Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    boah, jetzt fangen die Sparkasse, die das Urteil vom 12.07.2016 direkt betriftt, an und meinen, dass zu den herauszugebenden Nutzungen neben dem Vertragszins auch die Mieteinnahmen und bei Eigennutzung auch die Nutzungsvorteile gehören. Es hört echt nicht auf ...

    Irgendwann diskutiert man noch darüber, dass der Kauf des finanzierten Hauses erst zu den eigenen Kindern geführt und zieht deren Belastung wieder ab.

    Kann dem DGSV mal bitte jemand einen Gesetzestext schenken und dort § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB markieren. Bei Darlehen ist der Wertersatz nach oben auf den Vertragszins gedeckelt. Es kann nur nach unten gehen.
    Not macht erfinderisch? Da hoffen die Sparkassen wohl, mit dieser neuen Taktik Widerrufler vor einer Klage abschrecken zu können.

    Vielleicht sollte man als Anleitung zum Gesetzestext am besten noch einen BGB-Kommentar dazu schenken.
    "Dagegen kann der Anspruch nicht höher sein als der – je nach Lage geminderte – Anspruch auf Wertersatz nach § 346 Abs. 2 S. 2. Das folgt aus der systematischen Stellung; § 346 Abs. 3 ist eine Ausnahme zu § 346 Abs. 2 und kann daher nicht zu einem höheren Anspruch führen."
    Dauner-Lieb/Langen, BGB - Schuldrecht, 3. Aufl. 2016, BGB § 346 Rn. 66
    "bb) Gem Abs 2 S 2, 1. Halbs richtet sich die Berechnung des Wertersatzes in erster Linie nach der vertraglich bestimmten Gegenleistung. Soweit eine solche Bestimmung fehlt, ist der objektive Wert der Leistung maßgeblich (BT-Drucks 14/6040, 196). [...] Ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, so ist dieser gem Abs 2 S 2, 1. Halbs grds zum Vertragszins zu verzinsen. Gem Abs 2 S 2, 2. Halbs kann der Schuldner aber in diesen Fällen nachweisen, dass er einen niedrigeren oder gar keinen Gebrauchsvorteil hatte (iE BT-Drucks 14/9266, 45). [...]"
    Schulze u.a., BGB, 8. Aufl. 2014, BGB § 346 Rn. 15
    "Vertraglich bestimmte Gegenleistung" ist logischerweise die Zurverfügungstellung des Darlehens und nicht die Zurverfügungstellung der Immobilie.

  3. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    boah, jetzt fangen die Sparkasse, die das Urteil vom 12.07.2016 direkt betriftt, an und meinen, dass zu den herauszugebenden Nutzungen neben dem Vertragszins auch die Mieteinnahmen und bei Eigennutzung auch die Nutzungsvorteile gehören. Es hört echt nicht auf ...

    Irgendwann diskutiert man noch darüber, dass der Kauf des finanzierten Hauses erst zu den eigenen Kindern geführt und zieht deren Belastung wieder ab.

    Kann dem DGSV mal bitte jemand einen Gesetzestext schenken und dort § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB markieren. Bei Darlehen ist der Wertersatz nach oben auf den Vertragszins gedeckelt. Es kann nur nach unten gehen.
    "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"
    Eigentlich heißt der Spruch wohl "Ein Blick ins Gesetz spart viel dummes Geschwätz".

    Aber diese Argumentation müsste man den Sparkassen eigentlich gerichtlich verbieten lassen , oder ?!

    Wj

  4. Avatar von OHenry
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Stichwort: richtiger Anwalt

    Wer möchte, kann sich mit mir über meine (nicht guten) Erfahrungen mit einem Anwaltsbüro aus dem nördlichen NRW austauschen, welches auch in der Finanztest-Liste geführt und sogar teilweise hier im Forum gepostet hat, austauschen...

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    OHenry, benenne ihn mal bitte.

    Soweit ich mich erinnern kann, hatte ich Ihnen ausführliche Empfehlungen gegegeben, denen sie scheinbar nicht gefolgt sind, was ja auch völlig ok ist.

    Wenn wir hier irgendwie eine Gemeinschaft sind, wüsste ich nicht, warum man nicht die guten Anwälte empfiehlt und benennt. Die schlechten zu benennen ist unter uns hier meines Erachtens nicht hilfreich und überflüssig, denn der der sucht hat mehr Unterstützung, in dem man ihm Empfehlungen ausspricht.

