Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Will da niemanden verteidigen, auch sehe ich es als gutes Recht an den WRJ zu ziehen, aber die Zwangsvesteigerungsdiskussion als Hauptmotivation anzuführen ist in meinen Augen die falsche Sichtweise, vielmehr die Gier, das Verlangen, der Anspruch, die Motivation, die Lust was auch immer Geld mit zu nehmen, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, Geld zu sparen oder einfach mal was mit zu nehmen.
    Wahrscheinlich willst du niemanden verteidigen, aber das tust du. Du verteidigst mit diesem Aufsatz die Banken.
    Und ja ich bin gierig und will das Geld mitnehmen. Du übrigens auch. Du hast auch bestimmt ganz gut aus dem WJ verdient, sonnst würdest du kaum hier posten.

    Wir folgen nur der Rechtssprechung des BGH und sind voll System treu.

  3. Avatar von bolek75
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    Standard RSV weigert sich die Löschung der Grundschuld geltend zu machen

    Wortlaut aus dem Schreiben der RSV:


    "Ihr RA macht vorliegend die Löschung der Grundschuld bei der Gegenseite geltend.
    Aufgrund der Rechtsprechung des BGH ist hierbei der Nennbetrag der Grundschuld auf den Streitwert hinzu zurechnen.
    Daraus egeben sich erhebliche Mehrkosten bei einem gerichtlichen Verfahren...
    Bitte beachten Sie, dass Sie als unser Versicherungsnehmer aus § 82 VVG dazu verpflichtet sind, die Kosten der REchtsverfolgung niedrig zu halten. Wir erteilen Ihnen daher nach § 82 Abs. 2 VVG die Weisung die Löschung der Grundschuld nicht geltend zu machen. Wir gehen davon aus, dass die Gegensetie im Obsiegensfalll die Löschung unproblemaisch freigen wird.
    Wir halten daher diese Vorgehen für mutwillig. Keine nicht-rechtschutzversicherte Partei würden dein Streitwert verdreifeachen. Wir haben daher unsere Eintrittspflicht wegen Mutwilligkeit abgelehnt ud fügen Ihnen zu Ihrer Information unser Schreiben an den RA als Anlage bei."

    Das Schreiben des RA enthält die Info, dass sein Honorar auf 1/3 gekürzt wird.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @LGSaar

    Um eben diese Ehrlichkeit habe ich angehalten

    Ich verteidige auch nicht die Banken, sondern die Logik die sich aus unserem Verhalten der Widerrufe ergibt.

    Es soll sich halt nur niemand wundern, wenn die Banken sich wehren, das ist völlig legitim und verständlich. Wie gesagt, wer diesem Treiben, diesem verkommenden System und dieser Willkür nicht beiwohnen möchte, soll keinen Kredit aufnehmen. Vorne nehmen, hinten nehmen, geht nicht immer, auch nicht das Thema brauch vorne die Banken und hinten sind sie die bösen Buben. Lass dir von Banken mal aufzeigen - mal von WR abgesehen - was es für böse Buben auch auf der Vwerbraucherseite gibt, lecker sage ich nur!

    Im übrigen sei erwähnt, dass die Banken sich weiter wehren, besser gesagt absichern. Wenn ich heute sehe was für die Beantragung eines Darlehens nach der WoKri im März erforderlich ist, wie restriktiv gewisse Fälle gesehen werden, wie feige teilweise ein Votum gestaltet wird, dann darf ich als Begleiter vieler Widerrufer nicht nur Hurra schreien, auch die Medaillie hat zwei Seiten. Mein lieber Mann haben die Banken aufgefahren!!!!!!

  5. Avatar von toledo1974
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Widerruf von Darlehen ab 2011 (Muster DG Verlag zb Sparkassemuster 192.643.000):
    Wie schätzt ihr die Chancen dieses Widerrufs ein? Ich habe einen Widerruf bei der Sparkasse durch einen RA eingesteuert. Die Frist war nur 2 Wochen. Somit hab ich als einziges Feedback bisher die Bitte der Sparkasse um Aufschub um prüfen zu können. Die Rechtsabteilungen haben wohl derzeit viel zu tun.
    Die Belehrungen haben nicht die typischen Angriffspunkte wie "frühestens" oder Fußnoten. Die Argumente des RA bezogen sich auf die nicht 1:1 übernommene Gesetzesvorlage (keine Schutzfiktion des Musters, obwohl ich da eigentlich keine Änderungen im Sparkassentext sehe). Desweiteren: Aufwendungen ggü öffentlichen Stellen, die gar nicht von der Bank geleistet wurden.
    Wie sind euere Erfahrungen mit dem Widerruf der "neueren" Verträge. Ich habe noch einen weiteren Vertrag bei einer Versicherung aus dem Jahr 2014. Selbst dort wird noch immer dieses Muster genutzt. Wäre es angreifbar hätten die doch längst umgestellt oder?

