Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Recht_so
    Recht_so ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Richtig, Grüneberg hat die Ausnahme für Förderdarlehen in Bezug auf das Fernabsatzrecht vor dem 11.06.2010 allerdings genauso kommentiert, wie danach.

  3. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich hätte mal eine ganz triviale Frage :

    Wie ist der ungefähr zeitliche Ablauf - Anwalt stellt Bank letzte Frist.
    Wie lange gibt es dann noch Schonfrist bis zur Klage? Wie lange dauert es bis zum Gerichtstermin. Wann kommt die Bank evtl auf einen zu (falls überhaupt), nach Klageeinreichung, vor Verhandlung?

    Wie waren eure Erfahrungen?

    Ich bin immer so schrecklich ungeduldig, möchte meinem Anwalt aber ein wenig Ruhe vor mir gönnen ;-)

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  5. Avatar von bolek75
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von vision
    Ich hätte mal eine ganz triviale Frage :

    Wie ist der ungefähr zeitliche Ablauf - Anwalt stellt Bank letzte Frist.
    Wie lange gibt es dann noch Schonfrist bis zur Klage? Wie lange dauert es bis zum Gerichtstermin. Wann kommt die Bank evtl auf einen zu (falls überhaupt), nach Klageeinreichung, vor Verhandlung?

    Wie waren eure Erfahrungen?

    Ich bin immer so schrecklich ungeduldig, möchte meinem Anwalt aber ein wenig Ruhe vor mir gönnen ;-)
    Das würde mich auch interessieren, denn seit dem 15.05. als ich den Widerruf erklärt habe, scheint es ein Ping-Pong Spiel zwischen RA und Bank zu sein, ohne dass ich einen Schritt weiter bin.

  6. Avatar von Egon
    Egon ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei uns Widerruf erklärt im Mai 2014. Urteil zur Feststellungsklage im März 2016.
    Gibt Tabellen zur Verfahrensdauer bei LGs und OLGs. Eine Instanz 18 Monate +/- 3 Monate.
    Damit keine Hektik aufkommt, am besten mit 2 Jahren pro Instanz planen. Alles was schneller ist, gibt dann Anlass zur Freude.

  7. Avatar von Egon
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "Schonfristen für die Bank" ist aus meiner Erfahrung Zeitverschwendung. Muss aber jeder mit seinem Anwalt individuell abstimmen.

  8. Avatar von volltilger
    volltilger ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Vision, ich habe mal meinen Vorgang aus 2014 herausgekramt, da ging es um die Erstattung von unrechtmässig kassierten Gebühren:
    Meine Letzte Frist an die Bank lief anfang Dezember 2014 ab, danach Anwalt und direkt geklagt am Amtsgericht Düsseldorf, Vorschussrechnung am 15.12.2014 gezahlt, Klage wurde der Gegenseite noch in 2014 zugestellt.
    Das Gericht hat dann im Februar 2015 einen Verhandlungstermin für Ende Mai 2015 mitgeteilt, daraufhin hat die Bank dann doch gezahlt.
    Ein halbes Jahr von Klage bis Verhandlung scheint also nicht unüblich, scheint eher so, daß die Sache erfreulich schnell abgehandelt wurde.

  9. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier war/ist es so:

    Widerruf in 10/2015
    nach Ablehnung Anfang November 2015 zum Anwalt
    Im November 2015 dann erstes Vergleichsangebot der Bank, welches wir abgelehnt haben
    Klagevorbereitung bis Januar 2016, Klageeinreichung Ende Januar 2016
    Seitdem Klageerwiderung der Bank (im März, glaube ich)
    Wir haben erwidert und im Juni 2016 haben wir vom LG einen 1. Verhandlungstermin für den 18.November 2016 bekommen.
    Seit dem ersten Angebot von der Bank haben wir kein weiteres Vergleichsangebot bekommen.

    Also die Faustformel 1 Jahr pro Instanz passt bisher ganz gut ;-).

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vor welchem Landgericht(en) wurde v erhandelt - das ist das Entscheidende bei der Zeitplanung.........

  11. Avatar von Texis
    Texis ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wo steckt eigentlich das Urteil vom BGH vom 12.07.2016 Az. ZR XI 564/15? Hab ich das verschlafen oder hat es die Bank irgendwie vom Tisch bekommen bzw verhindert die Veröffentlichung?