    Eben deshalb fand ich die Benennung der Liste von RAM eher unglücklich, zu mal in dieser Herr Koch auch gelistet ist.

    Man muss ja nichts neues erfinden und erkunden, wenn Gutes so nah ist.

  6. Avatar von OHenry
    OHenry ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Noelmaxim schrieb:

    OHenry, benenne ihn mal bitte.

    Soweit ich mich erinnern kann, hatte ich Ihnen ausführliche Empfehlungen gegegeben, denen sie scheinbar nicht gefolgt sind, was ja auch völlig ok ist.

    Wenn wir hier irgendwie eine Gemeinschaft sind, wüsste ich nicht, warum man nicht die guten Anwälte empfiehlt und benennt. Die schlechten zu benennen ist unter uns hier meines Erachtens nicht hilfreich und überflüssig, denn der der sucht hat mehr Unterstützung, in dem man ihm Empfehlungen ausspricht.

    Eben deshalb fand ich die Benennung der Liste von RAM eher unglücklich, zu mal in dieser Herr Koch auch gelistet ist.

    Man muss ja nichts neues erfinden und erkunden, wenn Gutes so nah ist.

    ----

    Da haben Sie Recht. Ihren Ratschlägen bin ich nicht gefolgt da ich erstinstanzlich bereits "vergeben" war und ein Wechsel "auf der Strecke" Probleme mit der RSV bringt. Zweitinstanzlich habe ich von Dritter Seite hier im Forum einen anscheinend guten Rat bekommen und nun werden wir sehen - noch weiß ich nichts.

    Ich will keinen Anwalt hier im Forum öffentlich explizit als "schlecht" bezeichnen und halte auch andersherum nichts von expliziter Lobhudelei. Nur: Wer mit einer Mandatierung eines Anwalts im Raum Bielefeld liebäugelt, der kann sich ja vor seiner Mandatsvergabe mit mir über meine erstinstanzlichen Erfahrungen austauschen. Das ist lediglich als Entscheidungshilfe gedacht. That's all. Mehr will und werde ich dazu öffentlich nicht sagen.

  7. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,

    Habe ein Umfinanzierungsangebot erhalten:
    ERGO
    Volltilger innerhalb 15Jahre
    1,49%
    Rate: knapp 620€

    .......falls das mit der Sparkasse schnell klappen sollte.

    Gruss

  8. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Juni 2016 – 17 U 224/15 –, juris

    "Der Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 10.806,49 € seit dem 16.05.2011 gem. § 346 Abs. 1 Hs. 2 BGB. Wie bereits ausgeführt, besteht bei Zahlungen an eine Bank eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss. Der danach maßgebliche Verzugszins beträgt bei Immobiliarkrediten gem. § 497 Abs. 1 S. BGB in der bis zum 10.06.2010 gültigen Fassung bzw. nach § 503 Abs. 2 BGB in der ab 11.06.2010 gültigen Fassung 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ab dem 27.03.2015 belaufen sich die von der Beklagten zu entrichtenden Zinsen auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei verständiger Würdigung hat der Kläger bereits mit seinem Schreiben vom 22.02.2015 seine Vertragserklärung widerrufen. Die Beklagte ist deshalb gem. §§ 357 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 3 BGB a. F. 30 Tage nach Zugang dieses Schreibens mit der Rückzahlung der empfangenen Leistungen in Verzug geraten. Der Senat geht davon aus, dass der Beklagten das Schreiben des Klägers vom 22.02.2015 spätestens am 26.02.2015 zugegangen ist, so dass ab dem 27.02.2015 der gesetzliche Verzugszins zu entrichten ist."

    Wj

  9. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Juni 2016 – 17 U 224/15 –, juris

    "Der Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 10.806,49 € seit dem 16.05.2011 gem. § 346 Abs. 1 Hs. 2 BGB. Wie bereits ausgeführt, besteht bei Zahlungen an eine Bank eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss. Der danach maßgebliche Verzugszins beträgt bei Immobiliarkrediten gem. § 497 Abs. 1 S. BGB in der bis zum 10.06.2010 gültigen Fassung bzw. nach § 503 Abs. 2 BGB in der ab 11.06.2010 gültigen Fassung 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ab dem 27.03.2015 belaufen sich die von der Beklagten zu entrichtenden Zinsen auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei verständiger Würdigung hat der Kläger bereits mit seinem Schreiben vom 22.02.2015 seine Vertragserklärung widerrufen. Die Beklagte ist deshalb gem. §§ 357 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 3 BGB a. F. 30 Tage nach Zugang dieses Schreibens mit der Rückzahlung der empfangenen Leistungen in Verzug geraten. Der Senat geht davon aus, dass der Beklagten das Schreiben des Klägers vom 22.02.2015 spätestens am 26.02.2015 zugegangen ist, so dass ab dem 27.02.2015 der gesetzliche Verzugszins zu entrichten ist."

