ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen haben wir die Liste jener Kredite aktualisiert, für die der Widerruf auf Basis eines Erfolgshonorars umgesetzt werden kann. Mittlerweile sind fast alle großen Kreditinstitute dabei:
Leider sind bisher kaum Darlehen dabei, die nach 2010 abgeschlossen wurden. Wir gehen jedoch davon aus, dass anhand der Rechtssprechung in der nächsten Zeit auch Darlehen aus diesem Zeitraum noch für eine Prozessfinanzierung in Frage kommen werden.
Gilt das für alle Verträge der DSL Bank der Jahre 2004 bis 2010?
Gilt das für alle Verträge der DSL Bank der Jahre 2004 bis 2010?
Nein, natürlich schaut sich der Prozessfinanzierer die individuellen Umstände an. Wenn das Darlehen z.B. seit etlichen Jahren beendet ist oder andere Faktoren vorliegen, die die Chancen schmälern, dann kann es sein, dass keine Prozessfinanzierung angeboten wird. Aber Darlehen aus den genannten Zeiträumen haben gute Chancen akzeptiert zu werden.
Bei welchen WRB der Volksbanken genau ist denn die "Sieges-Chance" ihrer Meinung so extrem hoch ?
Unsere Anwälte halten die WRB aus dem Zeitraum 2007 bis 2010 mit der Angabe "zwei Wochen (einen Monat)" für sehr aussichtsreich. Zudem sollte das Darlehen im Idealfall noch laufen und noch nicht prolongiert sein - aber das muss kein KO-Kriterium für eine Prozessfinanzierung sein.
@testfahrer:
Ich bitte Dich, Deinen Beitrag #15599 noch einmal mit etwas genauerem Blick hinsichtlich des in diesem Forum üblichen Stils zu editieren und vor allem potentiell als Beleidigung geeigneten Text zu entfernen. Danke. Ansonsten mache ich das gerne für Dich.
@IG Widerruf:
Begleitet Ihr auch Kunden, die einen nicht-grundpfandrechtlich abgesicherten Kredit ab 2012 abgeschlossen haben, wo die WRB sich zwar am Mustertext orientiert, aber Mängel hinsichtlich der Deutlichkeit aufweist (zB "Wohn-" oder "Autokredite" der ING-DiBa)? Habt Ihr Erfahrungen mit solchen Krediten? Oder geht es Euch eher (nur?) um Immobilienkredite, wo keine RSV einspringt?
@Eugh: Ich glaube nicht, dass der Prozessfinanzierer in einer solchen Konstellation das Risiko übernehmen wird. Dazu gibt es meines Wissens noch zu wenig aussagekräftige Urteile. Ein PF ist kein Hasardeur, er übernimmt in der Regel nur Fälle, bei denen das Risiko sehr gering ist. Das sollte man ihm auch nicht zum Vorwurf machen. Wenn es anders wäre, dann wäre er schnell pleite.
@testfahrer:
Ich bitte Dich, Deinen Beitrag #15599 noch einmal mit etwas genauerem Blick hinsichtlich des in diesem Forum üblichen Stils zu editieren und vor allem potentiell als Beleidigung geeigneten Text zu entfernen. Danke. Ansonsten mache ich das gerne für Dich.
Moin aus dem Norden.
Beleidigung ist was persönliches und persönlich ist da aus meiner Sicht nichts zu finden.
Insofern rege ich die Umsetzung deiner Ankündigung an...........ich weiß nicht, wer oder was dadurch besser gestellt wäre, wenn ich irgendwas editieren würde.
Ich war nach einer kurzen Anschnupperzeit nicht mehr on hier und werde mich nach Absendung dieses Post komplett abmelden, damit das keine weiteren Probs gibt
Ich habe mich im Leben nie geduckt und werde es auch förderst erst recht nicht. Allerdings lege ich mcih auch nicht an. Ein unstreitbares Feld kann man streitlos verlassen.
Ich bin mehr als drei Dekaden gegenwärtig selbstständig und kann in manchen Dingen gut mitreden. Mitsingen allerdings kann ich ganz schlecht-und gebs auch zu
Zuletzt nochmal: Ich habe niemanden beleidigt.
Ist jetzt aber auch egal. Aufrichtige und wirklich ernstgemeinte beste Grüße für die weitere Verweilung hier. Allen Mitlesern und Nachlesenden
Ich melde mich jetzt ab und mache ohnehin das was ich mache, so wie ich es will und mich interessiert weder eine Bank noch irgendein Gericht, noch ne andere Institution.
Ich habe es in den genannten Dekaden tatsächlich zur absoluten Autarkie geschafft und kann es gar nicht mehr schlecht haben.
Warum soll man sich da irgendwo wegen irgendwas noch rumärgern......... Asta la vista
EDIT: ich sehe gerade, ich kann mich selbst nicht löschen. Bitte um Löschung meies Accounts.
@Aikido
Berechnung variabler Zinssatz welche Voraussetzung müssen erfüllt sein
Meine zinszatz ist, 4,25 effektiv 4,34 damals war marktüblicher effektiv zinssatz 4,32%
wie wahrscheinlich ist es das man es bekommt
Ich bin im raum Stuttgart.
