Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,
    also meine Sparkasse macht weiterhin nur lächerliche Vergleichsangebote !! Wir warten nur auf die Urteilsschrift vom BGH so dass die Klage eingereicht werden kann und durch das BGH-Urteil "zementiert" wird !!

    gruss

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und hier weitere neue Einträge bei test.de...


    Gerichtliche Erfolge:

    BHW Bausparkasse AG, Vertrag vom 14./20.03.2006
    Landgericht Hannover, Urteil vom 15.08.2016
    Aktenzeichen: 14 O 119/15
    Klägervertreter: Ziegler & Kollegen, Duisburg
    Besonderheit: Streitig war, ob es sich bei dem Vertrag um eine echte oder eine unechte Abschnittsfinanzierung handelte, ob also als so genannte Prolongation bloß neue Bedingungen für den alten Kredit vereinbart worden sind (die Regel bei Fortsetzung von Verträgen über die ursprünglich vereinbarte Zinsbindung hinaus) oder ein neuer Vertrag über die weitere Finanzierung abschlossen wurde. Zudem hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung erörtert, ob es sich bei dem Widerruf um eine unzulässige Rechtsausübung handelt und kam zum Ergebnis: Angesicht der aktuellen Ansagen des Bundesgerichtshofs ist das nicht der Fall.
    [neu 25.08.2016]


    Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Vertrag vom 10.11.2011
    Vergleich vor mündlicher Verhandlung im Verfahren Landgericht Saarbrücken
    Aktenzeichen: 1 O 274/15
    Klägervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    Besonderheit: Es ging um einen Ratenkredit über 19 100 Euro. Der Kläger hatte über 12 Prozent Zinsen zu zahlen. Die Vergleichsverhandlung begünstigte, dass die Bank sich in vielerlei Hinsicht vertragswidrig verhalten hatte. Im Ergebnis verzichtete sie auf 11 687 Euro, die der Kläger ohne den Widerruf des Kreditvertrags noch hätte zahlen müssen. .
    [neu 25.08.2016]


    DKB Deutsche Kreditbank AG, Vertrag vom 26.06./04.07.2006
    Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.2016
    Aktenzeichen: 37 O 239/15
    Klägervertreter: Solmecke Rechtsanwälte, Sieburg/Bonn/Köln u. a.
    [neu 25.08.2016]


    DKB Deutsche Kreditbank AG, zwei Verträge von 09.10.2008
    Landgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2016
    Aktenzeichen: 38 O 212/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Solmecke Rechtsanwälte, Siegburg/Bonn/Köln u. a.
    [neu 25.08.2016]


    Kreissparkasse Böblingen, Vertrag vom 07./14.08.2008
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.08.2016
    Aktenzeichen: 29 O 266/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, Bremen/Hamburg/Stuttgart
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte die Sparkasse, dem Kreditnehmer gut 4 000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten und Nutzungen in Höhe von knapp 10 000 Euro herauszugeben. Bericht zum Verfahren auf der Homepage der Rechtsanwälte.
    [neu 25.08.2016]


    Kreissparkasse Köln, drei Verträge von 2006
    Landgericht Köln, Urteil vom 07.04.2016
    Aktenzeichen: 15 O 284/15
    Klägervertreter: Solmecke Rechtsanwälte, Sieburg/Bonn/Köln u. a.
    [neu 25.08.2016]


    Sparkasse KölnBonn, fünf Verträge vom 09./10.08.2006, 08./15.08.2008, 28./1.08.2008 und 14./24.09.2008
    Landgericht Köln, Urteil vom 18.02.2016
    Aktenzeichen: 22 O 380/15
    Klägervertreter: Solmecke Rechtsanwälte, Sieburg/Bonn/Köln u. a.
    Besonderheit: Es ging um insgesamt sechs Verträge über Kredite zwischen 10 000 und 90 000 Euro. Die Belehrung zu einem Vertrag von 03./12.02.2010 hielt das Gericht entsprechend des Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 10.08.2014, Aktenzeichen: 13 U 81/14 für korrekt, alle anderen für fehlerhaft. test.de glaubt nicht, dass sich das durchsetzt. Auch die Formulierung: „Die Frist beginnt nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist“, lässt aus Sicht von Verbraucheranwälten nicht erkennen, wann die Frist genau begann. Sie läuft nämlich nicht gleich bei Zugang des Schreibens los, sondern nach den Regelungen für den Fristbeginn im Bürgerlichen Gesetzbuch erst am Tag danach.
    [neu 25.08.2016]


