ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
die vorliegende Sammlung enthält Entscheidungen der hessischen Gerichte, die von den Dokumentationsstellen als veröffentlichungswürdig angesehen wurden. Sie dient damit der Information interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie dem Fachpublikum. ...
@misterchang:
Ich fordere bei der Apobank gerade eine Zinscap Prämie zeitanteilig zurück, Darlehen auch aus 2008, ohne RA geht da nix. Bin aber zuversichtlich, hab einen guten Anwalt. Zu Disagio bei endfälligen Darlehen und fremdgenutzter Immo kann ich leider nichts sagen, lass die Anwälte walten.
P.S. Die Bank reagiert da ziemlich dünnhäutig, betrachtet das sozusagen als Verrat an der Genossenschaft...
... solche Darlehen mit Zinscap habe ich auch noch. Nach meiner Info hätte diese aber vor 31.12 2014 widerrufen werden müssen, danach ist dies lt. meines Anwalts nicht mehr möglich. Wäre also interessant wenn dir das gelingen würde...
... solche Darlehen mit Zinscap habe ich auch noch. Nach meiner Info hätte diese aber vor 31.12 2014 widerrufen werden müssen, danach ist dies lt. meines Anwalts nicht mehr möglich. Wäre also interessant wenn dir das gelingen würde...
Und weshalb sei dies nach dem 31.12.2014 nicht mehr möglich?
Und weshalb sei dies nach dem 31.12.2014 nicht mehr möglich?
Wenn es um die Rückforderung der Zins-Cap-Prämie geht, handelt es sich um eine Kreditbearbeitungsgebühr. Da greift dann die BGH-Entscheidung vom 28.10.2014 (XI ZR 17/14). Bankkunden konnten zwar die Erstattung von allen innerhalb der letzten zehn Jahre gezahlten Gebühren verlangen, allerdings verjährten Rückforderungen für alle bis Ende 2011 gezahlten Gebühren Ende 2014.
Das hat mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nichts zu tun. Diese wäre bis 21.06.2016 widerrufbar gewesen.
Aber man könnte bei fehlerhafter WRB den ganzen DV widerrufen und auf diesem Wege auch die ZCP zurückerhalten. Vorteil wäre m.E., dass die ZCP dann nicht als Bearbeitungsgebühr, sondern zusammen mit der RAW berücksichtigt wird und damit ggf. nicht der KapESt (+Soli) unterliegt - wobei es bzgl. der KapESt wie auch hier im Forum wiederholt beschrieben durchaus auch kontroverse Gerichtsentscheidungen gibt. Klar, dass für bestimmte DVe die Widerrufsmöglichkeit am 21.06.2016 erloschen ist - wobei diesbzgl. (s.a. Stichwort "Normenkontrollverfahren", ebenfalls hier im Forum diskutiert) auch noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein scheint.
@cookiemonster: Das stimmt, die Bearbeitungsgebühren habe ich damals (2014) erfolgreich eingeklagt, der Anspruch auf zeitanteilige (nicht komplette) Erstattung der Zinscap Prämie entstand bei vorzeitiger Rückzahlung des Cap in 2013, ist also noch nicht verjährt. Das Schreiben an die Bank ist raus, aber das wird warscheinlich vor Gericht enden.
@misterchang: Von der Widerrufsoption habe ich wie schon geschrieben abgesehen, ich will die Geschichte schnellstmöglich abschliessen. Die Cap Darlehen kann man ja jederzeit ablösen, das könnte sich auch jetzt noch lohnen, je nach vereinbartem Zinskorridor, und dann die Prämie zurückfordern... einfach mal Angebote einholen.
Wie meine Geschichte ausgeht berichte ich dann im allgemeinen Forum, das gehört hier nicht her, OT.
Da ich mich noch nicht vorgestellt habe, hier meine "Story":
Habe zwei Darlehen 2005 bei der Sparkasse abgeschlossen und 2013 gegen eine VFE in Höhe von ca. 13 000€ vorzeitig abgelöst.
Nachdem ich durch die Medien auf den Widerrufsjoker aufmerksam geworden bin, habe ich meine Verträge über ein Anwalts-Forum kostenlos prüfen und widerufen lassen, welches mir eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bestätigt hat.
Unter anderem ist der bekannte Passus "...frühestens..." und die Fußnote 2 "Frist im Einzelfall prüfen" enthalten.
Nach dieser Prüfung wurde mir aufgrund der positiven Erfolgsaussichten ein Prozesskostenfinanzierer angeboten.
Dieser verlangt bei Erfolg aussergerichtlich 38% und gerichtlich 44% des Nettoerlöses. Das wäre allein bei der VFE ca. 6000€!
Wenn ich mir jetzt überlege, das die Bank nach dem Aufforderungsschreiben des Anwaltes, im besten Fall auch aufgrund des BGH Urteils vom 12.07.16 und einiger Urteile die gegen eine Verwirkung sprechen,
zumindest daraufhin einlenkt die VFE zu erstatten, dann finde ich die Verhältnismäßigkeit für das Aufforderungsschreiben und dem "Erfolgshonorar" in Höhe von 38% zu hoch.
