ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
@HenryJones ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, Du stehst finanziell schlechter, wenn Du deine Weiterfinanzierung mit der Löschung der Grundschuld begehst, weil dann alles über einen Notar laufen muss und dann Notargebühren anfallen. Die eine Bank tritt die Grundschuld an die andere Bank ab, das ist Kostengünstiger als die Löschung der Grundschuld. Daher sollte der Punkt mit der Löschung der Grundschuld vielleicht auch aus einem Vergleich lieber gestrichen werden.
@HenryJones ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, Du stehst finanziell schlechter, wenn Du deine Weiterfinanzierung mit der Löschung der Grundschuld begehst, weil dann alles über einen Notar laufen muss und dann Notargebühren anfallen. Die eine Bank tritt die Grundschuld an die andere Bank ab, das ist Kostengünstiger als die Löschung der Grundschuld. Daher sollte der Punkt mit der Löschung der Grundschuld vielleicht auch aus einem Vergleich lieber gestrichen werden.
Statt Löschung die Herausgabe der GS beantragen, nach Wahl des Klägers...
Herausgabe heißt, das "einfach" dann die neue Bank eingetragen wird, ohne Notar?
Also was mach ich jetzt.
1. RSV auf jeden Fall mal die zins- und Tilgungsleistungen schicken
2. RA informieren, dass es nur an der Stelle noch hakt mit dem Vergleich
3. Soll ich wirklich schon eigenständig den Vergleich schließen?
So, mal in der Kanzlei nachgehakt, der Streitwert wurde mal mit 50% mehr als Zins- und Tilgungszahlungen angegeben, da kann ich sogar verstehen dass die RSV sich quer stellt.
Ich habe die Grundschuld übertragen lassen. Abtretung. Für 150.000,00€ habe ich insgesamt 364,00€ bezahlen müssen. Die Bank wollte 150,00 und das Grundbuchamt 214,00€ für die Eintragung der Abtretung. Eine Löschung hätte über 700,00€ gekostet.
Ich würde im Klageantrag die Herausgabe beantragen nicht die Löschung. Herausgabe kann man nachher aussuchen wie man es gerne hätte. Man kann es auch löschen lassen. Meine Meinung.
Vielleicht möchte noelmaxim noch etwas zur GS schreiben. Aikido und LGSaar haben ja bereits wichtige Links bzw. Infos dazu beschrieben, und Ihr könnt Euch auch bei der Interhyp erkundigen, wo es entsprechende Rechner für die Gebühren bei verschiedenen Konstellationen gibt.
Siehe auch diesen Thread mit aktuellen Beiträgen von schunckt und lelo44 (danke).
Hallo,
nach kurzem stillen mitlesen hab ich mich jetzt auch dazu entschlossen über meinen Fall zu berichten.
Ich habe 3 Darlehen aus Nov./Dez. 2007 von der Voba. Das eine (25000/4,77% Sollz. fest bis Nov. 2014 Rate damals 360) Endete ca. April/Mai 2012 durch jährliche Sondertilgungen. Das 2. (41000/4,90% SZ fest bis Nov. 2017 Rate damals 370) Okt./Nov. 2014 auch durch Sondertilgungen und das 3. (57000/5,35%SZ fest bis Nov. 2017 Rate 350) läuft noch und hier haben wir keine Sondertilgung drin war zwar ausgemacht ging aber anscheinend dann doch nicht.
Es ist eine selbstgenutzte und schon bestehende Immobilie also kein Neubau. RSV habe ich, nur noch nicht nachgefragt.
Ich habe von der ganzen Sache am letzten Tag erfahren und habe gleich alles 3 widerrufen also am 21.06.
Widerrufsbelehrung wurde kostenlos geprüft und es heißt es wäre fehlerhaft.
Die Bank hat zum Gespräch eingeladen und zwei Vorschläge gemacht 1. halbe Vorfälligkeit zahlen und raus aus dem Vertrag und ein neues günstigeres abschließen 1,7% oder
keine VK zahlen und bis Zinsbindungsende also Nov. 2017 diesen mit 1,7 % weiterführen. Die anderen Darlehen wären ja verjährt.
Ich habe gesagt das diese nicht verjährt sind und ich dieses Angebot so nicht annehmen und auch für die anderen Darlehen was möchte, dann kam
später telefonisch das zweite Angebot wieder diese Verträge das ich mir aussuchen darf + 500 EUR.
Was meint ihr was mir zustehen würde falls das ganze rückabgewickelt wird und wenn Vergleich was mind. dabei raus kommen sollte.
Danke schonmal vorab.
Viele Grüße
Boah
Ich glaube dein Anliegen hat keiner beantwortet.
Lade doch meinen Rechner herunter und tippe deine Zahlen ein. Dann siehst du in etwa was die Rückabwicklung bringt. Danach kannst du entscheiden was du annimmst und was nicht.
DankeLGSaar endlich einer der eine Antwort für mich hat werde das mal mit dem Rechner versuchen,
leider kenne ich mich da überhaupt nicht aus. Deshalb hatte ich meine ganzen Zahlen eingegeben, mit der Hoffnung da schaut mal jemand drüber
DankeLGSaar endlich einer der eine Antwort für mich hat werde das mal mit dem Rechner versuchen,
leider kenne ich mich da überhaupt nicht aus. Deshalb hatte ich meine ganzen Zahlen eingegeben, mit der Hoffnung da schaut mal jemand drüber
Viele Grüße
Nun, einfach mal so drüberschauen... das muss man rechnen (pimaldaumen bringt halt nichts) und das ist nicht auf die Schnelle gemacht. Daher der Hinweis von LGSaar auf seinen Rechner. Etwas Zeit muss jeder investieren. Ansonsten gibts andere Möglichkeiten, gerne per PM.
