ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Kleine Ergänzung: Bisher konnte die Bank die Revision vor dem BGH zurücknehmen, wenn es eng wurde. Das geht seit 1. Januar 2015 nur noch mit Zustimmung des Gegners, sprich Darlehensnehmer muss "Ja" sagen....
Und auch wenn der Seitenbetreiber ein Bankenfreund ist, ändert das ja nichts an den ergangenen Urteilen.
Hi,
habe eine Frage:
Ist es generell so das WRB von 1998 korrekt waren und somit nicht angreifbar ? Denn ich hatte eine Baufi eines Neubau EFH bei der Deutschen Bank von 1998 bis 2007 und musste bei Verkauf logischerweise eine VFE bezahlen.
Wenn die WRB fehlerhaft gewesen sein könnte, gibt's eine Möglichkeit an die Unterlagen zu kommen ? Denn ich persönlich habe leider keine mehr
Ist es generell so das WRB von 1998 korrekt waren und somit nicht angreifbar ? Denn ich hatte eine Baufi eines Neubau EFH bei der Deutschen Bank von 1998 bis 2007 und musste bei Verkauf logischerweise eine VFE bezahlen.
WRB sind erst seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben. Demzufolge kannst Du das vergessen.
So,
Bei uns hat das Landgericht Frankfurt unseren Termin für Mittwoch heute morgen abgesagt ,da nun doch unser Landgericht zuständig sei. Wir hatten den Termin jedoch schon seit September letzten Jahres . Nun müssen wir halt wieder warten was ich jedoch gerne in Kauf nehme.
Danke, dass Du uns auf dem Laufenden hältst - und alles Gute!
Kleine Ergänzung: Bisher konnte die Bank die Revision vor dem BGH zurücknehmen, wenn es eng wurde. Das geht seit 1. Januar 2015 nur noch mit Zustimmung des Gegners, sprich Darlehensnehmer muss "Ja" sagen....
Und auch wenn der Seitenbetreiber ein Bankenfreund ist, ändert das ja nichts an den ergangenen Urteilen.
nun, wenn das BGH den bisherigen Urteilen widerspricht, ändert das nichts an der Vergangenheit, aber was künftige Urteile anbelangt und bzgl. der Erfolgswahrscheinlichkeit von Verbraucherklagen, mit den entsprechenden WRB. Denn die Urteile des BGH entfalten ja schon Leitsatz-Wirkung.
Außerdem finde ich es nicht sehr objektiv, wenn man selektiv Urteile veröffentlich, gegen die Revision anhängig ist und weiter - wenn man Urteile von Landgerichten veröffentlich - bei denen höhere Gericht mehrfach das Gegenteil abgeurteilt haben.
Vielen Dank für den Hinweis mit der Änderung seit 1. Januar 2015. Das ist ja perfekt!
Kleine Ergänzung: Bisher konnte die Bank die Revision vor dem BGH zurücknehmen, wenn es eng wurde. Das geht seit 1. Januar 2015 nur noch mit Zustimmung des Gegners, sprich Darlehensnehmer muss "Ja" sagen....
Zitat von ich_sparmir_VFE
Vielen Dank für den Hinweis mit der Änderung seit 1. Januar 2015. Das ist ja perfekt!
Nicht zu früh freuen. Wenn ich das richtig lese, bedeutet das doch nur: Es wird ein ganz kleines bissl teurer die Rücknahme der Revision zu erreichen... Das merkt die Bank doch gar nicht.
Den DN möchte ich mal sehen, der dann nicht zugreift, wenn man ihm mit einem schönen, unerwarteten Sümmchen vor der Nase rumwedelt.---> Rückabwicklung 5, 6 oder 7% über Basiszins, doch gar kein Problem wenn wir uns einigen...
Update vom 16.02.2015 bei test.de: Die BHW Bausparkasse AG habe in einem gerichtlichen Vergleich vor dem LG Hannover auf fast 45.000€ verzichtet. Knapp 30.000€ davon entfielen auf die Streichung eines Teils der zukünftigen Zinsen. Um weitere 15.000€ reduziere die Bausparkasse die Restschuld wegen des Rechts (oder sollte dies nicht heißen "Verzichts") auf Rückabwicklung.
Wie jetzt weiter vorgehen..? Ich bin mir nicht ganz sicher, welchen Weg ich gehen soll. Es stehen zwei Wege zur Verfügung:
Eine Möglichkeit wäre, die Zinsen auf das aktuelle Zinsniveau anpassen und das Darlehen weiterlaufen zu lassen, sofern die Bank sich einigungsbereit zeigt.
oder
Das Darlehen könnte widerrufen und das Objekt mithilfe einer Anschlussfinanzierung finanziert werden.
