ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht. Allerdings sind die Konditionen bescheiden. Teilweise habe ich Angebote, die höher sind als das Vergleichsangebot meiner B ank.
Vielleicht haben die "Verweigerer" jetzt die neue Strategie, dass sie zwar Angebote (in Abstimmung?) machen, aber eben mit bescheidenen Konditionen.
Im Übrigen gehe auch ich davon aus, dass die B ank im Falle eines angedrohten oder evtl. auch ausgesprochenen Widerrufs kein Angebot für eine Prolongation macht, sondern für ein neues D arlehen, d.h. die Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren (wie o.g. mit 6 Monaten Kündigungsfrist) gemäß BGB besteht dann und die Zeit fängt mit dem Datum des neuen Vertrags von vorne an.
Bzgl. der Frage, ob es sich lohnt, sollte man vielleicht auch die Möglichkeit eines Forward-Darlehens oder sogar eines Darlehens mit flexiblem Zinssatz in Erwägung ziehen. Einfach einmal ausrechnen, was mehr Sinn macht.
EDIT - Noch eine Anmerkung: Unter dem neuen Thread "Widerrufsjoker - Verwirkung" sammle ich Urteile, wo das Gericht eine Verwirkung sah oder eben auch gerade nicht. Ich finde das interessant, weil es offenbar von verschiedenen Senaten desselben Gerichts diametrale Einschätzungen (bei vergleichbaren?) Fällen gab. Ob sie tatsächlich vergleichbar waren, erschließt sich dem Leser natürlich erst beim Durchlesen des Urteils, sofern verfügbar und sofern man da sprachlich immer durchsteigt.
Die Sonderkündigungsfrist gilt doch nur, wenn man eine Zinsvereinbarung hat, die länger als 10 Jahre ist. Dann darf erst nach 10 Jahren mit einer habjährigen Frist gekündigt werden.
In der Regel vereinbart man einen Zinssatz, der an eine bestimmte Laufzeit gekoppelt ist, z. b. 1,5 % p. a. für 10 Jahre fest. Wenn die Bank zu einem neuen Angebot bereit ist, dann beinhaltet dieses natürlich auch wieder Zinssatz und Laufzeit.
Bevor man sich neu bindet, muss man abschätzen, ob sich das lohnt. Wenn man nur noch eine Restlaufzeit von 2 Jahren mit 4,4 % hat und die Bank bietet auf künftige 10 Jahre 2,4 %, dann rentiert sich da wahrscheinlich nicht, weil man nach Auslauf der restlichen zwei Jahre zu 4,4 % möglicherweise mit 1,4 % abschließen könnte. Das einzige Vorteil wäre Zinssicherheit. Doch so wie die Situation aussieht wird der Zins in den nächsten Jahren nicht steigen.
Richtig Finanzierung wurde auf 15 Jahre festgeschrieben. Ich hatte eher vor eine Zinsanpassung bis zum Laufzeitende der 10 Jahre zu verhandeln was Mitte 2016 ist. Danach dann eine Anschlussfinanzierung zu einer anderen Bank. Frage hier also, wenn man jetzt nach 8,5 Jahren eine Zinsanpassung macht, läuft dann die Sonderkündigung normal weiter oder erzeugt die Anpassung eine neue Zinsbindung?
Frage hier also, wenn man jetzt nach 8,5 Jahren eine Zinsanpassung macht, läuft dann die Sonderkündigung normal weiter oder erzeugt die Anpassung eine neue Zinsbindung?
Neues Spiel, Neues Glück. Du hast dann natürlich eine neue Zinsbindung.
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,
1. wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen;
2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.
Mit "Empfang des Darlehens" ist m.E. das Datum gemeint, an dem die komplette Darlehenssumme ausgezahlt worden war. Wenn Du heute einen neuen Zinssatz vereinbarst, läuft die Zeit der 10 Jahre (+6 Monate Kündigungsfrist) ab heute von vorne los.
Außerdem ist der Unterschied zwischen einer echten und unechten Anschlussfinanzierung evtl. bedeutsam - siehe dort unter Punk "3. Fortgesetztes Kapitalnutzungsrecht".
