Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Triple
    Triple ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mein Anwalt ist mit einer DeuBa Widerrufsbelehrung, welche gleichlautend wie unsere ist, auch vor dem OLG Köln gescheitert. Er zieht jetzt damit zum BGH, OLG Köln scheint bis zum Entscheid nicht zu terminieren (wir haben vor über 10 Monaten Berufung eingelegt).

  3. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gelöscht!

    sorry

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von lelo44
    ...
    Weniger schön, vor allem weil sich die bisherigen OLGs nicht einig sind, sind natürlich die dort erwähnten Urteile des OLG Stuttgart vom 17.05.16 (Az. 6 U 163/15) und vom 24.05.2016 (6 U 222/15), wonach die beispielhafte Aufzählung von Pflichtangaben in der Klammer in Ordnung wären.
    Ich würde das als Argument dafür betrachten, dass die Revision zuzulassen ist.
    Zitat Zitat von ducnici
    Dafür gibts ja eins vom OLG N, dass die Pflichtangaben grundsätzlich für falsch hält...und die Nürnberger sind eigentlich schon jeher vom BGH bestätigt worden...

    Am Urteil bin ich dran...

    Damit gibts ne divergierende Rechtsprechung => Beschluss des BVerfG... Revision ist zuzulassen...
    Voila. Danke, ducnici.

  5. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @dogfight76: Die Sparkasse sucht halt verzweifelt nach Gründen für eine Ablehnung. Meiner Meinung nach ist es völlig belanglos, für wen oder was das Darlehen aufgenommen wurde. Ein Gericht hat zwar auch mal entschieden, dass der Widerruf rechtsmißbräuchlich sei, weil man das Darlehen unbedingt benötigt hat, andernfalls hätte man das Haus nicht kaufen können. Mag sein, aber das ist doch paradox - wenn man so argumentiert, dürfte niemand ein Darlehen aufnehmen (höchstens Millionäre, die eh keines brauchen).

  6. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mal was anderes, dürfte in erster Linie Allgemein-Verbraucherkredite betreffen: Sehe ich es richtig (Vgl. Art. 247 EGBGB § 6 Abs. 1 Nr. 4), dass der Vertrag einen Hinweis auf den Anspruch des Darlehensnehmers auf einen Tilgungsplan enthalten muss und dies eine fehlende Pflichtangabe wäre, wenn der Hinweis nicht enthalten ist?

    edit: Nach Recherche kann ich mir die Antwort mittlerweile selbst geben: Wenn nicht sämtliche Pflichtangaben des § 492 Abs. 2 BGB im Vertrag enthalten sind, sieht das Gesetz definitiv ein immerwährendes Widerrufsrecht vor (eigentlich logisch bzw. nichts Neues). Auf jeden Fall lohnt es sich, Verträge nach 2010 auf *alle* Pflichtangaben zu prüfen, nicht nur auf die Widerrufsinformation (auch wenn die natürlich meist 1. Angriffpunkt ist).

  7. Avatar von Cuby
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Das ist ärgerlich, aber Ihr habt hoffentlich den Mut, die Geduld und Mittel, weiter Eure Ziele gerichtlich zu verfolgen. Gerade habe ich 2 Urteile des LG Bonn zitiert (Beitrag #15596), die anders aussahen.

    Tatsächlich - da hatte das LG Bonn (17. Kammer gemäß Az - oder nicht?) am 06.05.2016 (17 O 378/15) die Leistung von Sondertilgungen noch anders eingeschätzt:Weshalb die 17. Kammer des LG Bonn vor gerade einmal 3 Monaten diesbzgl. anders urteilte, ist mir rätselhaft. Ist es in Euren Fällen ein/e andere/r Einzelrichter/in gewesen als im vorgenannten Urteil vom Mai 2016?


    Und natürlich gibt es bzgl. der wirtschaftlichen Motive und dass auch diese nichts mit Rechtsmissbrauch bzw. Verstoß gegen TuG zu tun haben, inzwischen ausreichend gerichtliche Entscheidungen. Ok, das hilft Dir jetzt erst einmal nicht weiter, aber ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg!

