ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Dieses von den Genossenschaftsbanken genutzte Programm setzt den Vertragszins durchgängig auf die volle Valuta an. Daher sind die Ergebnisse nicht mit BGH XI ZR 366/15 in Deckung zu bringen. Ich schau es mir morgen mal im Detail an.
Mit "Vertragszins durchgängig auf die volle Valuta" wird der Kunde doch gleich 2x über den Tisch gezogen:
Vertragszins seit Vertragsabschluss statt marktüblichem Zins seit Vertragsabschluss oder gar müZ dynamisch-periodisch (Servais)
Zins auf die volle Valuta statt auf den tatsächlich noch überlassenen Darlehensteil
Besteht hier eigentlich eine Gelegenheit, dass ein Verbraucherschutzverein die Genossenschaftsbanken auf Unterlassung solcher Berechnungen verklagt? Oder ist das abwegig?
habe hier schon sehr lange mitgelesen. Und wollte euch mein heutiges Urteil mitteilen.
Ich habe im Jahr 2009 eine Eigentumswohnung gekauft. Diese habe ich im Jahr 2012 mit 14800 Euro vorfälligkeitsentschädigung verkauft. Im Februar 2016 habe ich den wiederruf getätigt.
Es ging um ca. 24 000 Euro. Vorfälligkeit und 5% Zinsen Nutzung usw. Die Bank war die Vr Bank.
Heute war die mündliche Verhandlung im Landgericht Landau i.d Pfalz. Wir haben den Prozess im vollem Umfang laut meinem Anwalt gewonnen.
Ich weiß das es noch kein Endgültiges Urteil ist. Warte jetzt auf das schriftliche Urteil und dann ob die Bank in Berufung geht.
Der fehlerhafte text war : Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem ihnen .....
Und die Klausel mit 2 Wochen 1 Monat...
Nein, ich hatte am 21.06.2016 widerrufen und nach zwei mündlichen Angeboten der Bank die ich abgelehnt hatte kam jetzt das erste mal etwas schriftliches,
also diese Rückabwicklungsberechnung. Auf den Darlehenswiderruf gehen die gar nicht ein, weder Ablehnung noch Anerkenntnis.
Ja genau exakt wie die WRB von dogfight76.
Ich muss sagen das ich seit heute mittag um 15 Uhr immer noch verblüfft bin das mein Anwalt sagte das der Prozess im vollem Umfang gewonnen wurde. Unglaublich für mich. Weiss einer ob die Bank immer in Berufung geht und wie meine Chancen stehen?
Nein, ich hatte am 21.06.2016 widerrufen und nach zwei mündlichen Angeboten der Bank die ich abgelehnt hatte kam jetzt das erste mal etwas schriftliches,
also diese Rückabwicklungsberechnung. Auf den Darlehenswiderruf gehen die gar nicht ein, weder Ablehnung noch Anerkenntnis.
Viele Grüße
Ok, das erste was Du machen müsstest, mit Fristsetzung 2 Wochen die Bank auffordern, dass sie schriftlich anerkennen, dass der Widerruf wirksam war.
Zur Berechnung:
Die Zinsbindung soll 2012 ausgelaufen sein. Gab es dann eine Vereinbarung = Prolongation über 6%?
Klar: die Tilgung muss berücksichtigt werden, die Bank hat immer jedoch die ursprüngliche ausbezahlte Darlehensvaluta angenommen, wie sebkoch schon anmerkte...
Ja genau exakt wie die WRB von dogfight76.
Ich muss sagen das ich seit heute mittag um 15 Uhr immer noch verblüfft bin das mein Anwalt sagte das der Prozess im vollem Umfang gewonnen wurde. Unglaublich für mich. Weiss einer ob die Bank immer in Berufung geht und wie meine Chancen stehen?
Danke für die ANtworten im vorraus
grundpfandrechtlich abgesichert aber trotzdem Basis+5%???
Ich weiss nicht was du meinst. Ich habe im Februar 2016 mein Darlehen wiederrufen und mein Anwalt hat 5% und die Vofrälligkeitsentschädigung zurückgefordert. Ist ein spezialisierter Anwalt auf das Thema. Wurde sogar in der Rhein Pfalz über ihn berichtet. Habe im Jahr 2009 die Wohnung gekauft und bis 2012 selber bewohnt. Dann 2012 verkauft. Feb. 2016 wiederrufen. Ehrlich gesagt keine Chancen erwartet. Meine RSV hat es aber übernommen und deswegen geklagt. Heute Mittag um 12 Uhr war das Gericht. Habe meinen Anwalt um 15 Uhr angerufen, und er sagte IM VOLLEM UMFANG GEWONNEN. Ganz ehrlich, habe keine Ahnung von einzelheiten. Und wahrscheinlich wird die Bank in Berufung gehen. In 10 Tagen kommt das schriftliche Urteil. Dann berrichte ich weiter.
Was meint ihr, wie sehen meine Chancen aus?? Ich gehe sogar jetzt nach dem Urteil nich von einem Sieg aus. Ist mir unglaublich 24 000 Euro zurück zubekommen.
