ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo zusammen,
kaum bin ich mal zwei Tage nicht online und schon geht es hier richtig ab .
Die Erfahrung mit der Verzögerungstaktik der Banken habe ich auch schon gemacht. Die versuchen natürlich Zeit zu gewinnen um sich schlaue Argumente einfallen zu lassen um darzulegen, dass ihre Belehrung richtig ist. Meistens ist das an den Haaren herbeigezogen. Aber leider legitim.
Außergerichtlich wollen die Banken sich zunächst auch nicht einigen. Zunächst! Wenn die Schreiben der Anwälte dann aber etwas deutlicher werden und die betroffene Bank bereits schon einmal vor Gericht verloren hatte, knicken manche Banken doch ein.
Es ist ein zäher Kampf. Aber es lohnt sich zu kämpfen.
Und ja, das Gerichtskostenrisiko (der vergleich mit der C-Klasse passt ganz gut) ist teilweise sehr hoch. Auch damit kalkulieren die Banken. "Angriff ist die beste Verteidigung". Die versuchen natürlich zunächst den Kunden und auch seinen Anwalt einzuschüchtern oder zu beeindrucken. Bei einem Anwalt, der sich nicht gut genug auskennt kann das auch funktionieren.
Es ist auch für einen Anwalt eine sehr harte Arbeit sich einzuarbeiten.
Ich habe am Wochenende einige Urteile bekommen, die gern von Banken zur Verteidigung zitiert werden. Ich werde mir diese in den kommenden Tagen mal ansehen und weiter berichten.
Das sind echte Profis auf diesem Gebiet. Rechtsanwältin Dubas hat bereits vielen meiner Kunden und auch mir selbst sehr viel Geld von den Banken zurück geholt. Meistens ging es dabei um Verbraucherkreditvertäge. Aber es waren auch schon einige Immobiliendarlehn dabei.
Denn Widerrufsbelehrung ist Widerrufsbelehrung. Wenn diese falsch ist muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Ohne wenn und aber! (Daher wird auch oft auf "E-Bay-Verträge" (wie in einem Beitrag erwähnt) Bezug genommen. Das sind ja, genau wie bei der DiBa, DKB und andere, auch Fernabsatzverträge.
Gruß
Der Bankenschreck
Übrigens: Kann mir mal jemand erklären was der "Trackback" unten zu bedeuten hat?
Danke.
Ich habe am Wochenende einige Urteile bekommen, die gern von Banken zur Verteidigung zitiert werden. Ich werde mir diese in den kommenden Tagen mal ansehen und weiter berichten.
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Übrigens: Kann mir mal jemand erklären was der "Trackback" unten zu bedeuten hat?
Danke.
Bin gespannt, was du da ausgegraben hast!
Habe den Trackback auch gesehen und mich gefragt, was das ist.
Hallo,
ich habe mir mal den Trackback-Link angesehen. Lustig! Jetzt wird schon versucht per Multi Level Marketing (auch Schneeballsystem genannt) Vertriebspartner zu gewinnen. Ob das so seriös ist bleibt dahingestellt.
Wo bleibt den da der Datenschutz? Das passt meiner Ansicht nach hinten und vorne nicht.
Da soll sich jeder selbst seine Gedanken drüber machen. Meiner Meinung nach gehört soetwas nicht in ein Forum.
Ich sehe kein Problem darin Empfehlungen auszusprechen oder einen Rechtsanwalt zu benennen und den etsprechenden Link zu setzen. Aber ein permanenter Link, der eine Vertriebsorganisation benennt die noch nicht einmal ein Impressum veroffentlicht geht zu weit.
Vielleicht ist unter den Forenmitgliedern ja ein Rechtsanwalt der damit umzugehen weiß.
Hier nun ein Update zu meinem Fall von Seite 3, #81:
Es gibt ein erstes Lebenszeichen der Bank!
"Wegen zahlreicher Fristangelegenheiten" kann mein Schreiben nicht zeitnah beantwortet werden.
Die Bank bittet um "stillschweigende Fristverlängerung" und wird "unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen".
Der RA hat sich meinen Fall auf Wiedervorlage gelegt und wird (wenn ich das richtig verstanden habe) in ca 3 Wochen die Bank erneut anschreiben.
Die erste Frist war gesetzt auf den 10.03.
