Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tim1967
    Hi,ist ja cool, genau meine Widerrufsbelehrung. Ich hoffe ja auch auf einen Vergleich, mal sehen, wie es weiter geht. Aktuell hat mein Anwalt ein Schreiben verschickt und erstmalig tun die so, als würden die das prüfen wollen. Was bieten sie Dir für Konditionen ?Gruß, Thomas
    1,6 auf 10 Jahre. Das ist natürlich noch nicht zufriedenstellend.

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sparda-Nürnberg verlangt seit kurzem

    für 10 jährige 0,8%

    und für 20jährige 1,3%

  4. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die finanzieren aber keine "Widerrufler" wie uns !!

    Gruss

  5. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Die finanzieren aber keine "Widerrufler" wie uns !!

    Gruss
    Die finanzieren auch nicht außerhalb von Franken. Sparda Banken arbeiten nach dem Regionalprinzip.

  6. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schon bekannt? - LG München I (Urteil vom 26.02.2016, Az. 41 O 4216/15) legt sich mit OLG München in Sachen Pflichtangaben/Aufsichtsbehörde an: https://www.kanzlei-roller.de/aktuell...g-von-pflicht/
    Dürfte eine interessante Berufungsverhandlung geben, wenn der Kläger dran bleibt...

  7. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier noch ein aktueller Streitwertbeschluss:
    Olg bestätigt seine Linie
    "Auf Weisung der Rechtsschutzversicherung " 🤔😳😀

    Gericht:OLG München 5. Zivilsenat
    Entsch.datum:06.06.2016
    Aktenzeichen:5 U 4741/15
    Dokumenttyp:Beschluss
    Zitiervorschlag:OLG München, Beschluss vom 06. Juni 2016 – 5 U 4741/15 –, juris Zitiervorschlag
    juris LogoInhaltliche Erschließung erfolgt in Kürze.
    Sprung zum SuchbegriffZum Suchbegriff
    Verfahrensgang

    vorgehend LG München I, Az: 28 O 6092/15
    Diese Entscheidung zitiert

    Rechtsprechung
    Vergleiche OLG Koblenz 8. Zivilsenat, 31. März 2016, Az: 8 W 143/16
    Anschluss BGH 11. Zivilsenat, 4. März 2016, Az: XI ZR 39/15
    Anschluss BGH 11. Zivilsenat, 12. Januar 2016, Az: XI ZR 366/15

    Tenor

    Die Gegenvorstellung der Kläger gegen die Streitwertfestsetzung des Oberlandesgerichts München mit Beschluss vom 30.03.2016 wird zurückgewiesen.

    Gründe

    I.

    1
    ln dem der Streitwertfestsetzung zu Grunde liegenden Verfahren haben die Kläger die Feststellung begehrt, dass sich die zwischen den Parteien abgeschlossenen Darlehensverträge Nr. 780069816 und Nr. 780069819 aufgrund des Widerrufs der Kläger vom 27.10.2014 jeweils in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt haben.

    2
    Nach Zurückweisung der Berufung und Anhörung der Parteien zur Höhe des Streitwertes wurde der Streitwert mit Beschluss vom 30.03.2016 vom Senat auf 295.144,34 € festgesetzt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 105.144,34 € Zins- und Tilgungsleistungen und 190.000,-- € Nennbetrag der zurückzugewährenden Grundschuld.

    3
    Dagegen haben die Kläger - auf ausdrückliche Weisung des Rechtsschutzversicherers - mit Schriftsatz vom 19.05.2016 Gegenvorstellung eingereicht mit dem Antrag

    4
    den Streitwert für das Verfahren erster und zweiter Instanz auf 105.144,34 € festzusetzen.

    5
    Die Kläger wenden sich gegen die Einbeziehung des Wertes der bestellten Sicherheit in Höhe von 190.000,00 €.

    II.

    6
    Es verbleibt auch nach den Ausführungen des Klägervertreters im Schriftsatz vom 19.05.2016 bei der Streitwertfestsetzung in Höhe von 295.144,34 €.