    Wj
    Hat denn bezogen auf das Widerrufsdatum eine Aufrechnung stattgefunden, weil die 5 % ab diesem Zeitpunkt greifen? Oder welcher Betrag wird denn mit 5 % verzinst?

  10. Avatar von torkap
    torkap ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe eine WRB der Sparkasse von 2008. Leider nicht mit dem Passus "...frühestens..." und ohne die im BGH-Beschluss vom 12.07.16 monierten Fußnote. Enthalten sind aber die Fußnoten "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" und "Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom ...". Das Darlehen habe ich fristgerecht widerrufen. Erwartungsgemäß hat die Sparkasse dies zunächst nicht anerkannt.

    Nun ist meine Überlegung, wie es weitergehen soll. Soll ich gemäß OLG-Urteile (glaube Nürnberg ist ein passendes) auf die "falsche" Fernabsatzgeschäfte-Fußnote hinweisen? Oder soll ich lieber noch abwarten, ob es demnächst noch konkrete Statements zu den Fußnoten vom BGH kommen? Der nächste Schritt - egal welcher - wird mit einem Anwalt erfolgen.
    Was würdet ihr tun?

  11. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    nach meinen Erfahrungen lehnen die Sparkasse hier ziemlich einhellig weiter ab (egal ob mit oder ohne Anwalt). Ich habe da außergerichtlich bislang erst einen Fall verglichen bekommen. Zwar gibt es ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.05.2016, das die Belehrung für falsch hält, aber es gibt einige (nach meiner Kenntnis Köln, München, Frankfurt, 3. Senat), die da keinen Fehler sehen. Ich meine ducnici hätte gesagt, dass gegen eine Entscheidung des OLG Nürnberg nun beim BGH was anhängig sei. Vor Ende des Jahres erwarte ich da aber nichts seitens des BGH (wenn überhaupt).

  12. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @sebkoch
    Schau mal auf Seite 747 Post # 14940 die BGH entscheidung war am 12.07.2016.Es waren konkret sogar 2.
    Genaues Urteil kommt erst noch.Aber es sieht eindeutig für die Sparkassen Kunden mit Fussnoten hinweisen aus.
    Enenso Ist verwirkung und Rechtsmißbrauch von Tisch.Die Banken können damit also nicht mehr argumentiren

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    nach meinen Erfahrungen lehnen die Sparkasse hier ziemlich einhellig weiter ab (egal ob mit oder ohne Anwalt). Ich habe da außergerichtlich bislang erst einen Fall verglichen bekommen. Zwar gibt es ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.05.2016, das die Belehrung für falsch hält, aber es gibt einige (nach meiner Kenntnis Köln, München, Frankfurt, 3. Senat), die da keinen Fehler sehen. Ich meine ducnici hätte gesagt, dass gegen eine Entscheidung des OLG Nürnberg nun beim BGH was anhängig sei. Vor Ende des Jahres erwarte ich da aber nichts seitens des BGH (wenn überhaupt).
    Ja, im Fall des OLG N, 14 U 2246/15, Urteil v. 13.06.2016 wird die NZB wohl eingereicht.


    @torkap, ich nehme an, das Darlehen läuft noch bis 2018 oder kurz darüber hinaus?

    RSV vorhanden und würde zahlen?


    Wenn nein, würde ich abwarten.

    Wann hast Du widerrufen?


    Wenn Du ein OLG Urteil zitieren willst, dann das vom OLG Düsseldorf, auf welches sebkoch verwiesen hat. Das Nürnberger OLG hat die Klage abgewiesen. In dem konkreten Fall lag ein Präsenzgeschäft vor und somit konnte der Verbraucher mit dem Zusatz "nicht für Fernabsatzgeschäfte" nicht verwirrt werden.

