ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Die wichtigsten Details in Kürze:
Im Jan. 13 Aufhebungsvereinbarung geschlossen und rund EUR 26.000 Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt.
Im Nov. 13 habe ich dann selbst den Widerruf erklärt. Bank hat Frist verstreichen lassen ... ABER.... als Entgegenkommen und aus Kulanzgründen Erstattung der VFE in Höhe von EUR 3.000. Habe ich abgelehnt und gleichzeitig - wie ich finde - ein faires Gegenangebot (Erstattung der halben VFE) unterbreitet. ...
Eine RSV habe ich nicht und leider auch nicht das nötige Kleingeld um zu klagen...
Auch wenn das mickrige Angebot völlig unbefriedigend ist, zeigt es doch, dass auch die Bank ihre Chancen im Prozess eher als bescheiden einschätzt. Ansonsten hättest du gar kein Angebot erhalten.
Da du die VFE zurück haben willst, liegt der Streitwert wohl "nur" bei 26.000 EUR statt des Darlehensnominalbetrags bei Rückabwicklung. Deshalb könnte sich in deinem Fall die Einschaltung eines Prozessfinanzierers anbieten. Der schöpft zwar auch als Erfolgsanteil bis zu 50% der erstrittenen Forderung ab, aber das wäre ja noch im Rahmen deiner Erwartung von 13.000 EUR Erstattung und du hättest keinerlei Kostenrisiko.
Ich hoffe auch, dass die Bank ihre Chance als gering einschätzt und nochmal entsprechend nachbessert! Falls ich alleine nicht weiterkomme, werde ich wohl tatsächlich einen Prozessfinanzierer beauftragen....
Für vermietete Objekte treten die Versicherer aber grundsätzlich nicht ein.
Grundsätzlich heißt, dass es Ausnahmen gibt. Bei meinem Versicherer wurde dies erst ab 2010 ausgeschlossen. Ich selbst vermiete und auch mein Sohn will vermieten. Unsere RSV sind von 1981 und 2009.
Zitat von Harley
Deshalb rate ich zunächst mal zu klären, wie sich deine Versicherung zur Deckung bei teilvermieteten Objekten stellt, bevor du dich weiter mit dem Widerruf beschäftigst.
Danke für eure Hinweise bezüglich RSV und Teilvermietung. In den Versicherungsbedingungen heißt es dazu:
"Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung von Interessen ... in ursächlichem Zusammenhang mit ... der Finanzierung von Kapitalanlagen. Ausgenommen hiervon sind: ... Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen ..."
Ich habe das immer so verstanden, dass das Ausschlusskriterium nicht greift, weil die Immobilie für mich keine Kapitalanlage war, sondern der Erwerb in erster Linie (und damals zu 75 %, von der Wohnfläche her) zum eigenen persönlichen Bedarf erfolgte und die Vermietung nur der teilweisen Re-Finanzierung diente.
Noch ist eine von 3 Wohneinheit nicht vermietet. Sie war bisher auch selbstgenutzt. Ist dann das zum Zeitpunkt des Darlehensvertrages oder das zum Zeitpunkt des Schadensfalleintritts aktuelle Verhältnis von eigengenutztem und vermietetem Teil maßgeblich? Komplizierter ist es in meinem Fall noch dadurch, dass mit dem Darlehen auch einige andere Kredite abgelöst wurden. Die entsprechenden Beträge dürfte ich dann ja sicher noch rausrechnen.
Wie sieht es aus, wenn die B ank zustimmt und einen "entlässt": Wie bekommt man eine verbindliche Anschlussfinanzierung, wenn die neue B ank die Grundschuld vor der Auszahlung an den Kunden bzw. an die alte B ank noch gar nicht beanspruchen kann, da die alte B ank diese nicht freigibt, bevor sie die Restschuld vom Kunden beglichen bekommen hat? Dreht man sich da im Kreis?
In welcher Höhe schließt man die Anschlussfinanzierung ab? In Höhe der Restschuld zum Zeitpunkt, zu dem sie an die alte B ank zurückbezahlt werden muss? Wenn keine komplette Rückabwicklung angestrebt wird (also keine gegenseitige Erstattung von Nutzungen, sondern eher ein Vergleich), wäre das ok? Oder fehlt dann noch ein Betrag?
Und eine Frage zu den KfW-Krediten, die von diversen B anken zusammen mit deren eigenen Krediten vermittelt/vergeben wurden: Die KfW-Restschulden sind u.U. (z.B. weil von der Kreditsumme x% Risikoprämie einbehalten wurden) jederzeit vollständig kündbar. Macht es Sinn, auch so einen K redit zu widerrufen?
Und schließlich noch eine Frage speziell die ING-DiBa betreffend: Hat jemand gehört, dass sich diese B ank seit Neustem nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlässt? Bei test.de schrieb ein RA etwas in diesem Sinne.
Ich habe der Dxx-Bank bis Freitag noch einmal einen Aufschub für ein marktgerechtes Angebot gewährt. Angeblich prüft die Rechtsabteilung noch meine WRB vom 2/2009. Verstehe nicht warum es so lange dauert. Die Bank wird ja nicht jeden Tag Neue WRB's benutzt haben.
Angenommen es wird nichts passieren, ist es Sinnvoll in dem Widerruf eine Frist zu setzten?
Ich habe ein Alternativfinanzierung stehen (war bei mir gar nicht so schwer), eine RSV habe ich vor ein paar Wochen abgeschlossen. Also, die Messer sind gewetzt.
Alternativfinanzierung in Höhe der aktuellen Restschuld oder noch einen zusätzlichen Betrag? Wenn ja, wofür? Z.B. VFE, Anwaltskosten o.ä.? Ist dieses Angebot verbindlich? Wie lange? Wie sähe es aus mit der Grundschuld-Übertragung? Danke!
