Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ja, da übersiehst du leider die Übergangsregel aus § 16 BGB-InfoV. Danach war im Zeitraum vom 01.04. - 30.09.2008 neben dem neuen auch das alte Muster weiter anwendbar.

    Bist du dir sicher, dass die WRB wirklich zu 100% dem Muster entspricht? Ich würde das noch einmal genau durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Manche bieten die Vorprüfung sogar kostenlos an.

    Gerade die WRBs der DKB sind häufig fehlerhaft.
    und wurden im anderen Thread schon ausreichend diskutiert...

    Wenn, dann dort eine Kopie einstellen, hier geht es nur um Erfahrungen...nicht um Wirksamkeit einer WRB....

  3. Avatar von Lilly12
    Lilly12 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin neu hier, erstmal riesen Lob für eure Arbeit hier, sehr informativ.
    Mein Anliegen: Bin Kunde bei einer Sparkasse und habe über meinen Kundenbetreuer eine Anfrage gestellt bezüglich falschem Widerruf. Er leitete das ganze an die Rechtsabteilung weiter, die mir wie folgt Antwortete:

    anbei unsere Beurteilung der Rechtslage:

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH ist es zutreffend, dass die in der Widerrufsbelehrung verwendete Formulierung, die Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" unzureichend ist und dem Deutlichkeitsgebot nicht genügt.
    Nun ist es aber so, dass diese Formulierung in der BGB-InfoV so vorgegeben war, also der Bundesgesetzgeber selbst dies so formuliert hat.
    Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, dass ein Verwender des Musters nach der BGB-InfoV ebenfalls geschützt werden muss, schließlich hat er ja den Wortlaut des Bundeministeriums verwandt!!
    In § 14 Abs.1 BGB-InfoV wurde daher festgelegt, dass eine Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenn das Muster aus der BGB-InfoV verwandt wird.

    So verhält es sich im Fall der Eheleute. In beiden 2006 geschlossenen Darlehensverträgen findet sich eine Widerrufsbelehrung mit der entsprechenden Passage "frühestens...". Da wir aber hinsichtlich des für die Eheleute relevanten Teils die inhaltsgleiche Widerrufsbelehrung verwandt haben, greift bei uns die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 BGB-InfoV.

    Dem wurde schon oft entgegengehalten, unsere Widerrufsbelehrung enthielte inhaltiche Abweichungen, so dass wir uns nicht auf die Schutzwirkung des § 14 BGB-InfoV berufen könnten.
    Das stimmt jedoch nicht.
    In der Textpassage finanzierte Geschäfte mag es eine redaktionelle Abweichung vom Muster geben, diese ist hier jedoch unbeachtlich, da es sich nicht um ein finanziertes Geschäft gehandelt hat. Die Widerrufsbelehrung war in bezug auf diesen Passus gegenstandslos und konnte keine Wirkung entfalten.
    Darüber hinaus verlangt der BGH eine "inhaltliche" Übereinstimmung und keine wortwörtliche, so dass hier, wo der Sinn nicht verändert wurde, auch keine inhaltliche Bearbeitung vorliegt.
    Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht mehr.

    Was sagt ihr zu dieser Antwort, wie schätzt ihr meine Chancen ein?

    Danke schonmal

    Gruß

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es gibt jetzt eine Reihe von Urteilen, die die WRB der Sparkassen für unrechtmäßig erklären (da ist die WRB bundesweit immer gleich, weil sie vom Sparkassen und Giroverband herausgegeben wurde):

    Diese Mus*ter*be*leh*rung für die Wider*rufs*be*leh*rung sah eine ganze Zeit lang unter ande*rem den bereits vom Bun*des*ge*richts*hof als feh*ler*haft aner*kann*ten Pas*sus „Die Frist beginnt frü*hes*tens…“ sowie eine Fuß*note mit dem Text „Bitte Frist im Ein*zel*fall prü*fen“ vor.

    Diese oder ähn*li*che Wider*rufs*be*leh*run*gen von Spar*kas*sen haben das OLG Bran*den*burg mit Urteil vom 17.10.2012 Az. 4 U 194/11, OLG Mün*chen mit Urteil vom 21.10.2013 Az. 19 U 1208/13, LG Dort*mund Urteil vom 04.06.2014 Az. 3 O 586/13, OLG Köln Urteil vom 23.01.2013 Az. 13 U 217/11 und Az. 13 U 218/11, LG Karls*ruhe Urteil vom 11.04.2014 Az. 4 O 395/13 und LG Wies*ba*den Urteil vom 18.12.2014 Az. 9 O 95/14 als feh*ler*haft ange*se*hen.

