ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Dieses Geld kommt auch aus dem Vermögen des DN, deshalb kann er es auch zurückfordern.
Das ist aber doch unbestritten. Klar kriegt der Kreditnehmer auch dieses Geld zurück. Aber das sagt noch nichts darüber, was er noch nutzt und welchen Wert diese Nutzung hat.
Das ist aber doch unbestritten. Klar kriegt der Kreditnehmer auch dieses Geld zurück. Aber das sagt noch nichts darüber, was er noch nutzt und welchen Wert diese Nutzung hat.
Das Geld, dass der DN bezahlt hat, unabhängig davon ob das Zinsen oder Tilgung wäre, kann er ab dem Zahlungsdatum nicht mehr genutzt haben. Warum soll er für die Zinsen im nächsten Monat noch Gebrauchsvorteile zahlen und für die Tilgung nicht. Beides hat doch die Bank bekommen und zwar aus dem Vermögen des DN.
Im ernst warum soll man die Zinsszahlungen anders behandeln als die Tilgung, wenn der BGH im seinem Beschluss beides gleich behandelt? Je länger ich darüber nachdenke desto klarer wird es für mich.
Ich gebe zu es ist verwirrend und Mathematisch vielleicht falsch, aber die Rechtsprechung des BGH hat nicht immer etwas mit Logik und Mathematik zu tun. Siehe die 2,5%. Das ist auch nicht mit der Logik zu vereinbaren.
Dass bei der Rückabwicklung (nach § 346 BGB) mit "tatsächlich noch überlassenen Teil", der Teil definiert ist, der sich aus der Darlehensvaluta minus dem bereits abgegoltenen Teil (ehemals eben zusammengesetzt als Zins-und Tilgungsleistung, im Zuge der Rückabwicklung aber einfach ein Betrag, der den Schuldbetrag der RAW, auf den Nutzungsersatz geleistet werden muss, um Betrag X vermindert), ist für mich logisch und entspricht den BGH Aussagen (und ist auch mathematisch korrekt).
Hier ist keine Rede von Zinsen!
Auch mir geht es so, dass ich bei den ganzen Berechnungen - irgendwie betriebsblind - stets die Restschuld nach dem Verlauf eines (hinfälligen) Darlehensrückzahlungsverlaufs mit Zins- und Tilgungsanteilen im Auge hatte.
Die jetzige Sichtweise ist viel einleuchtender.
XI ZR 116/15: [...]"dass der Darlehensnehmerdem Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB Herausgabeder gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgungund gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatzfür Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil derDarlehensvaluta schuldet."[...]
Dass bei der Rückabwicklung (nach § 346 BGB) mit "tatsächlich noch überlassenen Teil", der Teil definiert ist, der sich aus der Darlehensvaluta minus dem bereits abgegoltenen Teil (ehemals eben zusammengesetzt als Zins-und Tilgungsleistung, im Zuge der Rückabwicklung aber einfach ein Betrag, der den Schuldbetrag der RAW, auf den Nutzungsersatz geleistet werden muss, um Betrag X vermindert), ist für mich logisch und entspricht den BGH Aussagen (und ist auch mathematisch korrekt).
Hier ist keine Rede von Zinsen!
Auch mir geht es so, dass ich bei den ganzen Berechnungen - irgendwie betriebsblind - stets die Restschuld nach dem Verlauf eines (hinfälligen) Darlehensrückzahlungsverlaufs mit Zins- und Tilgungsanteilen im Auge hatte.
Die jetzige Sichtweise ist viel einleuchtender.
XI ZR 116/15: [...]"dass der Darlehensnehmerdem Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB Herausgabeder gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgungund gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatzfür Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil derDarlehensvaluta schuldet."[...]