Ich weiss nicht was du meinst. Ich habe im Februar 2016 mein Darlehen wiederrufen und mein Anwalt hat 5% und die Vofrälligkeitsentschädigung zurückgefordert. Ist ein spezialisierter Anwalt auf das Thema. Wurde sogar in der Rhein Pfalz über ihn berichtet. Habe im Jahr 2009 die Wohnung gekauft und bis 2012 selber bewohnt. Dann 2012 verkauft. Feb. 2016 wiederrufen. Ehrlich gesagt keine Chancen erwartet. Meine RSV hat es aber übernommen und deswegen geklagt. Heute Mittag um 12 Uhr war das Gericht. Habe meinen Anwalt um 15 Uhr angerufen, und er sagte IM VOLLEM UMFANG GEWONNEN. Ganz ehrlich, habe keine Ahnung von einzelheiten. Und wahrscheinlich wird die Bank in Berufung gehen. In 10 Tagen kommt das schriftliche Urteil. Dann berrichte ich weiter.
Was meint ihr, wie sehen meine Chancen aus?? Ich gehe sogar jetzt nach dem Urteil nich von einem Sieg aus. Ist mir unglaublich 24 000 Euro zurück zubekommen.
Nun, hat er nur die VFE und darauf ab Zahlung der VFE durch Dich bis heute 5% über Basis zurück verlangt
oder
vorstehendes und zusätzlich die Rückabwicklung? Also Herausgabe Nutzungsersatz auf die Summe der von Dir monatlich geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen. Bei grundpfandrechtlich abgesicherten wird hier meist Basis +2,5% und bei nicht grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen Basis +5% als (widerlegliche) Vermutung im Rahmen des gesetzlichen Verzugszinses angenommen.
Ich poste einfach in 10 Tagen das Urteil. Da steht 5% über den Basiszinsatz. Ca. 10 Seiten . Ich verstehe echt nicht alles. Sehr kompliziert geschrieben.
Wenn es nur um die VFE und darauf 5% üBZ ginge, würde sogar einiges verschenkt werden.
Kann man eigentlich in so einem Fall nach Obsiegen zusätzlich noch die RAW einklagen? Ich meine mein, aber evtl irre ich mich.
Wenn streitgegenständlich nur die VFE + Zins gefordert war ja, solange noch nicht verjährt. Über die RAW wurde ja nicht verhandelt.
Bei einem Vergleich ist es natürlich blöder wenn man dann vereinbart hat, dass alle gegenseitigen Ansprüche aus dem streitgegenständlichen Darlehen mit dem Vergleich erloschen sind
anstatt zu vereinbaren dass nur die streitgegenständlichen Forderungen erloschen sind...
Das Urteil kann natürlich da recht hilfreich sein. WRB falsch, WR wirksam, daher die VFE zurück. Das ist doch ne gute Basis um dann die nächste Forderung zu stellen. Rückabwicklung.
@baumaus: Hast Du meinen Beitrag oben gelesen (siehe 2. Leitsatz)? Hier nochmal zitiert:
Hmmm - aber wahrscheinlich immer noch nicht verstanden-
Heisst das, mein RA hätte die Leistung anders formulieren müssen?
Ich meine, die Vorgehensweise ist dann ja schon ein Witz:
Bank lehnt Widerruf ab, tut alles, um das Verfahren zu verzögern; Gerichte tun alles, um das Verfahren zu verzögern
und am Ende liegt der Vorteil bei der Bank, weil sie umso mehr gewinnt, je länger sie die hohen Zinsen kassiert
und beim Gericht, weil es kein Urteil sprechen muss
und beim Anwalt, weil er Gebühren kassiert, je länger das Verfahren läuft
-> und alles auf Kosten des Klienten, der vielleicht am Ende gewinnt aber man hat ihn ja bereits auf anderem Wege hinreichend abkassiert vorher
-> das bestärkt in mir doch immer mehr den Verdacht, dass einige Grosskanzleien deutlich mehr auf die Maximierung ihres Gewinns als auf die rechtliche Betreuung ihrer Klienten abzielen
Ich würde mich inzwischen überhaupt nicht mehr wundern, wenn wir irgendwann einen Report über die Aufdeckung weitverbreiteter versteckter Absprachen in diesem Zusammenhang sehen würden - ich glaube, ich muss mal meine vertrauten Medienkontakte auf dieses Thema ansetzen; das könnte sehr sehr interessant werden und lukrativ obendrein
was "verschwinden" kann, ist der vermeintliche Vorteil aus der Ersparniss der VFE bei sofortiger Umschuldung. Falls kein Annahmeverzug stet gegeben wird und! der Bank weiterhin der Vertragszins zugestanden wird...
"vermeintlich" da nur auf Rechtswege durchsetzbar. Was wieder zu dem von Dir geschilderten Problem führt...
ich habe mal wieder eine Frage bezüglich der Rechtschutz - Deckungszusage.
Verstehe ich das richtig, dass bei noch laufenden Darlehen nur eine Feststellungsklage möglich ist
und bei getilgten Darlehen eine Leistungsklage?
Meine Rechtschutzversicherung drückt sich ja etwas schwammig aus und ich frage mich, ob ich
mir eine Leistungsklage für die noch laufenden Darlehen konkret zusagen lassen soll?