Da es sich um eine Neubaufinanzierung handelt, müsste ich die kosten im Fall 2 selbst tragen und hier wäre es mal interessant zu wissen, was dieser Weg kosten würde? Der Vertrag wurde 2009 zu 4,9% für 10 Jahre abgeschlossen. Die Summe beträgt 100.000,-€
Eine Möglichkeit wäre, die Zinsen auf das aktuelle Zinsniveau anpassen und das Darlehen weiterlaufen zu lassen, sofern die Bank sich einigungsbereit zeigt.
Das hat glaube ich noch keiner erreicht. Die Einigungsbereitschaft der Banken besteht häufig darin, dass Du zwar ein günstigeres Angebot bekommst, dieses aber immer noch über dem aktuellen Zinsniveau liegt. Gleichzeitig sollst Du Dich mit dem neuen etwas höheren Angebot wieder 10 Jahre binden. Und wenn Du dann mal nachrechnest was Du für die alte Restlaufzeit sparst und was Du für die verlängerte Restlaufzeit mehr zahlen tust, dann ist die Ersparnis nahe Null. Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass sich der Zins nicht wieder nach oben bewegt.
Zitat von MrSpeedy
Das Darlehen könnte widerrufen und das Objekt mithilfe einer Anschlussfinanzierung finanziert werden.
Die Bank gibt nicht einfach nach, speziell dann, wenn sie mitkriegt, dass Du Keine RSV hast.
Zitat von MrSpeedy
Da es sich um eine Neubaufinanzierung handelt, müsste ich die kosten im Fall 2 selbst tragen und hier wäre es mal interessant zu wissen, was dieser Weg kosten würde? Der Vertrag wurde 2009 zu 4,9% für 10 Jahre abgeschlossen. Die Summe beträgt 100.000,-€
Die Gerichte unterstellen die Restschuld als Streitwert. Und da kommt dann schon ein vierstelliges Sümmchen zusammen, das Du vorstrecken musst. Hier wurden aber schon öfters Beispiele veröffentlicht, bzw. auf Prozesskostenrechner verlinkt.
... Die Bank gibt nicht einfach nach, speziell dann, wenn sie mitkriegt, dass Du Keine RSV hast.
Die Gerichte unterstellen die Restschuld als Streitwert. ...
1. Sollte man etwa versuchen, bzgl. der RSV zu "flunkern"?
2. Wenn es regelmäßig nur die Restschuld wäre, schön wenn die nicht mehr so hoch ist. Aber m.E. unterstellen die Gerichte die komplette Darlehenssumme als Streitwert, da es beim Widerruf um die komplette Rückabwicklung des Vertrags geht, also es geht um die gesamte Summe. Oder irre ich mich?
An alle:
Ich denke, dass ein Prozess ohne RSV keinen Sinn macht (auch wenn man 100%ig der Ansicht ist, die Bank sei im Unrecht). Man stelle sich nur ein 1-jähriges Verfahren vor (wenn's reicht): Wo stehen die Zinsen dann?
Klar, man sollte schon ein bisschen "pokern", wenn die Art und Weise der Fehler in der WRB das hergeben, d.h. den Verzicht auf eine Rückabwicklung anbieten, dafür aber den kompletten Verzicht der Bank auf die VFE fordern und nahezu aktuelle marktübliche Konditionen (oder eben Entlassung aus dem Vertrag).
....….........
Wenn die WRB nur hinsichtlich z.B. "Sie/wir" bzw. "ich/der Kunde" o.ä. vom Muster abweicht und der Fristbeginn unklar ist, kann man damit rechnen, dass ein Gericht die sog. Gesetzlichkeitsfiktion nicht abspricht. Ich denke, man sollte abschätzen können, mit welcher Wahrscheinlichkeit die WRB von einem Gericht als rechtsfehlerhaft eingestuft würde. .......... Viel Erfolg!
Dann stehen meine Chancen mit der WRB der Sparkasse von Januar 2008 (mit dem oft genannten "frühestens...." und "Bitte Frist im Einzelfall prüfen“) vor Gericht ganz gut oder ?
Denn das sind 2 ganz schwere Fehler in der WRB , richtig ??
2. Wenn es regelmäßig nur die Restschuld wäre, schön wenn die nicht mehr so hoch ist. Aber m.E. unterstellen die Gerichte die komplette Darlehenssumme als Streitwert, da es beim Widerruf um die komplette Rückabwicklung des Vertrags geht, also es geht um die gesamte Summe. Oder irre ich mich?
Ich weis nicht, ob Du Dich irrst, aber meine RSV zofft sich mit dem RA, weil der die Restdarlehnssumme unterstellt und sich dabei auf Gerichtsentscheidungen beruft.
Ja dann läuft das wohl auf Aurich hinaus. Von diesem Gericht ist mir in Sachen Widerruf keine einzige Entscheidung bekannt. Auch nicht von der nächsten Instanz, dem OLG Oldenburg, habe ich noch nichts gehört.
Eher gut, denn wenn sie in Aurich noch nie etwas mit dieser Materie zu tun hatten, orientieren sich deutsche Berufsrichter eher am BGH als anderen LG oder OLG. Und das wäre verbraucherfreundlich.