    D.h. aber, und das betonte der Senat, es wird immer der konkrete Fall in Nürnberg betrachtet. Läge natürlich ein Fernabsatzgeschäft vor, dann würden sie wohl anders urteilen.

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @ducnici

    Sorry, deine Antwort ist mir zu billig!

    Auf den WRJ bezogen stellst du Erfahrungen mit einer WRB der Ing.DiBa - verhandelt am OLG Frankfurt - der WRB der DKB verhandelt am OLG Brandenburg gegenüber und tust so, als wäre das für alle gleich, bzw. zugänglich. Dies ohne die WRB dargestellt zu haben, um welche es sich der jeweiligen Bank handelt.

    Ich freue mich für dich, wenn du diese Privilegien für dich in Anspruch nehmen kannst, sei dir aber versichert, das wird für viele nicht zugänglich sein, für viele stellt sich das insbsondere mit der Sparda Banken anders da.

    Machen wir es anders, dein Beitrag - zumindest dieser - ist hier völlig nutzlos, wertlos und ohne Relevanz für die Gemeinschaft Kenne ich aber, poste ja auch oft Empfindungen

    Ganz ehrlich, weißt was mich das interessiert? Kannst Dir denken.

    Ich werde weiterhin die Konditionen der Sparda Nürnberg nennen, weil diese, wie ich schon erläutert habe, die Referenz und benchmark dafür sind, ob der Zins rauf oder runter geht. Ob einer vor Ort bei sich nur einen anderen Zins, warum auch immer, bekommt, ist dann die Sache desjenigen. Ich kann nicht für jeden konkreten Fall eine Lösung anbieten.

    Und Deinem ersten Absatz kann ich ehrlich gesagt überhaupt nicht folgen. Was hat jetzt das OLG BBG mit dem OLG F und meinem post bzgl. des Konditionsniveaus zu tun?


    Wenn Du meinst, der Beitrag ist hier völlig nutzlos/wertlos... das ist Deine Meinung. Ich sehe das nicht so. Siehe benchmark.

    Mir kommt es ja schon so vor, als wenn Du ein Problem mit den Konditionen der Sparda Nürnberg (wie viele Mitbewerber der Sparda auch) hast.

    Weil Du an diese Konditionen nicht rankommst und Dich rechtfertigen musst warum nicht. Vielleicht gehen Dir auch Geschäfte deswegen flöten.

    Keine Ahnung. Aber irgendeinen Grund wird Dein Angriff schon haben.


    Im übrigen verweise ich auf meinen ersten Satz...

  15. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @ducnici

    Sorry, deine Antwort ist mir zu billig!

    Auf den WRJ bezogen stellst du Erfahrungen mit einer WRB der Ing.DiBa - verhandelt am OLG Frankfurt - der WRB der DKB verhandelt am OLG Brandenburg gegenüber und tust so, als wäre das für alle gleich, bzw. zugänglich. Dies ohne die WRB dargestellt zu haben, um welche es sich der jeweiligen Bank handelt.

    Ich freue mich für dich, wenn du diese Privilegien für dich in Anspruch nehmen kannst, sei dir aber versichert, das wird für viele nicht zugänglich sein, für viele stellt sich das insbsondere mit der Sparda Banken anders da.

    Machen wir es anders, dein Beitrag - zumindest dieser - ist hier völlig nutzlos, wertlos und ohne Relevanz für die Gemeinschaft Kenne ich aber, poste ja auch oft Empfindungen
    Warum werden hier immer wieder Beiträge anderer Teilnehmer bzgl. Zinskonditionen von Ihnen in Frage gestellt? Ich kann diese hier erwähnten Angebote nur aus eigenen Erfahrungen bestätigen und es bedarf hierzu nicht die Hilfe eines Vermittlers. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihren Beiträgen da es sehr nervig ist. Ansonsten werde ich Ihre Beiträge wie gehabt nicht mehr kommentieren.

  16. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Sorry, aber wenn einer Interesse hat, dann kann er bei der Sparda-N auf deren Seite die Konditionen nachlesen. Oder bei Biallo.de.

    Und das sind keine Schaufensterkondititionen, wir bekommen diese ohne weiteres.

    Und auch da muss ich Dir widersprechen, die Sparda N finanziert Widerrufler. Zumindest uns, wir haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt.


    Ob das andere Sparda´s machen, weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht. Mich interessiert nur was die Sparda N ausgibt. Das ist für mich die benchmark. Daran kann ich erkennen, ob der Zins rauf oder runter geht.