    7
    In Fällen, wenn das Schuldverhältnis gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, sind die Leistungen maßgeblich, die der Kläger gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint. Der wirksame Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers gestaltet den Verbraucherdarlehensvertrag mit Wirkung für die Zukunft in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Bei der Betrachtung der dem klagenden Verbraucher durch den Widerruf entstehenden Vorteile ist damit, weil der Kläger künftig Leistungsbeziehungen aus dem Rückgewährschuldverhältnis und nicht aus dem Verbraucherdarlehensvertrag herleiten will, dieses Rechtsverhältnis und nicht der Verbraucherdarlehensvertrag maßgeblich. Das gilt ohne Rücksicht auf die konkrete Fassung des Feststellungsantrags. Auch dann, wenn der Antrag wie hier dahin lautet festzustellen, dass der Verbraucherdarlehensvertrag beendet ist, liegt dem die Behauptung zugrunde, für die Zukunft Ansprüche aus §§ 346 ff. BGB herzuleiten. (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 -, Rn. 6, 7 juris). Der Darlehensnehmer kann nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF i.V.m. § 346 Abs. 1 BGB vom Darlehensgeber die aus seinem eigenen Vermögen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zurückfordern sowie die Rückabtretung gewährter Sicherheiten verlangen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2016 - XI ZR 200/15 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06 -, BGHZ 172, 147-157, Rn. 22). Dies sind die Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 105.144,34 € und der Wert der Grundschuld in Höhe von 190.000,00 €, s.a. Beschluss des BGH vom 04.03.2016, XI ZR 39/15, Rn. 1 und 4.

  8. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wo finde ich bitte den letzten Rückabwicklungsrechner von LGSaar ?

    Ist meine Auffassung richtig, dass nach dem BGH Beschluss vom 22.09.2015 (XI ZR 116/15) nur noch nach dieser BGH-Methode zu rechnen ist und die Methoden "herkömmlich" und "Winnecke" vom Tisch sind ?

  9. Avatar von Tim1967
    Tim1967 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Colonia
    1,6 auf 10 Jahre. Das ist natürlich noch nicht zufriedenstellend.
    Stimmt, das ist ja ca. 0,5 % über Markt. Vielleicht kommt da ja noch mehr ;-)

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    Wo finde ich bitte den letzten Rückabwicklungsrechner von LGSaar ?

    Ist meine Auffassung richtig, dass nach dem BGH Beschluss vom 22.09.2015 (XI ZR 116/15) nur noch nach dieser BGH-Methode zu rechnen ist und die Methoden "herkömmlich" und "Winnecke" vom Tisch sind ?

    Link unten in meinem Beitrag.... und ja...was anders braucht man nicht mehr berechnen, der BGH hat ja letzten Dienstag seine Methode bestätigt, da er bis auf einer Abweichung von 250Euro wegen einer nicht berücksichtigten Rate an der Berechnung des OLG N nichts zu beanstanden hatte... und die haben nach dem Beschluss des 22.09.2015 gerechnet...

  11. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    boah, jetzt fangen die Sparkasse, die das Urteil vom 12.07.2016 direkt betriftt, an und meinen, dass zu den herauszugebenden Nutzungen neben dem Vertragszins auch die Mieteinnahmen und bei Eigennutzung auch die Nutzungsvorteile gehören. Es hört echt nicht auf ...

    Irgendwann diskutiert man noch darüber, dass der Kauf des finanzierten Hauses erst zu den eigenen Kindern geführt und zieht deren Belastung wieder ab.

    Kann dem DGSV mal bitte jemand einen Gesetzestext schenken und dort § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB markieren. Bei Darlehen ist der Wertersatz nach oben auf den Vertragszins gedeckelt. Es kann nur nach unten gehen.

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Sparda-Nürnberg verlangt seit kurzem

    für 10 jährige 0,8%

    und für 20jährige 1,3%
    Hört doch mal bitte auf solche Schaufensterkonditionen zu posten und wenn ihr das tut, dann die Bedingungen in Bezug auf z.B. den Beleihungsauslauf, Art der Finanzierung, Finanzierungssumme usw. dazu schreiben. Das hilft niemanden weiter, zumal die PSD Banken, die Sparda Banken, die DKB und die Ing.DiBa keinen von den Widerrufern finanzieren werden.

    Mir zeigt so etwas was Entscheidendes auf. Schreibt man z.B. im Hinblick auf den WRJ - wo ich der Experte nicht bin - solch einen oberflächlichen Post, ist der Post weder fundiert, noch hilfreich oder nützlich!!!

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hört doch mal bitte auf solche Schaufensterkonditionen zu posten und wenn ihr das tut, dann die Bedingungen in Bezug auf z.B. den Beleihungsauslauf, Art der Finanzierung, Finanzierungssumme usw. dazu schreiben. Das hilft niemanden weiter, zumal die PSD Banken, die Sparda Banken, die DKB und die Ing.DiBa keinen von den Widerrufern finanzieren werden.