Die Reaktion der Bank kam am 30.03.
ich stehe ebenfalls gerade mit einer Münchner Kanzlei ("R.") in Verbindung, habe sie aber noch nicht beauftragt. Daher würde mich interessieren, was du mit "ist nicht zu empfehlen!!!" meinst - die Erstellung des Gutachtens oder die Kanzlei an sich.
Welche Erfahrung hast du konkret gemacht?
in meinem Vertrag mit der ING-DIBA wurde auch die bekannte Klausel verwendet und in einer Prüfung von der VZH als höchstwahrscheinlich fehlerhaft eingestuft.
Ich möchte lediglich erreichen, dass ich das Darlehen im August ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung komplett tilgen kann. Darüberhinaus diente das Darlehen der Anschlussfinanzierung für den Kauf einer Neubau-Wohnung in München, an deren Planung ich nicht beteiligt war. Ich gehe mal davon aus, dass ich deswegen auch eine Deckungszusage meiner RV bekommen sollte. Wäre es so gesehen nicht einfacher für mich, den Vertrag (natürlich mit anwaltlicher Hilfe) zu widerrufen, die Restschuld durch Überweisung auf mein Darlehenskonto zu tilgen und seelenruhig darauf zu warten, dass mich die Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verklagt?
Das Gutachten der Kanzlei enthielt keine neuen Aussagen, die man nicht schon aus dem Internet kannte. Außerdem war es in Bezug auf den angeblich von der Bank vergessenen 'Besonderen Hinweis' fehlerhaft (Dies hat mir der Anwalt sogar auf meine Nachfrage und Schilderung der Rechtslage - s.o. - bestätigt! Aber "man könne es ja trotzdem gegenüber der Bank verwenden,da diese es bisher akzeptiert hat"). Ich kann Dir nur empfehlen, das Geld zu sparen und mit einer Deckungszusage der RSV einen guten Anwalt zu beauftragen. Am besten keinen, der im Netz Werbung macht.
In Deiner Situation (kein Kostenrisiko, da RSV) würde ich den Widerspruch durchziehen, kein Vergleich, also volle Rückabwicklung des Darlehens. Dabei sparst Du nicht nur die VFE, sondern bekommst von der Bank auch noch den 'Zinsschaden' erstattet. Das wird je nach Höhe des Darlehens und Laufzeit schnell ein schönes fünfstelliges Sümmchen!
Eines solltet Ihr wissen. Der Anwalt verdient immer!
Zur kostenlosen Überprüfung Eurer Verträge kann ich Euch Kredit Restschuldversicherung kuendigen oder widerrufen? - ********* empfehlen. Die arbeiten ausschließlich mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Hier bekommt Ihr auch eine faire Einschätzung der Erfolgsausichten einer möglichen Klage.
Die Spezialität der Anwälte ist aber die aussergerichtliche Einigung mit der Bank. Kosten entstehen erst nach Auftragserteilung. Die sind aber mit knapp unter 300 € sehr überschaubar.
Wenn es dann zu einem erfolgreichen Abschluss kommt -- und nur dann -- wird ein Erfolgshonorar fällig.
Gruß
Der Bankenschreck
Ich rate euch alle, bevor ihr einen Anwalt beauftragt, genau nachzurechnen. So eine Erfolgshonorar-Vereinbarung kann am ende ganz teuer werden!!!! siehe mein Beispiel oben mit ne relativ niedrige Darlehnssumme
Frage doch noch einige andere Anwälte an, wenn jemand nach Streitwert berechnet und der Streitwert die Vorfälligkeitsentschädigung ist, kommst du doch viel günstiger weg.
Dir geht es offensichtlich nur darum, für die Restlaufzeit einen günstigen Zins zu bekommen ohne VFE. Ein seriöser Anwalt sollte sein Honorar an der Höhe der VFE festmachen (meine Meinung).
Such doch mal in deiner Gegend passende Fachanwälte raus und telefoniere sie ab und frage nach den Kosten.
Das Gutachten der Kanzlei enthielt keine neuen Aussagen, die man nicht schon aus dem Internet kannte. Außerdem war es in Bezug auf den angeblich von der Bank vergessenen 'Besonderen Hinweis' fehlerhaft (Dies hat mir der Anwalt sogar auf meine Nachfrage und Schilderung der Rechtslage - s.o. - bestätigt! Aber "man könne es ja trotzdem gegenüber der Bank verwenden,da diese es bisher akzeptiert hat"). Ich kann Dir nur empfehlen, das Geld zu sparen und mit einer Deckungszusage der RSV einen guten Anwalt zu beauftragen. Am besten keinen, der im Netz Werbung macht.