    Sparkasse Mittelmosel, Verträge vom 25.07.2007
    Landgericht Trier, Urteil vom 19.08.2016
    Aktenzeichen: 5 O 47/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, Bremen/Hamburg/Stuttgart
    Besonderheit: Das Landgericht Trier hat den Klägern nicht nur einen Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Vorfälligkeitsentgelte nebst Bearbeitungskosten zugesprochen, sondern auch Nutzungswertersatz in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Eine Begründung dafür, warum fünf und nicht wie von vielen anderen Gerichten angenommen nur 2,5 Punkte über dem Basiszinssatz anzusetzen sind, liefert das Gericht nicht. Offenbar hatte die Sparkasse dazu nichts vorgetragen. Das Gericht berief sich auf eine von Advoconto im Auftrag des Klägers angefertigte Abrechnung. Auch die von den Klägern verauslagten Gutachterkosten in Höhe von 267 Euro hat die Sparkasse Mittelmosel den Klägern zu ersetzen. „Das Urteil ist von Bedeutung, da in vielen Fällen Sparkassen trotz wirksamer Widerrufserklärungen ihrer Kunden die Darlehensrückabwicklung verweigern, oft mit Verweis auf eine angeblich unzulässige Rechtsausübung oder Verwirkung“, kommentiert Fachanwalt Lars Murken-Flato die Entscheidung.
    [neu 25.08.2016]


    Sparkasse Prignitz, Vertrag vom 15./19.12.2005
    Landgericht Neuruppin, Urteil vom 03.12.2015
    Aktenzeichen: 5 O 100/15
    Klägervertreter: Solmecke Rechtsanwälte, Sieburg/Bonn/Köln u. a.
    [neu 25.08.2016]


    Sparkasse Tauberfranken, Vertrag vom 08.06.2006
    Landgericht Mosbach, Urteil vom 13.05.2016
    Aktenzeichen: 2 O 290/15
    Vergleich vor der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe
    Aktenzeichen: 17 U 134/16
    Klägervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    Besonderheit: Die Sparkasse verzichtet auf jede Vorfälligkeitsentschädigung und gibt jedenfalls einen Teil der Nutzungen heraus.
    [neu 25.08.2016]


    Außergerichtliche Erfolge:

    ING Diba AG, Vertrag vom 27.10.2004
    Verbrauchervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]


    Kölner Bank eG, Vertrag vom 19.03.2010
    Verbrauchervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]


    PSD Bank Nürnberg eG, Vertrag vom 23.04.2010
    Klägervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]


    Raiffeisenbank Kürten-Odenthal eG, Verträge vom 27.07.2010
    Verbrauchervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]


    Sparda Bank West eG, Vertrag vom 20.05.2009
    Verbrauchervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]


    Sparkasse Aachen, Vertrag vom 02.11.1999 und Anschlussfinanzierung vom 19.05.2008
    Verbrauchervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]


    Sparkasse KölnBonn, zwei Verträge von 2005
    Verbrauchervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]


    Stadtsparkasse Düsseldorf, Vertrag vom 16.01.2006
    Verbrauchervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]


    VR-Bank Saarpfalz eG, Vertrag vom 03.06.2008
    Klägervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]


    VR-Diskontbank GmbH, Vertrag vom 28.08.2009
    Verbrauchervertreter: Decker & Böse Rechtsanwälte, Köln
    [neu 25.08.2016]

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hi,
    also meine Sparkasse macht weiterhin nur lächerliche Vergleichsangebote !! Wir warten nur auf die Urteilsschrift vom BGH so dass die Klage eingereicht werden kann und durch das BGH-Urteil "zementiert" wird !!

