Wobei die +5% ja auch nicht mehr soooo sicher sind.
Wenn sich das Verfahren (bin gegen die Volksbank ja auch in Berufung vorm OLG Oldenburg) so lange hinzieht, wie sieht es dann mit eventuell steigenden Zinsen aus?
In meiner Klage vorm LG Aurich wurde in der Klage ja ein Klagepunkt aufgeführt der so lautete:
Code:
Es wird schließlich festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den aus der Nichtbeachtung des Widerrufs entstandenen und zukünftig entstehenden Schaden zu erstatten.
Gilt das noch vorm OLG oder muss das neu beantragt werden ?
Steige da nicht mehr durch......