    Ich rechne also mit einer Ablehnung der Sparkasse. Die frage ist wie es dann weiter geht ohne Rechtsschutz

  6. Avatar von schunckt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Für einen Widerruf ist es eh zu spät.


    T.

  7. Avatar von toledo1974
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nein. Neuere Verträge haben keine Widerrufsfrist

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @LGSaar

    Um eben diese Ehrlichkeit habe ich angehalten

    Ich verteidige auch nicht die Banken, sondern die Logik die sich aus unserem Verhalten der Widerrufe ergibt.

    Es soll sich halt nur niemand wundern, wenn die Banken sich wehren, das ist völlig legitim und verständlich. Wie gesagt, wer diesem Treiben, diesem verkommenden System und dieser Willkür nicht beiwohnen möchte, soll keinen Kredit aufnehmen. Vorne nehmen, hinten nehmen, geht nicht immer, auch nicht das Thema brauch vorne die Banken und hinten sind sie die bösen Buben. Lass dir von Banken mal aufzeigen - mal von WR abgesehen - was es für böse Buben auch auf der Vwerbraucherseite gibt, lecker sage ich nur!

    Im übrigen sei erwähnt, dass die Banken sich weiter wehren, besser gesagt absichern. Wenn ich heute sehe was für die Beantragung eines Darlehens nach der WoKri im März erforderlich ist, wie restriktiv gewisse Fälle gesehen werden, wie feige teilweise ein Votum gestaltet wird, dann darf ich als Begleiter vieler Widerrufer nicht nur Hurra schreien, auch die Medaillie hat zwei Seiten. Mein lieber Mann haben die Banken aufgefahren!!!!!!

    Vor einigen Monaten wolltest Du das noch nicht so glauben als ich davon berichtete...

    Wie dem auch sei, ich weiß aus relativ zuverlässiger Quelle der Regierung (Ministerin Hendricks und weitere MdB´s) dass man erkannt hat, bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie übers Ziel hinaus geschossen zu sein.

    Die Bankenwelt und -lobby hat ja laut aufgeschrien weil sie weniger Geschäfte machen können...

    Hier wird man also entsprechend reagieren, eine Änderung ist schon geplant. Das hat also wohl weniger mit Widerruflern zu tun, mehr mit der verfehlten Umsetzung der Gesetzesänderung.


    Deine Meinung, das, wenn man diesem "verkommenden Treiben und Willkür nicht beiwohnen möchte, ... keinen Kredit aufnehmen" soll, kann ich so nicht zustimmen.
    Auch dass "nur" die "Geldgier" als Grund zählt, kann ich so nicht stehen lassen.

    Ohne klagende Verbraucher gäbe es keinen wirksamen Verbraucherschutz.

    Es ist auch "kein verkommendes Treiben und Willkür", denn der Gesetzgeber hat mit dem §355 BGB eine klare Gesetzesvorlage ins Spiel gebracht, die die Banken beachten und! vor allem umsetzen müss(t)en!

    Da es bei einer Nichtbeachtung und -umsetzung ja kein Straftatbestand ist, wie will dann eine Restriktion wirken? Die geht nur darüber, wenn der Verbraucher seine Rechte einklagt!

    Sonst hätten wir immer noch Banken, die mit "...frühestens...", zu prüfenden "Fußnoten", ellenlangen Passagen zu allen möglichen "verbundenen Geschäften" belehren würden, keine "ladungsfähige Anschrift" angeben würden oder weiterhin für "mehrere Verträge nur eine Belehrung" austeilen, woraus nicht klar hervorginge, welcher Vertrag wie widerrufen werden könnte...

