ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich weis nicht, ob Du Dich irrst, aber meine RSV zofft sich mit dem RA, weil der die Restdarlehnssumme unterstellt und sich dabei auf Gerichtsentscheidungen beruft.
Wieso zoffen die sich? Die RSV kann doch froh sein, wenn "nur" die Restschuld und nicht die gesamte Darlehenssumme als Streitwert vom RA für dessen Gebühren berechnet wird. Welche Urteile hat er denn genannt?
Zitat von RAM
Doch noch etwas aus dem Norden gefunden:...
Da geht es in der Tat um eine Klausel zur Berechnung der VFE. Offenbar wurde darin die Möglichkeit von Sondertilgungen nicht VFE-mindernd berücksichtigt. OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13. Siehe auch Rechner Vorfälligkeitsentgelt von FMH.
Muss mal kurz ne Zwischenfrage einwerfen..
Hat von Euch jemand Widerrufen und trotz Einschreiben keine Antwort von der Bank erhalten? Frist zur Bestätigung des Einschreibens ist auch verstrichen und Nachforschungsantrag eingeleitet..
Falls sich die Bank innerhalb der im Einschreiben gesetzten Frist nicht meldet... Ist diese dann schon im Verzug?
Wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Widerruf eingegangen ist, ja. Frag doch noch bei Deiner RSV nach. Du könntest außerdem noch einmal mit neuer Frist per Email + Fax widerrufen, wobei es bzgl. Fax-Bestätigungen auch ein neues BGH Urteil gab, was dessen Aussagekraft angeht. Leider habe ich das Az. nicht parat.
Wieso zoffen die sich? Die RSV kann doch froh sein, wenn "nur" die Restschuld und nicht die gesamte Darlehenssumme als Streitwert vom RA für dessen Gebühren berechnet wird. Welche Urteile hat er denn genannt?
Zoffen war übertrieben, ich habe nur mitbekommen, dass die RSV nur mein wirtschaftliches Interesse als Streitwert akzeptieren will. Der ursprüngliche Darlehensbetrag stand nie zur Debatte, wahrscheinlich weil die Restsumme ausreichend hoch ist.
Ich habe von keinem Richter gehört, der den wirtschaftlichen Gewinn des Kunden als Streitwert ansetzt.
Das ist sicherlich auch nicht gewollt. Die Sache geht den Banken mittlerweile an die Substanz. Mit einem hohen Streitwert schüttelt man zumindest die Kunden ab, die keine RSV haben. So auch die Aussage meines RA.
Mit einem hohen Streitwert schüttelt man zumindest die Kunden ab, die keine RSV haben.
Schüttelt man lediglich uninformierte Kunden ab, sollte man besser sagen, da in der RSV nach einer Entscheidung des BGH der Zeitpunkt des Eintritts des Schadenfalls die Zurückweisung des Widerrufs und nicht etwa der Darlehensvertragsabschluss ist.
Es ist, solange der Widerruf nicht erkärt wurde, der Abschluss einer RSV noch möglich.
Muss mal kurz ne Zwischenfrage einwerfen..
Hat von Euch jemand Widerrufen und trotz Einschreiben keine Antwort von der Bank erhalten? Frist zur Bestätigung des Einschreibens ist auch verstrichen und Nachforschungsantrag eingeleitet..
Falls sich die Bank innerhalb der im Einschreiben gesetzten Frist nicht meldet... Ist diese dann schon im Verzug?
@joker2014
Ich habe gerade widerrufen, per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein kommt aber nicht zurück. Laut Sendungsverfolgung der DHL ist der Brief zugestellt, auf dem Zustellbericht ist aber keine Unterschrift vermerkt. Ich habe dann gestern nochmal ein Einschreiben per Rückschein abgeschickt.
Sollte das eine Masche sein?? Nehmen die Banken einfach keine Einschreiben an? Es ist übrigens die ING-Diba, Frankfurt/M.
Also bei Großkunden wie Banken ist es wohl normal wenn es länger dauert, da hier nicht direkt gegengezeichnet wird.. Deshalb die Frist.. Leider ist diese wie ja erwähnt auch schon verstrichen.
Ich warte jetzt ab bis die im Widerruf genannte Frist verstrichen ist und werde dann mit der RSV/Anwalt Rücksprache halten..
Wie ist es eigentlich wenn man eine Frist ab Zugang von 3 Wochen setzt. Die Bank am letzten Tag sich erst meldet und z.B. mitteilt: Ok, Sie können ohne VFE raus.. Habe ich dann die 30 Tage ab Antwort oder ab Zugang an die Bank?
@joker2014
Ich habe gerade widerrufen, per Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein kommt aber nicht zurück. Laut Sendungsverfolgung der DHL ist der Brief zugestellt, auf dem Zustellbericht ist aber keine Unterschrift vermerkt. Ich habe dann gestern nochmal ein Einschreiben per Rückschein abgeschickt.
Sollte das eine Masche sein?? Nehmen die Banken einfach keine Einschreiben an? Es ist übrigens die ING-Diba, Frankfurt/M.
Nein, das glaube ich nicht. Würde die Bank das Einschreiben nicht annehmen, müsste es die Post an den Absender zurück senden.
Es ist wohl einfach so, dass es einige Postmitarbeiter "einfach nicht bringen". Ich habe auch vor kurzem ein Einschreiben, sogar beim Abholen im Postamt, mitsamt dem Rückschein ausgehändigt bekommen. Ich habe mir dann den Spaß erlaubt und den Rückschein dem Absender persönlich übergeben.
