Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Letztens kam doch die Frage auf nach einem Gutachten zur Berechnung der Nutzungsentschädigung.
    Das hier könnte helfen:, wenngleich das gutachten nicht durch das Gericht eingeholt worden ist


    DARLEHENSWIDERRUF: SPARKASSE PFORZHEIM UNTERLIEGT IN KARLSRUHE (AZ. 2 O 108/16, URT. V. 15.07.2016)


    Rechtstipp vom 21.07.2016
    (5 Bewertungen)
    Stuttgart/Pforzheim/Karlsruhe, 21.07.2016: Sparkasse Pforzheim chancenlos!

    Die 2. Zivilkammer am Landgericht Karlsruhe erachtet eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse Pforzheim aus dem Jahr 2014 als rechtswidrig (Az. 2 O 108/16, Urt. v. 15.07.2016, nicht rechtskräftig).

    In dem am 15.07.2016 verkündeten Urteil wird maßgeblich auf die irreführende Definierung des Fristbeginns („...frühestens...“) und auf den missverständlichen Abschnitt über finanzierte Geschäfte abgestellt. Allein schon der Umstand, dass es dem Darlehensnehmer überlassen bleibt, zu prüfen, ob ein finanziertes Geschäft („wirtschaftliche Einheit“) vorliegt, sei für diesen verwirrend.

    Außerdem wurde Satz 2 des Abschnitts über finanzierte Geschäfte nicht durch den in der Musterwiderrufsbelehrung opportunen Passus über Grundstücksgeschäfte/grundstücksgleiche Rechte ersetzt.

    Widerrufsbelehrung fehlerhaft – Kammer des LG Karlsruhe hat Klage vollumfänglich stattgegeben

    Die Sparkasse muss die Darlehensnehmer unter Verzicht auf rund € 14.000,00.- Vorfälligkeitsentschädigung und unter Zahlung von rund € 20.000,00.- Nutzungsentschädigung auf bezahlte Zinsen aus dem Darlehensvertrag entlassen. Die Urteilsbegründung nimmt dabei u.a. auf BGH, Urt. v. 09.12.2009, VIII ZR 219/08, Bezug.

    Das Landgericht Karlsruhe folgt in seinem Urteil außerdem der inzwischen wohl herrschenden Rechtsauffassung, wonach bezahlte Zinsen bei Realkrediten zumindest mit einem Zinssatz in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz zu verzinsen sind (sog. „Nutzungsentschädigung). Vorliegend handelte es sich hier um einen zusätzlichen Betrag von rund € 20.000,00.-, über den sich die Kläger freuen können.

    Gleichzeitig ermöglicht ihnen das Urteil, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem hoch verzinsten Darlehen auszusteigen und sich auf lange Zeit zu Rekordtiefstzinsen zu refinanzieren.

    >>>>>>

    Daneben wurde die Sparkasse Pforzheim zur Übernahme der durch die Kläger verauslagten Gutachterkosten zur Erstellung eines finanzmathematischen Gutachtens zur Berechnung der Nutzungsentschädigung auf bezahlte Zinsen auf Grundlage von § 280 Abs. 1 BGB verurteilt.

    <<<<<>>>


    Für die Kläger: MPH Legal Services (RA Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht). MPH

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Link dazu?

  4. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Letztens kam doch die Frage auf nach einem Gutachten zur Berechnung der Nutzungsentschädigung.
    Das hier könnte helfen:, wenngleich das gutachten nicht durch das Gericht eingeholt worden ist


    DARLEHENSWIDERRUF: SPARKASSE PFORZHEIM UNTERLIEGT IN KARLSRUHE (AZ. 2 O 108/16, URT. V. 15.07.2016)


    Rechtstipp vom 21.07.2016
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    Stuttgart/Pforzheim/Karlsruhe, 21.07.2016: Sparkasse Pforzheim chancenlos!

    Die 2. Zivilkammer am Landgericht Karlsruhe erachtet eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse Pforzheim aus dem Jahr 2014 als rechtswidrig (Az. 2 O 108/16, Urt. v. 15.07.2016, nicht rechtskräftig).

    In dem am 15.07.2016 verkündeten Urteil wird maßgeblich auf die irreführende Definierung des Fristbeginns („...frühestens...“) und auf den missverständlichen Abschnitt über finanzierte Geschäfte abgestellt. Allein schon der Umstand, dass es dem Darlehensnehmer überlassen bleibt, zu prüfen, ob ein finanziertes Geschäft („wirtschaftliche Einheit“) vorliegt, sei für diesen verwirrend.