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lilly12
    Hallo,

    ich bin neu hier, erstmal riesen Lob für eure Arbeit hier, sehr informativ.
    Mein Anliegen: Bin Kunde bei einer Sparkasse und habe über meinen Kundenbetreuer eine Anfrage gestellt bezüglich falschem Widerruf. Er leitete das ganze an die Rechtsabteilung weiter, die mir wie folgt Antwortete:

    anbei unsere Beurteilung der Rechtslage:

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH ist es zutreffend, dass die in der Widerrufsbelehrung verwendete Formulierung, die Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" unzureichend ist und dem Deutlichkeitsgebot nicht genügt.
    Nun ist es aber so, dass diese Formulierung in der BGB-InfoV so vorgegeben war, also der Bundesgesetzgeber selbst dies so formuliert hat.
    Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, dass ein Verwender des Musters nach der BGB-InfoV ebenfalls geschützt werden muss, schließlich hat er ja den Wortlaut des Bundeministeriums verwandt!!
    In § 14 Abs.1 BGB-InfoV wurde daher festgelegt, dass eine Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenn das Muster aus der BGB-InfoV verwandt wird.

    So verhält es sich im Fall der Eheleute Schächter. In beiden 2006 geschlossenen Darlehensverträgen findet sich eine Widerrufsbelehrung mit der entsprechenden Passage "frühestens...". Da wir aber hinsichtlich des für die Eheleute relevanten Teils die inhaltsgleiche Widerrufsbelehrung verwandt haben, greift bei uns die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 BGB-InfoV.

    Dem wurde schon oft entgegengehalten, unsere Widerrufsbelehrung enthielte inhaltiche Abweichungen, so dass wir uns nicht auf die Schutzwirkung des § 14 BGB-InfoV berufen könnten.
    Das stimmt jedoch nicht.
    In der Textpassage finanzierte Geschäfte mag es eine redaktionelle Abweichung vom Muster geben, diese ist hier jedoch unbeachtlich, da es sich nicht um ein finanziertes Geschäft gehandelt hat. Die Widerrufsbelehrung war in bezug auf diesen Passus gegenstandslos und konnte keine Wirkung entfalten.
    Darüber hinaus verlangt der BGH eine "inhaltliche" Übereinstimmung und keine wortwörtliche, so dass hier, wo der Sinn nicht verändert wurde, auch keine inhaltliche Bearbeitung vorliegt.
    Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht mehr.

    Was sagt ihr zu dieser Antwort, wie schätzt ihr meine Chancen ein?

    Danke schonmal

    Gruß
    BITTE IM THREAD "Widerrufsbelehrung UNWIRKSAM" einstellen!!!

  6. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sehe nur ich die Sternchen?

    Nochmal zum Gerichtsstand: ZPO § 29
    Wo ist denn beim Streit um den Widerruf der Erfüllungsort?

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Sehe nur ich die Sternchen?
    *N*ö*...

  8. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    Was denkst Du denn, wann die Gerichtsverhandlung sein wird? Und wo ist der Standort für DKB? Wenn das Berlin ist, mußt Du selbst da anwesend sein? Meine RS-Versicherung will jetzt doch einspringen aber ich müsste erst einmal fast 800 Euro selbst berappen, damit der Anwalt die gegenseitigen Ansprüche ausrechnet.. Erst ab der Anfechtung selbst zahlt die Versicherung. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nicht erstmal Dein Urteil abwarte. Könnten wir vielleicht mal die WRB vergleichen, ob es wirklich die gleiche ist? (habe meine als Anhang hochgeladen) Du sagtest, zu der gleichen gäbe es schon ein Urteil?
    Die Belehrung habe ich auch. Wir klagen vor dem LG Potsdam.
    Lustigerweise kann ich von der Arbeit in einer halben Stunde dort sein, deshalb stellt sich die Frage nach der Anwesenheit für mich nicht.
    Das OLG Brandenburg hat über diese Belehrung schon geurteilt und das Kammergericht Berlin doch auch.

    Warte ruhig ab, gegen die DKB wird öfter mal geklagt.

  9. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat sich schon einmal jemand im Rahmen seiner Überlegungen über einen Widerruf mit dem Thema "Cap-Darlehen" beschäftigt?