  12. Avatar von Gaertner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gestern nachgefragt. Die Streitparteien müssen erst die Empfangsbestätigung zurückschicken. Veröffentlichung wahrscheinlich Mitte nächster Woche.
    Viele Grüsse Gaertner

  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also liegt es den Streitparteien bereits vor - ----

  14. Avatar von Gaertner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja liegt vor.

  15. Avatar von Stespe2010
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von vision
    Ich hätte mal eine ganz triviale Frage :

    Wie ist der ungefähr zeitliche Ablauf - Anwalt stellt Bank letzte Frist.
    Wie lange gibt es dann noch Schonfrist bis zur Klage? Wie lange dauert es bis zum Gerichtstermin. Wann kommt die Bank evtl auf einen zu (falls überhaupt), nach Klageeinreichung, vor Verhandlung?

    Wie waren eure Erfahrungen?

    Ich bin immer so schrecklich ungeduldig, möchte meinem Anwalt aber ein wenig Ruhe vor mir gönnen ;-)

    Bei mir:

    Widerruf Mai 2015; Klageeinreichung Juli 2015, Verhandlung LG Mannheim Dezember 2015 und nun im November 2016 Berufung beim OLG Karlsruhe.

  16. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nach den Urteilen der OLG Nürnberg und Karlsruhe gibt es ein weiteres Urteil aus Berlin, das die Standard-Widerrufsbelehrung für Verträge nach Juni 2010 für ungültig erklärt. Damit zeigt sich immer mehr, dass der Widerrufsjoker auch für die meisten neuen Darlehen greift:

    LG Berlin erklärt Darlehensvertrag der DKB aus 2011 für falsch

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @IG Widerruf:
    Danke, es handelt sich um das bereits von RAM erwähnte Urteil des LG Berlin vom 09.09.2016 - 4 O 486/15. Der Link hinter dem Az. führt zu dejure.org, wo die Kanzlei verlinkt ist mit dem Volltext zum Urteil.

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Streitwert bei Widerruf eines Darlehensvertrags: OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 17 W 37/16:
    Anmerkung:
    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

    Tenor:
    Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.05.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Gebührenstreitwert für den Rechtsstreit anderweitig auf 65.201,99 € festgesetzt wird.

    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

    Gründe
    I.

    Die Kläger haben die Beklagte auf die Rückabwicklung eines mit dieser am 28.05.2009 geschlossenen Darlehensvertrages über einen ausgezahlten Darlehensbetrag in Höhe von 178.000 € in Folge eines von den Klägern unter dem 25. Juni 2015 erklärten Widerrufs des Darlehensvertrages in Anspruch genommen. Bis zum Widerruf erbrachten die Kläger Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 65.201,99 €. Im Anschluss daran zahlten sie bis einschließlich Februar 2016 monatliche Raten in Höhe von insgesamt 6.289,28 € und erbrachten darüber hinaus im November 2015 eine Sondertilgung in Höhe von 8.000 €.

    Die Parteien haben den Rechtsstreit durch einen mit Beschluss des Landgerichts vom 25.05.2016 festgestellten Vergleich beendet. In diesem Beschluss hat das Landgericht den Gebührenstreitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich auf 74.107,54 € festgesetzt.

    Gegen diese Entscheidung wenden sich die Prozessbevollmächtigten der Kläger mit ihrer am 7. Juni 2016 bei Gericht eingereichten sofortigen Beschwerde, mit der sie eine Erhöhung des Gesamtstreitwertes unter Berücksichtigung der nach dem Widerruf des Darlehensvertrages geleist eten Zahlungen auf einen Betrag von insgesamt 88.396,82 € erstreben.

    Das Landgericht hat der sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom 05.07.2016 nicht abgeholfen und die Sache dem Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Streitwertbeschwerde vorgelegt.

    II.

    Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger ist gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft, indem sie innerhalb der Frist des § 63 Abs. 2 GKG eingelegt worden ist und sich mit einem Beschwerdegegenstand von über 200 € gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts wendet.

    Auch wenn es an einer ausdrücklichen Bezeichnung des Beschwerdeführers fehlt, ist im Wege der Auslegung festzustellen, dass die Klägervertreter die Erhöhung des Streitwertes in eigenem Namen gemäß § 32 Abs. 2 RVG anstreben. Eine eigene Beschwerde der Kläger selbst mit dem Ziel der Erhöhung des Streitwertes wäre insoweit unzulässig, da es dafür an einem berechtigten Interesse fehlt.

    Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger führt jedoch in der Sache selbst nicht zum Erfolg, sondern führt darüber hinaus zu einer Reduzierung des Gebührenstreitwertes für den Rechtsstreit auf den Betrag von 65.201,99 €.

    [...]
    Lustig, oder?

  19. Avatar von Hochberg
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von vision
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    Wie ist der ungefähr zeitliche Ablauf - Anwalt stellt Bank letzte Frist.
    Wie lange gibt es dann noch Schonfrist bis zur Klage? Wie lange dauert es bis zum Gerichtstermin.
    Oktober 2015 Widerruf durch Anwalt erklärt, Februar 2016 Klage eingereicht.
    Klageerwiderung der Bank und Replik unserer Kanzlei dauerte bis Ende Juni 2016.
    Ende Juli erhielten wir Termin vom LG Kassel: Mai 2017

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Klageabweisung, aber trotzdem interessant: LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neuer Eintrag bei test.de von heute (bzgl. des gerade erwähnten LG Berlin):


    SKG Bank AG, heute: DKB Deutsche Kreditbank AG, Verträge vom 09./21.03.2011
    Landgericht Berlin, Urteil vom 09.09.2016
    Aktenzeichen: 4 O 486/15
    Klägerinvertreter: Ares Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
    Besonderheit: Es ging um einen normalen Immobilienkredit und einen KfW-Vertrag. Bei dem einen Vertrag stand fest, dass die Belehrung nicht richtig ist; die Bank hatte eine an dem bis Juni 2010 geltenden gesetzlichen Muster orientierte Belehrung verwendet. Die zweite Belehrung orientierte sich zwar an dem ab 2010 gültigen Muster, die Bank hatte aber nur ein Postfach und keine ladungsfähige Anschrift angegeben und hatte bei der Darstellung der Widerrufsfolgen Erklärungen zur Berechnung der nach Widerruf noch zu zahlenden Zinsen ergänzt. Deshalb liege keine Verwendung des gesetzlichen Musters vor und könne sich die Bank nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen. Entscheidender Fehler der Widerrufsbelehrung: Es sei für Verbraucher nicht erkennbar, welche Pflichtangaben die Bank erfüllen müsse, damit der Lauf der Widerrufsfrist beginnt. Dass dieser Fehler genau so im gesetzlichen Muster enthalten sei, komme der Bank nicht zugute, urteilte Einzelrichterin Marianne Voigt. Wenn sich das durchsetzt, sind zahlreiche ab Juni 2010 geschlossene Kreditverträge der (inzwischen in der Deutsche Kreditbank AG aufgegangenen) SKG Bank AG noch widerruflich; das Widerrufsrecht für solche Verträge ist nicht am 21. Juni 2016 erloschen. Die Abrechnung ist dem Urteil zufolge wie vom BGH vorgegeben vorzunehmen: Der Bank steht die Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen auf die jeweilige Restschuld zu; der Klägerin die Herausgabe ihrer Ratenzahlungen samt Nutzungen darauf in Höhe von 2,5 Punkten über dem Basiszinssatz. Das gelte auch für das KfW-Darlehen, nachdem die Bank keinen Beweis dafür angeboten habe, dass sie die Zahlungen der Klägerin direkt an die Förderbank weitergeleitet habe. Umgekehrt muss die Klägerin auch für die Zeit nach Widerruf eine Nutzungsentschädigung zahlen. Das folge aus § 347 BGB. Sie richtet sich allerdings nicht nach dem Vertragszins, sondern nach dem zum Zeitpunkt des Widerrufs marktüblichen Zinssatz aus den Bundesbankstatistiken, wenn nicht nachgewiesen ist, dass der Kreditnehmer das Geld für einen geringeren Zinssatz bekommen hätte. Die Herausgabe nach Widerruf gezahlter Raten der Klägerin richte sich demgegenüber nach Bereicherungsrecht. Marianne Voigt bleibt - soweit ersichtlich bundesweit als einzige Richterin - dabei: Kreditnehmer können ihre Forderung auf Herausgabe von Nutzungen in Höhe der Kapitalertragssteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag nicht gegen die Forderungen der Bank aufrechnen. Klagen können sie allerdings auf die Herausgabe der Nutzungen; den auf Kapitalertragssteuer entfallenden Teil muss die Bank dann direkt ans Finanzamt abführen. Bericht der Kanzlei zum Fall auf der Homepage der Anwälte.
    [neu 27.09.2016]

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