Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Marc33
    @LGSaar:
    Falls es etwas ernstzunehmendes gibt, sollten wir uns allerdings anders austauschen.
    Wie soll das funktionieren, ohne dass Forenteilnehmer ausgesperrt werden oder "Banken" under cover am Austausch teilnehmen?

  3. Avatar von Marc33
    Marc33 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ginge nur über eine andere Plattform, in der sich die Teilnehmer gesondert registrieren müssten und einer vertraulichen Person etwas vorlegen, dass sie als Widerrufler bestätigt. Ich hätte so kein Problem jemandem ein Ablehnungsschreiben meiner Bank zu schicken und dann die Freischaltung per Post zu bekommen.
    Ich hoffe da auf einen IT Freak. Vielleicht gibt es hier ja Einen, der nun eh viel Zeit hat, weil er auf ein Urteil des saarländischen Gerichts warten muss ;-)

  4. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ginge auch mit der Bestätigung des Anwalts, dass er das Verfahren betreut.

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    BGH, 19.09.2006 - XI ZR 242/05:
    Wie die Kläger in ihrem Klageantrag zutreffend berücksichtigt haben, steht ihnen im Falle eines wirksamen Widerrufs des Darlehensvertrags ein Anspruch auf Rückgewähr der von ihnen erbrachten Zins- und Tilgungsraten nur Zug um Zug gegen Rückzahlung des gesamten Nettokreditbetrages von 188.459,17 DM, d.h. 96.357,64 EUR (nicht: 96.357,61 EUR wie beantragt) zu (§ 3 Abs. 1, § 4 HWiG). Daneben haben die Kläger Anspruch auf marktübliche Verzinsung der von ihnen gezahlten, der Beklagten zur Nutzung zur Verfügung stehenden Raten (BGHZ 152, 331, 336 [BGH 12.11.2002 - XI ZR 47/01]; Senatsurteil vom 15. Juli 2003 - XI ZR 162/00, ZIP 2003, 1741, 1744) [BGH 15.07.2003 - XI ZR 162/00]. Dabei kann, da es sich hier um einen Realkredit handelt, entgegen der Ansicht der Kläger nicht ohne weiteres von einem Zinssatz von 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank ausgegangen werden (Senatsurteile vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91, WM 1992, 566, 567 [BGH 18.02.1992 - XI ZR 134/91] und vom 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97, WM 1998, 1325, 1326 f.). Für den den Klägern überlassenen Nettokreditbetrag kann die Beklagte ihrerseits marktübliche Zinsen beanspruchen (BGHZ 152, 331, 338 [BGH 12.11.2002 - XI ZR 47/01]; Senatsurteile vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00, WM 2003, 64, 66 und vom 15. Juli 2003 - XI ZR 162/00, ZIP 2003, 1741, 1744) [BGH 15.07.2003 - XI ZR 162/00], nicht lediglich durchgängig 4% wie im Antrag der Kläger vorgesehen.
    Sorry wegen der vielen Farben, ich bekomme das momentan nicht besser hin.

    Es geht offenbar um ein grundbesichertes Darlehen. Mich irritiert folgendes:
    Der BGH sagte in diesem Urteil, dass der DN Anspruch auf Herausgabe der vom DG gezogenen Nutzungen habe, zumindest verstehe ich den Satz so:
    Daneben haben die Kläger Anspruch auf marktübliche Verzinsung der von ihnen gezahlten, der Beklagten zur Nutzung zur Verfügung stehenden Raten.
    Dann folgt die Einschränkung, dass es wegen des Realkredits (Wie auch immer das definiert ist - grundpfandrechtlich besichert? Ist das gemeint?) nicht sicher 5% üBZ seien. Aber trotzdem wundert mich, dass es eine marktübliche Verzinsung sein soll. Die läge doch noch deutlich höher als 2,5% üBZ. Übersehe ich hier etwas?

