Zitat von
RAM
@eugh
Da hast Du was verwechselt - ich habe nur ein Fax verschickt (mit Protokoll), keine Zeugen, keine weitere Zustellung.. Mal abwarten...
Nein, RAM, Du hast doch diesen Brief geschickt! Erinnerst Dich nur nicht daran...
Ist OK, wenn ihr euren Spaß hattet, aber in der Praxis läuft das Szenario nicht. Der Widerrufer ist im Streitfall natürlich nicht nur für den Nachweis des rechtzeitigen Ausgangs des WRs, sondern auch für den Zugang beim Empfänger beweispflichtig.
Kann man den rechtzeitigen Versand durch Zeugenaussage belegen, spielt es lediglich keine Rolle mehr, ob der WR 1 Tag oder z.B. bei Poststreik 1 Monat später beim Empfänger eingeht. Der nachgewiesene Zugang ist aber stets Voraussetzung eines wirksamen WRs. Bei einem einfachen Brief ist das bei ausbleibender Reaktion des Empfängers unmöglich.