    Und so nebenbei bemerkt... bei einem 10j. Darlehen ist die Differenz von 0,8%p auf 1,6%p eine Abweichung von 100%
    Ich kann die Erfahrung von ducnici bestätigen. Auch ich habe im Gespräch mit offenen Karten gespielt und unter Zugrundelegung aller Unterlagen Angebote von der Sparda erhalten. Einmal zum Zeitpunkt des Widerrufes und vor Kurzem auch ein Forwardangebot mit der Option jederzeit auf die Darlehenssumme zugreifen zu können. Der Nachteil hierbei wäre nur: die Laufzeit beginnt mit Vertragsabschluss und der Forwardzuschlag bleibt natürlich in voller Höhe bestehen, auch wenn ich vorher abrufe.
    Auch aus der Tabelle von test. de geht hervor, dass die Sparda Widerrufler durchaus finanziert:
    https://www.test.de/Immobilienkredit...18800-4764951/
    Es ist offensichtlich ein Unterschied, ob ein Finanzierungsberater bei der Sparda eine Anfrage macht oder ob wir als potentielle Darlehensnehmer im persönlichen Kontakt eine Anfrage machen.

    Die Sparda gehört nunmal zu den Banken, die auf dem Markt eher günstige Kredite vergeben, das weiß ich jetzt, nachdem ich seit etwa 2 Jahren den Markt beobachte. Allerdings gibt es der Filiale einen Aufschlag zu den Internetkonditionen, zumindest dort wo ich meine Anfrage gemacht habe. Man sollte sich nie nur ein Angebot einholen, sondern immer mehrere.

    Ich empfehle, sich schon jetzt Angebote einzuholen, auch wenn der Ablösetermin noch nicht feststeht. Ein Forward-Angebot geben alle Banken ab. Auch wenn man das Angebot letztendlich nicht annimmt, so hat man aber erstens die Kontakte, zweitens die Gewissheit: Finanziert mich die Bank überhaupt? Wie hoch wird mein Haus eingeschätzt? Welche konkreten Unterlagen will die Bank haben?

    Wenn bei mir der Tag X kommt habe ich auf jeden Fall 2 Banken, bei denen ich innerhalb von 14 Tagen den Vertrag unterschreiben kann und das verschafft mir eine gewisse Sicherheit.

    So wie ich es mitbekommen habe, dürfen die Mitarbeiter in den Banken, bis zu einer bestimmten Summe selbständig entscheiden. Was letztendlich zählt ist dann: konnte ein Darlehensvertrag erfolgreich abgeschlossen werden oder nicht.

    Der persönliche Kontakt ist daher der Vorteil der Banken, währenddessen große Finzierungsberater wie Interhyp oder Dr. Klein vielleicht bessere Konditionen haben.

  17. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    Warum werden hier immer wieder Beiträge anderer Teilnehmer bzgl. Zinskonditionen von Ihnen in Frage gestellt? Ich kann diese hier erwähnten Angebote nur aus eigenen Erfahrungen bestätigen und es bedarf hierzu nicht die Hilfe eines Vermittlers. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihren Beiträgen da es sehr nervig ist. Ansonsten werde ich Ihre Beiträge wie gehabt nicht mehr kommentieren.
    Es gibt da unter Kontrollzentrum -- Einstellungen -- Ignore Liste die Möglichkeit störendes Geblabber ein für allemal abzustellen. Ich habe davon schon vor Monaten Gebrauch gemacht.

  18. Avatar von anv
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Was ist denn hieraus geworden, gibt es schon ein Urteil?
    Zitat Zitat von sebkoch
    Das Urteil vom LG Gießen ist per Post an mich unterwegs. Die nette Dame der GS weigerte sich, es mir zu faxen und ins EGVP passte es angeblich nicht ... Nach dem Tenor hat das Gericht aber wohl nach Servais abgerechnet (noch unter Vorbehalt). [...]
    @sebkoch
    Guten Tag Herr Koch, haben Sie diesbezüglich Neuigkeiten? Hätten Sie das Aktenzeichen?

  19. Avatar von OHenry
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gentlemen, bleiben wir doch ruhig und sachlich.

    Das Forum ist zu kostbar, um darin Persönliches auszutragen. Jeder darf von seinen Erfahrungen und Kenntnissen berichten, allwissend ist keiner von uns.