    Ich wechselte meinen RA nach Unterliegen in einer Sache vor dem LG und bin seither mit dem Neuem (vor dem OLG) sehr zufrieden (weder seitens der RSV noch sonstwie gab es diesbzgl. Schwierigkeiten), zumal er mir in einer anderen Sache vor einem anderen LG ebenfalls viel Freude bereitet hat. Es mag zwar unangenehm erscheinen, aber manchmal fährt man mit einem Wechsel doch besser...
    Wir hatten kein vertragliches Sonderkündigungsrecht. Wir haben Ende 2007 einen Darlehensvertrag über 115.000€ abgeschlossen und Februar 2018 50.000€ Sonderzahlungen geleistet. In dem Zusammenhang wurden 2004 auch die Zinsen gesenkt, dafür aber die Koppelung an den Leitzins aufgegeben.

  8. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Im März Beschränkungen für Berufsanfänger und Rentner durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie und jetzt Obergrenzen für alle DN. Die Berliner Volksbeglücker haben neuen, dringenden Handlungsbedarf ausgemacht. Künftig will der Staat die Beleihungsgrenze von Immobilien gesetzlich regeln.

    https://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-14395029.html

  9. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Weisswurscht37
    Das LG München hat unsere Klage gegen die Sparda Bank abgewiesen (Vertrag von 2009, Präsenzgeschäft, Belehrung mit der Fußnote 1). Genaueres wissen wir noch nicht, warten noch auf das Urteil. Auf gehts in die nächste Runde.
    Das ist die WB mit 2 Fristen (2 Wochen und 1 Monat) bei dir gewesen??
    Was war KO-Kriterium - Präsenzgeschäft?
    Kannst du etwas mehr dazu berichten. ich habe wohl auch gleiche WB und
    Präsenzgeschäft...


  10. Avatar von Weisswurscht37
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja genau, diese WB war es. Der Punkt Präsenzgeschäft war nie ein Thema, daran lag es nicht denke ich. Bei der Verhandlung sagte der Richter noch, dass die Belehrung fehlerhaft sei, deswegen verstehe ich die Abweisung nicht ganz. Ich berichte nochmal wenn das Urteil vorliegt und ich genaueres weiß.

  11. Avatar von Falke69
    Falke69 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=Weisswurscht37;131834]Ja genau, diese WB war es. Der Punkt Präsenzgeschäft war nie ein Thema, daran lag es nicht denke ich. Bei der Verhandlung sagte der Richter noch, dass der Widerruf fehlerhaft sei, deswegen verstehe ich die Abweisung nicht ganz. Ich berichte nochmal wenn das Urteil vorliegt und ich genaueres weiß.[/QUOT


    Dein Widerruf oder Widerrusbelehrung

  12. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist das diese WRB
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken  


  13. Avatar von Weisswurscht37
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Falke: Die Widerrufsbelehrung, habe es verbessert. Am liebsten wäre dem Richter aber ein Vergleich gewesen, dazu wurden wir auch ständig aufgefordert.

    @dogfight: Genau diese WB ist es.

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Dafür gibts ja eins vom OLG N, dass die Pflichtangaben grundsätzlich für falsch hält...und die Nürnberger sind eigentlich schon jeher vom BGH bestätigt worden...

    Am Urteil bin ich dran...

    Damit gibts ne divergierende Rechtsprechung => Beschluss des BVerfG... Revision ist zuzulassen...
    "Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen worden, sind noch immer widerrufbarMit ganz aktueller Entscheidung hat das OLG Nürnberg eine Widerrufsbelehrung für fehlerhaft erklärt, die inhaltlich dem Muster der Widerrufsinformation entspricht.
    Kritisch sah das OLG Nürnberg
    (14 U 1780/15) nachfolgende Passage:

    „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Aus den Entscheidungsgründen:
    „(a) Die dem Verbraucher mitgeteilte Information, die Frist beginne nach Abschluss des Vertrags, aber erst nach Erhalt aller Pflichtangaben nach § 492 II BGB, ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn verlässlich und mit zumutbarem Zeitaufwand zu ermitteln. Denn ihm wird – von den beispielhaft genannten drei Pflichtangaben abgesehen – nicht aufgezeigt, wie viele und welche Pflichtangaben auf seinen konkreten Vertrag bezogen existieren und welche weiteren Pflichtangaben er ggf. noch erhalten muss. Damit ist nicht klar, wann die Frist zum Widerruf beginnt.“

    Das Kreditinstitut konnte sich auch nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen, da die Widerrufsbelehrung nicht hervorgehoben und in deutlich gestalteter Form in den Darlehensvertrag eingebunden war.