    gruss
    Hast Du (oder sonst jemand) seine SK (ggf. passenderweise die SK KölnBonn) auf ihr internes Handlungspapier hingewiesen? Es ist zwar ein alter Hut, aber ich frage mich gerade, ob man damit evtl. etwas Druck aufbauen könnte, wenn die sich stur stellen. Was wohl ein Gericht zu dem Papier sagen würde? Den Hinweis auf die Recherchen des Handelsblatts gab es auch bei test.de:
    03.07.2015. Das Handelsblatt hat aufgedeckt, wie die Sparkasse Köln Bonn reagiert, wenn Kreditkunden ihren Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen wollen. „Die Sparkasse Köln Bonn betrachtet ein Kundenverhalten (Bestands- und Neukunden) als unmoralisch und unfair, wenn dies darauf abzielt, auf Basis einer Gesetzeslücke Darlehensverträge aufgrund von „Fehlerhaften Widerrufsbelehrungen“ anzugreifen, um daraus einen finanziellen Vorteil zu erzielen“, heißt es in einem vom Handelsblatt veröffentlichten internen Papier der Sparkasse. Und weiter: „Der Widerruf des Kunden wird aus unserer Sicht als unwirksam abgelehnt.“ Wenn Kunden schriftlich insistieren, sollen sie einen „...Zwischenbescheid (KOVES 3401, Bausteine „Widerrufsbelehrung“ auswählen)...“ erhalten. Anschließend ist der Vorgang zu dokumentieren und der „Zentrale Task Force Widerruf“ (ZTFW)“ vorzulegen. Die entscheidet dann, was zu geschehen hat.

    test.de hält das Verhalten der Sparkasse KölnBonn für indiskutabel. Sie ist bereits vier Mal von Oberlandesgerichten und zwei Mal von Landgerichten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rechtskräftig verurteilt. Es zeugt von einem fragwürdigen Verständnis der Rechtsordnung, wenn die Sparkasse Kunden gegenüber trotzdem pauschal behauptet: Unsere Widerrufsbelehrungen sind wirksam. Die Sparkasse Köln Bonn hatte es spätestens nach Verkündung von Urteilen des Oberlandesgerichts Köln im Januar 2013 in der Hand, alle betroffenen Kunden korrekt nachzubelehren. Darauf hat die Sparkasse verzichtet und muss jetzt mit den Folgen leben.

  5. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
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    Raiffeisenbank Kürten-Odenthal eG, Verträge vom 27.07.2010
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    Sparda Bank West eG, Vertrag vom 20.05.2009
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    VR-Bank Saarpfalz eG, Vertrag vom 03.06.2008
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    VR-Diskontbank GmbH, Vertrag vom 28.08.2009
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    Um welche WRB es da wohl ging.......schade das die Vergleiche "Stillschweigend" geschlossen werden.

    Gruß

  6. Avatar von SaschaPatrick
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hi,
    also meine Sparkasse macht weiterhin nur lächerliche Vergleichsangebote !! Wir warten nur auf die Urteilsschrift vom BGH so dass die Klage eingereicht werden kann und durch das BGH-Urteil "zementiert" wird !!

    gruss
    @dogfight76: wie sehen den die Vergleichsangebote aus? Verhandelt bei Dir ein Anwalt oder kämpfst du alleine?

  7. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,

    das macht mein Anwalt für mich. Aber ist immer die alte Kiste: Das ein abgeschlossener Bausparvertrag gekündigt wird und in die Finanzierung einfließt (dafür erheben sie netterweise keine VFE) und dann zu marktunüblichen/überhöten Zinsen weiter zahlen

    gruss

  8. Avatar von SaschaPatrick
    SaschaPatrick ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hi,

    das macht mein Anwalt für mich. Aber ist immer die alte Kiste: Das ein abgeschlossener Bausparvertrag gekündigt wird und in die Finanzierung einfließt (dafür erheben sie netterweise keine VFE) und dann zu marktunüblichen/überhöten Zinsen weiter zahlen

    gruss
    @dogfight: das heisst deine Verträge laufen noch?

