Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Vergleich mit der Bank

    Zitat Zitat von Christia
    Hallo,

    wer hat bereits Erfahrungen mit Vergleichen mit seiner Bank sammeln können?
    Geht es erstmal grundsätzlich rein um ein neues Angebot für einen neuen Darlehensvertrag?
    Wenn ich sehe, auf wieviel Geld die Bank bei einer möglichen Rückabwicklung verzichten muss, müsste meiner Meinung nach auch (neben eines neuen Vertragangebots) auch eine gewisse Geldsumme in bar zum Verhandlungsspielraum für den Vergleich verlangt werden.
    Ist das zuviel verlangt? Wie sah Euer Vergleich aus? Was ist eine faire Geldsumme?
    Über Meinungen/Tipps/Hinweise würde ich mich freuen. Bester Gruß! Chris
    Die Bank ist nicht verpflichtet, sich zu vergleichen oder einen weiteren Kredit zu geben oder gar in bar noch "Spielgeld" oben drauf zu legen.

    Eine Anschlußfinanzierung oder den dann offenen Kreditbetrag in bar sollte man schon haben, wenn man den Joker spielt.

    Die Vergleichsangebote, die bisher hier veröffentlicht wurden, waren bisher nicht der Brüller im Sinne einer Topkondition.

    Klamme Kunden werden u.U. richtig bluten müssen oder setzen gar ihr Existenz aufs Spiel beim WRJ.

  3. Avatar von volltilger
    volltilger ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    ich lese hier schon länger interessiert mit und habe gerade im allgemein-Forum bei meiner Frage zur Zinscap Prämie von eugh den Tipp mit dem Widerrufsjoker bekommen, hatte ich damals sehr genau abgewogen und mich trotz guter Erfolgsaussichten dagegen entschieden.
    Mein Vertrag war aus 2008, abgelöst 2013, fällt somit in den Zeitraum 2002-06/2010 und wäre damit durch die Gesetzesänderung im März seit 21.06.2016 nicht mehr Widerrufbar. Rein interessehalber: Gibt es jemanden im Forum, der diese Deadline anzweifelt und seinen Kredit von vor 10.06.2010 nach dem 21.06.2016 widerrufen hat und das vor Gericht bringen will?

    Grüsse und allen viel Erfolg wünscht Schlong

  4. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Darum geht es ja auch nicht. Es geht doch darum, sich einen Überblick zu den aktuellen Konditionslinien zu verschaffen. Das ist doch der erste Schritt. Dass dann ein konkretes Angebot immer auf die individuelle und persönlichen Verhältnisse abgestimmt werden muss, ist doch klar. Ansonsten sei noch die Anmerkung erlaubt, dass die Internetvergleichsportale nicht alle Banken aufführen und die dort genannten Konditionen auch immer einen Aufschlag berücksichtigen werden. Denn das Internet-Portal muss ja auch für seinen Aufwand wirtschaftlich arbeiten können. Ich selbst habe neulich ein Nachrangdarlehen bei einer Sparkasse abgeschlossen, die in keinem Vergleichsportal aufgeführt wird
    Zitat Zitat von Tim1967
    Hi,
    . Wie schon unsere Bankexperten geschrieben haben, kann man die Konditionen auf Internet-Seiten nur schwer einfach auf die eigene Situation 1:1 übertragen. Die Kondition hängt ja von vielen Faktoren ab:


    Liebe Grüße, Thomas

  5. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Beim Abschluss eines Darlehen im Sommer diesen Jahres habe ich mich um ein Verkehrswerteinschätzung zur Klärung von WErtsteigerung, Verkehrswert und Beleihungswert gekümmert und der Sparkasse zur Einsicht gegeben. Auf meine Nachfrage hin wie nun der Beleihungswert und der Verkehrswert betrachtet werden, habe ich die Anwort vom Sparkassenmitarbeiter erhalten: das habe ich mir gar nicht angesehen. Soweit meine eigene Erfahrung zu diesem Thema.
    Zitat Zitat von schunckt
    Echt jetzt?? KEINE mehr, oder eben weniger gewichtet???


    T.

  6. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    In meinem Feststellungsverfahren habe ich den Beschluss über die Kostenentscheidung vom OLG Saarbrücken nach beidseitiger Erledigungserklärung bekommen.
    Die Kosten trägt die Sparkasse für beide Instanzen. Der Streitwert wurde für beide Instanzen auf die Summe aller Zahlungen bis zum Widerruf festgesetzt (etwa 70.000,00€)

    Das OLG hat den eigenen Beschluss von 22.10.2015, 4 W 10/15 bezüglich des Streitwertes geändert und hat sich dem BGH angeschlossen.

