Hallo da draußen,
gestern kam nach einem zweiten Schreiben meines RA ein erneutes, für die ING-DiBa endgültiges, Ablehnungsschreiben. Ich verstehe es nur leider nicht warum sie bei mir/uns so rumzicken. Es ist die klassische WRB "am Tag des Eingangs", siehe anbei:
Anhang 2705
Wir haben Dez. 2008 ein Annu und 2 KfW mit 10 Jahren Zinsbindung abgeschlossen, welche ich alle Ende Februar 2016 wiederrufen habe. Die gesamte Restschuld am Tag des Wiederrufs betrug ~220.000 EUR. Da wir Neubau haben springt die Advocard auch nicht ein. RA will jetzt Klagemandat. Ich tuhe mich schwer mit den ~19.000 EUR für die erste Instanz. Habe ihm den Vorschlag von ducnici geschrieben mit Leistungsklage nach Umschuldung. Mal schauen was er dazu meint.
Jetzt habe ich etwas weiter überlegt. Ein RA hatte mir geschrieben, dass man lediglich die Rückabwicklung vom Annu einfordern würde und nicht die der KfW, weil die Banken hier meißtens beweisen können keinen Nutzen gezogen zu haben. Um den Streitwert zu verringern - könnte man doch nur mit dem Annu Darlehen vor Gericht ziehen, das hatte bei Wiederruf nur 88.000 Restschuld. Die WRB war bei allen 3 Verträge die Gleiche. Wenn ich für das Annu den Wiederruf vor Gericht feststellen lasse, kann man das dann in meinem Fall auf die KfW's übertragen? Ich weiß nicht, ich kenn mich bei solchen Themen nicht aus. Für mein RA wäre die jetzige Klage natürlich bares..
Verstehe ich es bisher richtig:
Feststellungsklage stellt die Rechtmäßigkeit des Wiederrufes fest. Streitwert sind dabei die gesamten bis zum Wiederruf gezahlten Zins und Tilgungen
Leistungsklage ist dann die Summe der ganzen Rückabwicklung. Streitwert ist dabei die Höhe der GS
Wenn Feststellungklage positiv vor Gericht, muss ich dann automatisch im Anschluss eine Leistungsklage durchoxen?
Fragen über Fragen...
Danke,
o13o