  9. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, Zinsbindung bis 2018

    Gruss

  10. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von schunckt
    Würde die Veröffentlichung vom BGH abwarten, die kommt ja hoffentlich bald.
    Dann kann man ggfs. damit bei der Bank "winken"

    T.
    Ich denke auch: Bei Sparkassen dürfte in Fällen, in denen noch kein Rechtsanwalt oder Prozessfinanzierer dran ist, taktisch richtig sein, gleich nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung des BGH an die Sparkasse zu schreiben, nicht zu knappe Frist zu setzen und anzukündigen, dass die Sache nach Ablauf der Frist zum Rechtsanwalt geht. Vielleicht ist auch sinnvoll, gleich darauf hinzuweisen, dass ein Billigvergleich wie keine Vorfälligkeit & neuer Vertrag mit 1,5 Prozent bei 10 Jahren Zinsbindung nicht diskutabel ist. Immerhin sparen Sparkassen in solchen Fällen ja etliche Tausend Euro Anwaltshonorar, wenn sie außergerichtlich einen faieren Vergleich vorschlagen...

    Klar: Ob das jetzt klappt, weiß ich auch nicht; vielleicht ist es immer noch zu früh für kosten- und nervensparende außergerichtliche Abwicklung. Der Versuch kann aber nicht schaden, kost ja nix...

    Einen Prozessfinanzierer würde ich in Fällen mit der vom BGH für falsch gehaltenen Widerrufsbelehrung aktuell erst mal nicht neu einschalten, das Prozessrisiko ist dafür nicht mehr hoch genug, denke ich.

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wetten, dass die Sparkassen und deren Anwälte die Urteilsgründe des BGH mindestens zeitgleich haben? Denen muss kein Verbraucher ein BGH-Urteil schicken......

  12. Avatar von schunckt
    schunckt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Wetten, dass die Sparkassen und deren Anwälte die Urteilsgründe des BGH mindestens zeitgleich haben? Denen muss kein Verbraucher ein BGH-Urteil schicken......
    Das ist wohl war. Aber es schadet sicher nicht, der Bank die eigene Kenntnis derselbigen aufs Auge zu drücken


    T.

  13. Avatar von schunckt
    schunckt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mal was anderes ...
    https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=2&anz=608

    Das ist zwar ein ganz anderes Thema, aber das ist mir gerade darin aufgefallen:
    Seite 3, rn 5

    " Der Einzelrichter durfte über die Beschwerde nicht selbst entscheiden, sondern hätte das Verfahren wegen der von ihm bejahten grundsätzlichen Be-deutung der Rechtssache gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO der mit drei Richtern besetzten Kammer übertragen müssen. Dem originären Einzelrichter nach § 568 ZPO ist die Entscheidung von Rechtssachen grundsätzlicher Bedeutung schlechthin versagt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 I
    ZB 65/11, NJW 2012, 3518 Rn. 4; Beschluss vom 7. Januar 2016 I
    ZB 110/14, NJW 2016, 645 Rn. 10). "


    Hm ... in diesem Fall hätte also der Einzelricher gar nicht urteilen dürfen? Betrifft das damit nicht auch diverse Widerrufs-Urteile?


    T.

  14. Avatar von Nisha
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, bin ganz neu hier und erst kürzlich informiert worden, das ein Wideruf meines bestehenden Darlehensvertrag gute Erfolgsaussichten hätte. Möchte hier deshalb gerne einen Anwalt konsolidieren (Rechtsschutzversicherung habe ich). Kennt jemand eine Anwaltskanzlei im Raum Nürnberg/Bayreuth, welche hier bereits in der Thematik eingearbeitet und mit dem Sachverhalt vertraut ist? Wäre sehr hilfreich - Gruß Nisha

  15. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Heute sind nach längerer Pause gleich zwei Entscheidungen des XI. Zivilsenats veröffentlicht worden. Aber noch nicht die von uns erwarteten.

  16. Avatar von SaschaPatrick
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Nisha,

    es bedarf dafür keines Anwaltes vor Ortes, vielmehr eines engagierten, aufgeklärten und griffigen Anwaltes.

    Ich habe mit zig Mandaten mit Herrn Sebastian Koch (sebkoch) hier aus dem Forum die besten Erfahrungen gemacht, wende dich einfach an ihn.