Guten Morgen,
ich finde diesen Ansatz, auf Seiten der Bank die ganze Rate in Abzug zu bringen, aus Sicht der BGH-Rechtsprechung vom 16.09.2015 und dem 12.01.2016, so wie hier von Vbk 1000 zutreffend dargestellt, schlüssig und konsequent, doch mir wäre es zur Zeit noch zu heikel mit dieser Berechnung in die Klage zu gehen, schon gar nicht ohne RSV.
Hallo sebkoch,
ich habe 2008 bei der Raiffeisenbank ein sogenanntes Präsenzgeschäft abgeschlossen. Die Bank lehnt ab, weil Pgsch.
Sie haben einen Satz bei Nr. 16542 hingestellt, aber ich hätte gern mehr darüber erfahren. Wenn möglich. Danke.
Gruß Chubby.
BW Bank (unselb*ständige Anstalt der Landes*bank Baden-Württem*berg LBBW), Vertrag aus 2004
Land*gericht Stutt*gart, Urteil vom 17.10.2014
Aktenzeichen: 12 O 262/14
Ober*landes*gericht Stutt*gart, Urteil vom 14.10.2015
Aktenzeichen: 6 U 174/14 (nicht rechts*kräftig)
Kläger*vertreter: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
Besonderheit: Das Land*gericht Stutt*gart verurteilte die BW Bank, an die Kläger eine Vorfälligkeits*entschädigung in Höhe von rekord*verdächtigen 64 670,64 Euro zu erstatten. Hinzu kommt noch Nutzungs*ersatz in Höhe von 2 243,16 Euro (Stand: 16.10.2015). Das Ober*landes*gericht bestätigte die Verurteilung. Die Revision ließ es nicht zu. Auf die Beschwerde der Bank hin hat das allerdings der BGH getan – ohne weitere Begründung. Das Verfahren hat dort das Aktenzeichen: XI ZR 482/15. Termin zur Verhand*lung der Sache ist Dienstag, 11.10.2016, 10 Uhr.
Hallo, hat jemand nähere Infos ob der termin stattgefunden hat?
Der BGH Termin hat heute stattgefunden.
Hauptthemen waren die bekannten Fragen, über die wir uns hier ja nach dem Urteil vom 12.7. auch austauschen.
Die Abrechnung selbst ist in dem Fall kein Thema. Es ist nur die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung streitig.
Urteil wird es erst heute Mittag geben. Bin daher schon auf dem Weg nach Hause.
Guten Tag ,
habe zwei Fragen an die Mitglieder bezüglich Widerruf.Es geht um 2 Darlehen bei der Ing Diba. Für das erste findet der Termin in einer Woche statt.Hier hat die Diba bisher zwei Vergleiche angeboten.Beide Angebote völlig inakzeptabel vor allen weil der Widerruf für das zweite Darlehn einfach ignoriert wird.Bisher weder eine Ablehnung noch ein Angebot in Verbindung mit dem ersten Darlehen.
Handelt es sich hier um eine Taktik der Bank um eine zweite Klage zu vermeiden? Ohne Ablehnungsschreiben keine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung.
Meine zweite Frage wäre ob man diese Problematik im Termin ansprechen lassen soll?
Gruß Stromer
Hi Stromer,
Wie sieht es denn mit den Sicherheiten aus?
Wenn Du Erfolg mit dem ersten Darlehen hast, hält die Bank die Grundschuld wegen dem 2. Darlehen fest bzw. Du hast künftig nur eine nachrangige Sicherheit für die Refinanzierung des ersten Darlehens. Klingt nicht komfortabel.
Gruß
Einmal die WRB mit "frühestens" und die mit "Beginnt mit Eingang bei der IngDiba" (so ähnlich) aus 2007.
Hi Polli,
ich habe die gleiche WRB wie Du. War Dein erstes Angebot auch deutlich über 2 % für 10 Jahre Zinsbindung ? Ich drücke jedenfalls ganz fest die Daumen und berichte mal ;-)
Guten Tag ,
habe zwei Fragen an die Mitglieder bezüglich Widerruf.Es geht um 2 Darlehen bei der Ing Diba. Für das erste findet der Termin in einer Woche statt.Hier hat die Diba bisher zwei Vergleiche angeboten.Beide Angebote völlig inakzeptabel vor allen weil der Widerruf für das zweite Darlehn einfach ignoriert wird.Bisher weder eine Ablehnung noch ein Angebot in Verbindung mit dem ersten Darlehen.