    Den Beschluss werde ich hier einstellen, sobald ich ihn geschwärzt habe.
    Hier der Beschluss von OLG Saarbrücken

    Beschluss OLG Saarbrücken vom 27.07.2016 4 U 37/15

    oder über meine Webseite

    https://widerruf-rueckabwicklung.jimdo.com/urteile/

  7. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Inkasso-Henry
    Hab von Fällen gehört, da wurde der Widerruf vorab per Fax erklärt und dann das Schreiben, unter Zeugen natürlich, noch direkt in den Briefkasten der Bank eingeworfen, die Diba ist hier direkt um die Ecke...
    Wobei gerade bei der Diba der Nachweis des Zugangs sehr unkompliziert gehandhabt werden kann. Die DiBa bietet einen durch eine TAN abgesicherten Dokumentenupload im Rahmen des Online - Bankings an. Innerhalb von Sekunden erhält man eine durch eine Nummer individualisierte Eingangsbestätigung.

  8. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @eugh

    Da hast Du was verwechselt - ich habe nur ein Fax verschickt (mit Protokoll), keine Zeugen, keine weitere Zustellung.. Mal abwarten...

    Nein, RAM, Du hast doch diesen Brief geschickt! Erinnerst Dich nur nicht daran...

    Ja, richtig!!!!

    Ist OK, wenn ihr euren Spaß hattet, aber in der Praxis läuft das Szenario nicht. Der Widerrufer ist im Streitfall natürlich nicht nur für den Nachweis des rechtzeitigen Ausgangs des WRs, sondern auch für den Zugang beim Empfänger beweispflichtig.

    Kann man den rechtzeitigen Versand durch Zeugenaussage belegen, spielt es lediglich keine Rolle mehr, ob der WR 1 Tag oder z.B. bei Poststreik 1 Monat später beim Empfänger eingeht. Der nachgewiesene Zugang ist aber stets Voraussetzung eines wirksamen WRs. Bei einem einfachen Brief ist das bei ausbleibender Reaktion des Empfängers unmöglich.


  9. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Du hast natürlich recht. Aber ich bin bislang immer von redlichen Vertragspartnern ausgegangen, die keine Taschenspieler-Tricks nötig haben. (Hanseatische Kaufmannsehre!!!)
    Wohl ein Irrtum......

  10. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @RAM

    Beim WRJ geht es um den Mammon. Kaufmannsehre und Moral stehen da - sicher beiderseits, wenn man ehrlich seine Motive hinterfragt - nicht zur Debatte. Da wird mit Tricks - notfalls eben auch schmutzigen - gekämpft.

    Mich stört es nicht die Bohne, dass die Bank mich für einen treulosen Rechtsmissbraucher hält. Ich möchte meine Kohle zurück, da das Gesetz es so ermöglicht. Umgekehrt würde mir die Bank auch eiskalt die Bude unterm Hintern wegpfänden, wenn meine finanziellen Mittel erschöpft wären. Da würde keine Sau interessieren, ob ich vielleicht unverschuldet in Not geraten bin.

    That's life in der (Geld)Wirtschaft.

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "Handele so, dass die Maxime deines Willens jederzeit als Prinzip einer grundlegenden Gesetzgebung gelten kann." (Immanuel Kant)

  12. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, der Utopien gibt es viele.

    "Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“ ( Karl Marx)

  13. Avatar von superas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    A propos Norden:
    Scheinbar knicken da jetzt auch schon die ersten Sparkassen komplett ein...:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/kr...an_085534.html

  14. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich melde mich auch mal wieder zu Wort. Ich wollte mit der Bank den Vergleich schließen, der RA bat die Versicherung um ihr ok, und die stellt sich nun an. Ich möchte das Thema nun einfach erledigt sehen, und jetzt geht es mit der RSV hin und her.


    Ende Juni
    : Wollte RSV Schriftwechsel sowie Auflistung der bisher erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen. Auch die Höhe der VFL und eine mögliche NE wollten sie wissen.
    RA schreibt, sollen dem Zustimmen, ansonsten eine Deckungszusage für die Einreichung einer Klage gegen die Bank