Für Zustellungen an die ING-DiBa kann ich übrigens den neuen Dokumenten - Upload sehr empfehlen. Wird mit einer TAN signiert und lässt sich nach Versand drucken und über die TAN History nachverfolgen.
Hallo, ja ich habe widerrufen am 02.02.2015 . Eingegangen bei der Bank 03.02.2015 ( Einschreiben mit Rückschein) Bis heute habe ich keine Rückmeldung. Werde mich morgen persönlich per Telefongespräch darum kümmern.
Hallo, ja ich habe widerrufen am 02.02.2015 . Eingegangen bei der Bank 03.02.2015 ( Einschreiben mit Rückschein) Bis heute habe ich keine Rückmeldung. Werde mich morgen persönlich per Telefongespräch darum kümmern.
So heute Post bekommen.
Es wurde der Eingang am 06.02 bestätigt.
Ich habe jetzt laut deren Aussage Zeit bis 06.03. die noch offenen Summe ohne
VFE zu überweisen.
Schreiben ist datiert auf 18.02.
Im Falle einer Rückrechnung wollen sie die ursprüngliche Valuta zzgl der vertraglichen Zinsen geltend machen. Sie weisen auch darauf hin, dass ein etwaiger Nutzungsersatzanspruch ihrerseits der Abgeltungssteuer unterliegen würde..
Ich habe jetzt laut deren Aussage Zeit bis 06.03. die noch offenen Summe ohne VFE zu überweisen.
Schreiben ist datiert auf 18.02.
Im Falle einer Rückrechnung wollen sie die ursprüngliche Valuta zzgl der vertraglichen Zinsen geltend machen. Sie weisen auch darauf hin, dass ein etwaiger Nutzungsersatzanspruch ihrerseits der Abgeltungssteuer unterliegen würde..
Das ist ja cool. Hoffentlich hast Du Dich auf so eine schnelle Rückzahlung eingestellt.
Zitat von Joker2014
Sie weisen auch darauf hin, dass ein etwaiger Nutzungsersatzanspruch ihrerseits der Abgeltungssteuer unterliegen würde.
Das verstehe ich jetzt aber nicht. Wenn die einen Schadenersatzanspruch an Dich stellen, dann zahlst Du doch selbst. Warum also Abgeltungssteuer?
jetzt sind alle meine Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung mit der
D Bank ausgeschöpft. Der Widerruf durch meinen RA ist inzwischen 1 Woche über Fristsetzung. Die Bank äußert sich schon seit Monaten nicht mehr. Jetzt steht im Raum die angebotenen 50% VFE von der Bank anzunehmen, oder ohne RV gegen die Bank vorzugehen. Mein RA sieht in meinem Fall ausgezeichnete Chancen zu gewinnen. Da der RA auf jeden Fall sein Geld bekommt, wenns schlecht läuft von mir, wollte ich Eure Meinung wissen. Durch die 50% VFE würde ich in 4 Jahren nach Abzug meiner Kosten
ca. 6000€ plus machen und mir den günstigen Zins für 10 Jahre sichern. Mein
Prozessrisiko liegt bei ca. 18.000€ wenn der Prozess verloren geht. Hier noch
meine WRB von 2006, wäre Sie für Euch fehlerhaft genug für ein Prozess, oder
würdet Ihr mit den 50% VFE aussteigen?.
Danke für Eure Meinungen
Fupes
(Widerrufsbelehrung der Bank)
widerrufsrecht
belehrung über das
sie können ihre auf den abschluss des darlehensvertrages gerichtete willenserklärung innerhalb von zwei wochen der xxx bank - ein geschäftsbereich der xxxxxx ag, xxxx gegenüber schriftlich oder in lesbarer form auf einem anderen beständigen datenträger (z.b. Per telefax oder per e-mail) widerrufen. Der widerruf muss keine begründung enthalten. Die widerrufsfrist beginnt frühestens mit erhalt dieser belehrung.
Zur fristwahrung genügt die rechtzeitige absendung des widerrufs. Der widerruf ist zu richten an
xxxx
xxxxxx
xxx xxxxx
oder telefax: Xxxx xxxxxxxx
sie können den widerspruch auch unter verwendung der e-mail adresse xxxx@xxxxx senden. Wird der widerruf form- und fristgerecht erklärt, sind sie an den darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Die empfangenen leistungen sind in diesem fall zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene leistungen (z.: Zinsen) herauszugeben. Können sie uns die empfangene leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen sie uns insoweit gegebenenfalls wertersatz leisten.
Widerrufen sie diesen darlehensvertrag, mit dem sie ihre verpflichtungen aus einem anderen vertrag finanzieren, so sind sie auch an den anderen vertrag nicht gebunden, wenn beide verträge eine wirtschaftliche einheit bilden. Dies ist nur anzunehmen, wenn die vertragspartner in beiden verträgen identisch sind oder wenn der darlehensgeber über die zurverfügungstellung von darlehen hinausgeht und ihr grundstücksgeschäft durch zusammenwirken mit dem veräußerer fördert, indem er sich dessen veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der planung, werbung oder durchführung des projektes funktionen des veräußerers übernimmt oder den veräußerer einseitig begünstigt. Können sie auch den anderen vertrag widerrufen, so müssen sie den widerruf gegenüber ihrem diesbezüglichen vertragspartner erklären.
innerhalb von zwei wochen der xxx bank - ein geschäftsbereich der xxxxxx ag, xxxx gegenüber schriftlich oder in lesbarer form auf einem anderen beständigen datenträger
=> Kein Musterschutz
Zitat von Fupes
Die widerrufsfrist beginnt frühestens mit erhalt dieser belehrung.