  6. Avatar von testbild
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich ziehe mal den Publikumsjoker und befrage alle.
    Folgende Situation:
    ich habe 2008 bei der KSK-Köln ein Darlehen aufgenommen ("Frühestens" und Fußnoten). Den Darlehensvertrag habe ich am 31.12.2015 widerrufen und den Restsaldo mit dem Verwendungszweck "Ablösung wegen Widerruf" einbezahlt. Einige Tage später kamen Restsalso abzüglich Sondertilgungsmöglichkeit zurück mit dem Vermerk "Teilstorno weil nur xxxxx,- Euro Sondertilgung möglich". Bank hat Widerruf einige Tage später abgelehnt.
    Die Bank zieht weiter mit 4,73% Zinsen die monatliche Rate ein. Grundsätzlich sehe ich das sehr entspannt, die berechneten Zinsen kann sich die Bank nach meinem Widerruf in die Haare schmieren, sie bekommt einen Gebrauchsvorteil in Höhe von 0,01% (Geld liegt bei der selben Bank auf dem Festgeldkonto). Der abgelehnte Widerruf wurde der RSV natürlich sofort mitgeteilt, und die RSV kommt aus der Nummer auch nicht raus, alle Lampen auf grün.
    Vor einer Woche habe ich die KSK angeschrieben ob man angesichts der aktuellen BGH Rechtssprechung eine vernünftige Einigung finden möchte oder ob der Standpunkt der Bank in Stein gemeißelt sei. Die Frist für die Antwort ist heute abgelaufen und ich möchte eine weitere Eskalationsstufe starten.
    Meine Frage:
    Soll ich der Bank jetzt noch einmal das restliche Saldo anweisen (natürlich würde ich aus den 2016 gezahlten Raten die Zinsen als Tilgung anrechnen) und zusätzlich die Abbuchung weiterer Raten untersagen und die Bank zu einer Teilsicherheitenfreigabe auffordern? Ich möchte wie gesagt die Situation weiter Eskalieren und die Bank zum Handeln zwingen. Meine Risikobereitschaft ist recht hoch.

  7. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Normalerweise würde jetzt der Anwalt mit einem außergerichtlichen Forderungsschreiben mit Fristsetzung kommen - danach wird geklagt. Ohne Anwalt und Gericht läuft bei den Sparkassen erfahrungsgemäß nichts - aber Du hast ja wohl die besten Karten......

  8. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von testbild
    @LGSaar
    Bei Deinem spezifischen Zinssatzvortrag: hast Du bei der Berechnung einen Mittelwert gebildet der dann über die gesamte Laufzeit lief oder jedes Jahr mit dem entsprechenden Jahres-Ertragszins gearbeitet?
    Ich habe für jedes Jahr den Zinssatz ermittelt und auch so eingesetzt.

  9. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Könnt ihr dies Urteil hier thematisieren bitte. Bin nur "doofer" Laie:
    OLG Frankfurt, Urt.v. 12.10.2016 - 19 U 192/15 (Sparda-Bank Hessen)

  10. Avatar von testbild
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Normalerweise würde jetzt der Anwalt mit einem außergerichtlichen Forderungsschreiben mit Fristsetzung kommen - danach wird geklagt. Ohne Anwalt und Gericht läuft bei den Sparkassen erfahrungsgemäß nichts - aber Du hast ja wohl die besten Karten......
    der Einsatz eines Anwalts rückt ja näher, spätestens wenn die KSK keine monatliche Rate mehr bekommt müsste Sie sich ja irgendwie äußern. Ich bin Hausmann mit viel Zeit und sehe den Widerruf als meine persönliche Spielwiese