Ah, vielen Dank, das wusste ich nicht. Hast Du evtl. noch eine Quelle dafür? Nicht, dass ich Dir nicht traue. Aber ich würde das dann gerne mit Quellenangabe in eine Linksammlung hier im Forum einfügen.
Aber doch noch eine Frage zur Klarstellung: Gilt das für Zinsbindungen >10 Jahre oder nicht schon für Zinsbindungen ≥10 Jahre?
@eugh, >= 10 Jahre natürlich d.h. kündigen kann mann dann nach 10Jahren + 6 Monate.
"Auf wiwo heißt es: Die Sonderkündigung eines Immobiliendarlehens ist generell nur zulässig, wenn die Immobilie verkauft wird oder wenn die Bank einen weiteren Kredit verweigert und die Immobilie für einen neuen Kredit von einer anderen Bank als Sicherheit benötigt wird. Dann kann der Kunde mit einer Frist von sechs Monaten seinen Immobilienkredit kündigen. Regulär, also gesetzlich verankert, können Hauskäufer ihren Immobilienkredit zum Ende der Zinsbindungsfrist kündigen, spätestens aber nach zehn Jahren. Wer also eine Zinsbindung von fünf Jahren hat, kann nach fünf Jahren den Kredit ablösen. Wer eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren vertraglich vereinbart hat, kommt schon nach zehn Jahren aus dem Vertrag raus."
Hallo, ich klinke mich hier mal ein, nachdem ich die ersten 14 und dann noch etwa die letzten 10 Seiten gelesen habe.
Ich habe 2 Darlehen bei der DKB, eines aus 2005, eines aus 2008. Die RS-Versicherung versichert nur den aus 2005 und der beauftragte RA hat sich wie ein Geier drauf gestürzt und der Versicherung eine Rechnung von 2700 Euro geschickt. Jetzt im Nachhinein fühle ich mich echt verarscht, dieser Kredit hat doch ab diesem Jahr sowieso Sonderkündigungsrecht. Hätte der jetzt echt ein Riesen Fass aufgemacht, wenn ich das jetzt nicht selbst herausgefunden hätte?
Der andere Kredit aus 2008, welcher eigentlich der interessantere ist, weil er Fehler enthält, wird von der RS-Versicherung nicht übernommen (Anbau). Ich weiß im Moment nicht, was ich machen soll. Vermutlich sind ja die Kosten für eine Klage vor Gericht im Falle des Verlierens erheblich höher, als die 3 Jahre Zinsen, oder nicht? (liegt bei 5,1%). Ich habe gelesen, daß die DKB es eigentlich fast immer zur Klage kommen lässt. Vermutlich wissen die, daß die meisten sich ohne Versicherung nicht trauen und können da von vorneherein aussieben. Gibt es da nicht eine risikoärmere bzw billigere Variante, trotzdem noch zu seinem Recht zu kommen? Im Moment habe ich das Gefühl, daß nur die Anwälte sich bereichern wollen: Selbst auf den renommierten Seiten von Gansel, kunkel und wie sie alle heißen, steht dann immer "80 % der Verträge zwischen 2002 und 2008..." Tatsächlich ist das ganze aber doch nur noch für Verträge nach 2005 interessant, oder liege ich da falsch?
Es gibt zwei unterschiedliche Ziele die Kunden mit einer fehlerhaften Widerrufserklärung verfolgen.
- den bisherigen Vertrag bei der gleichen Bank umzuschulden oder den Vertrag auflösen und bei einer anderen Bank eine Neufinanzierung durchzuführen.
(Was bei deinem Darlehen wohl kein Sinn mehr macht.)
- oder eine komplette Rückabwicklung des Vertrages durchführen, mit Rückzahlung Zinsen usw.
Meisten nur mit RS-Versicherung und langem Durchhaltevermögen möglich.
Hallo, ich klinke mich hier mal ein, nachdem ich die ersten 14 und dann noch etwa die letzten 10 Seiten gelesen habe.
