Mal eine kurze Frage zur Streitwertberechnung bzw. Berechnung des Kostenrisikos / Kostenquote...
Annahme: Grundschuld 110.000Euro, Summe Zins&Tilgungsleistungen 65.000Euro, lfd. Darlehen, Löschung der GS wird mit beantragt.
Berechnungen zur Rückabwicklung:
- bestcase (für den Kläger): 40.000Euro Vorteil
- worstcase (für den Kläger): 18.000Euro Vorteil
Weitere Annahmen: WRB fehlerhaft und wird auch vom OLG entsprechend so eingestuft, worstcase-szenario wurde so vom OLG schon mal berechnet und statt gegeben.
Der Betrag aus den Szenarios ist der Vorteil aus der Rückabwicklung, also die Differenz zwischen Restschuld nach Vertrag und Restschuld nach RAW aus WR.
Ich möchte nun das Kostenrisiko berechnen, also prozentual und auch nominal, d.h. in Euro (n. Gebührenordnung) und fragen, ob das so richtig ist:
1. Ermittlung Streitwert:
Summe Zins-und Tilgungsleistungen 65.000Euro (n. Beschluss BGH 12.01.2016)
Nennwert Grundschuld 110.000Euro (n.Beschluss BGH 04.03.2016)
= Streitwert: 175.000Euro
2. Ermittlung Kostenquote bei teilweisem Unterliegen
Annahme: Beklagte beantragt Klageabweisung, Kläger beantragt Herausgabe der Grundschuld (110.000Euro) und einer um 40.000Euro reduzierte Restschuld nach Rückabwicklung gegenüber vertragl. geschuldeter Restschuld
110.000Euro + 40.000Euro = 150.000Euro
Annahme: Gericht gibt eine um 18.000Euro verringerte Restschuld und der Löschung der GS statt, damit obsiegt die Beklagte teilweise in Höhe von 22.000Euro
Differenz aus best- und worstcase: 40.000Euro - 18.000Euro = 22.000Euro
=> Kläger unterliegt mit 22.000Euro
Quoten:
Quote Unterliegen Kläger = 22.000Euro / 150.000Euro x 100% = 14,66%
Quote Unterliegen Beklagte = 128.000Euro / 150.000Euro x 100% = 85,33%
Ist das so richtig?