ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Und hier 2 weitere Beiträge aus wieder einem anderen Thread zum selben Thema mit der Bitte um Beachtung. Danke.
Zitat von Stromer
Hallo Zusammen,
wir haben Anfang Oktober beim OLG Münster einen Termin zur Güteverhandlung . Heute schickte unser Anwalt überraschend ein Vergleichsangebot der ING DIBA lächerliche 10% hat jemand Erfahrung damit wie solche Vergleichsverhandlungen ablaufen? Rechtschutz ist vorhanden und wir neigen schon zur Klage aber realistische Anbote würden wir selbverständlich prüfen.Ist es normal solch ein Anebot, welches den Kunden erst recht zur Klage drängt,zu bekommen?
Danke und Gruß Stromer
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Zitat von Bolitho
Ich kenne das nur aus dem Arbeitsrecht. Oftmals benötigt es einen Richter, der im Gütetermin oder auch in der Verhandlung der einen oder anderen Seite mehr oder weniger durch die Blume signalisiert, wie die Sache steht. Dann kommt Bewegung in die Verhandlungen. MMn signalisiert das Angebot, dass man zur Verhandlung bereit ist. Als Antwort käme aus meiner Sicht ein ebenso "unrealistisches" Gegenangebot in Betracht, um sich dann in der Mitte treffen zu können. Alternativ ablehnen mit dem Hinweis, dass das Angebot bei weitem als Verhandlungsgrundlage nicht ausreichend sei.
Wie heißt der DiBa-Anwalt? Dr. Heinle aus Frankfurt (Die Arbeit macht aber RAin Berghäuser)....?
so langsam geht es jetzt auch bei mir weiter ... Auch bei mir hat Dr. Heinle dem Gericht mitgeteilt, dass er die DiBa vertritt.
Seine erste Amtshandlung war die Rüge der örtlichen Zuständigkeit zu erheben mit etlichen Beschlüssen als Anlage wo sich die Gerichte für unzuständig erklärt haben.
@ eugh
Hast Du eine Gegenliste?
Mir ist jetzt nur das LG Köln, Entscheidung vom 17.12.2015 22 O 274/15 bekannt
Soweit ich weiß, versucht Dr. H. (bzw RAin Berghäuser) immer die Gerichtsstandrüge, manchmal klappte es. Ziel war bisher, das Verfahren zum einst bankenfreundlichen LG Frankfurt zu ziehen. Das hat sich allerdings massiv geändert - Frankfurt ist inzwischen nicht mehr so diba-gläubig. Und auch verbraucherfreundlicher geworden.
so langsam geht es jetzt auch bei mir weiter ... Auch bei mir hat Dr. Heinle dem Gericht mitgeteilt, dass er die DiBa vertritt.
Seine erste Amtshandlung war die Rüge der örtlichen Zuständigkeit zu erheben mit etlichen Beschlüssen als Anlage wo sich die Gerichte für unzuständig erklärt haben.
@ eugh
Hast Du eine Gegenliste?
Mir ist jetzt nur das LG Köln, Entscheidung vom 17.12.2015 22 O 274/15 bekannt
Soweit ich weiß, versucht Dr. H. (bzw RAin Berghäuser) immer die Gerichtsstandrüge, manchmal klappte es. Ziel war bisher, das Verfahren zum einst bankenfreundlichen LG Frankfurt zu ziehen. Das hat sich allerdings massiv geändert - Frankfurt ist inzwischen nicht mehr so diba-gläubig. Und auch verbraucherfreundlicher geworden.
Wobei es da m.E. immer noch auf die Kammer ankommt, oder?
Zitat von donifl
Ich bin auch aus Bayern.... und bei mir spielt Geld schon eine Rolle Zumindest in der Größenordnung um die es bei uns geht ....
Sorry, etwas anderes ist mir nicht bekannt. Falls jemand noch ein paar "positive" Entscheidungen kennt, nehme ich sie gerne noch in der Liste auf.