Ich habe 2 Darlehen bei der DKB, eines aus 2005, eines aus 2008. Die RS-Versicherung versichert nur den aus 2005 und der beauftragte RA hat sich wie ein Geier drauf gestürzt und der Versicherung eine Rechnung von 2700 Euro geschickt. Jetzt im Nachhinein fühle ich mich echt verarscht, dieser Kredit hat doch ab diesem Jahr sowieso Sonderkündigungsrecht. Hätte der jetzt echt ein Riesen Fass aufgemacht, wenn ich das jetzt nicht selbst herausgefunden hätte?
Für was hat der Anwalt denn die hohe Rechnung geschickt? was hat er gemacht und was passiert jetzt mit deinem 2005er Darlehen?
Widerrufsjoker auch bei Forward-Darlehen interessant – so verhindern sie eine Nichtabnahmeentschädigung
Dass man mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers erfolgreich aus einem Kredit aussteigen kann und die aktuell günstigen Bauzinsen nutzen kann, haben wir an dieser Stelle schon mehrfach besprochen. Der erfolgreiche Widerruf ist aber nicht nur bei laufenden Krediten möglich, sondern auch bei Darlehen, die zwar in der Vergangenheit vereinbart wurden, aber noch gar nicht zu laufen begonnen haben: den sogenannten Forward-Darlehen.
Besonders in der Zeit ab Mitte 2008, als die heraufziehende Eurokrise begann, die Zinsen am Kapitalmarkt zu drücken, hatten viele Immobilienkäufer das Gefühl, dass dies eine einmalige Gelegenheit sei, die es zu nutzen galt. Immer mehr Banken boten sogenannte Forward-Darlehen, mit denen man sich die damals gültigen Zinsen gegen einen Aufschlag auch dann sichern konnte, wenn der Kredit nicht sofort ausgezahlt wird, sondern beispielsweise erst in fünf oder sechs Jahren zu laufen beginnt. Anfang 2010 waren die Zinsen für eine zehnjährige Baufinanzierung gerade von fünf auf 3,5 Prozent gefallen. Wer zu diesem Zeitpunkt einen Forward-Kredit abschloss, konnte sich beispielsweise einen Zinssatz von rund vier Prozent für einen Kredit sichern, der in 2015 ausgezahlt wird und dementsprechend eine Zinsbindung bis 2025 hat.
So kommt es also, dass derzeit zahlreiche Immobilienbesitzer sich in den Allerwertesten beißen, wenn sie sehen, dass die Zinsen für einen zehnjährigen Baukredit zur Zeit bei nur noch knapp über einem Prozent liegen – sie selbst aber demnächst einen Kredit ausbezahlt bekommen, für den sie die nächsten zehn Jahre einen Zins von vier Prozent bezahlen sollen.
Um dies zu vermeiden, gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen den regulären Rücktritt vom Vertrag und den Widerruf des Darlehens.
Man kann der Bank mitteilen, dass auf die Auszahlung des Kredits verzichtet. Dann wird eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung fällig. Das ist das Gegenstück zu einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung beendet einen laufenden Kredit vorzeitig. Die Nichtabnahmeentschädigung verhindert die Auszahlung eines Forward-Darlehens.
Durch die rasant gesunkenen Zinsen sind die zu zahlenden Nichtabnahmeentschädigungen explodiert. Wer heute beispielsweise die anstehende Auszahlung eines Forward-Darlehens verhindern will, das er 2010 zu einem Zinssatz von vier Prozent abgeschlossen hat, bekommt von seiner Bank eine Rechnung in Höhe von rund 16 bis 18 Prozent der Darlehenssumme präsentiert. Am konkreten Beispiel heißt das: Bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro werden rund 35.000 Euro fällig, nur um die Auszahlung des Kredits zu verhindern.