Ich habe ein Alternativfinanzierung stehen (war bei mir gar nicht so schwer), eine RSV habe ich vor ein paar Wochen abgeschlossen. Also, die Messer sind gewetzt.
Viele Dank im Voraus für die Info
Ist es wirklich so, dass Deine erst vor ein paar Wochen abgeschlossene RSV die Kosten einen Rechtsstreites übernehmen würde? Das würde ja bedeuten, ich könnte eine RSV abschließen, in dem Wissen, dass der "Schaden" bereits eingetreten ist? Kann ich mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen.
Wäre nett, etwas von Dir (oder anderen) dazu zu hören.
Rechtsschutzfall ist die Weigerung der Bank, den Widerruf zu akzeptieren. Ist der Widerruf noch nicht erfolgt, kann man jetzt/heute eine RSV abschließen (ARAG), dann den Widerruf erklären. Nach der Abweisung durch die Bank ist der Rechtsschutzfall eingetreten, die RSV muß Deckung zusagen.
Eine geprüfte und sichere Lösung, wenn es sich um kein Neubauprojekt handelt.....
bin kein Experte, aber in deinem Fall ist der Schadensfall ja schon vorhanden. Ich denke das wird keine RSV mehr übernehmen.........
er hat sich vorher informiert
Zitat von maxke71
Ich darf bevor ich die RSV unterschreibe keinen Kontakt in Sachen Widerruf zur Bank gehabt haben. Wenn der RSV-Vertrag läuft kann ich mit der Bank in Verhandlung gehen. Habe ich keinen Erfolg, löse ich den Widerruf aus. Wird der dann von der Bank abgelehnt, greift die RSV.
Die RSV muß nicht schon vor der Darlehensunterschrift bestehen.
IG Widerruf hat es glaube ich auf Seite 37 sehr gut beschrieben.
Ein Anwalt der Verbraucherzentrale hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass nicht der Darlehensabschluß gilt sondern der Rechtschutzfall erst eintrifft, wenn die Bank den Widerruf ablehnt. Es sei neue Rechtsprechung.
Beim Abschluß der RSV habe ich mit offenen Karten gespielt und habe dieses Problem genau noch einmal von der Versicherung schriftlich bestätigt bekommen. Der Vertrag läuft ohne Wartezeit.
Zu BASH
Alternativfinanzierung über Restdarlehen. Verbindlich solange der Kampf dauert. Die Zinsen werden sich dem aktuellen Zinsniveau natürlich anpassen. Das Angebot: 240.000 1.69% 15 Jahre. Über Grundschuldübertragung wurde nicht gesprochen.
@ dogfight76: Bisher hatte ich noch überhaupt keinen Kontakt zu meiner Bank bezüglich eines eventuellen oder tatsächlichen Widerrufes - dann sollte ich mich wohl an die ARAG wenden. Gibt es da irgend etwas, was ich beachten muss?
Klingt einfach zu schön, um wahr zu sein
@ maxke71: würdest Du mir mitteilen, bei welcher RSV Du abgeschlossen hast?
Vielen Dank - Ihr habt mir damit wirklich sehr geholfen !!!
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Alternativfinanzierung über Restdarlehen. Verbindlich solange der Kampf dauert. Die Zinsen werden sich dem aktuellen Zinsniveau natürlich anpassen. Das Angebot: 240.000 1.69% 15 Jahre.
Es ist gut, wenn Du dazu nachher einen belastbaren Nachweis hast, d.h. Angebot der neuen Bank gut aufbewahren und auch die sich über die Zeit verändernden Zinsen dokumentieren. Denn die alte Bank haftet bei einer Zinsverschlechterung, die sich während der Verhandlungen (Prozess) ergeben könnte (evtl. auch ein Punkt für Deine Argumentation, die alte Bank zum schnellen Einlenken zu bewegen). Aber dafür ist eben ein konkreter Nachweis notwendig. Viel Erfolg und Glückwunsch zur RSV!
Zitat von maxke71
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Über Grundschuldübertragung wurde nicht gesprochen.
Weiß die neue Bank, dass es ein Widerruf bei der alten Bank ist? Das Thema Grundschuldübertragung ist m.E. schon auch wichtig, denn es kann passieren, dass die alte Bank die Sicherheiten nicht/nur zögerlich freigeben will und die neue Bank die Anschlussfinanzierungs-Summe erst auszahlt, wenn sie Zugriff auf die Sicherheiten hat.
Weiß jemand, wie das am besten ablaufen sollte? Ich erinnere mich gelesen zu haben, dass das u.a. über ein Treuhänderkonto direkt zwischen den Banken gemacht werden kann. Weiß jemand näheres dazu? Und auch zu den Kosten für die Übertragung? Danke.
Und noch etwas - speziell zur ING-DiBa:
Kann sich hier jemand dazu äußern, in welcher Höhe diese Bank auf eine VFE verzichtet, wenn man sich mit ihr einigt? Ich meine, was ist so die Bandbreite an VFE-Verzicht zwischen 0-100% - bei Wechsel zu einen anderen Bank bzw. bei einem neuen Angebot von der ING-DiBa selbst.
Wenn die bisherige Grundschuld fü die Sicherung des neuen Darlehens ausreicht, dann kann die neue Bank einen ganz einfachen Treuhandauftrag ausführen.
Treuhandauftrag bedeutet, neue Bank überweist zu treuen Händen auf ein Treuhandkonto bei der bisherigen Bank. Darüber darf nur verfügt werden wenn die Grundschuld notariall an die neue Bank abgetreten wird.
Und später erfolgt durch die neue Bank dann der Vollzug im Grundbuch.