Neues von der ING DiBa:
Klage ist mittlerweile gerichtsanhängig. Erstes Vergleichsangebot kam gleichzeitig mit der Rüge um Zuständigkeit des Gerichtes. Es lautete:
- Neue Zinsfestschreibung mit 1,8 % für 10 Jahre, alle Kredite werden zu einem zusammengefasst
- 1 % Tilgung
- Über das Gerichtsverfahren wird Stillschweigen vereinbart
Kam natürlich nicht in Frage, insbesondere auch der Punkt 3 nicht. Mein Anwalt hat außergerichtlich die anwaltliche Vertretung der DiBa angeschrieben und dennoch Vergleichsbereitschaft signalisiert.
Zweites telefonisches anwaltliches Angebot der DiBa:
- Neue Zinsfestschreibung mit 1,5 % für 10 Jahre, alle Kredite werden zu einem zusammengefasst.
- Alle Zinszahlungen seit Widerruf werden als Tilgung angerechnet.
Wie ihr sehen könnt (da ich hierüber schreibe), kommt es auch nicht in Frage.
Jetzt sind wir dran ein Angebot zu machen. Sollte die DiBa annehmen, was ich jedoch nicht glaube, werde ich ja darüber nicht berichten dürfen.
Aber vorab: nicht vergleichsbereit bin ich bzgl. der 5% (da werde ich ggf. den institutsspezifischen Zinssatz vortragen lassen, Dank LG Saar haben wir ja sogar einen ziemlich perfekten Rechner dazu), der Feststellung der Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis und bezüglich dem Annahmeverzug.
Bei der variablen zeitabschnittsweisen Berechnung bin jedoch gesprächsbereit und würde noch auch auf den festen Bundesbankzins / Vertragszins hochgehen, aber auch nur, wenn das Verfahren schnell zu Ende geht, weil die Zinsen gerade bei unter einem Prozent liegen.
Ebenfalls vorstellen kann ich mir auch noch eine nachträgliche Herabsetzung des Zinssatzes bis Widerruf, dann hätte sich die Problematik mit der Kapitalertragssteuer auch erübrigt.
Da die Rechtsschutzversicherung bei mir auch die zeitabschnittsweise Berechnung bewilligt hat und auch die Zinsen in den nächsten 2 Jahren kaum steigen sollen gehe ich zuversichtlich (und dann auch plappernd
) dem BGH entgegen.
Ansonsten: Darf man sagen, dass man schweigen muss, oder ist das auch schon Vertragsbruch, wenn man Stilschweigen vereinbart hat?