    Außerdem wurde Satz 2 des Abschnitts über finanzierte Geschäfte nicht durch den in der Musterwiderrufsbelehrung opportunen Passus über Grundstücksgeschäfte/grundstücksgleiche Rechte ersetzt.

    Widerrufsbelehrung fehlerhaft – Kammer des LG Karlsruhe hat Klage vollumfänglich stattgegeben

    Die Sparkasse muss die Darlehensnehmer unter Verzicht auf rund € 14.000,00.- Vorfälligkeitsentschädigung und unter Zahlung von rund € 20.000,00.- Nutzungsentschädigung auf bezahlte Zinsen aus dem Darlehensvertrag entlassen. Die Urteilsbegründung nimmt dabei u.a. auf BGH, Urt. v. 09.12.2009, VIII ZR 219/08, Bezug.

    Das Landgericht Karlsruhe folgt in seinem Urteil außerdem der inzwischen wohl herrschenden Rechtsauffassung, wonach bezahlte Zinsen bei Realkrediten zumindest mit einem Zinssatz in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz zu verzinsen sind (sog. „Nutzungsentschädigung). Vorliegend handelte es sich hier um einen zusätzlichen Betrag von rund € 20.000,00.-, über den sich die Kläger freuen können.

    Gleichzeitig ermöglicht ihnen das Urteil, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem hoch verzinsten Darlehen auszusteigen und sich auf lange Zeit zu Rekordtiefstzinsen zu refinanzieren.

    >>>>>>

    Daneben wurde die Sparkasse Pforzheim zur Übernahme der durch die Kläger verauslagten Gutachterkosten zur Erstellung eines finanzmathematischen Gutachtens zur Berechnung der Nutzungsentschädigung auf bezahlte Zinsen auf Grundlage von § 280 Abs. 1 BGB verurteilt.

    <<<<<>>>


    Für die Kläger: MPH Legal Services (RA Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht). MPH

    das muss ja wohl 2004 heißen, wenn es eine frühestens-Belehrung ist.

    Zudem würde mich ja mal interessieren, wozu ich ein finanzmathematisches Gutachten brauche, wenn ich "nur" auf die erbrachten Leistungen jeweils B+2,5 verlange. Das kann ich mit jeder halbwegs brauchbaren Software in 3 Minuten.

  5. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    mal eine Entwicklung bei der DKB. Hier werden nun bei den "frühestens-Belehrungen" Vergleiche angeboten, die allerdings wirtschaftlich völlig witzlos sind, den Namen nicht verdienen und teilweise sogar eine massive Verschlechterung gegenüber der Situation ohne Widerruf darstellen.

    Besonders ärgerlich:

    Es werden gleich in x-facher Ausfertigung geöste Vereinbarungen versandt, die in keiner Weise abgestimmt sind. Unmittelbare Kommunikation ist grundsätzlich keine möglich. Auf schriftliche Einwendungen und Gegenvorschläge folgt dann die nächste unabgestimmte Vereinbarung (wieder uninteressant). Das ist echt schade um die Bäume, die für diesen Papierwust sterben mussten.

  6. Avatar von donifl
    donifl ist offline

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    Blinzeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also wir haben ja auch zweimal (DKB und KfW) eine "frühestens" Belehrung der DKB, beide in 2015 gegen VFE abgelöst, allerdings lassen sie sich von uns munter in Berlin verklagen.... Es gab vorher nicht mal ansatzweise ein
    Zeichen der Vergleichsbereitschaft. Ich halte das für Geldverbrennung ohne Ende und wirtschaftlich absoluten Harakiri...

    Aber wie heißt es so schön.... jedem wie er es verdient... :-)

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bieten die parallel den Ausstieg aus dem Darlehen an?

  8. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    nein, es werden immer Umfinanzierungen angeboten. Keinerlei Kommunikation im Einzelfall

  9. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das wäre bestimmt eine spannende Information für Finanztest oder die WISO-Redaktion beim ZDF......

  10. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ja, das "Lustige" ist ja, dass gerade die öffentlichen Banken, zu denen die DKB als Bayern LB-Tochter gehört, sich am renitentesten wehren, hier den gesetzlichen Regelungen Folge zu leisten

  11. Avatar von donifl
    donifl ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Besteht nicht gegenüber den Anteilseignern die Pflicht möglichst wirtschaftlich zu handeln? Und hier sprechen wir ja nicht von ein paar Tausend Euro Verlust.... das geht ja hier mittlerweile in die Millionen...

  12. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das frage ich mich auch: Gibt es denn im DKB-Vorstand niemanden, der mal auf die Zahlen blickt? Anzahl verlorener Prozesses (schon die Aufstellung bei Finanztest ist wirklich eindrucksvoll),Kosten für unsinnige WRB-Verfahren....Oder sitzen da immer noch die ahnungslosen Banker der Staatsbank der DDR (Vorgänger DKB)....