Handelt es sich hier um eine Taktik der Bank um eine zweite Klage zu vermeiden? Ohne Ablehnungsschreiben keine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung.
Meine zweite Frage wäre ob man diese Problematik im Termin ansprechen lassen soll?
Gruß Stromer
Hi,
wie hast Du denn gemerkt, dass sich die Ablehnungsschreiben nur auf ein Darlehen bezogen haben ? Bei mir kamen die Ablehnungs- und Eingangsbestätigungsschreiben für den Widerruf immerohne direkte Kennzeichnung einer Darlehenszuordnung. Und bei dem aktuellen Vergleichsangebot wurde auch ein (drittes) Darlehen vergessen (oder absichtlich übersehen).
Ich würde das imVerfahren in jedem Fall ansprechen.
Hallo Zusammen ,
was die Sicherheiten angeht.Das erste Darlehen ist durch Verkauf bereits komplett zurückbezahlt. Einschließlich unter Vorbehalt gezahlter Vorfälligkeit. Um dieses Darlehen, und den vor dem Verkauf erklärten ,Widerruf geht es in dem Termin vor dem OLG Münster.
Der zweite Widerruf für das zweite Objekt wurde später erklärt mit Frist April 2016 .Letzte Frist September 2016.
Auf beide Einschreiben bis heute keine Reaktion. Anwalt der Ing kann meinem Anwalt dazu angeblich nichts sagen da er nur mit dem ersten Widerruf betraut ist. Über diese Ignoranz bin ich mitlerweile so verärgert das mir die Vergleichsangebote auf dieser Basis einen dermaßen faden Nachgeschmack hinterlassen dass mir eine gerichtliche Klärung als bessere Alternative erscheint.
Gruß Stromer
Ich bin der Meinung, dass es für die Rechtsschutzversicherung ausreichen muss, wenn man die Bank 2 mal und unter Fristsetzung auffordert eine Abrechnung zu erstellen. Damit ist nach meiner Meinung der Versicherungsfall eingetreten - auf Grund der Verweigerungshaltung der Bank. Ich würde an dieser Stelle nicht mehr mit der Bank, sondern mit der Rechtsschutzversicherung in die Auseinandersetzung gehen.
Bei mir haben alle DiBa - Darlehen die gleiche Vorgangsnummer, nur mit unterschiedlichen Kontonummern. Im ersten Antwortschreiben hieß es: "Ihre Baufinanzierung Vorgangsnummer ..." Damit waren dann alle Kredite angesprochen! Es wurde zunächst so getan als ob ich gar nicht wiederrufen hätte.
Ich habe dann gleich und auch energisch darauf hingewiesen, dass die Bank verpflichtet ist eine Abrechnung zu erstellen und sie sich nun im Annahmeverzug befindet und gar kein Anspruch auf Zinsen mehr hat.
Habt Ihr auch darauf ausdrücklich hingewiesen? (Hier wurde ja auch des Öfteren die Meinung vertreten, dass man den Widerruf kurz und einfach halten soll, was ich persönlich nicht für richtig halte).
Danach kam das erste Angebot mit 2,2 %. Für die KFW-Kredite kam zunächst noch nichts.
Die nächste Runde schrieb der Anwalt, dann gab es auch ein 2,2 Angebot für die KFW Kredite.
Schreibt doch noch mal dazu, ob Ihr auch den Annahmeverzug und keine Zinsen ab Wideruf fordert, Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass die Bank dann schneller die Sache bearbeitet, denn es summiert sich für die Bank ganz schön doll, wenn sie keine Zinsen mehr ab dem Widerruf bekommt.