Grundsätzlich: wenn die WRB falsch ist, dann gibts keinen Anspruch auf eine halbe VFE sondern gar keine. Und eine Rückabwicklung.
Klar ist: oft wird dafür der Klageweg notwendig sein.
Auch klar: Verjährung ist nicht, höchstens Verwirkung (wurde wohl das gemeint) aber auch nur in wenigen Fällen wo das Zeit- als auch Umstandsmoment erfüllt wäre. Bei den WR Sachen so gut wie nicht erfüllbar. Heisst, WR ist wirksam, Rückabwicklung. Mind. 2,5% über Basis (bei grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen) für die gezahlten Raten, ansonsten 5% über Basis.
Dein erster Schritt wäre, die Bank abermals anschreiben und mit Fristsetzung von 2 Wochen anmahnen, dass sie doch bitte schriftlich den/die Widerrufe als wirksam anerkennen sollen. Das ganze bitte per Fax und/oder per Einwurfeinschreiben oder noch besser, unter Zeugen direkt bei der Bank abgeben. Keine mündlichen Gespräche oder Verhandlungen.
Du brauchst für die RSV eine definitive klare Ablehnung. Erst dann wäre der Schadensfall eingetreten. Geplänkel über mögliche Widerrufe sind kein Schadensfall sondern Verhandlungen über einen Vergleich.
1,7%, nehme an für 10 Jahre, ist ein blanker Hohn! Mich wird zwar gleich wieder jemand zurecht stutzen, aber es gibt woanders für fast die hälfte das Darlehen, ab ca. 1,5% gibts sogar schon 20jährige (Zusatz: je nach Region, Bonität, etc.)
Die holen sich das über die Hintertür rein was sie Dir vorne rum nachlassen.
Am besten noch ein Darlehen über "nur" 10 Jahre, denn was in 10 Jahren ist, weiß keiner, weniger als aktuell geht ja fast nicht mehr, also entweder geht alles den Bach runter oder wahrscheinlicher, das Niveau steigt irgendwann wieder. In 10 Jahren schliesst dann noch mal ab für vielleicht 4-5%. Also wenn jetzt, dann gegen geringen Aufschlag am besten bis zur Endtilgung.
Danke auch dir ducnici für die Infos ich blick da ja gar nicht durch.. nicht mein Gebiet diese Themen
muss wohl erst mal alles durchlesen und noch wichtiger verstehen was die ganze Sache angeht.
die ersten beiden Darlehen wurden ja schon vor dem WR endgetilgt. Hier würde es eine Leistungsklage werden, also der Streitwert nach dem bemessen werden, was Du aufgrund der Rückabwicklung zurück forderst. Da das eine schon 2012 endgetilgt, Du aber erst 2016 widerrufen hast, würden hier die Nutzungen für die von Dir gezahlten Raten mind. bis zum WR berechnet werden. Denn erst frühestens ab dem WR Datum kann aufgerechnet werden.
Beim zweiten dito, gleiche Vorgehensweise
Aufgrund der kompletten Tilgung kommt selbst bei nur 2,5% über Basiszins einiges an Nutzungswertersatz bis zum WR zusammen!
Beim dritten würde es eine Feststellungsklage werden, da das Darlehen noch läuft. Hier bemisst sich der Streitwert nach der Summe der Zins-&Tilgungsleistungen, ggf. zzgl. des Nennwertes der herauszugebenden Grundschuld, falls die Löschung oder Herausgabe dieser beantragt werden soll oder kann
Wie ich schon geschrieben habe, wäre für mich der erste Schritt, die VoBa mit Fristsetzung 2 Wochen anzuschreiben, dass sie den WR der drei Darlehen schriftlich als wirksam anerkennt. Dazu braucht es nicht viel, ist ein Dreizeiler.
Dieses Schreiben darf man nicht von einem Anwalt verschicken lassen oder gar einen Anwalt vor der Ablehnung mandatieren. Sonst bleibt man auf den Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit sitzen. Die zahlt dann weder die RSV (weil noch kein Schadensfall eingetreten) oder gar die Gegnerin (weil noch nicht in Verzug)...
1,7%, nehme an für 10 Jahre, ist ein blanker Hohn! Mich wird zwar gleich wieder jemand zurecht stutzen...
Neinnein...
Bekannte, die uns auf den WRJ brachten haben ein 1FH IN Köln, für die ist das echt schlecht. Wir haben ein Haus für weit über 500.000 EUR gebaut und wenige Jahre darauf (Angebote "Ersatzfinanzierung" nach RAW) war das Haus fast nur noch die Hälfte wert. Summe zu hoch, Wiederverkauf kaum möglich, strukturschwache Region, etc... An der Bonität liegts nich...
Wenn meine Bank mir 1,7% gleich zu Anfang an angeboten hätte, wäre ich schwach geworden, da ich noch ein paar Jahre habe. Der allgemeine Rat, der hier im Forum recht gut rüberkommt. NIE mit dem Optimum rechnen, erst mal WorstCase ansehen und guggn, ob das nicht existenzgefährdend werden kann. 2. und 3. Meinung einholen!