  18. Avatar von SaschaPatrick
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was sollte den eigentlich in der mit Spannung erwarteten Begründung des Urteils vom 12.07.16 stehen, um es den Banken berechtigter Weise vorhalten zu können!?

    Nicht das alle hinterher enttäuscht sind

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von schunckt
    Mal was anderes ...
    https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=2&anz=608

    Das ist zwar ein ganz anderes Thema, aber das ist mir gerade darin aufgefallen:
    Seite 3, rn 5

    " Der Einzelrichter durfte über die Beschwerde nicht selbst entscheiden, sondern hätte das Verfahren wegen der von ihm bejahten grundsätzlichen Be-deutung der Rechtssache gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO der mit drei Richtern besetzten Kammer übertragen müssen. Dem originären Einzelrichter nach § 568 ZPO ist die Entscheidung von Rechtssachen grundsätzlicher Bedeutung schlechthin versagt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 I
    ZB 65/11, NJW 2012, 3518 Rn. 4; Beschluss vom 7. Januar 2016 I
    ZB 110/14, NJW 2016, 645 Rn. 10). "


    Hm ... in diesem Fall hätte also der Einzelricher gar nicht urteilen dürfen? Betrifft das damit nicht auch diverse Widerrufs-Urteile?


    T.
    Nochmals danke für den interessanten Hinweis. Ich sehe das Problem darin, dass meistens der Einzelrichter ja der Meinung ist, dass die Rechtssache gerade keine grundsätzliche Bedeutung habe, und dann ist es kein Problem, wenn er das Urteil alleine fällt. Wenn hingegen ein Einzelrichter im Urteil festhält, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe, dann sieht es wohl so aus, dass das Urteil von mehreren Richtern der Kammer (sind das immer 3?) gefällt werden müssen. Ob die wiederum dann auch zu dritt der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung beigemässen hätten?


    Zitat Zitat von Nisha
    Hallo, bin ganz neu hier und erst kürzlich informiert worden, das ein Wideruf meines bestehenden Darlehensvertrag gute Erfolgsaussichten hätte. Möchte hier deshalb gerne einen Anwalt konsolidieren (Rechtsschutzversicherung habe ich). Kennt jemand eine Anwaltskanzlei im Raum Nürnberg/Bayreuth, welche hier bereits in der Thematik eingearbeitet und mit dem Sachverhalt vertraut ist? Wäre sehr hilfreich - Gruß Nisha
    Du kannst den Vorschlag von noelmaxim aufgreifen und Dich an RA Sebastian Koch (sebkoch) wenden oder Dir die Liste mit gerichtlichen Erfolgen bei test.de anschauen, wo Du auch sehen kannst, gegen welches Kreditinstitut (und von wann die Darlehensverträge waren) welche Kanzlei erfolgreich war. Diese Liste stellt natürlich nur einen Ausschnitt dar, d.h. es gibt noch wesentlich mehr Kanzleien. Ich finde, dass man im telefonat mit dem RA schon einmal einen Eindruck bekommen kann, ob man gut zusammenpasst und ob er die einem persönlich wichtigen Punkte bejaht oder zumindest verständlich hinterfragen kann. Letzten Endes sind die RÄ die Fachleute, aber die "Chemie" muss halt schon auch stimmen.


    Zitat Zitat von lelo44
    Heute sind nach längerer Pause gleich zwei Entscheidungen des XI. Zivilsenats veröffentlicht worden. Aber noch nicht die von uns erwarteten.
    Und weshalb sehe ich die nicht auf der BGH-Seite?

  20. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  21. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Und weshalb sehe ich die nicht auf der BGH-Seite?
    Ist nach Entscheidungsdatum sortiert. Wenn man 2x auf die Spalte Einspielungsdatum klickt, bekommt man sie zu Gesicht: XI ZB 7/16 und XI ZR 101/16 .
    Ich hab übrigens die Erfahrung gemacht, dass die E-Mail-Benachrichtigung teilweise mit erheblicher Verzögerung erfolgt. Hier im Forum hatte bereits jemand eine Entscheidung gepostet gehabt; die Benachrichtigung vom BGH-Dienstleister erhielt ich erst am nächsten Tag. Spricht für die Schnelligkeit der Foren-User.
    edit: ducnici war schneller.

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