  11. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von testbild
    Ich ziehe mal den Publikumsjoker und befrage alle.
    Folgende Situation:
    ich habe 2008 bei der KSK-Köln ein Darlehen aufgenommen ("Frühestens" und Fußnoten). Den Darlehensvertrag habe ich am 31.12.2015 widerrufen und den Restsaldo mit dem Verwendungszweck "Ablösung wegen Widerruf" einbezahlt. Einige Tage später kamen Restsalso abzüglich Sondertilgungsmöglichkeit zurück mit dem Vermerk "Teilstorno weil nur xxxxx,- Euro Sondertilgung möglich". Bank hat Widerruf einige Tage später abgelehnt.
    Die Bank zieht weiter mit 4,73% Zinsen die monatliche Rate ein. Grundsätzlich sehe ich das sehr entspannt, die berechneten Zinsen kann sich die Bank nach meinem Widerruf in die Haare schmieren, sie bekommt einen Gebrauchsvorteil in Höhe von 0,01% (Geld liegt bei der selben Bank auf dem Festgeldkonto). Der abgelehnte Widerruf wurde der RSV natürlich sofort mitgeteilt, und die RSV kommt aus der Nummer auch nicht raus, alle Lampen auf grün.
    Vor einer Woche habe ich die KSK angeschrieben ob man angesichts der aktuellen BGH Rechtssprechung eine vernünftige Einigung finden möchte oder ob der Standpunkt der Bank in Stein gemeißelt sei. Die Frist für die Antwort ist heute abgelaufen und ich möchte eine weitere Eskalationsstufe starten.
    Meine Frage:
    Soll ich der Bank jetzt noch einmal das restliche Saldo anweisen (natürlich würde ich aus den 2016 gezahlten Raten die Zinsen als Tilgung anrechnen) und zusätzlich die Abbuchung weiterer Raten untersagen und die Bank zu einer Teilsicherheitenfreigabe auffordern? Ich möchte wie gesagt die Situation weiter Eskalieren und die Bank zum Handeln zwingen. Meine Risikobereitschaft ist recht hoch.
    Verstehe ich das richtig, du hast eine RSV, willst ohne VFE ablösen, aber keine RAW beanspruchen?

    Falls ja, sind das doch bei deiner WRB beste Voraussetzungen für einen außergerichtlichen Vergleich mit Unterstützung durch einen RA. Warum auch nicht? Kostet dich doch wegen der RSV nix.

    Nochmaliges Überweisen dürfte dagegen nicht zielführend sein. Du wirst das Geld genauso postwendend zurück erhalten, da die SPK die Ernsthaftigkeit deines Anliegens nicht erkennt.

    P.S. Warum willst du denn die RAW nicht in Anspruch nehmen? Ist nach dem für dich maßgeschneiderten BGH-Urteil vom 12.07.16 doch ein Klacks.

  12. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    #LGSaar

    nach meiner unmassgeblichen Gerichtserfahrung deutet das Verhalten der Kammer (keine Rückfragen) darauf hin , dass sie sich mit Deiner Rechnung überhaupt nicht ernsthaft befasst haben. Die werden das zurückweisen und dir 2,5 p üB zusprechen.

    Aber nicht den Kopf hängenlassen- Du wolltest doch sowieso zum OLG, oder? Und wenn nicht Du, dann geht die Bank zum OLG. Hundertprozentig!!
    Mag sein, dass es so ist. Das war mein erster Kontakt mit einem Richter. Ich kann es wirklich nicht sagen was damit passiert. Alles was ich zusätzlich sagen würde wäre rein spekulativ.

    LG Saarbrücken ist was die Rückabwicklung angeht nicht gerade der Renner. Ich habe da ein schweres Los gezogen. Das darf man nicht vergessen. Selbst wenn es bei mir nicht klappt, muss nicht heißen, dass es damit vorbei ist.

    OLG: warum nicht? wenn es sein muss. Ich bin zwar Selbstzahler, aber darum gehst es ja gar nicht mehr.
    Bis jetzt habe ich alles gewonnen und musste nichts zahlen. Jetzt sieht es auch so aus als würde die Bank die grösste Kostenlast auferlegt bekommen, weil ich keine Veranlassung zur Klage gegeben habe und sofort anerkannt und bezahlt habe.