Vorraussetzung ist einen Anwalt zu finden, der eine derartige Berechnung macht und klageweise begründet ... das hat mich einen Anwaltswechsel gekostet
Meine Berechnung wurde mit dem Rechner von LG Saar gemacht (Vollversion), mein (neuer) Anwalt hat sie sich auch von LG Saar bestellt: widerruf-rueckabwicklung.jimdo.com
... Übrigens auf der Seite von LGSaar stehen auch Kanzleien, die mit dem Rechner arbeiten
Die Chancen sind schlecht zu beurteilen, weil erstens nicht alle Anwälte einen festen Betrag mit Berechnung in der Klage ausurteilen lassen und zweitens mit variablen Zinssatz dann noch weniger. Daher gibt es kaum Urteile hierzu. Ich kenne nur 3 Urteile.
Aber mit Rechtsschutzversicherung bin ich abgesichert und im Ergebnis kann es nur besser werden.
Die Rechtsanwaltsgebühren sind gleich, egal ob variabel oder fest nach Bundesbankstatistik, von daher kann es einer Rechtsschutzversicherung egal sein mit welcher Methode man klagt. Aber meistens endet die Auseinandersetzung eh im Vergleich und die Verhandlungsmasse ist größer mit der variablen Methode. Bei mir macht es ca. 25000 €uro Unterschied aus, bei einem Kreditvolumen von 125000 €. Mit dem Rechner von LG Saar kann man beide Methoden einfach berechnen und schnell vergleichen.
@IG Widerruf: vermeidet die DiBa eigentlich immer noch Urteile bzw. haben Sie neuere Erkenntnisse, ob sie sich bei späteren Widerrufsbelehrungen (2011) vergleicht, wenn die Belehrung im Vertrag nicht hevorgehoben ist (ist für sich alleine betrachtet laut BGH ja nur noch für die Schutzwirkung relevant) und zugleich im Rahmen der AGBs und/oder dem Europäischen Standardisierten Merkblatt eine abweichende, z.B. "frühestens"-Belehrung erteilt wurde?
Sie haben ja mal etwas zu der "Tücke der doppelten Belehrung" geschrieben. Besonders zu dem Merkblatt gibt es zwar auch negative Urteile, die das Merkblatt wohl nur als "unverbindliche Information" sehen; in diesen Urteilen ging es aber nur um Verträge bis Mitte 2010 - anschließend hat sich die Rechtslage mit Einführung von Art. 247 EGBGB ja grundlegend geändert und die vorvertaglichen Informationspflichten wurden verbindlich. Auch dürften AGBs, die in einem Absatz eine "frühestens"-Belehrung haben und die den Verträgen beigelegt sind, alles andere als eine unverbindliche Information sein. Oder sieht das hier jemand anders?
@lelo44: Meines Wissens ist die Diba derzeit nur bei Darlehen bis ca. Oktober 2010 außergerichtlich kompromissbereit ("Aufsichtsbehörde"). Alle späteren Kredite müssen eingeklagt werden, wobei ich im Moment nicht sagen kann, ob es die Diba dann auf Urteile ankommen lässt oder gerichtliche Vergleiche anbietet.
Nein, natürlich schaut sich der Prozessfinanzierer die individuellen Umstände an. Wenn das Darlehen z.B. seit etlichen Jahren beendet ist oder andere Faktoren vorliegen, die die Chancen schmälern, dann kann es sein, dass keine Prozessfinanzierung angeboten wird. Aber Darlehen aus den genannten Zeiträumen haben gute Chancen akzeptiert zu werden.
Man kann zwar IG Widerruf kontaktieren, aber darf man überhaupt mit einer Antwort rechnen?
Bei mir dauert das mit den Antworten in 2 Fällen bereits länger als 5-6 Monate!
Man kann zwar IG Widerruf kontaktieren, aber darf man überhaupt mit einer Antwort rechnen?
Bei mir dauert das mit den Antworten in 2 Fällen bereits länger als 5-6 Monate!
Bei ca. 7000 geprüften Krediten kann es immer mal passieren, dass ein Fall durchrutscht. Manchmal landen auch unsere Antwortmails im Spamordner und werden daher übersehen. In solchen Fällen ist es immer sinnvoll, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen und nicht hier im Forum zu posten, zumal ich ja die Nicks nicht zuordnen kann. Die Bearbeitungszeit liegt bei max. zwei Wochen.
Wenn die Anfrage direkt an mich geht (kontakt@widerruf.info), ist die Beantwortung ähnlich schnell wie hier im Forum.
Bei ca. 7000 geprüften Krediten kann es immer mal passieren, dass ein Fall durchrutscht. Manchmal landen auch unsere Antwortmails im Spamordner und werden daher übersehen. In solchen Fällen ist es immer sinnvoll, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen und nicht hier im Forum zu posten, zumal ich ja die Nicks nicht zuordnen kann. Die Bearbeitungszeit liegt bei max. zwei Wochen.
Wenn die Anfrage direkt an mich geht (kontakt@widerruf.info), ist die Beantwortung ähnlich schnell wie hier im Forum.
Bei email-Anfragen am besten immer mit Übermittlungs- und Lesebestätigung schicken. Oder aktiv um eine Eingangsbestätung bitten (keine automatische Antwort). Email ist per se kein gesichertes Übertragungsverfahren. Da kann/darf ein empfangener Mailserver auch mal was mehr oder weniger absichtlich unter den Tisch kehren (Spam-Verdacht, Greylisting...)