    Ende Juli
    : Nach wie vor Wunsch eine Aufstellung der Zins und Tilgungsleistungen
    Anfang August: Vergleichsvorschlag nicht völlig ok für die RSV, Begründung Nicht erstatten können wir Kosten, die nicht dem Verhältnis des angestrebten Ergebnissen zu den erzieltem Ergebnis entsprechen. Ich würde bei dem Vergleich völlig gewinnen.
    Und der Gegenstandswert wäre nicht korrekt errechnet vom RA? Er nahm meines Wissens alles Zins und Tilgungsleistungen. Wobei die RSV in ihrem Schreiben auch das als Grundlage betrachtet.
    RA schreibt meines Wissens nochmal, RSV soll dem Vergleich nun letztendlich zustimmen oder dann Deckungszusage für Klage geben.
    Mitte August: RSV schreibt dass RA klageweise die Freigabe der im Darlehensvertrag Zug um Zug gegen Zahlung des nach erfolgter Rückabwicklung verbleibenden Rückabwicklungssaldos geltend machen möchte, dem sie nicht zustimmen können. Deren Auffassung nach ist ein Antrag auf Feststellung dahingehend zu stellen, dass der Darlehensvertrag von mir wirksam widerrufen wurde. Sie weisen auf die Schadenminderungspflicht hin.


    Die RSV schreibt mir immer direkt, ich überlasse meinem RA die Konversation und dass er sich darum kümmert. Soll ich dem Wunsch der RSV mal nachgeben und die Zins und Tilgungsleistungen direkt schicken?
    Wie bringe ich sie dazu dem zuzustimmen? Möchte keine langwierige Klage mehr.

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Warum fragst Du Deinen RA nicht, ob Du die Nachweise über die von Dir an die Bank gezahlten Zinsen + Tilgung an Deine RSV schicken darfst? Mir fallen jedenfalls keine Gründe ein, weshalb die RSV diese Daten nicht einsehen darf - im Gegenteil, denn als Versicherter hast Du (wie auch Dein RA) gewisse Mitteilungspflichten. Dass sich die RSV querstellt, wenn sie bei einem Vergleich eine Unverhältnismäígkeit zwischen angestrebtem und erzieltem Ergebnis sieht, ist m.E. auch völlig normal, d.h. regelmäßig in allen ARBen der RSVen zu finden. Also nochmal: Stimme Dich mit Deinem RA ab, was die Nachweise an die RSV angeht. Vielleicht klärt sich der Rest dann schnell. Viel Erfolg!

  16. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Eugh,
    ich wollte das komplett alles dem RA überlassen, mein Gedanke war, wofür habe ich ihn denn. Ich fragte ihn, er meinte ich MUSS es der RSV nicht schicken, die benötigen die Zins und Tilgungsaufstellung nicht.
    Angestrebt und erzielt: der große Batzen macht die Zinsersparnis durch einen Anschlusskredit aus, und das wird immer geringer je länger es dauert. NE wäre gering unter LG S. Von daher hielt ich es zuerst für Hinhalte, bin mir aber momentan nicht sicher ob RA irgendetwas falsch macht.

  17. Avatar von Gaertner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen,

    Hat bereits jemand hier im Forum die Bilanzen und Jahresabschlüsse der LBBW durchforstet und deren jährlichen Durchschnittszins errechnet? Mir geht es um die Jahre 2006 - 2016. Ich möchte mit den Bankenkennzahlen die 5% ü B.Z. für die Verhandlung untermauern.
    Vielen Dank.

  18. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @harley

    Deine finanziellen Verhältnisse sind aber nicht aufgebraucht und du kannst dir sicher sein, bei vielen wäre dem so, wäre der Zins bei 10 % und die Banken hätten den Joker genutzt. Wohl kaum hätten die das getan und ich denke auch, der Verbraucherschutz wäre dann gerechter gewesen. Letzteres eher Spekulation, aber ich finde du solltest aus meiner Sicht nicht darauf verweisen, dass die Bank dir in der Notlage die Immobilie untet dem A..... weggepfändet hätte, denn das ist kein gutes Argument. Erstens geschieht das so schnell und mal eben so in den seltensten Fälllen, zweitens ist kaum einzusehen, dass man in einer Immobilie weiter wohnen kann, ohne diese so bezahlen, wie es mit dem abgesprochen ist, der das Geld dafür bereit gestellt hat.

    So wie du möglicherweise die Widerrugsbelehrung gar nicht richtig gelesen, bzw. verstanden hast (kein Vorwurf, geht vielen so) mindestens diese aber rechtlich vor dem unterzeichnen nicht geprüft hast, so haben die Banken mit dem Ändern der meisten Widerrufsbelehrungen nicht die Absicht verfolgt, dem Verbraucher ein Schnippchen zu schlagen, schon gar nicht für den Fall steigender Zinsen, um dann den Joker ziehen zu können.