    Der Unterschied zwischen meinen Berechnungen und 2,5% liegt bei ungefähr 5000€. Mit einem Streitwert von unter 5.000 in die Berufung und vielleicht auch vor BGH zu gehen ist auch nicht schlimm. Wenn ich damit ein Zeichen setzten könnte wäre mir das Risiko Wert. Geld ist nicht alles im Leben. Das kann man ja wieder verdienen, aber so eine verlorene Schlacht hinterlässt Spuren die man mit Geld nicht entfernen kann.

  13. Avatar von vbk1000
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Könnt ihr dies Urteil hier thematisieren bitte. Bin nur "doofer" Laie:
    OLG Frankfurt, Urt.v. 12.10.2016 - 19 U 192/15 (Sparda-Bank Hessen)
    dazu müsste man erst einmal das Urteil irgendwo lesen können; bei open jur wird es zumindest nicht angezeigt.

    "
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    nach "19 U 192/15 " [Aktenzeichen], ungefähr 0 Ergebnisse (0.01s)"


  14. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Marc33
    @LGSaar:
    Mich würde interessieren, ob die Bank konkrete Einwände gegen Deine Vorgehensweise gebracht hat. Der Hinweis auf geringe Gewinnspannen ist ja unsystematisch und fällt für mich in die Rubrik "Rumgeheule".
    Falls es etwas ernstzunehmendes gibt, sollten wir uns allerdings anders austauschen. Wir müssen ja nicht etwaige Schwachstellen offen legen.

    Wenn ich Deine Bank wäre, lieber LGSaar, hätte ich schon längst alle Rechte an dem Rechner gekauft und Dir einen Bonus gezahlt, dass Du nie wieder aktiv wirst zu dem Thema :-)

    Gruss Marc
    Nein konkret hat die Bank nichts vorgetragen, außer pauschal behauptet, dass die Geschäftsberichte sich nicht dazu eignen würden um die Nutzungen zu berechnen, weil ja die Bank verschiedene Geschäfte betreiben würde. Und es wäre alles so kompliziert.

    Während sie im Geschäften mit anderen Kreditinstituten viel Geld verdienen würde (Volumen meiner Gegnerin 25 Millionen), würde Sie im Kundenkreditgeschäft ( Volumen meiner Gegnerin 1 Milliarde) und besonders mit den Grundpfandbesicherte Kredite (Volumen meiner Gegnerin 500 Millionen) nur minimal verdienen, so dass es sich das ganze gar nicht so richtig lohnen würde.

    Die übliche Vernebelung des Gerichtssaals.

  15. Avatar von testbild
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar

    Während sie im Geschäften mit anderen Kreditinstituten viel Geld verdienen würde (Volumen meiner Gegnerin 25 Millionen), würde Sie im Kundenkreditgeschäft ( Volumen meiner Gegnerin 1 Milliarde) und besonders mit den Grundpfandbesicherte Kredite (Volumen meiner Gegnerin 500 Millionen) nur minimal verdienen, so dass es sich das ganze gar nicht so richtig lohnen würde.
    ich hoffe, Du hast der Bank nach dem Termin einen Kuchen gebacken und ein Taschentuch gereicht. Da könnte man direkt mitheulen bei diesem Unrecht in der Welt ;o)