  10. Avatar von mabamaba
    mabamaba ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Begonnen,die Schlacht,sie hat

    Die Bank hat gerade eben den Widerruf für 2 Verträge abgelehnt. Eine Argumentation war neu und hatte ich nicht erwartet - für den Kredit aus 2005 -siehe Bild....

    Kann mir Jemand das mal erklären.... ich kapiere das nicht... das Die Muster gesetzesrang haben ... ok ... aber der Rest... ???

    Mirist klar,dass es ein Fernabsatz sowie ein Darlehensgeschäft gibt. Jedoch muss in beiden entsprechend belehrt werden.... oder?
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  11. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mabamaba
    Die Bank hat gerade eben den Widerruf für 2 Verträge abgelehnt. Eine Argumentation war neu und hatte ich nicht erwartet - für den Kredit aus 2005 -siehe Bild....

    Kann mir Jemand das mal erklären.... ich kapiere das nicht... das Die Muster gesetzesrang haben ... ok ... aber der Rest... ???
    Ich hab's jetzt dreimal gelesen. Trotzdem: HÄÄÄHHHHH?

  12. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mabamaba
    Begonnen,die Schlacht,sie hat

    Die Bank hat gerade eben den Widerruf für 2 Verträge abgelehnt. Eine Argumentation war neu und hatte ich nicht erwartet - für den Kredit aus 2005 -siehe Bild....

    Kann mir Jemand das mal erklären.... ich kapiere das nicht... das Die Muster gesetzesrang haben ... ok ... aber der Rest... ???

    Mirist klar,dass es ein Fernabsatz sowie ein Darlehensgeschäft gibt. Jedoch muss in beiden entsprechend belehrt werden.... oder?
    Für mich liest es sich so, als ob die Bank dir klar machen möchte, dass dein WR wegen Bezugnahme auf die falsche Rechtsgrundlage unbegründet sei.

    Da der Widerruf aber grundsätzlich keiner Begründung bedarf um wirksam zu sein, geht es wohl hauptsächlich darum, den Darlehensnehmer zu verwirren.

    Ob eine unnötigerweise angeführte, aber fehlerhafte Begründung nun geeignet ist die Widerrufserklärung unwirksam zu machen, erscheint mir allerdings fraglich.

    Diese Unsicherheit lässt sich aber leicht ausräumen, wenn du den WR wiederholst. Dieses Mal dann eben ohne irgendeine Begründung.

  13. Avatar von mabamaba
    mabamaba ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was sollte der Satz mit "gilt nicht für Verträge aus 2005". Das ist doch quatsch. Die Widerrufsbelehrungsmuster bzw. Widerrufsinformationen galten doch von '2000' bzw. (Widerrufsfolgenmuster in meinem Fall) ab 2004-2008.

  14. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier eine ziemlich eindrucksvolle Zusammenstellung von aktuellen Gerichtsurteilen zum Widerruf von Darlehensverträgen:

    Rechtsprechung zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen | GERICHTSAKTE.COM

  15. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Hier eine ziemlich eindrucksvolle Zusammenstellung von aktuellen Gerichtsurteilen zum Widerruf von Darlehensverträgen:

    Rechtsprechung zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen | GERICHTSAKTE.COM

    Danke.

    Das sind ja ausschließlich verbraucherfeindliche Urteile.

    Was denkt sich das LG Mönchengladbach dabei, einfach dem BGH zu widersprechen?

  16. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber die Landrichter in Mönchengladbachs (übrigens das Haus- und Hofgericht der Santander- Bank) waren sich auch nicht ganz sicher und haben die Revision zum BGH zugelassen......

  17. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Colonia
    Danke.

    Das sind ja ausschließlich verbraucherfeindliche Urteile.

    Genau das war auch mein erster Eindruck. Und das hat sofort mein Misstrauen geweckt.

    Betreiber des Blogs: gerichtsakte. com ist Rechtsanwalt Sebastian Hofauer aus Köln.

    RA Hofauer beschäftigt sich laut seiner HP schwerpunktmäßig mit Bank- und Kapitalanlagerecht.

    Unter dem nachstehenden Link:

    Anwalt | SEBASTIAN HOFAUER

    findet sich dann die alles erhellende Erklärung, warum die Urteilssammlung so überwiegend bankenfreundlich ausgefallen ist.

    Letzter Satz der Vita: "Seit 2011 als Syndikusanwalt für ein Kölner Kreditinstitut tätig."