    Das Beispiel von Harley mit dem "unterm A... wegpfänden" ist vielleicht etwas krass formuliert. Aber glaube bitte nicht, dass es bei Banken irgendein Verständnis oder Wohlwollen gibt, wenn mal was nicht ganz so gut läuft... da geht das u.U. auch mal ganz schnell.

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von toledo1974
    Widerruf von Darlehen ab 2011 (Muster DG Verlag zb Sparkassemuster 192.643.000):
    Wie schätzt ihr die Chancen dieses Widerrufs ein? Ich habe einen Widerruf bei der Sparkasse durch einen RA eingesteuert. Die Frist war nur 2 Wochen. Somit hab ich als einziges Feedback bisher die Bitte der Sparkasse um Aufschub um prüfen zu können. Die Rechtsabteilungen haben wohl derzeit viel zu tun.
    Die Belehrungen haben nicht die typischen Angriffspunkte wie "frühestens" oder Fußnoten. Die Argumente des RA bezogen sich auf die nicht 1:1 übernommene Gesetzesvorlage (keine Schutzfiktion des Musters, obwohl ich da eigentlich keine Änderungen im Sparkassentext sehe). Desweiteren: Aufwendungen ggü öffentlichen Stellen, die gar nicht von der Bank geleistet wurden.
    Wie sind euere Erfahrungen mit dem Widerruf der "neueren" Verträge. Ich habe noch einen weiteren Vertrag bei einer Versicherung aus dem Jahr 2014. Selbst dort wird noch immer dieses Muster genutzt. Wäre es angreifbar hätten die doch längst umgestellt oder?

    Ich rechne also mit einer Ablehnung der Sparkasse. Die frage ist wie es dann weiter geht ohne Rechtsschutz

    Stell doch mal bitte die WRB im anderen Thread ein, mit Link hier dorthin...



    Dazu passend:


    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:Bildschirmfoto 2016-08-15 um 14.58.55.png 
Hits:6 
Größe:287,1 KB 
ID:2726


    PS: ich hab den Namen des RA unkenntlich gemacht da ich keine Werbung für ihn machen möchte. Er hat sich bisher nicht kooperativ gezeigt und auf Bitte um Rückrufe oder Zurverfügungstellung der erstrittenen Urteile reagiert.



  10. Avatar von toledo1974
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    in welchem Thread?

  11. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von toledo1974
    in welchem Thread?



    https://www.finanz-forum.de/threads/1...wirksam/page74

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Musste auch erst meine Erfahrungen machen, die WoKri greift langsam durch. Allerdings sind die Hürden alle zu nehmen, so man solvente Kunden und vernünftige Finanzierungen einreicht. Es ist lediglich ein erhöhter Aufwand nötig und die Nachfragen und Mäkeleien sind mehr geworden.

    Sehr wohl ist die WoKri auch mit der Widerrufstehamtik in den Zusammenhang zu bringen. Die Banken müssen sich durch diese viel mehr gegen rechtliche Schritte der Kunden absichern, insbesondere auch wegen den Belehrungspflichten, die penibel genau dokumentiert werden müssen. Das war schon nach der neuen EU Vermittlerrichtlinie von Nöten wo man uns näher aufs Fell geguckt hat. Das fand ich aber völlig ok, damit sich die schwarzen von den weißen Schafen am Markt abgrenzen. Nun aber wird dem Kunden noch mehr aufs Fell geschaut, insbesondere muss er auch noch mehr bestätigen und an Erklärungen abgeben. Geschuldet wird das auch den Erfahrungen aus den rechtlichen Konsequenzen, die man durch die Widerrufsproblematik gemacht hat. Ganz eindeutig und ohne Zweifel, die WoKri zeigt u.a. auch die Handschrift der Erfahrungen aus der Widerrufsthematik.

  13. Avatar von milkrun
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mabamaba

    Tipp:

    - Gibt es den Passius: "Finanzierte Geschäfte"? Trifft das auf Deine Fallkonstellation zu? Wurde dort der zweite Satz verändert - korrekt gemäß dem Muster bzw. verändert entgegen der Änderungsanweisung im Muster?
    - Wie lautet die Anschrift der LBBW des Widerrufsempfänger? Kleiner Schlossplatz? Dies ist KEINE ladungsfähige Anschrift. Es fehlt an diesem Gebäude ein Briefkasten mit "LBBW" - es gibt dort nur einen Briefkasten mi "BW Bank".
    - Wie lautet der Name der LBBW des Widerrufsempfängers? Korrekt wäre: Landesbank Baden-Württemberg bzw. Banden-Würtembergische Bank - unselbstständige Anstalt der Landesbank Bandenwürttemberg.