  16. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von testbild
    Ich ziehe mal den Publikumsjoker und befrage alle.
    Folgende Situation:
    ich habe 2008 bei der KSK-Köln ein Darlehen aufgenommen ("Frühestens" und Fußnoten). Den Darlehensvertrag habe ich am 31.12.2015 widerrufen und den Restsaldo mit dem Verwendungszweck "Ablösung wegen Widerruf" einbezahlt. Einige Tage später kamen Restsalso abzüglich Sondertilgungsmöglichkeit zurück mit dem Vermerk "Teilstorno weil nur xxxxx,- Euro Sondertilgung möglich". Bank hat Widerruf einige Tage später abgelehnt.
    Die Bank zieht weiter mit 4,73% Zinsen die monatliche Rate ein. Grundsätzlich sehe ich das sehr entspannt, die berechneten Zinsen kann sich die Bank nach meinem Widerruf in die Haare schmieren, sie bekommt einen Gebrauchsvorteil in Höhe von 0,01% (Geld liegt bei der selben Bank auf dem Festgeldkonto). Der abgelehnte Widerruf wurde der RSV natürlich sofort mitgeteilt, und die RSV kommt aus der Nummer auch nicht raus, alle Lampen auf grün.
    Vor einer Woche habe ich die KSK angeschrieben ob man angesichts der aktuellen BGH Rechtssprechung eine vernünftige Einigung finden möchte oder ob der Standpunkt der Bank in Stein gemeißelt sei. Die Frist für die Antwort ist heute abgelaufen und ich möchte eine weitere Eskalationsstufe starten.
    Meine Frage:
    Soll ich der Bank jetzt noch einmal das restliche Saldo anweisen (natürlich würde ich aus den 2016 gezahlten Raten die Zinsen als Tilgung anrechnen) und zusätzlich die Abbuchung weiterer Raten untersagen und die Bank zu einer Teilsicherheitenfreigabe auffordern? Ich möchte wie gesagt die Situation weiter Eskalieren und die Bank zum Handeln zwingen. Meine Risikobereitschaft ist recht hoch.
    Anwalt einschalten. Die Bank befindet sich schon in Annahmeverzug. Deine Zinsen bekommst du zurück.
    Deine Risikobereitschaft ist bei dieser Konstellation würde ich sagen nicht notwendig.

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auf einen Hinweis von Recht_so (nochmals danke) im RAW-Thread (Beitrag #1169) auch hier kurz dazu:

    Der Beweis im Zivilprozess (Größe: 323k)
    Umfassende Darstellung in Stichpunkten. Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Pfeiffer aus Hannover.

  18. Avatar von testbild
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Harley
    VFE war nie ein Thema, ich wollte das Darlehen ja zu keinem Zeitpunkt "ablösen". KSK sagte mir auch, ich käme nur bei Verkauf aus dem Vertrag raus. RAW soll natürlich kommen wie ein Donnerschlag mit allem Zipp und Zapp. KSK wird das Geld natürlich wieder erstatten aber sie wird eben auch keinen monatliche Rate mehr bekommen. Sie wird (und hier spekuliere ich jetzt) das Darlehen fällig stellen, VFE berechnen und meine Hütte versteigern wollen. Ich merke ganz klar, die Bank nimmt mich nicht ernst und ich möchte gerne auf der Prioritätenliste der zu behandelnden Probleme etwas nach oben aufsteigen.

  19. Avatar von Marc33
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Nein konkret hat die Bank nichts vorgetragen, außer pauschal behauptet, dass die Geschäftsberichte sich nicht dazu eignen würden um die Nutzungen zu berechnen, weil ja die Bank verschiedene Geschäfte betreiben würde. Und es wäre alles so kompliziert.

    Während sie im Geschäften mit anderen Kreditinstituten viel Geld verdienen würde (Volumen meiner Gegnerin 25 Millionen), würde Sie im Kundenkreditgeschäft ( Volumen meiner Gegnerin 1 Milliarde) und besonders mit den Grundpfandbesicherte Kredite (Volumen meiner Gegnerin 500 Millionen) nur minimal verdienen, so dass es sich das ganze gar nicht so richtig lohnen würde.

    Die übliche Vernebelung des Gerichtssaals.
    Ja, ist klar. Andere Banken sind ja auch doof und zahlen gerne mal zu viel.
    Dagegen sind die privaten Häuslebauer ja alle ausgefuchste Profis.
    Manche Anwälte sind sich scheinbar für nichts zu schade.

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, dass ich das nochmal poste, aber es wäre wirklich schön, wenn sich jemand hierzu noch äußern könnte. Vielen Dank!