Wer das verhindern will, muss zu Möglichkeit zwei greifen. Denn auch hier kann der Widerrufsjoker greifen. Weist der Forward-Kreditvertrag eine falsche Widerrufsklausel auf, dann kann der Kredit widerrufen und die Auszahlung auf diese Art und Weise verhindert werden. Natürlich sind die Banken von dieser Vorgehensweise nicht begeistert. Unsere Erfahrungen mit den Nutzern der IG Widerruf zeigt jedoch, dass auch in dieser Konstellation vernünftige Ergebnisse zu erzielen sind.
Nicht immer verzichten die Banken bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf die komplette Nichtabnahmeentschädigung. Ein Kompromiss kann aber beispielsweise so aussehen, dass ein großer Teil der Entschädigung nicht gezahlt werden muss. Alternativ passt die Bank den Zinssatz für das auszuzahlende Darlehen deutlich nach unten an. In unserem Beispiel ist es also durchaus realistisch, dass Sie statt der vereinbarten vier Prozent nur noch 2,5 Prozent zahlen müssen. Das ist zwar immer noch teurer als die 1,5 Prozent, die Sie zahlen würden, wenn Sie heute ein komplett neues Darlehen abschließen würden. Aber es bedeutet eine schöne Ersparnis von mehreren Zehntausend Euro, je nach Kreditsumme.
Solche Ergebnisse sind durchaus außergerichtlich zu erzielen, so dass ein langwieriger und teurer Prozess nicht nötig wird. Aber auch hier gilt wie bei fast allen Fällen rund um den Widerrufsjoker: Ohne kompetenten Anwalt geht nichts. Der erste Schritt ist stets die Prüfung des Kreditvertrags auf Fehler in der Widerrufsbelehrung. Dies erledigen die Partneranwälte der IG Widerruf (www.widerruf.info) kostenlos und unverbindlich. Werden Fehler festgestellt, kann gemeinsam die Strategie für die nächsten Schritte festgelegt werden.
Der andere Kredit aus 2008 ... wird von der RS-Versicherung nicht übernommen (Anbau). Ich weiß im Moment nicht, was ich machen soll. Vermutlich sind ja die Kosten für eine Klage vor Gericht im Falle des Verlierens erheblich höher, als die 3 Jahre Zinsen, oder nicht? (liegt bei 5,1%). Ich habe gelesen, daß die DKB es eigentlich fast immer zur Klage kommen lässt. Vermutlich wissen die, daß die meisten sich ohne Versicherung nicht trauen und können da von vorneherein aussieben.
Wenn ich du wäre, würde ich erstmal prüfen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, grob gesagt: Schau ob das Wort "Widerrufsrecht" in der Überschrift steht, suche den Satz "Der Lauf der Frist..." und prüfe, ob in den Widerrufsfolgen im letzten Satz "Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung" steht. Dann kannst du dir sicher über die Fehlerhaftigkeit sein (es gibt hier noch den anderen Thread, da kannste auch die Belehrung hochladen und diskutieren lassen).
Du solltest dir die Frage stellen, was du willst und was genau du damit gewinnen kannst. Wie hoch ist denn das 2008er Darlehen? Wenn eine Rückabwicklung lohnt, lohnt auch eine Klage. Einige hier klagen schon gegen die DKB (ich auch), die ersten Gerichtstermine sind in ein paar Wochen. Lies vielleicht doch auch noch die restlichen Seiten dieses Threads, einige Leute haben Lösungen mit Erfolgsbeteiligung für sich entdeckt. Ich persönlich würde immer zum Anwalt tendieren, allerdings nicht zu dem, der dein 2005er Darlehen kündigen wollte.