    Mir zeigt so etwas was Entscheidendes auf. Schreibt man z.B. im Hinblick auf den WRJ - wo ich der Experte nicht bin - solch einen oberflächlichen Post, ist der Post weder fundiert, noch hilfreich oder nützlich!!!
    Sorry, aber wenn einer Interesse hat, dann kann er bei der Sparda-N auf deren Seite die Konditionen nachlesen. Oder bei Biallo.de.

    Und das sind keine Schaufensterkondititionen, wir bekommen diese ohne weiteres.

    Und auch da muss ich Dir widersprechen, die Sparda N finanziert Widerrufler. Zumindest uns, wir haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt.


    Ob das andere Sparda´s machen, weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht. Mich interessiert nur was die Sparda N ausgibt. Das ist für mich die benchmark. Daran kann ich erkennen, ob der Zins rauf oder runter geht.


    Und so nebenbei bemerkt... bei einem 10j. Darlehen ist die Differenz von 0,8%p auf 1,6%p eine Abweichung von 100%

  14. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Sorry, deine Antwort ist mir zu billig!

    Auf den WRJ bezogen stellst du Erfahrungen mit einer WRB der Ing.DiBa - verhandelt am OLG Frankfurt - der WRB der DKB verhandelt am OLG Brandenburg gegenüber und tust so, als wäre das für alle gleich, bzw. zugänglich. Dies ohne die WRB dargestellt zu haben, um welche es sich der jeweiligen Bank handelt.

    Ich freue mich für dich, wenn du diese Privilegien für dich in Anspruch nehmen kannst, sei dir aber versichert, das wird für viele nicht zugänglich sein, für viele stellt sich das insbsondere mit der Sparda Banken anders da.

    Machen wir es anders, dein Beitrag - zumindest dieser - ist hier völlig nutzlos, wertlos und ohne Relevanz für die Gemeinschaft Kenne ich aber, poste ja auch oft Empfindungen

  15. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Hier noch ein aktueller Streitwertbeschluss:
    Olg bestätigt seine Linie
    "Auf Weisung der Rechtsschutzversicherung " 🤔😳😀

    Gericht:OLG München 5. Zivilsenat
    Entsch.datum:06.06.2016
    Aktenzeichen:5 U 4741/15
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    Verfahrensgang

    vorgehend LG München I, Az: 28 O 6092/15
    Diese Entscheidung zitiert

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    Vergleiche OLG Koblenz 8. Zivilsenat, 31. März 2016, Az: 8 W 143/16
    Anschluss BGH 11. Zivilsenat, 4. März 2016, Az: XI ZR 39/15
    Anschluss BGH 11. Zivilsenat, 12. Januar 2016, Az: XI ZR 366/15

    Tenor

    Die Gegenvorstellung der Kläger gegen die Streitwertfestsetzung des Oberlandesgerichts München mit Beschluss vom 30.03.2016 wird zurückgewiesen.

    Gründe

    I.

    1
    ln dem der Streitwertfestsetzung zu Grunde liegenden Verfahren haben die Kläger die Feststellung begehrt, dass sich die zwischen den Parteien abgeschlossenen Darlehensverträge Nr. 780069816 und Nr. 780069819 aufgrund des Widerrufs der Kläger vom 27.10.2014 jeweils in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt haben.

    2
    Nach Zurückweisung der Berufung und Anhörung der Parteien zur Höhe des Streitwertes wurde der Streitwert mit Beschluss vom 30.03.2016 vom Senat auf 295.144,34 € festgesetzt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 105.144,34 € Zins- und Tilgungsleistungen und 190.000,-- € Nennbetrag der zurückzugewährenden Grundschuld.

    3
    Dagegen haben die Kläger - auf ausdrückliche Weisung des Rechtsschutzversicherers - mit Schriftsatz vom 19.05.2016 Gegenvorstellung eingereicht mit dem Antrag

    4
    den Streitwert für das Verfahren erster und zweiter Instanz auf 105.144,34 € festzusetzen.

    5
    Die Kläger wenden sich gegen die Einbeziehung des Wertes der bestellten Sicherheit in Höhe von 190.000,00 €.

    II.

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    Es verbleibt auch nach den Ausführungen des Klägervertreters im Schriftsatz vom 19.05.2016 bei der Streitwertfestsetzung in Höhe von 295.144,34 €.