Letztens hatte eugh sogar ein Urteil hier eingestellt worin selbst das Frankfurter Gericht der Bank keine Zinsen ab Widerruf mehr zu gesprochen hat (oder irre ich mich, ich finde es nicht mehr?) und im letzten Anerkenntnisurteil hatte die DiBa auch selbst den Annahmeverzug anerkannt:
Pressemitteilung
"Anerkenntnisurteil des Landgerichts Frankfurt a. M. gegen
die ING DiBa AG (2-30 O 239/15 vom 09.03.2016)
Die ING DiBa AG hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a. M. die
Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufs anerkannt. Daraufhin erging gegen die
ING DiBa AG ein entsprechendes Anerkenntnisurteil. Dem Urteil liegt folgende
Widerrufsbelehrung zugrunde.
....
Neben der Feststellung, dass der Widerruf wirksam erklärt wurde und der
Zubilligung einer Nutzungsentschädigung für die Gebrauchsüberlassung der
Zinsraten, hat das Landgericht Frankfurt a. M. zudem festgestellt, dass die Bank
hinsichtlich der Rückzahlung des Darlehens im Annahmeverzug ist. Der
Annahmeverzug hat zur Folge, dass die Geldschuld während des Verzugs des
Gläubigers nicht zu verzinsen ist, § 301 BGB."
Der Link zur Pressemitteilung ist leider nicht mehr online.
Dann kam bei mir wie schonvor ein paar Tagen geschrieben in der ersten Gerichtsrunde 1,8 %
Dann in der zweiten Gerichtsrunde 1,5 % plus Verzicht auf Zinsen ab Widerruf ...
Und entweder kommt bald das große Schweigen (meine Schweigebereitschaft besteht nur über einen etwaigen Vergleich, nicht über den Verlauf)
oder die Verweisung nach Frankfurt und dann ein Urteil ...
Wir haben außer einem (unterirdischen) Angebot der IngDiba direkt nach Widerruf bisher kein weiteres Angebot erhalten. Wir haben Mitte November den ersten Verhandlungstermin vor dem LG, bin mal gespannt, ob da vorher noch was kommt...und wie das dann aussieht.
Ich drücke Dir auch die Daumen.
Zitat von kreis96
@ Polli1209
welche WRB welches Jahr ? Bei mir steht im November auch ein Termin vor dem LG Frankfurt an.
Warst Du nicht vor ein paar Wochen noch in Hannover? Hat das Landgericht Frankfurt so schnell terminiert?
Hallo Zusammen ,
was die Sicherheiten angeht.Das erste Darlehen ist durch Verkauf bereits komplett zurückbezahlt. Einschließlich unter Vorbehalt gezahlter Vorfälligkeit. Um dieses Darlehen, und den vor dem Verkauf erklärten ,Widerruf geht es in dem Termin vor dem OLG Münster.
Der zweite Widerruf für das zweite Objekt wurde später erklärt mit Frist April 2016 .Letzte Frist September 2016.
Auf beide Einschreiben bis heute keine Reaktion. Anwalt der Ing kann meinem Anwalt dazu angeblich nichts sagen da er nur mit dem ersten Widerruf betraut ist. Über diese Ignoranz bin ich mitlerweile so verärgert das mir die Vergleichsangebote auf dieser Basis einen dermaßen faden Nachgeschmack hinterlassen dass mir eine gerichtliche Klärung als bessere Alternative erscheint.
Gruß Stromer
Muss man bei 2 verschiedenen Objekten nicht auch sowieso von zwei verschiedenen Klageverfahren und zwecks Rechtsschutz, nicht von 2 verschiedenen Rechtsschutzfällen ausgehen?
Vorsicht: Bei zwei RSV-Fällen mit Deckungszusage innerhalb von 12 Monaten kann/wird die Versicherung kündigen. Eine neue gibt es dann - wenn überhaupt - nur unter großen Problemen.