    Hinweis: Laut des Musters muss hier eine ladungsfähiger Name/Anschrift genannt werden.
    Erstmal danke für Deine Antwort!

    Habe im Anhang mal meine WRB als Grafik (teilgeschwärzt) hochgeladen:

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:Widerrufsbelehrung.jpg 
Hits:12 
Größe:242,6 KB 
ID:2727

    Fazit:
    Finanzierte Geschäfte - Nein, Absatz ist nicht vorhanden

    Einzige Abweichung vom Muster: Mehrere Darlehensnehmer
    Dieser Absatz ist im Mustertext nicht vorgesehen.
    Ich habe den Vertrag aber alleine als Kreditnehmer genommen. Es gibt keine mehrere Darlehensnehmer in meinem Fall.
    Also steht der Absatz eigentlich sinnlos im Vertrag und das abweichend vom Mustertext.

    Ladungsfähige Adresse:
    Ich habe bei der BW-Bank den Vertrag geschlossen gehabt.
    Also ist BW-Bank schon mal als Adresse richtig.
    Wobei da der Teil fehlt mit dem "unselbständig..." usw

    Hast Du nähere Infos bzw Hintergründe zum Tipp "Ladungsfähige Adresse"?

    Also was ist Dein bzw Euer Fazit?

    Danke und Gruß,
    milkrun

    P.S: Bei welchem RA bist Du? Gerne auch per PN!

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @ducnici

    Musste auch erst meine Erfahrungen machen, die WoKri greift langsam durch. Allerdings sind die Hürden alle zu nehmen, so man solvente Kunden und vernünftige Finanzierungen einreicht. Es ist lediglich ein erhöhter Aufwand nötig und die Nachfragen und Mäkeleien sind mehr geworden.

    Sehr wohl ist die WoKri auch mit der Widerrufstehamtik in den Zusammenhang zu bringen. Die Banken müssen sich durch diese viel mehr gegen rechtliche Schritte der Kunden absichern, insbesondere auch wegen den Belehrungspflichten, die penibel genau dokumentiert werden müssen. Das war schon nach der neuen EU Vermittlerrichtlinie von Nöten wo man uns näher aufs Fell geguckt hat. Das fand ich aber völlig ok, damit sich die schwarzen von den weißen Schafen am Markt abgrenzen. Nun aber wird dem Kunden noch mehr aufs Fell geschaut, insbesondere muss er auch noch mehr bestätigen und an Erklärungen abgeben. Geschuldet wird das auch den Erfahrungen aus den rechtlichen Konsequenzen, die man durch die Widerrufsproblematik gemacht hat. Ganz eindeutig und ohne Zweifel, die WoKri zeigt u.a. auch die Handschrift der Erfahrungen aus der Widerrufsthematik.

    Naja, dass ein Rentner oder eine Alleinerziehende Mutter oder ein Zeitsoldat wegen dem befristeten AV keinen Kredit mehr bekommen soll (ich erinnere an die Medienberichte, die wir hier eingestellt haben), haben ja doch wenig mit der WR Geschichte zu tun.

  15. Avatar von volltilger
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Jeder hat seine Motive für das Vorgehen gegen die Bank, mein "institut" hat damals versucht mich dermassen über den Tisch zu ziehen als ich mein Cap völlig Vertragskonform ablösen wollte, da musste ich mich fragen für wie blöd die mich eigentlich halten. Die - unangefragte- Nachbesserung war nicht viel besser, Abzockversuch.
    Und da habe ich beschlossen sämtliche Beziehungen zu der Bude schnellstmöglich zu beenden. Und ja, ich habe nicht vor noch einmal irgendetwas über diese Bank zu finanzieren, egal wie top die Anfangskonditionen auch sein mögen, da zahl ich tatsächlich lieber woanders den einen oder anderen Euro mehr, aber jetzt gehts erstmal darum alles rauszuholen was geht. Ich hoffe, daß ich die Sache bald hinter mir habe und nie wieder etwas von denen hören oder lesen muss.