    7
    In Fällen, wenn das Schuldverhältnis gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, sind die Leistungen maßgeblich, die der Kläger gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint. Der wirksame Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers gestaltet den Verbraucherdarlehensvertrag mit Wirkung für die Zukunft in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Bei der Betrachtung der dem klagenden Verbraucher durch den Widerruf entstehenden Vorteile ist damit, weil der Kläger künftig Leistungsbeziehungen aus dem Rückgewährschuldverhältnis und nicht aus dem Verbraucherdarlehensvertrag herleiten will, dieses Rechtsverhältnis und nicht der Verbraucherdarlehensvertrag maßgeblich. Das gilt ohne Rücksicht auf die konkrete Fassung des Feststellungsantrags. Auch dann, wenn der Antrag wie hier dahin lautet festzustellen, dass der Verbraucherdarlehensvertrag beendet ist, liegt dem die Behauptung zugrunde, für die Zukunft Ansprüche aus §§ 346 ff. BGB herzuleiten. (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 -, Rn. 6, 7 juris). Der Darlehensnehmer kann nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF i.V.m. § 346 Abs. 1 BGB vom Darlehensgeber die aus seinem eigenen Vermögen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zurückfordern sowie die Rückabtretung gewährter Sicherheiten verlangen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2016 - XI ZR 200/15 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06 -, BGHZ 172, 147-157, Rn. 22). Dies sind die Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 105.144,34 € und der Wert der Grundschuld in Höhe von 190.000,00 €, s.a. Beschluss des BGH vom 04.03.2016, XI ZR 39/15, Rn. 1 und 4.
    Das wird Interessant das sind exakt die gleichen Vertragsnummern die gehen auch bei uns mit 7800 los so hat die Unicredit sie damals vergeben.
    Wer ist bitte der Ra der Kläger????Und von wann die Verträge?
    Würde mich gerne mal mit Ihm unterhalten....

  16. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen,

    Ich lese hier schon lange mit und bin begeistert über den regen Austausch und die vielen Infos.

    Ich habe widerrufen und schon die Absage bekommen. Mein Problem ist, wie finde ich einen guten Anwalt?

    Vor anderthalb Jahren hat eine sehr bekannte Düsseldorfer Kanzlei nach drei! Monaten Prüfungszeit keine Mängel gesehen, obwohl diese Kanzlei bei einem gleichen Vertrag zuvor schon erfolgreich war. Vllt.war unser Fall nur Peanuts.
    Seit Anfang dJ beschäftige ich mich wieder verstärkt mit dem Thema. Ein Anwalt war sehr frohen Mutes, einer wollte sich nicht festlegen und von zwei sehr bekannten habe ich seit Wochen nichts gehört .

    Wo habt ihr gute Erfahrungen gemacht? Lieber klein und engagiert oder an den Erfolgen der großen Kanzleien anhängen?

    Habe auf jeden Fall vor dem Stichtag widerrufen und schon eine Absage bekommen. Rv habe ich auch. Würde jetzt gerne endlich mal loslegen. Aber beim Anwalt ist es wie beim Arzt - man kann nur auf sein Bauchgefühl hören. Und das versagt bei mir gerade total. Deshalb würde ich mich über einige Erfahrungsberichte freuen. Vielen Dank.

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wende dich per PN an sebkoch hier aus dem Forum, dann bist du gut beraten und vertreten.

  18. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  19. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Ram

    Natürlich auch ok, aber ich empfehle dann unter uns doch lieber einen Anwalt der uns hier hervorragend unterstützt und mit dem ich unzählige Widerrufe durchgeführt habe, vor allem es schon hervorragende Ergbnisse gab.

    Zumal der Poster ja schon ein Odysse mit einigen Koniferen oder Leuchten hinter sich hat!

  20. Avatar von vision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ram
    Danke für die prompte Antwort .Die Liste kannte ich schon. Noelmaxim hat es genau getroffen ;-)

  21. Avatar von vision
    vision ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @noelmaxim
    Vielen Dank. Das hast du gut erkannt ;-)

    Und wenn du schon Erfolge mit ihm hattest und wie er locker und ohne Dünkel schreibt, überwinde ich gleich mal meine Scham;-)

    Einen sonnigen Tag euch allen noch.

    PS kann ja eigentlich nur Zufall sein ....gerade kam eine Mail von einer der beiden großen Kanzleien. Das ist irgendwie unheimlich.

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