Übrigens (ich weiß, ich wiederhole mich, aber es ist wirklich hilfreich):
Man kann sich kostenlos (Email-Adresse und PW genügt) bei dejure.org anmeldenn und bei sämtlichen dort gespeicherten Entscheidungen diverse Merkfunktionen schalten, z.B. auch, wenn eine Entscheidung in einer anderen zitiert wurde. Dafür kann man sich auch verschiedene Listen (Themen-orientiert) anlegen und kann u.U. erfahren, wenn eine Entscheidung zwar Bezug nimmt auf eine "negative" Entscheidung eines anderen Gerichts, was z.B. auch die Zuständigkeit anbelangt, aber dies selbst anders sieht. Es gibt doch immer wieder Entscheidungen, wo so etwas drin steht wie "anders LG xyz...". So kann man auch neue Kenntnisse gewinnen.
"Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Köln ergibt sich aus § 29 ZPO.
35Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 Abs. 1 ZPO erfasst auch Feststellungsklagen in Zusammenhang mit dem Widerruf von Vertragsverhältnissen. Teilweise wird wegen der Rückabwicklung der beiderseitigen Pflichten davon ausgegangen, dass ein Wahlrecht des Klägers besteht, ob am Erfüllungsort der einen oder der anderen Verpflichtung geklagt wird (vgl. Zöller- Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. § 29 Rn. 24). Nach anderer Ansicht ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes nur nach der Verpflichtung der Klägers zu bestimmen wie bei einer negativen Feststellungsklage (vgl. Zöller- Vollkommer § 29 Rn. 17). Beim Darlehensvertrag ist Erfüllungsort für die Verpflichtung des Darlehensnehmer dessen Wohnsitz (§ § 269, 270 Abs. 1,4 BGB), also hier die Stadt Hürth im Landgerichtsbezirk des LG Köln. Die im Vertrag vorgesehene Festlegung des Erfüllungsortes auf V steht dem nicht entgegen, denn gemäß § 29 Abs. 2 ZPO ist eine derartige Klausel nur dann wirksam, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind. Dies ist bei den Klägern aber nicht der Fall."
Leider nicht, es heißt dort:
"Beantragt der Verbraucher die Feststellung, der Darlehensvertrag sei in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden, so sind die Leistungen maßgeblich, die der Kläger meint, beanspruchen zu können. Dabei handelt es sich regelmäßig um Geldschulden, die gemäß § 270 Abs. 4 BGB am Sitz des Darlehensgebers zu erfüllen sind... "
ich habe gestern endlich, nach dem ich bei der Kanzlei am Freitag massiv Druck gemacht habe, das Urteil bekommen.
Und da fallen mir 2 Ungereimtheiten auf und bitte um Eure Meinung dazu.
1. Ich habe 2 Seiten 9. Der Text passt zudem nicht
2. Seite 6 mittlerer Abschnitt: Mein Anwalt hat es versäumt bei Gericht eine Erklärung einzureichen um den Vertragsabschluß nahe zu bringen. Ich habe ein paarmal auf die Frist hingewiesen.
Er hat mir im Juli, nach dem ich mich schon mal beschwert habe, versichert, seine Probleme in der Kanzlei behoben zu haben. Und nun das.
Ich habe mehrmals angeboten persönlich in D'dorf vorbei zukommen und den Sachverhalt zu erläutern. Auch bei der verhandlung, wäre ich, wenn es gewünscht wäre, dabei gewesen.
Wie soll ich nun vorgehen? Mich beim Anwalt wegen der 2 Dinge beschweren. Oder soll ich die ARAG informieren, sie hat den Prozeß ja schließlich finanziert.
Diese ist von der DKB mit der Verteidigung beauftragt worden.
Im Netz kann ich, außer natürlich die Homepage der Kanzlei, nicht viel finden.
Vor allem in Sachen Widerruf scheint die Kanzlei ein unbeschriebenes Blatt zu sein....
Die DKB beschäftigt mehrere Kanzleien. Am LG Potsdam konnte der Dr. Melber von WilmerHale gleich sitzen bleiben, weil er mehrere Verhandlungen hintereinander für die DKB bestritten hat. Andere DKB-Fälle wurden zB von der Kanzlei Görg vertreten.
Letztendlich machen die alle nichts anderes, als einen mit endlos langen Textbausteinen und vermeintlichen bankenfreundlichen Urteilszitaten zu bewerfen, ich habe von denen noch nichts bekommen, was weniger als 30 Seiten gehabt hätte. Ich denke, jede Kanzlei schickt einen Anwalt, der böse und arrogant kucken kann und die echte Arbeit machen irgendwelche ReNo-Fachangestellten. Und da ist eine Kanzlei so gut wie die andere, die kucken auch nur voneinander ab.