    So eindeutig sehe ich das nicht. Ich würde in meine Überlegung noch folgendes einbeziehen:
    - ein Rechtstreit kann sich Jahre hinziehen, treffen Sie eine Prognose des zukunftigen Zinssatzes, zu dem Sie abschließen müssten , wenn Sie das Angebot nicht annehmen würden. Ist Ihr prognostizierte Zinssatz besser oder gleich, dann würde ich den Rechtstreit durchziehen. Bei Ihnen sehe ich das aber relativ (s. Ausführungen weiter unten) unkritisch, Sie müssen in ca. einem Jahr so oder so eine Anschlussfinanzierung organisieren.
    - überlegen Sie Sich mit welchen Kosten Sie die nervliche Belastung bewerten würden, am besten für verschiedene Szenarien (Best- Worstcase) und rechnen Sie mit Wahrscheinlichkeiten für jedes Szenario, dass dieses tatsächlich eintrifft . ...da müssen Sie sich wahrscheinlich zuest einmal überlegen/recherchieren was für Sie der Best oder Worstcase überhaupt ist.
    Beispielsweise könnten Sie sagen, dass Sie das Szenario eines totalen Nervenkriegs vor Gericht mit 20.000 Euro bewerten würden, die Wahrscheinlichkeit mit 40 Prozent, dass dies auch tatsächlich so passieren wird
    - stellen Sie dem ganzen Ihre Chancen gegenüber. Also wieviel Geld können Sie sparen? Am besten auch mit Wahrscheinlichkeit, dass die eintrifft und für Best-Worstcases.

    Wenn in Summe was positives übrig bleibt, würde ich den Rechtsstreit eingehen.
    Bei mir ist es z.B so, dass meine Zinsbindung noch 9 Jahre läuft. Und hier könnte es z.B. theoretisch auch fatal sein den Rechtsstreit zu gewinnen. Stellen Sie sich vor ich gewinne in 2 oder 3 Jahren und die Zinsen haben sich bis dahin verdoppelt. Da wäre es vielleicht besser gewesen ein schlechtes Angebot der Bank angenommenen zu haben oder den Widerruf erst gar nicht ausgesprochen zu haben. Besonders wenn man die Nerven hinzurechnet, die das kosten würde.
    Und glauben Sie niemanden, der sagt, dass es nicht möglich wäre, dass sich die Zinsen in einem Jahr stark verändern ( verdoppeln, verdreifachen oder halbieren etc.)! Die Wahrscheinlichkeit mag gering sein, aber ein Restrisiko bleibt. Sie alleine tragen das Risiko und Sie alleine müssen dann mit den Konsequenzen leben.
    Und bei mir wäre das im Aller-Worstcase der Verlust vom Haus. Da scheint ein vermeintlich schlechtes Angebot der Bank vielleicht gar nicht mehr soo schlecht. Oder anders ausgedrückt:

    Besser ein Spatz in der Hand als eine Taube auf dem Dach.

    Und:

    Ich denke, dass es einfache Antworten da leider nicht gibt. Auch wenn Sie sich sicher sind, dass die Widerrufsinfo falsch ist, kann es ganz anders ausgehen als Sie heute denken. Letztendlich hängst es wohl davon ab, wie risikobereit man selber ist. Wie man merkt, bin ich eher vorsichtig *g* ;-)

  16. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber wie sieht es denn damit aus in der Klage den Punkt mit aufzunehmen:
    "Die Bank hat für zukünftigen Schaden aufzukommen"
    Sich ein jetzt ein Angebot von einer Bank einzuholen um den Schaden notfalls auch belegen zu können.

    Wäre das nicht eine Option?