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    das habe ich mir gedacht und ist auch völlig ok. Du bringst ja durchaus einen sehr großen Nutzen für uns hier alle worüber man dankbar sein muss und ich wollte dich auch überhaupt nicht grundsätzlich angreifen, lediglich aus Sicht eines Finazierungsexperten das Gepostete relativieren, etwas in Bezug auf die Allgemeinheit korrigieren.

    Was für dich bei dieser Bank in Frage kommt, ist Verbrauchern in anderen Regionen aufgrund des Regionalprinzip der Sparda Banken nicht zugänglich (unterschiedliche Gerichtsstände OLG). Blenden wir das mal aus, kennt man deinen Beleihungsauslauf (unterschiedliche WRB) nicht, also ist das Angebot auch hier nicht zu transportieren. Ebenso nicht, weil der eine vermietet, der andere eigennutzt, das eine ein EFH das andere eine ETW ist. Von den Privilegien wie Sondertilgungsrechten, Tilgungssatzänderungsoptuonen mal abgesehen, bleibt noch die Frage, ob die Sparda Bank sehr wohl alle Widerrufer ablöst oder dies bei dir ein ausgehandelter Einzelfall ist, denn grundsätzlich stellen sich die Sparda Banken da - freundlich ausgedrückt - sehr zurück haltend an.

    Also für mich nutz-, und wertlos, wenn gleich ich mich - wie ja auch erwähnt - für dich freue. Eine Benchmark können die Konditionen der Sparda Bank auch nicht darstellen, denn wenn die ihre Geschäftspolitik ändern und das kann mal ganz schnell gehen, dann geben die nicht jede Senkung an den Kunden weiter. Ebenso können die auch mal ohne tatsächlichen Anstieg anheben, damit ein Bearbeitunsgstau abgebaut werden kann, quasi ein Abwehrkondition aufbaut. Wolltest du dann immer an diesen Konditionen dieser Sparda Bank das Zinsniveau abbilden und dieses so publizieren, könntest du ganz schnell falsch liegen, ohne es zu merken. Da du nun schreibst und deinen Post damit ja auch begründest, dass du lediglich verdeutlichen möchtest wo der Zins hingeht, empfehle ich dir zu erwähnen dass das für dich so ist, dass es auf dich zu trifft! Solltest du alle ansprechen wollen empfehle ich dir dich an der Umlaufrendite und für morgige Entwicklungen an dem Bund Future zu orientieren. Aber auch hier Vorsicht, sinkt die Umlaufrendite ist noch lange nicht gesagt, dass das die Banken auch an den Markt weiter geben, schon gar nicht alle.

    Zuletzt, natürlich kann und will ich diese Konditionen nicht weiter geben, die Bank muss ja meine Dienstleistung aus der Zinsmarge auch bezahlen. Da Verbraucher wie du solch eine Dienstleistung nicht benötigen, da du zum einen bestens informiert bist wo man beste Konditionen bekommt und wie die auszusehen haben und zum anderen die Finanzierung auch selber beantragen kannst, ja genau weißt was du willst und wie was auszusehen hat, kannst du am untersten Limit der Konditionsskala ansetzen. Aber auch hier, was für dich gilt, gilt für viele andere nicht, insofern auch hier wertlos für die Gemeinschaft, es sei denn du stellst dein dann immer passendes Wissen den Verbrauchern zur Verfügung, beantragst und begleitest deren Finanzierungen, dies dann natürlich kostenlos und immer bei der Bank, die dann individuell die besten Konditionen und Bedingungen hat. Schnell wirst du mit deiner Sparda Bank an Grenzen stoßen, von Konzepten mal ganz abgesehen.

    Indofern, schön was du da so auf die Beine für dich gestellt hast, ein Erfahrungsbericht bezüglich bester Konditionen bezogen auf deine Ausgangslage, aber nichts für die Allgemeinheit. Für mich ein wenig Bauchklatschen ob deiner Fähigkeiten, deinem Wissen, klasse, aber nicht mehr und nicht weniger.

  21. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ... und hier noch eine Alternative zur Sparda:

    https://www.bbbank.de/homepage/kredi...bauxpress.html

    Unter 1 % bei einem Beleihungsauflauf bis 60 %

    Für diejenigen unter uns die in der Lage sind die dortige Checkliste abzuarbeiten.

    Übrigens, in meiner Region sind die Imobilienpreise derart gestiegen, dass ich lockker unter 60% bleibe.

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