    Noch Fragen?

  18. Avatar von streunekatze
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was sollte der Satz mit "gilt nicht für Verträge aus 2005". Das ist doch quatsch. Die Widerrufsbelehrungsmuster bzw. Widerrufsinformationen galten doch von '2000' bzw. (Widerrufsfolgenmuster in meinem Fall) ab 2004-2008.
    Die Banken lehnen grundsätzlich erstmal ab, vor allem ohne Anwalt aber auch mit. Weißt Du eigentlich, daß du deinen Kredit dieses Jahr ohne Widerruf einfach kündigen kannst? (Sonderkündigungsrecht 10 Jahre nach Auszahlung + 6 monate Kündigungsfrist). Wenn Du keine komplette Rückabwicklung sondern nur raus willst, ist das die einfachste und billigste Methode.

  19. Avatar von streunekatze
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    sind Immobiliendarlehen gleich auch Verbraucherdarlehen? mir ist aufgefallen, daß sehr häufig da eine ganz andere Klausel drin stand, nämlich "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde" das wurde häufig abgelehnt, aber das habe ich noch nie in Immoverträgen gehört.

  20. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von streunekatze
    Weißt Du eigentlich, daß du deinen Kredit dieses Jahr ohne Widerruf einfach kündigen kannst? (Sonderkündigungsrecht 10 Jahre nach Auszahlung + 6 monate Kündigungsfrist). Wenn Du keine komplette Rückabwicklung sondern nur raus willst, ist das die einfachste und billigste Methode.
    Weiss ich. Es sind aber 2 Verträge. 2005 & 200x. Der aus 2005 läuft eh nur 10 Jahre und ist nahezu komplett getilgt. Die Rückabwicklung würde einiges bringen.....

  21. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Genau das war auch mein erster Eindruck. Und das hat sofort mein Misstrauen geweckt.

    Betreiber des Blogs: gerichtsakte. com ist Rechtsanwalt Sebastian Hofauer aus Köln.

    RA Hofauer beschäftigt sich laut seiner HP schwerpunktmäßig mit Bank- und Kapitalanlagerecht.

    Unter dem nachstehenden Link:

    Anwalt | SEBASTIAN HOFAUER

    findet sich dann die alles erhellende Erklärung, warum die Urteilssammlung so überwiegend bankenfreundlich ausgefallen ist.

    Letzter Satz der Vita: "Seit 2011 als Syndikusanwalt für ein Kölner Kreditinstitut tätig."

    Noch Fragen?
    Sehr gut entlarvt. Interessant auch, dass die meisten verbraucherfeindlichen Urteile nur bis Landes-Gerichts-Ebene anzutreffen sind.

    Interessant ist aber noch für alle Verbraucher der Deutschen Bank und SEB Bank, dass es anscheinend neue Hoffnung gibt. So habe ich die o.g. Liste gescreent und bin bei
    1. OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 23 U 288/13
    und
    2. OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 23 U 288/13gestolpert.Es scheint hier um die Deutsche Bank zu gehen.

    Hier geht es um die Kleinigkeiten mit großer Wirkung:
    ad 1. Hier geht es anscheinend um "mein schriftlicher ..." vs. "ein schriftlicher"
    ad 2. Hier geht es um "ein Exemplar der Wiederrufsbelehrung" vs. "ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung"
    OLG Frankfurt - nicht verwunderlich kommt zu einer bankenfreundlichen Auslegung dieser Wörtchen.

    Aber gute Nachricht: Dieses Verfahren ist vor dem BGH anhängig (
    BGH - XI ZR 459/14 (anhängig)). Das heißt nun , einfach abwarten und Tee trinken. Ich hoffe, dass selbst für den Fall, dass die - vermutlich Deutsche Bank - hier in die Knie geht und vor Urteil anerkennt, das BGH trotzdem noch eine Einschätzung veröffentlich.

    Also: Alle
    SEB-
    Deutsche Bank-
    Santander-
    Commerz-Bank- Verbraucher : Bitte postet hier alles was ihr zum Verfahren

    BGH - XI ZR 459/14 (anhängig)

    finden könnt!

    Danke auch an den Syndikus des Kölner KI ohne den - unbeabsichtigt - dieser Hinweis nicht gekommen wäre.

    Also, einfach auf den Papier-Dom vom Ombudsmann springen, Hemmung genießen, abwarten und Tee trinken!

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