Zitat von
Tim1967
Erfahrungen mit dem Prozeß-Finanzierer Bankkontakt
Also ich habe hier mit Forum keinen Chat in dieser Richtung gefunden, aber da es ja auch schon hier einige Anfragen zu dem Thema gab, wollte ich einen Erfahrungsbericht abgeben.
Wie ich ja schon dargestellt hatte, habe ich mehrere Darlehen der ING-DiBa mit WRB aus 2007 (frühstens, ich/wir, usw.). RSV gibt es nicht, daher hatte ich zunächst eine außergerichtliche Auseinandersetzung angestrebt. Hier im Forum habe ich aber mitbekommen, dass die ING DiBa sich eigentlich nur vergleicht, wenn man auch vor Gericht zieht. Also erst einmal meine Angebote von RA für pauschal EUR 600,-- netto mich außergerichtlich zu begleiten, geparkt und die Prozeßfinanzierer Bankkontakt und IG Widerruf anmailt, nur die Bankkontakt wollte.
Also Widerrufsbelehrungen prüfen lassen, ein positives Votum der Bankkontakt (WRB sei "vielversprechend"), und dann noch vom Anwalt (dass man eine gerichtliche Auseinandersetzung positiv sieht).
Und natürlich erst einmal der Versuch der außergerichtlichen Einigung. Und dann kommt es: ein unterirdisches Vergleichs-Angebot der ING DiBa (deutlich über 2 % für 10 Jahre und dann noch nicht einmal für alle Darlehen) und danach ein Anruf von der Bankkontakt, dass ja jetzt die EUR 14.000,00 !!! Vorfälligkeitsentgelt zu zahlen seien und ob ich dazu überhaupt in der Lage bin. Nicht, dass sie noch eine Zwangshypothek eintragen müssten. Wir haben uns aber dann doch darauf geeinigt, dass das Angebot nicht wirtschaftlich genug sei und haben der ING ein neues Angebot unterbreitet, bislang ohne Antwort.
Also, falls jemand von Euch mit dem Gedanken spielt, die Bankkontakt zu beauftragen: denkt daran, dass - entgegen der tollen Werbung (Widerrufsklagen ohne Risiko, 40 % Erfolgshonorar, gut getestet von Finanztest und test.de) - das Erfolgshonorar immer schon fällig wird, wenn ein Vergleichsangebot vorliegt. Und das "besonders" tolle: nicht der Kunde entscheidet, ob dieses Angebot wirtschaftlich ist, sondern die Bankkontakt. Lehnt der Kunde das von der Bankkontakt für gut befundene Angebot ab, ist das Erfolgshonorar trotzdem fällig. OK, könnte man sich denken, 40 % Honorar vom Erfolg ist ja - wenn der Erfolg durch ein schlechtes Angebot nicht zu hoch ist, auch nicht so viel. Leider mitnichten ! Denn den Erfolg definiert die Bankkontakt als volles Vorfälligkeitsentgelt, fiktiv berechnet auf Internetseiten zum Zeitpunkt des Widerrufs. Und - das Beste kommt zum Schluss - auf einmal empfiehlt der Anwalt der Bankkontakt, nicht zu klagen, sondern mich erst einmal (mind. die nächsten 6 Monate oder länger) ausschließlich außergerichtlich zu begleiten. Da hätte ich ja bei meinen Angeboten von EUR 600 netto bleiben können ! Und natürlich gibt es keine vertraglich eingeräumte Kündigungsmöglichkeit durch den Kunden... Ich habe mich leider von den angeblich neutralen Testergebnissen und der anfänglichen Zusage über die gerichtliche Begleitung blenden lassen.
Versteht mich nicht falsch: der Bankkontakt steht im Erfolgsfall ein Honorar zu, aber doch ein angemessenes. Warum soll ich für eine rein außergerichtliche Begleitung im Erfolgsfalle EUR 14.000,00 bezahlen, wenn jeder Anwalt - lt. Gebührentabelle und ohne Verhandlung - dies für ca. EUR 1.000 hinbekommt. Das ist doch Abzocke. Bei Klagen sind dann die EUR 14.000,00 wieder gerechtfertigt. Außerdem müsste der Vertrag fairer gestaltet sein.
Wie seht Ihr diese Praxis - vielleicht bin ich einfach nur zu kritisch... Habt Ihr Lösungsvorschläge ?