Natürlich ist es nicht gesagt das die Bank gleich einlenkt, das ist mir klar und so naiv bin ich auch nicht.
Die Bank hatte natürlich den Widerruf mit den Standardtexten abgelehnt ohne mit Ihren "Urteilen" speziell auf meinen Vertrag einzugehen.
Macht es Sinn der Bank nochmals unter Angaben der aktuellen Urteile und Rechtssprechung klar zu machen das ich am Widerruf festhalte und falls sie kein Entgegenkommen zeigt und weiterhin ablehnt, ich das per Anwalt einklage !?
...
...
Macht es Sinn der Bank nochmals unter Angaben der aktuellen Urteile und Rechtssprechung klar zu machen das ich am Widerruf festhalte und falls sie kein Entgegenkommen zeigt und weiterhin ablehnt, ich das per Anwalt einklage !?
Was meint Ihr dazu?
Würde die Veröffentlichung vom BGH abwarten, die kommt ja hoffentlich bald.
Dann kann man ggfs. damit bei der Bank "winken"
Würde die Veröffentlichung vom BGH abwarten, die kommt ja hoffentlich bald.
Dann kann man ggfs. damit bei der Bank "winken"
T.
mich würde nur interessieren ob die Bank selbst mit Spannung auf die Begründung und Veröffentlichung wartet oder evtl. vorher noch den Sack wo es geht zu machen will
Oder man trägt sich in den Email-Verteiler des BGH ein. Der Link für die entsprechenden Push-Notifications ist im jeweiligen PDF des Urteils enthalten (wo momentan halt drin steht, dass der Text noch nicht veröffentlicht wurde, man sich aber daran erinnern lassen kann).
Zitat von SaschaPatrick
Hallo an Alle,
hier wiedermal ein positives Urteil das hoffen lässt LG Stuttgart Urteil vom 22. August 2016 Az. 29 O 266/15
Diese Kanzlei nutzt u.a. auch den Tagesspiegel und die firmenpresse für ihre Erfolgsmeldungen. Außerdem gibt es zum o.g. Az. auch etwas auf deren eigener Kanzleiseite. Bitte dies nicht als Werbung verstehen, aber ich will damit sagen, dass man doch schon einige Treffer zu diesem Az. findet.
25.08.2016 Vor allem für Sparkassenkunden in Norddeutschland haben sich die Aussichten, ihren Kreditwiderruf durchzusetzen, deutlich verbessert. Rechtsanwalt Arne Schültge von Rotter Rechtsanwälte berichtet: Die Kreissparkasse Verden etwa hat jüngst vor dem Landgericht Verden den Widerruf eines Kreditvertrags akzeptiert. Umstritten ist jetzt nur noch, wie die Rückabwicklung vorzunehmen ist. Bisher waren Banken und Sparkassen im Bezirk der Oberlandesgerichte Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein fein raus: Die Gerichte dort sahen das bei fehlerhafter Belehrung eigentlich ewige Widerrufsrecht regelmäßig als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich ausgeübt an. Dementsprechend wiesen sie den Widerruf von Kreditverträgen regelmäßig zurück. Nachdem der Bundesgerichtshof nun verbraucherfreundlich entschieden hat und das Bundesverfassungsgericht angeordnet hat, dass die Revision zuzulassen ist, wenn Oberlandesgerichte Kreditwiderrufsklagen abweichend von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte abweisen wollen (s. u., 11.07.2016), ändern die Banken und vor allem die Sparkassen jetzt ihre Linie und gehen zumindest ein Stück weit auf ihre Kunden zu. Die sollten etwaige Vergleichsangebote allerdings genau prüfen. Angebote für die Fortsetzung des Kreditvertrags zu einem verringerten Zins sind oft weit weniger günstig, als sie auf den ersten Blick aussehen.
Arne Schültge? Ist das nicht der RA, der beim BVerfG Beschwerde eingelegt hatte wegen einer vom OLG nicht zugelassenen Revision? Genau:
08.04.2016 Kaum zu glauben, aber wahr: Obwohl eine ganze Reihe von Kreditwiderrufsfällen, bei denen es jeweils auch darum geht, ob das Widerrufsrecht verwirkt ist, beim Bundesgerichtshof liegen, weist das Oberlandesgericht Bremen eine Kreditwiderrufsklage wegen Verwirkung ab und lässt nicht einmal die Revision zu. Argument von Einzelrichter Dr. Albert Schnelle: Es handele sich um einen Einzelfall. Gut sechs Jahre nach Vertragsschluss und mehrere Monate nach Ablösung des Kredits sei das Widerrufsrecht verwirkt. In diesbezüglich exakt gleich gelagerten anderen Einzelfällen haben diverse andere Oberlandesgerichte und sogar das als bankenfreundlich bekannte OLG in Frankfurt exakt entgegengesetzt entschieden.
test.de hält die Nichtzulassung der Revision für grob rechtswidrig. Rechtsanwalt Arne Schültge sieht das genau so. Er hat bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Zivilgerichtsurteile ohne Zulassung von Rechtsmitteln als verfassungswidrig aufgehoben.