  13. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    nun ich denke, dass das unterm Strich mmer noch billiger ist. Selbst bei test.de sind das ja keine hundert gerichtlichen Verfahren und bezogen auf sicher mehrere tausend (wenn nicht noch deutlich mehr) Fälle, ist es wahrscheinlich immer noch billiger, die zu verlieren, was ja angesichts der Rspr in Brandenburg (B+2,5 Nutzungsersatz und Vertragszinsen ab Widerruf) ja bis auf die teilweisen Prozesskosten nicht mal besonders teuer ist, als sich mit allen angemessen zu einigen.

  14. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist wohl ähnlich wie bei den Spam-eMail-Versendern. Man kann's ja mal versuchen, hin und wieder wird vielleicht ein Kunde anspringen und zumindest bei diesem Einzefall hätte die Bank ein paar Euro gespart.
    Apropos Anteilseigner und wirtschaftliches Handeln: Putzig ist auch ein mir zu Gesicht gekommenes Ablehnungsschreiben der Sparda Bank BW. Darin heisst es sinngemäß, dass dem Wunsch nicht entsprochen werden kann, weil dies auch nicht im Sinne der Genossenschaftsmitglieder wäre...

  15. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vom Prinzip können die auch schreiben, dass die Oma im Hühnerstall Motorrad fährt. Es wird zwar die Form gewahrt, aber inhaltlich häufig reines bla, bla, bla. Alles dient nur einem Zweck, verklag mich, ohne dem läuft nichts.

    Denke schon dass die Banken bis dato mit dieser Art mit einem blauen Auge davon gekommen sind, es ist irgendwie ja auch verständlich. Trotzem wünsche ich mir es folgt die Erfahrung, wer zuletzt lacht, lacht am besten. Getreu dem Motto, das kann es noch nicht gewesen sein, da kommt noch was, da wird das richtige Recht - auf das einige noch auf springen können - im Laufe der Jahre noch gesprochen. Das Ding ist noch nicht zu bzw. am Ende!

  16. Avatar von schunckt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ...
    ...
    Getreu dem Motto, das kann es noch nicht gewesen sein, da kommt noch was, da wird das richtige Recht - auf das einige noch auf springen können - im Laufe der Jahre noch gesprochen. Das Ding ist noch nicht zu bzw. am Ende!

    Genau... mal gucken ob die Gesetzesänderung überhaupt bestand hat, so von wegen Rückwirkend.


    T.

  17. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Der DN schuldet der DGín aber lt. 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile aber

    nur am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta"
    , Rdnr. 22,BGH Beschluss v. 12.01.2016, XI ZR 366/15


    Sollte eigentlich bekannt sein.
    Du weißt dass mir diese Sichtweise geläufig ist. Dazu hatte ich bereits folgendes geschrieben:
    Zitat Zitat von Hanomag
    Ich selbst bin unsicher geworden. Nachdem der BGH eine verbraucherfreundliche Linie fährt, könnte man die Aussage "Wertersatz für Gebrauchsvorteile aber nur am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta" so werten, dass der noch überlassene Teil der Darlehensvaluta nicht fix ist, sondern durch die RAW geändert wird und dennoch als tatsächlich überlassener Teil zählt. Wenn der NWE in Abkehr vom Vertragszins über einen - wie auch immer - gearteten Marktzins errechnet wird, dann ist eine Abweichung der tatsächlich noch überlassenen Darlehensvaluta vom tatsächlich im Kontoauszug dokumentierten doch zwangsläufig.
    Deine Antwort darauf war:
    Zitat Zitat von ducnici
    Da Du das Wort "tatsächlich" anscheinend nicht deuten kannst, hier der Auszug vom Duden:


    "als Tatsache vorhanden; wirklich, real, faktisch"


    Welches Geld konntest denn von Auszahlung des Darlehens bis zum Widerruf "tatsächlich" nutzen??? Nur darauf kommt es an!
    Der Vertrag ist hinfällig, dem DG wird maximal der Marktzins zugestanden, demzufolge konnte ich das ausgezahlte Geld abzüglich meiner Rate plus dem (Markt-)Zinsanteil tatsächlich nutzen. Nach Deiner Interpretation dürfte der Marktzins auch nicht real vorhanden sein und dennoch akzeptiert der BGH ihn als wäre er vorhanden.

    Ich will meine Ansicht jetzt aber nicht "als Tatsache vorhanden; wirklich, real, faktisch" hingestellt wissen. Es ist ein Diskussionsbeitrag und nicht mehr. Die meisten hier im Forum haben schon Dinge vermutet, die sich nachträglich als falsch herausgestellt haben. Dies muss man einfach akzeptieren.