    Gruss

  17. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Nummer2
    Frage zum Thema Vergleich

    Guten Abend,
    ich habe im Juni, 18 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist, meinen Immobilienkredit widerrufen. Die Bank hat mich bis jetzt hingehalten und mir dann ein inakzeptables Vergleichsangebot gemacht. Ich habe ein sehr faires Gegenangebot gemacht (neuer Vertrag zu aktuell üblichen Konditionen ab nächsten Monat), was mir erneut mit einem schlechten Deal beantwortet wurde.
    Frage: Wie soll ich weiter vorgehen? Ich werde von einem wenig engagiert wirkenden Anwalt vertreten und habe Rechtsschutz. Weiter feilschen? Oder annehmen? Der Widerrufsgrund ist wohl hieb- und stichfest, aber ich habe wenig Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit.

    Danke für jede Meinung!
    also ich finde in deinem Fall so wie du es beschrieben hast, kann man nicht viel verlieren.

    Wenn du gar nichts machst dann läuft es in einem Jahr alles seinen Weg.

    Ich würde bei einer anderen Bank die Finanzierung sichern und dann würde ich der Bank auf jeden Fall mal die Restvaluta abzüglich der gezogenen Nutzungen (2,5% über Basiszinssatz) zu einem bestimmten Zeitpunkt Zug um Zug gegen die Freigabe der Grundschuld anbieten. Aber es muss ein konkreter Betrag genannt werden. Diese juristischen Schreiben von wegen Widerruf anerkennen und eine Abrechnung dem DN erteilen ist alles Mist (hat übrigens die DN-Anwaltschaft in der Vergangenheit viel falsch gemacht). Wenn sie das nicht annimmt, dann ist sie schon mal in Annahmeverzug. Dann dürften die Zinsen bis zur Ablöse gespart sein. Das wäre das mindeste was man verlangen kann, vorausgesetzt man ist sich sicher, dass die WBR falsch ist. Das hast du aber geschrieben.

    Ich würde die Finanzierung nicht mehr bei der gleichen Bank weiterführen. Das vertrauen ist gestört und es kann nicht gut laufen. Wenn mal in der Zukunft bei dir Probleme geben sollte welcher Art auch immer, wird diese Bank dir nicht weiterhelfen.

    Keine Rechtsberatung, meine persönliche Meinung.

  18. Avatar von Nummer2
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielen Dank für die Meinungen!
    Ja, das mit dem Spatz in der Hand ist sicher der grundlegende Gedanke. Aber dann hätte ich mir den Widerruf auch sparen können. Ein langer Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ist auch für die Bank unangenehm. Deshalb fände ich einen Vergleich, bei dem beide Seiten Zugeständnisse machen, gut. Für mich wäre das aktuelle Angebot der Bank (vorzeitige Auflösung mit reduzierter VFE) okay, wenn ich sicher sein könnte, dass mir der Vergleich beim Beantragen einer Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank keine Probleme bringt. Hat jemand dazu Informationen?

  19. Avatar von Nummer2
    Nummer2 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke LGSaar,
    das hat sich gerade überschnitten. Ja, ich denke auch, dass ein Bankenwechsel besser wäre. Nur stellt sich dabei die Frage, ob mein Widerruf bei anderen Banken bekannt wird und mich als Kunden "verbrannt" hat.

  20. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber in einer Klage die Herausgabe der GS zu fordern, erhöht deutlich den Streitwert. Da im oben genannten Fall eine RSV im Boot ist, spielt das aber eventuell keine Rolle. Ansonsten stimme ich zu, das ein Zinsschaden von der Bank ersetzt werden muss, wenn sie sich den Folgen des Widerrufs (RAW) widersetzt, Zeit ins Land geht und die Zinsen steigen. Und die steigen gerade... Und ja, man sollte ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung parat haben als Beleg für einen etwaigen Zinsschaden.

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  21. Avatar von verbraucher10
    verbraucher10 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Aber in einer Klage die Herausgabe der GS zu fordern, erhöht deutlich den Streitwert.
    Das muss aber doch nicht so sein, oder? Bei mir z.B. (Widerruf vor kompletter Rückzahlung) wäre die Summe der bisher geleisteten Zins- und Tilgungsleistung höher als die GS.

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