    Grüsse, Schlong

  16. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So Feststellungsklage (positiv) liegt jetzt vor. Wie jetzt weiter? BGH Urteil abwarten und dann hoffen, dass dort zur RAW etwas gesagt wird?
    Warten bis die Bank mit Zahlen kommt?
    Sachverständigen beauftragen?
    Gem @Gaertner hat die Bank schon mal versucht, mit der Berechnung das geringste für den DN rauszuholen.

  17. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Ich verstehe das Problem Deines Rechtsanwaltes nicht, er braucht doch nur die Kontoauszüge zur Rechtsschutzversicherung hinschicken, das ist keinerlei Arbeit ... außerdem sind die doch eh Anhang einer Klage (bei mir jedenfalls) und eine Kopie der Klage bekommt die Rechtsschutzversicherung doch sowieso, oder?
    Bei mir war der Klageentwurf die Grundlage zur Entscheidung der Rechtsschutzversicherung.
    Den Zug um Zug Antrag wollte die Rechtsschutzversicherung bei mir auch nicht bewilligen und ich stand dann vor der Entscheidung will ich einen Streit mit der Rechtsschutzversicherung führen oder soll die Klage schnell beim Gericht sein?
    Ich habe mich dann für letzteres entschieden. Allerdings hat mein Rechtsanwalt in seiner Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung darauf bestanden, dass auf dem Klageantrag mit dem genauen Betrag (Restschuld nach Rückumwandlung) zum Zeitpunkt der Klageerhebung bestanden wird und so hat es die Rechtsschutzversichung dann auch bewilligt (mit der Berechnung keine Zinsen ab Widerruf).
    Das war mir auch wichtiger als der Zug um Zug Antrag - und ehrlich gesagt ohne Rechtsschutzversicherung würde doch von uns kaum einer den Antrag stellen, alleine die Gerichtskosten gehen schnell von 4000 auf 8000 oder mehr €uro hoch.
    Ich muss erst noch alle Kontoauszüge einscannen, er hat meine ich nur einen Teil von mir bekommen, aber ja, grundsätzlich sehe ich das auch so. Ich überlege schon, ob die RSV dann ruhig ist, wenn sie sehen dass der Streitweg so und so hoch ist.
    Und bei dem Zug und Zug Antrag geht es ja bereits um eine Klage, richtig? Dann gehen die quasi gar nicht mehr auf den Vergleich ein, soviel zu "entweder Zustimmung zum Vergleich oder Klage".

    Also werde ich am Besten mal die Kontoauszüge schicken oder. Was kann ich ncoh machen, um die RSV zum Vergleich zu bewegen?

  18. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fishtowner
    So Feststellungsklage (positiv) liegt jetzt vor. Wie jetzt weiter? BGH Urteil abwarten und dann hoffen, dass dort zur RAW etwas gesagt wird?
    Warten bis die Bank mit Zahlen kommt?
    Sachverständigen beauftragen?
    Gem @Gaertner hat die Bank schon mal versucht, mit der Berechnung das geringste für den DN rauszuholen.
    Glückwunsch!

    Gute Frage wegen der RAW. Ich persönlich würde noch das BGH Urteil abwarten, das dürfte ja spät. in vier Wochen vorliegen.

    Steht was im Urteil drin, bis wann eine Rückabwicklung getätigt sein muss? Gibt es da eine Frist? 30 Tage ab Zustellung des urteils?

    Du könntest natürlich auch jetzt einfach mal frech und frei eine nette Berechnung mit 5%üBZ, periodischen Ansatz, Annahmeverzug etc. erstellen und der Sparkasse vorab zukommen lassen um ne Hausnummer zu nennen. Kost ja erstmal nix, da außergerichtlich...

  19. Avatar von Perplex
    Perplex ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ...leider weiß ich nun nicht, wie ich in den vielen Posts meine Beiträge wieder finden kann [hat jmd. einen Tipp für mich], daher nochmals ein Update meinerseits:

    - mehrere Darlehen der Sparkasse aus Anfang 2010 (191 057.000 Fassung Juli 2008 mit Fußnote nicht für Fernabsatzgeschäfte und Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts.../Anfang 2011 ("eingebettete Version" der WRB 192 643.000 Juni 2010)

    Hatten ja unmittelbar nach dem BGH-Urteil unsere mdl. Anhörung, die wschl. [so unser Anwalt] auf Rechtsmissbrauch und Verwirkung hinausgelaufen wäre. Verkündung wurde auf Oktober verschoben, da das Urteil noch Berücksichtigung finden soll. Wegen Dezernentenwechsel wurde nun auf Januar 2017 verschoben.