    Will da niemanden verteidigen, auch sehe ich es als gutes Recht an den WRJ zu ziehen, aber die Zwangsvesteigerungsdiskussion als Hauptmotivation anzuführen ist in meinen Augen die falsche Sichtweise, vielmehr die Gier, das Verlangen, der Anspruch, die Motivation, die Lust was auch immer Geld mit zu nehmen, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, Geld zu sparen oder einfach mal was mit zu nehmen. Da empfände ich ehrlicher, dies so zu benennen, statt Alibiargumentationen anzuführen und ganz ehrlich, wenn ich diesen bösen Banken und dem ganzen Sysetm nicht traue, dann nehme ich keinen Kredit auf, dann wohne ich zur Miete und hoffe, dass der Vermieter meine Attribute nicht ganz so walten lässt, statt dem nicht zu trauen, der es mir ermöglicht grötenteils mit seinem Geld meine Wünsche zu erfüllen. Mit Geld was er dem Gemeinwohl gegenüber zurück verlangen muss, wenn ich nicht mehr zahlen kann, denn sonst müssten es wieder die bezahlen, die ohnehin schon bezahlen!

  19. Avatar von milkrun
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Vertrag mit der BW-Bank / LBBW, bei dem ich noch fristgerecht rechtzeitig Widerruf vor der Gesetzesänderung eingelegt habe.
    Somit habe ich mal 3 Jahre Zeit gewonnen.

    Der Widerruf wurde natürlich von der Bank abgelehnt.


    Es wird auf das Urteil vom OLG Stuttgart verwiesen. (6 U 182/13 , 20.05.2014) und auf die abgelehnte Nichtzulassungsbeschwerde der Revision beim BGH diesbezüglich.

    Der Vertrag wurde bereits per Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) beendet.
    Diese möchte ich gerne zurück und natürlich weitere Nutzung, usw.

    Je nach Berechnung und Setzen der Ansprüche könnte ich da von 4500-10000 EUR gehen. Vermutlich wäre dies auch der Streitwert, da ja bei VFE nicht die erhöhten Streitwertberechnungen der Bank gelten sollten.

    Ich selbst wohne in den Gerichtsbezirken:

    AG Freudenstadt
    LG Rottweil
    OLG Stuttgart

    Das ist ja in der Zwischenzeit durchaus wichtig bei der Planung des weiteren Vorgehens.

    Ich habe aber halt zu 100% den Vertrag, auf den im Urteil vom OLG Stuttgart verwiesen wird. (6 U 182/13 , 20.05.2014)

    Problem ist bei diesem Vertrag, dass er zwar vom Mustertext abweicht, aber nur minimal und das bisher nicht anerkannt wurde, wegen diesem Urteil.
    Und wenn man Pech hat, kommt man wieder zum gleichen Senat und erhält wieder keine Revisionsmöglichkeit zum BGH, so wie es den Klägern damals wohl ging.

    Im Vertrag wurde nur ein Einschub über "Mehrere Darlehensnehmer" eingefügt, der nicht im Muster ist. Sonst ist alles richtig, aufs Komma genau.
    Nur, wenn man den Anspruch nimmt, dass der Mustertext in keiner Form geändert werden darf und das der BGH dann auch so sieht und man zu diesem auch kommen würde, dann hätte man wohl Erfolg.

    Zudem bin ich selbst auch ein alleiniger Darlehensnehmer. Weiß aber nicht, ob das die Sache verbessert? Oder verschlechtert?

    Jemand hier in der gleichen Situation?
    Oder hat jemand Tipps?

    Rechtschutzversicherung (RSV bei ARAG) ist übrigens vorhanden, verschleudere ich aber nicht einfach so. Und wenn nun Einschaltung von Rechtsanwalt (RA), dann auch die Frage, wen nehmen?

    Immerhin scheint das OLG-Urteil durch Gansel, Berlin verloren worden zu sein, wobei das nicht 100% sicher ist.

    Fragen über Fragen?!
    Wer kann helfen?

    Gruß,
    milkrun

  20. Avatar von mabamaba
    mabamaba ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von milkrun

    Jemand hier in der gleichen Situation?
    Oder hat jemand Tipps?
    Ich klage gegen die LBBW, Vertrag aus 2008.


    Tipp:

    - Gibt es den Passius: "Finanzierte Geschäfte"? Trifft das auf Deine Fallkonstellation zu? Wurde dort der zweite Satz verändert - korrekt gemäß dem Muster bzw. verändert entgegen der Änderungsanweisung im Muster?
    - Wie lautet die Anschrift der LBBW des Widerrufsempfänger? Kleiner Schlossplatz? Dies ist KEINE ladungsfähige Anschrift. Es fehlt an diesem Gebäude ein Briefkasten mit "LBBW" - es gibt dort nur einen Briefkasten mi "BW Bank".
    - Wie lautet der Name der LBBW des Widerrufsempfängers? Korrekt wäre: Landesbank Baden-Württemberg bzw. Banden-Würtembergische Bank - unselbstständige Anstalt der Landesbank Bandenwürttemberg.