Der Anwalt hat als Streitwert die Höhe des ursprünglichen Kredites genommen (100000). Ich hatte beide Verträge zum kostenlosen Prüfen in diese Kanzlei gemailt und bekam Antwort, daß beide Fehler enthielten. Daraufhin habe ich ihm für den Widerruf nur den einen aus 2008 zusammen mit der Vollmacht geschickt. Er hat dann sofort losgelegt und an die Bank geschrieben und BEIDE verträge angefochten. Ich war natürlich stinksauer, da ich weder VORHER über den Brief informiert wurde und auch nicht die RS-VErsicherung abgewartet wurde. Nachdem dann der Bescheid kam, daß nur der 2005er Vertrag von der Versicherung gedeckelt wird, habe ich ihm die Vollmacht entzogen und er schlug vor, daß er seine Kosten dann über die RS-Versicherung für den 2005er Vertrag reinholt. Ansonsten hätte ich die gleiche Summe für den 2008er Vertrag selber zahlen müssen und das geht überhaupt nicht. Im Prinzip hat der RA totalen Mist gebaut und ich muss dazu schön meinen Mund halten, sonst bleibe ich auf den Kosten sitzen. Ich bin stinkesauer auf diesen Anwalt. Ich finde auch, er muss doch darauf hinweisen, daß der Vertrag bereits kündbar ist, oder? Wenn ich sämtliche Sachverhalte selbst in google eruieren muss, wozu brauche ich dann noch einen Anwalt??
Der 2008er Vertrag ist inzwischen bei einem Berliner Anwalt, der sich gerade mit der RS-Versicherung rumstreitet.
Gertrud, Du hattest doch auch DKB, oder? Was ist bei Dir bis jetzt rausgekommen? Was ich so gehört habe, stellen die sich nur noch auf stur..
Wenn ich du wäre, würde ich erstmal prüfen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, grob gesagt: Schau ob das Wort "Widerrufsrecht" in der Überschrift steht, suche den Satz "Der Lauf der Frist..." und prüfe, ob in den Widerrufsfolgen im letzten Satz "Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung" steht. Dann kannst du dir sicher über die Fehlerhaftigkeit sein (es gibt hier noch den anderen Thread, da kannste auch die Belehrung hochladen und diskutieren lassen).
Du solltest dir die Frage stellen, was du willst und was genau du damit gewinnen kannst. Wie hoch ist denn das 2008er Darlehen? Wenn eine Rückabwicklung lohnt, lohnt auch eine Klage. Einige hier klagen schon gegen die DKB (ich auch), die ersten Gerichtstermine sind in ein paar Wochen. Lies vielleicht doch auch noch die restlichen Seiten dieses Threads, einige Leute haben Lösungen mit Erfolgsbeteiligung für sich entdeckt. Ich persönlich würde immer zum Anwalt tendieren, allerdings nicht zu dem, der dein 2005er Darlehen kündigen wollte.
Offensichtlich haben wir genau den gleichen Wortlaut. Bei mir fehlt auch "Widerrufrecht" und ebenfalls "absendung der widerrufsbelehrung". Außerdem wurde im Gegensatz zum Muster noch das Wörtchen "frühestens" mit aufgenommen.
Hätte mich auch gewundert, wenn du ne andere Belehrung hättest.
Ich hab auch in 2008 abgeschlossen.
Bei mir ist nichts rausgekommen, ja, sie schalten auf stur.
Sie lehnen ab, sind nicht verhandlungsbereit und warten nach einer frechen und haltlosen Klageerwiderung auf den Gerichtstermin. Das geht nicht nur mir so, andere Forenteilnehmer machen gerade dieselbe Erfahrung.
Ich warte jetzt gespannt, was vor Gericht rauskommt. Das dauert noch ein bisschen.
Tja, vermutlich sieben sie auf diese Weise diejenigen aus, die keine Versicherung haben und sich dann doch nicht trauen.. Ich verstehe nicht, wieso die Rechtsprechung da so divergent sein kann. Eine falsche Klausel hat doch nichts mit "Auffassungssache" zu tun. Ich denke, daß über kurz oder lang da auch mal was einschränkendes vom Gesetzgeber kommt, das ist ja sonst eine Lawine ohne Ende..
Das mit dem Aussieben ist sicher. Ducnici hatte hier irgendwo mal eine Mutmaßung angestellt, wie lohnend die Strategie für eine Bank ist.
Wenn man beim Streitwert von knapp 30.000 Euro schon dem Anwalt 1.400 und an Gerichtskostenvorschuss ca. 1.200 Euro zahlen muss, überlegt man dreimal, ob es das wert ist.