    BGH, 19.09.2006 - XI ZR 242/05:
    Wie die Kläger in ihrem Klageantrag zutreffend berücksichtigt haben, steht ihnen im Falle eines wirksamen Widerrufs des Darlehensvertrags ein Anspruch auf Rückgewähr der von ihnen erbrachten Zins- und Tilgungsraten nur Zug um Zug gegen Rückzahlung des gesamten Nettokreditbetrages von 188.459,17 DM, d.h. 96.357,64 EUR (nicht: 96.357,61 EUR wie beantragt) zu (§ 3 Abs. 1, § 4 HWiG). Daneben haben die Kläger Anspruch auf marktübliche Verzinsung der von ihnen gezahlten, der Beklagten zur Nutzung zur Verfügung stehenden Raten (BGHZ 152, 331, 336 [BGH 12.11.2002 - XI ZR 47/01]; Senatsurteil vom 15. Juli 2003 - XI ZR 162/00, ZIP 2003, 1741, 1744) [BGH 15.07.2003 - XI ZR 162/00]. Dabei kann, da es sich hier um einen Realkredit handelt, entgegen der Ansicht der Kläger nicht ohne weiteres von einem Zinssatz von 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank ausgegangen werden (Senatsurteile vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91, WM 1992, 566, 567 [BGH 18.02.1992 - XI ZR 134/91] und vom 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97, WM 1998, 1325, 1326 f.). Für den den Klägern überlassenen Nettokreditbetrag kann die Beklagte ihrerseits marktübliche Zinsen beanspruchen (BGHZ 152, 331, 338 [BGH 12.11.2002 - XI ZR 47/01]; Senatsurteile vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00, WM 2003, 64, 66 und vom 15. Juli 2003 - XI ZR 162/00, ZIP 2003, 1741, 1744) [BGH 15.07.2003 - XI ZR 162/00], nicht lediglich durchgängig 4% wie im Antrag der Kläger vorgesehen.
    Sorry wegen der vielen Farben, ich bekomme das momentan nicht besser hin.

    Es geht offenbar um ein grundbesichertes Darlehen. Mich irritiert folgendes:
    Der BGH sagte in diesem Urteil, dass der DN Anspruch auf Herausgabe der vom DG gezogenen Nutzungen habe, zumindest verstehe ich den Satz so:
    Daneben haben die Kläger Anspruch auf marktübliche Verzinsung der von ihnen gezahlten, der Beklagten zur Nutzung zur Verfügung stehenden Raten.
    Dann folgt die Einschränkung, dass es wegen des Realkredits (Wie auch immer das definiert ist - grundpfandrechtlich besichert? Ist das gemeint?) nicht sicher 5% üBZ seien. Aber trotzdem wundert mich, dass es eine marktübliche Verzinsung sein soll. Die läge doch noch deutlich höher als 2,5% üBZ. Übersehe ich hier etwas?

  21. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Sorry Mich irritiert folgendes:
    Der BGH sagte in diesem Urteil, dass der DN Anspruch auf Herausgabe der vom DG gezogenen Nutzungen habe, zumindest verstehe ich den Satz so: Daneben
    haben die Kläger Anspruch auf marktübliche Verzinsung der von ihnen gezahlten, der Beklagten zur Nutzung zur Verfügung stehenden Raten.
    Dann folgt die Einschränkung, dass es wegen des Realkredits (Wie auch immer das definiert ist - grundpfandrechtlich besichert? Ist das gemeint?) nicht sicher 5% üBZ seien. Aber trotzdem wundert mich, dass es eine marktübliche Verzinsung sein soll. Die läge doch noch deutlich höher als 2,5% üBZ. Übersehe ich hier etwas?
    Es ist sicher nicht gemeint, dass der DN Anspruch auf Herausgabe der vom DG gezogenen Nutzungen hat. Stattdessen vermutlich Anspruch auf marktübliche Verzinsung seiner Raten.

    Das wäre m. E. die gerechteste Nutzungsentschädigung, weil sie dem entspräche, was auch die andere Seite (DG) während der Laufzeit des Darlehens bekommen hat.

    Leider ist es kein aktuelles Urteil.

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    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 11:42