    Im übrigen habe ich meinem ersten Anwalt auch deshalb das Mandat entzogen, weil er den Bereitstellungszins nur unter Protest als NWE-DN in die RAW aufnahm.

  18. Avatar von ducnici
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  19. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe von meiner Ex-Anwaltskanzlei eine E-Mail erhalten:

    wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bundesgerichtshof (BGH), das oberste deutsche Zivilgericht, die Verbraucherrechet mit zwei Urteilen vom
    12. Juli 2016 nochmals erheblich gestärkt hat.

    Die Banken hatten in der Vergangenheit stets eingewandt, der Widerruf Jahre nach Vertragsschluss sei rechtsmissbräuchlich, vereinzelte Land- und Oberlandesgerichte sahen dies ebenso. Dem hat der BGH nun eine deutliche Absage erteilt.

    Der BGH wird in diesem Urteil - das noch nicht in Textform vorliegt, es existiert bislang lediglich eine Pressemitteilung – auch zur Neuberechnung der Darlehen Ausführungen machen. Im Moment kristallisiert sich heraus, dass die Zahlungen der Kreditnehmer mit 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst werden, auch hierüber waren sich die Gerichte uneins. Wir werden nun also genau berechnen können, welcher (verringerte) Anspruch den Banken aus den Darlehen tatsächlich zusteht.
    Unsere Taktik ist nun, dass wir – letztmalig – den Banken und Sparkassen die Gelegenheit geben, sich mit uns außergerichtlich zu einigen. Hierfür werden wir die von uns vertretenen Mandate gegenüber den einzelnen Kreditinstituten bündeln und den Banken anbieten, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Da wir mittlerweile ein Kreditvolumen von rund 200 Millionen Euro vertreten, sollte auch die wirtschaftliche Vernunft für die Banken einen Einigungsgrund darstellen.
    In den Fällen, in denen die Klagen bereits anhängig sind, die Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzierer die Deckung für die Klagen erteilt haben oder die Mandanten diese Kosten selber tragen, werden wir diese Verfahren weiterführen und auch weiterhin die Klagen erarbeiten und einreichen. Dies hält den Druck gegenüber den Banken aufrecht.
    Sofern wir Vergleichsvorschläge der Banken erhalten, werden wir diese an Sie weiterleiten und diese Angebote dann mit Ihnen diskutieren. Sofern wir zu keiner Lösung kommen, werden wir Ihnen mitteilen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, Ihre Rechte durchzusetzen.
    Wir gehen davon aus, dass wir im Spätsommer nähere Erkenntnisse dazu haben, ob vergleichsweise Lösungen möglich sind.
    Wir wünschen Ihnen eine erholsame Ferienzeit.

    200 Millionen €uro Kreditvolumen ... und das von nur einer Kanzlei


    Meine Forderung nach zeitabschnittsweiser Berechnung nach Servais wurde aber konsquent ignoriert und mein Fazit war: außer Spesen nichts gewesen ...



  20. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das neue Gesetz war auch für mich einer der Gründe für einen Vergleich. Als Ruheständler hätte ich bei einer neuen Bank nie einen Zins < 1,0 % bekommen.

    Die Schwäche im Immobiliengeschäft ist für die 52 baden-württembergischen Sparkassen ein weiterer Belastungsfaktor neben den rekordniedrigen Zinsen und steigenden Kosten für die Bankenaufsicht. Das Betriebsergebnis der Sparkassen des Landes werde deshalb trotz robuster Marktentwicklung sinken.
    Demnach ist der Widerrufsjoker für die Sparkassen kein Belastungsfaktor, zumindest wird er nicht als solcher angeführt.

  21. Avatar von vissbuslabi
    vissbuslabi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Das ist ein ganz starkes Stück. Es folgt dem LG Berlin.
    Da kann man lesen warum die 2,5% über Basiszinssatz ein Justizskandal sind. Ein richterlicher Irrtum, der dem Verbraucher den grössten Schaden aller Zeiten zu unrecht zugefügt hat.


    an LG SAAR

    Ich habe deinen Rechne heruntergeladen. Leider sind bei mir Markros deaktiviert, ich kenne mich mit Exel nicht gut aus. Kann mir jeland die Berechnung gegen Entgeld machen . Soweit ich verstehe, geht es nur um wenige Eingaben...Ich brauche als Ergebnis Exelblatt per Email, welches ich dann ausdrucken kann.
    25 EUR?

    Bitte um Privatnachricht, wenn jemand das machen kann.

    Danke

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