Ich habe für mich entschieden:
Dass der Widerruf als solcher durchgeht ist wegen der Entscheidungen höherer Instanzen zum selben Fall anzunehmen. Einzig die Bedingungen sind unklar (nur VFE einsparen oder Rückabwicklung erreichen usw). Alles ist aber besser, als noch weitere dreieinhalb Jahre mit 5,1% Darlehenszins weiter zu zahlen.
Der Gesetzgeber hat doch schon eine Einschränkung getroffen. Seit 2014 gibt es doch im Widerrufsrecht jetzt eine Festlegung, dass auch bei falscher Belehrung kein ewiges sondern nur ein verlängertes Widerrufsrecht besteht. Ich kann jetzt nichtmal sagen, ob das auch Darlehen betrifft, da es mein Problem nicht berührt. Aber grundsätzlich ist durch den Gesetzgeber nun eine Bremse eingebaut.
Das mit dem Aussieben ist sicher. Ducnici hatte hier irgendwo mal eine Mutmaßung angestellt, wie lohnend die Strategie für eine Bank ist.
Wenn man beim Streitwert von knapp 30.000 Euro schon dem Anwalt 1.400 und an Gerichtskostenvorschuss ca. 1.200 Euro zahlen muss, überlegt man dreimal, ob es das wert ist.
Das ist aber nur ein atypisch niedriger Streitwert. Im Regelfall liegt der Streitwert im sechsstelligen Bereich.
Bei 150.000€ liegt das Prozesskostenrisiko schon bei 20.500 + 19.100 + 16.600 = ca. 56.200€ bis zum BGH, weil viele Gerichte eben den ursprünglichen Darlehensbetrag als Streitwert annehmen.
Nur ein Hasardeur wird diese Beträge aufs Spiel setzen - vorausgesetzt man hat sie überhaupt zur Verfügung - um vielleicht 10.000 -15.000€ im besten Fall gewinnen zu können.
Zitat von Gertrud_Geyer
Ich habe für mich entschieden:
Dass der Widerruf als solcher durchgeht ist wegen der Entscheidungen höherer Instanzen zum selben Fall anzunehmen. Einzig die Bedingungen sind unklar
Da kennst du unser Rechtssystem aber schlecht. Kein Fall gleicht dem anderen haargenau. Das bietet den Richtern reichlich Gelegenheit da einzuhaken und eigene Vorstellungen von Recht einfließen zu lassen. Hast du mal die Entscheidung des LG Frankfurt vom 07.11.2014 gelesen.
****://openjur.de/u/755704.html
(sorry, aber ich darf noch keine richtigen Links posten)
Da werden dir die Haare zu Berge stehen. Mit der Widerrufsbelehrung und deren Fehlern hält sich der werte Richter gar nicht lange auf, sondern steuert nach einem Schlenker über das Europarecht direkt auf die Begriffe "unzulässige Rechtsausübung" und "Verstoß gegen Treu und Glauben" zu. Natürlich magst du einwenden, das ist doch nur ein Landgericht. Dabei übersiehst du aber, dass auch Obergerichte und auch der BGH ihre Auffassungen von Zeit zu Zeit mal gern überdenken.
Was ich damit sagen wollte ist, dass vor Gericht nur eines sicher ist, nämlich, dass gar nichts sicher ist und man immer auf böse Überraschungen gefasst sein muss.
Deshalb, ohne RSV werden nur ein Zocker und/oder ein Idiot bei diesem Chance / Risikoverhältnis klagen.
Zitat von Gertrud_Geyer
Alles ist aber besser, als noch weitere dreieinhalb Jahre mit 5,1% Darlehenszins weiter zu zahlen.
Das weißt du leider erst am Ende. Ich wünsche dir jedenfalls, dass du angesichts des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht den Zinsen von "nur 5,1 %" hinterher trauerst.
Zitat von Gertrud_Geyer
Der Gesetzgeber hat doch schon eine Einschränkung getroffen. Seit 2014 gibt es doch im Widerrufsrecht jetzt eine Festlegung, dass auch bei falscher Belehrung kein ewiges sondern nur ein verlängertes Widerrufsrecht besteht. Ich kann jetzt nichtmal sagen, ob das auch Darlehen betrifft, da es mein Problem nicht berührt. Aber grundsätzlich ist durch den Gesetzgeber nun eine Bremse eingebaut.