    „(2) Die Angaben der Beklagten genügen den Anforderungen auch nicht aufgrund der in Artikel 247 § 6 II 3 EGBGB aF enthaltenen Gesetzlichkeitsfiktion. Zwar hat die Beklagte das gesetzliche Muster übernommen. Jedoch weist die in Ziffer 11 des Darlehensvertrags enthaltene Klausel keine hervorgehobene und deutlich gestaltete Form auf, was jedoch zur Erlangung der Gesetzlichkeitsfiktion erforderlich ist (BGH, Urteile vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14, juris Rn. 27 und XI ZR 101/15, juris Rn. 37).“"


    https://www.anwalt.de/rechtstipps/fe...rg_086012.html


  15. Avatar von fomega
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    Hört sich gut an, aber wie werden solche Entscheidungen in Düsseldorf gesehen, denn da müsste ich die Klage einreichen.

  16. Avatar von RAM
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    Düsseldorf - vor allem das OLG - betrachtet sich N gegenüber als die berühmte Eiche........

  17. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Düsseldorf - vor allem das OLG - betrachtet sich N gegenüber als die berühmte Eiche........
    was aber nichts nützt, wenn die Holzfäller vom BVerfG kommen...die hauen dann die Eiche halt um...

  18. Avatar von fomega
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es denn schon Urteile aus Düsseldorf, von den Widerrufen, der nach dem 10.06.2010 geschlossenen Darlehensverträgen?

  19. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Prozessuale Frage

    Klage Anfang 2016 eingereicht: Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs+Schadensersatz. Keine konkrete Zahlen...
    Aktuell gibt es nach Klageeinreichung Schriftwechsel Klageerwiderung, Replik usw.
    Muendll.Termin ist im Oktober.

    Frage: Kann man im muendl Termin neuen Antrag stellen, zB "Ēs wird festgestellt, dass der Klaeger der Beklagten als Nutzungsersatz fur Kapitalnutzung in den Jahren 2009 bis 1/2016 nicht mehr als 3,2% p.a. schuldet, was dem durchschnitlichen Wert aller monatlich erscheinenden Zinssaetze der Zinsreihe SUD118 der Bundesbank fur Wohnbaukredite mit Laufzeit 5 bis 10 Jahre in den Jahren 2009 bis 1/2016 entspricht."

    (Damit kommen wir weg von Zinssazt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, und stellen auf einen Durchschnitt der letzten jahre als Basis ab)


    Kann man sonst neuen Antrag stellen, der nicht in Klageschrift war?

    Welche Konsequenzen hat dies?

  20. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    hier noch eine IDEE.

    ich hoffe die spitzfindiegen unter Euch werden dies weiterentwickeln koennen.
    und zwar, es stellt sich ja regelmaessig die Frage nach dem Vertragszins als Nutzung.
    Wir allle wollen weg von diesem Zins.

    Wie beweisen wir geringere Nutzung?

    Moeglichkeit: Wir bitten das Gericht an die Beklagte folgende Fragenn zu stellen: Wieviele Widerrufe (circa) hatte sie zB seit 2011 bis heute? Zweite Frage: Wieviele Vergleiche (circa) wurden geschlossen?
    Es ist ja nur Statistik, nichts geheimes.

    Dritte Frage: Hat die Bank RUECKSTELLUNGEN fur evtl Verluste aus Widerrufen gebildet? (als ordentlicher vorsichtig handelnder Kaufmann.)


    Die Bank wird antworten: ca 1000 Widerrufe, circa 100 Vergleiche, ja Rueckstellungen wurden gebildet. (Hoehe unwichtig)


    Damit ist doch der Nachweis erbracht, dass die Bank intern doch nicht ernsthaft mit Weiterzahlung des Vertragszinses bei allen betroffenen Darlehen rechnet!!!

    Das war die Diskussionsvorlage.
    Ich lade zur Diskussion ein.

  21. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nachtrag: Wenn es uns gelingt, vom Vertragszins argumentativ wenigstens mit Hilfe des Anscheinbeweises wegzukommen, sparen wir VIEL MEHR als mit leidiger Frage nach der Nutzung der Raten (2,5 oder 5%).

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