    Hinweis: Laut des Musters muss hier eine ladungsfähiger Name/Anschrift genannt werden.


    P.s. "Mehrere Darlehensnehmer". Suche mal nach einem OLG Karsruhe Urteil. Dort wurde der Widerruf nur einer Partei als nicht korrekt bewertet. Dies dürfte jedoch eine einzelsicht eines OLGs sein. Damit dürfte diese Belehrung nicht 'korrekt' sein selbst wenn diese deine Fallkonstellation gar nicht betrifft. siehe https://openjur.de/u/875629.html



  21. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HenryJones
    Ich melde mich auch mal wieder zu Wort. Ich wollte mit der Bank den Vergleich schließen, der RA bat die Versicherung um ihr ok, und die stellt sich nun an. Ich möchte das Thema nun einfach erledigt sehen, und jetzt geht es mit der RSV hin und her.


    Ende Juni
    : Wollte RSV Schriftwechsel sowie Auflistung der bisher erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen. Auch die Höhe der VFL und eine mögliche NE wollten sie wissen.
    RA schreibt, sollen dem Zustimmen, ansonsten eine Deckungszusage für die Einreichung einer Klage gegen die Bank

    Ende Juli
    : Nach wie vor Wunsch eine Aufstellung der Zins und Tilgungsleistungen
    Anfang August: Vergleichsvorschlag nicht völlig ok für die RSV, Begründung Nicht erstatten können wir Kosten, die nicht dem Verhältnis des angestrebten Ergebnissen zu den erzieltem Ergebnis entsprechen. Ich würde bei dem Vergleich völlig gewinnen.
    Und der Gegenstandswert wäre nicht korrekt errechnet vom RA? Er nahm meines Wissens alles Zins und Tilgungsleistungen. Wobei die RSV in ihrem Schreiben auch das als Grundlage betrachtet.
    RA schreibt meines Wissens nochmal, RSV soll dem Vergleich nun letztendlich zustimmen oder dann Deckungszusage für Klage geben.
    Mitte August: RSV schreibt dass RA klageweise die Freigabe der im Darlehensvertrag Zug um Zug gegen Zahlung des nach erfolgter Rückabwicklung verbleibenden Rückabwicklungssaldos geltend machen möchte, dem sie nicht zustimmen können. Deren Auffassung nach ist ein Antrag auf Feststellung dahingehend zu stellen, dass der Darlehensvertrag von mir wirksam widerrufen wurde. Sie weisen auf die Schadenminderungspflicht hin.


    Die RSV schreibt mir immer direkt, ich überlasse meinem RA die Konversation und dass er sich darum kümmert. Soll ich dem Wunsch der RSV mal nachgeben und die Zins und Tilgungsleistungen direkt schicken?
    Wie bringe ich sie dazu dem zuzustimmen? Möchte keine langwierige Klage mehr.
    Ich verstehe das Problem Deines Rechtsanwaltes nicht, er braucht doch nur die Kontoauszüge zur Rechtsschutzversicherung hinschicken, das ist keinerlei Arbeit ... außerdem sind die doch eh Anhang einer Klage (bei mir jedenfalls) und eine Kopie der Klage bekommt die Rechtsschutzversicherung doch sowieso, oder?
    Bei mir war der Klageentwurf die Grundlage zur Entscheidung der Rechtsschutzversicherung.
    Den Zug um Zug Antrag wollte die Rechtsschutzversicherung bei mir auch nicht bewilligen und ich stand dann vor der Entscheidung will ich einen Streit mit der Rechtsschutzversicherung führen oder soll die Klage schnell beim Gericht sein?
    Ich habe mich dann für letzteres entschieden. Allerdings hat mein Rechtsanwalt in seiner Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung darauf bestanden, dass auf dem Klageantrag mit dem genauen Betrag (Restschuld nach Rückumwandlung) zum Zeitpunkt der Klageerhebung bestanden wird und so hat es die Rechtsschutzversichung dann auch bewilligt (mit der Berechnung keine Zinsen ab Widerruf).
    Das war mir auch wichtiger als der Zug um Zug Antrag - und ehrlich gesagt ohne Rechtsschutzversicherung würde doch von uns kaum einer den Antrag stellen, alleine die Gerichtskosten gehen schnell von 4000 auf 8000 oder mehr €uro hoch.

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