Deine Vermutung trifft zu. WRB für Finanzdienstleistungen sind ausdrücklich von der zeitlichen Einschränkung des Widerrufsrechts ausgeschlossen.
...
Da kennst du unser Rechtssystem aber schlecht. Kein Fall gleicht dem anderen haargenau. Das bietet den Richtern reichlich Gelegenheit da einzuhaken und eigene Vorstellungen von Recht einfließen zu lassen. Hast du mal die Entscheidung des LG Frankfurt vom 07.11.2014 gelesen.
..., sondern steuert nach einem Schlenker über das Europarecht direkt auf die Begriffe "unzulässige Rechtsausübung" und "Verstoß gegen Treu und Glauben" zu. ...
Dieses Urteil vom 07.11.2014 (Az. 2-05 O 157/14) ist in der Tat bemerkenswert und vielleicht für Kunden mit Darlehen, die nicht grundpfandrechtlich gesichert sind, eine Quelle für weitere Nachforschungen, denn dort steht u.a.:
44 Soweit die Rechtsprechung in der Vergangenheit bei der Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung und einer Verwirkung des Widerrufsrechts teilweise restriktiv war, beruhte dies insbesondere auch auf europarechtlichen Vorgaben (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11, Rn. 39, mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH).
...
45 Bei Darlehensverträgen, die wie im Streitfall durch Grundverbindlichkeiten gesichert sind (s.o.), bestehen europarechtliche Besonderheiten nicht.
D.h., dass bei Darlehensverträgen, die nicht durch Grundverbindlichkeiten gesichert sind, europarechtliche Besonderheiten bestehen. Vielleicht sollten sich Kunden mit Nicht-Immobiliendarlehensverträgen diese europarechtlichen Besonderheiten einmal näher anschauen.
auch ich habe einen Darlehensvertrag (von 10/2008 ) bei der Sparda Bank München dessen Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Da der Zinssatz mit 5,15% effektiv sehr hoch ist lohnt sich ein Ausstieg oder eine Neuverhandlung. Mein persönliches Ziel wäre ein Ausstieg weil mir die lokale Sparkasse eine Finanzierung mit 1,25% für 10 Jahre fix und 10% Sondertilgung p. a. zugesichert hat.
Vielleicht kann mir jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen:
- Gibt es eine Liste mit empfehlenswerten und seriösen Anwälten die sich dem Thema annehmen? Am liebsten wäre mir eine Vergütung auf Basis eines Erfolgshonorars weil ich keine RSV besitze.
- Muss ein Erfolgshonorar an den RA gezahlt werden wenn die Bank zwar einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen anbietet diese aber nicht attraktiv sind (z. B. 4% statt der marktüblichen 2%)?
- Trotz eines Erfolgshonorar fallen noch zusätzliche Verfahrensgebühren an. Wie hoch ist deren Höhe ca.? (Die Darlehenshöhe beträgt 120k EUR).
- Macht der Abschluss der RSV noch Sinn? Das finanzierte Objekt war kein Neubau. Welche RSV sind empfehlenswert?
- Was müsste ich beim Abschluss der RSV beachten? Kann man die Deckung der Prozesskosten schon vor Abschluss prüfen lassen?
- Wie geht man vor wenn die Sparda Bank sich außergerichtlich nicht einigen möchte? Ohne Prozesskostenübernahme kann ich das Risiko leider nicht tragen ... bleibt mir dann wirklich nur die Sonderkündigung?
Die alternative zur Androhung des Widerrufs wäre natürlich die Sonderkündigung nach 10 Jahren. Allerdings würde ich bis dahin noch 4 Jahre lang die hohen Zinsen bezahlen. Zudem müsste ich mir die Konditionen der Anschlussfinanzierung mittels Forward sichern und dies kostet ca. 0,4%.