In Deiner Situation (kein Kostenrisiko, da RSV) würde ich den Widerspruch durchziehen, kein Vergleich, also volle Rückabwicklung des Darlehens. Dabei sparst Du nicht nur die VFE, sondern bekommst von der Bank auch noch den 'Zinsschaden' erstattet. Das wird je nach Höhe des Darlehens und Laufzeit schnell ein schönes fünfstelliges Sümmchen!
Gruß
Frape
vielen Dank für deine Tipps. Generell denke ich auch, dass wenn Anwälte Eigenwerbung betreiben, sie das auch nötig haben...
Ich muss am Wochenende nochmal das Schreiben von der VZH prüfen - ich meine die haben auch eine Anwaltsliste beigefügt. Am liebsten wäre mir natürlich ein positiver Erfahrungsbericht zu einem abgeschlossenen Fall mit gleicher Bank und identischen Wortlaut der Widerrufsbelehrung 8-)
ich würde gerne auch meinen Beitrag zu diesen Thema leisten.
Nachdem ich hier sehr viel gelesen habe, habe ich unsere Verträge ebenfalls durch einen FA prüfen lassen. Die ganzen Sache hat eine Woche gedauert, und am Freitag habe ich dann mit den Anwalt telefonisch gesprochen.
Was kam heraus? Die Widerrufsbelehrung in unseren Verträgen entsprechen nicht der damals geltenden Mustervorlage (2007) und haben noch andere Fehler. Ich war natürlich baff....im ersten Moment, aber irgendwie hatte ich es mir schon gedacht.
Soweit, so gut. Der Anwalt hat mich ausführlich darüber informiert was auch im Falle eines Unterliegens vor Gericht an Kosten auf uns zu kommen könnten.
RSV besteht, der Anwalt rät aber erst, was ja so der Weg sein sollte, erstmal aussergerichtlich zu erreichen das wir aus den Verträgen ohne VFE rauskommen oder halt zu besseren Konditionen.
In unseren Fall beliefe sich die VFE auf ca. 22.000 € bei einer Restlaufzeit bis Ende Zinsbindung von 3 Jahren. Ich frage mich jetzt gerade, ob die Wiederrufsbelehrung des ebenfalls 2007 abgeschlossenen Bausparvertrages auch falsch sein könnte. Dieser wurde als Sicherheit von der Bank verlangt ( siehe meinen ersten Thread hier im Forum).
Jedenfalls werde ich mich jetzt auf der Suche machen nach einer Umschuldung oder Forward-Darlehen.
hallo, ich bin auf dem Thread Widerrufsbelehrung unwirksam? unterwegs. Mandarine hat was interessantes bei der IHK Stuttgart gefunden, siehe unten. Das kann für eine Entscheidung wichtig werden.
Weil, wer zu spät kommt...........?!?!?!?
VERBRAUCHERRECHTE-RICHTLINIE UMGESETZT
Neues Widerrufsrecht ab Juni 2014
Ziel der EU-Richtlinie ist es, die Rechte der Verbraucher europaweit zu vereinheitlichen, um so einen verlässlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Das neue Gesetz wird am 13. Juni 2014 in Kraft treten. Händler sollten sich frühzeitig über die Änderungen informieren, die im nächsten Jahr auf sie zukommen werden.
Einen kurzen Überblick geben wir Ihnen hier: 1. Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt.
Bisher betrug die Mindestfrist in einigen Ländern nur 7 Tage. 2. Widerrufsrecht bei falscher Belehrung
Das sogenannte “ewige Widerrufsrecht” wird abgeschafft. Im Falle einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12 Monate.
Nach bisherigem Recht bleibt das Widerrufsrecht unbefristet ("ewig") bestehen, wenn der Verbraucher keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Laut Gesetzestext ist die Formulierung des neuen § 356 Abs. 6 BGB wie folgt:
"(6) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für den Fristbeginn nach Absatz 2 oder § 355 Ab- satz 2 Satz 2. Satz 1 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar."