    Ich für mich habe keine Eile, evtl. gibt es bis dahin schon weitere "gute Urteile" - wie seht ihr das? Mein RA hat nun alle Zins und Tilgunsleistungen zum Stichtag Juli angefordert. Besprechung mit ihm Ende August.

  20. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Glückwunsch!

    Gute Frage wegen der RAW. Ich persönlich würde noch das BGH Urteil abwarten, das dürfte ja spät. in vier Wochen vorliegen.

    Steht was im Urteil drin, bis wann eine Rückabwicklung getätigt sein muss? Gibt es da eine Frist? 30 Tage ab Zustellung des urteils?

    Du könntest natürlich auch jetzt einfach mal frech und frei eine nette Berechnung mit 5%üBZ, periodischen Ansatz, Annahmeverzug etc. erstellen und der Sparkasse vorab zukommen lassen um ne Hausnummer zu nennen. Kost ja erstmal nix, da außergerichtlich...
    Nein, zu den Fristen steht nichts drin.
    Nur die reine Feststellung zumRückgewährschuldverhältnis.
    Ich hoffe auf das BGH Urteil! Ansonsten bin ich ja gezwungen erst einmal das zu zahlen, was mir vorgerechnet wird. Und dann ggf. über eine Leistungsklage den Rest wieder erstreiten müssen.
    Mühselig, aber wie sagte ich schon meinem Anwalt vorm LG...dann hatte ich ein schönes Hobby!

  21. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @LGSaar

    Um eben diese Ehrlichkeit habe ich angehalten

    Ich verteidige auch nicht die Banken, sondern die Logik die sich aus unserem Verhalten der Widerrufe ergibt.

    Es soll sich halt nur niemand wundern, wenn die Banken sich wehren, das ist völlig legitim und verständlich. Wie gesagt, wer diesem Treiben, diesem verkommenden System und dieser Willkür nicht beiwohnen möchte, soll keinen Kredit aufnehmen. Vorne nehmen, hinten nehmen, geht nicht immer, auch nicht das Thema brauch vorne die Banken und hinten sind sie die bösen Buben. Lass dir von Banken mal aufzeigen - mal von WR abgesehen - was es für böse Buben auch auf der Vwerbraucherseite gibt, lecker sage ich nur!

    Im übrigen sei erwähnt, dass die Banken sich weiter wehren, besser gesagt absichern. Wenn ich heute sehe was für die Beantragung eines Darlehens nach der WoKri im März erforderlich ist, wie restriktiv gewisse Fälle gesehen werden, wie feige teilweise ein Votum gestaltet wird, dann darf ich als Begleiter vieler Widerrufer nicht nur Hurra schreien, auch die Medaillie hat zwei Seiten. Mein lieber Mann haben die Banken aufgefahren!!!!!!
    Mir ist es sch... egal was für eine Logik sich daraus ergibt oder wie viele Seiten die Medaille hat. Ich verfolge meine Ziele bis ich sie erreicht habe. Bis heute habe ich alles gewonnen. Egal was sich die Bank hat einfallen lassen, hatten mein Anwalt und ich eine passende Antwort dazu. Nicht zu vergessen auch die großartige Hilfe aus dem Forum hier. Dafür vielen Dank!

    Ein Kredit aufnehmen ist ein Geschäft. Die Bank gibt mir ein Kredit aus reinem Geldgier, nicht weil sie mich lieb hat.

    Diese neue Gesetzgebung haben wir der Banken-Lobby zu verdanken, weil sie den Widerrufsjoker begraben wollte. Die Bundesregierung hat es mit dem Verbraucherschutz verpackt. Die Verpackung ist aber vielleicht zu dick geraten. Die Banken-Lobby hat jetzt wieder etwas zu tun. Das wird jetzt wieder geändert und was übrig bleibt ist der Tod des WJ. Ich mache mir keine Sorge darüber, dass langfristig viele Betroffene keine Kredite mehr bekommen werden. Das liegt nicht im Interesse der Banken. Sie werden sich Ihre Geschäfte nicht selbst kaputt machen.

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