Damit ergibt sich aus dem zweiten Satz, dass für Verträge über Finanzdienstleistungen alles beim Alten bleibt, also keine Panik; die Banken müssen sich weiterhin mit so renitenten Kunden, wie wir es sind, herumschlagen.
Huuuuh, mir ist beim Lesen schon ganz schlecht geworden.
Ich frage mich nämlich die ganze Zeit (mein Anwalt fragt sich das auch), was die Bank mit dieser ewigen verzögerungsstrategie bezwecken mag. Meine Belehrung von Ende 2008 ist so falsch, dass ein Urteil sehr sicher zu meinen Gunsten ausfallen wird. Deren Haltung ist einfach nicht nachvollziehbar, sie lassen es absichtlich auf eine Klage hinauslaufen und würden mit einem Vergleich besser weg kommen, da allein die Gerichts- und Anwaltskosten mit ein paar Tausendern zu Buche schlagen.
Da wäre die neue Verbraucherrichtlinie möglicherweise ein Plus für die Bank (obwohl ich nicht sicher bin, dass sowas auch rückwirkend gelten würde, m. E. eher nicht). Der Satz mit den Finanzdienstleistungen ist so oder so beruhigend.
Also warten wir weiter. Hat schon jemand Erfolge mit der DKB oder mit der DiBa erzielt? Ich bin sehr gespannt. Vor dem Landgericht nimmt so ein Urteil hier in der Gegend anderthalb Jahre in Anspruch, bis dahin könnte der Zins glatt wieder steigen
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Vor dem Landgericht nimmt so ein Urteil hier in der Gegend anderthalb Jahre in Anspruch, bis dahin könnte der Zins glatt wieder steigen
da bisher niemand reagiert hat - nochmal meine explizite Frage: warum nicht mit Widerruf die Restschuld durch eine entsprechende Überweisung auf das Darlehenskonto (das ich normalerweise für Sondertilgungen nutze) sofort tilgen und der Dinge harren...??!
...daran habe ich auch schonmal gedacht, bisher aber meinen Anwalt nicht gefragt, ob und ggf wie das praktikabel ist.
Die Rückrechnung des Darlehens zum marktüblichen Zins und die Verzinsung meiner Raten steht ja auch im Raum, die Bank würde somit weniger bekommen als sie will und somit die Hypothek nicht freigeben.
Auf Tasche hab ich sooo viel Geld nun auch nicht und ne neue Bank würde den Hypotekenschein vor Auszahlung sehen und haben wollen.
...daran habe ich auch schonmal gedacht, bisher aber meinen Anwalt nicht gefragt, ob und ggf wie das praktikabel ist.
Die Rückrechnung des Darlehens zum marktüblichen Zins und die Verzinsung meiner Raten steht ja auch im Raum, die Bank würde somit weniger bekommen als sie will und somit die Hypothek nicht freigeben.
Auf Tasche hab ich sooo viel Geld nun auch nicht und ne neue Bank würde den Hypotekenschein vor Auszahlung sehen und haben wollen.
im august kann ich aus eigener tasche komplett tilgen
seit 3 Wochen verfolge ich die Beiträge hier im Forum.
Seit letzter Woche habe ich die Einschätzung meines Anwaltes: Ja, der Widerruf bei der DKB ist möglich. Außergerichtliche Vertretung liegt bei der Höhe des Streitwertes (vollständige Darlehenssumme) bei ca. 3200,00€.
Hat sich hier schon jemand eigenständig ohne Anwalt an die Bank zwecks Verhandlungen gewandt?
Von einer anderen Bank habe ich bereits eine Finanzierungszusage und würde der DKB auch eine gewisse Summe zum Vergleich anbieten.
Also hier meine Frage:
-Wie hoch waren die Honorare RA bei der Außergerichtlichen Einigung bei euch?
-Kennt Ihr einen günstigen Anwalt im Bereich Düsseldorf ?
-Wie reagiert die DKB bei Anschreiben durch den Darlehensnehmer selbst?
-Ist schon jemand mit dem Thema durch (Sprich hat den Zinssatz gedrückt bzw. Widerrufen) ?
Ich werde meine Erfahrungen hier gerne Posten.
Über Hilfen bzw. Anregungen von euch würde ich mich sehr freuen!!!
Einen schönen Start in die Woche !!!