Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von SaschaK
    SaschaK ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,ich bin neu hier im Forum, lese aber schon länger mit. Auch ich bin Betroffener, Baufi aus 2009 von der DB. Hab mich unter Zahlung einer VF von 23.000 Euro frei gekauft und neu finanziert. Einen Tag nach Finanzierungszusage durch die neue Bank / Sparkasse dann widerrufen. Ich hatte Anfang Juni 2016 meinen Termin beim LG Frankfurt. Unter Hinweis auf Rechtsmissbrauch und Verwirkung wurde meine Klage abgelehnt. Ich habe bei mir schon vermutet dass da einige Richter aus dem Frankfurter Raum in einem elitären Golfclub mit Führungspersonal der Frankfurter Banken wohl regelmäßig zusammen golfen gehen. Aber wenn ich jetzt hier lese dass das OLG Frankfurt das Urteil des BGH ignoriert habe ich ja wenig Zuversicht für meine 2. Instanz. Ich hoffe nur dass meine Rechtsschutz auch im Zweifelsfall den Gang zum BGH ermöglicht. Echt unglaublich was hier abgeht...

  3. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und die Zinsen sind besser als jeder Tagesgeldkonto!!!!

  4. Avatar von bluespeed75
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist ja schon Willkür auf dem Rücken der Kläger.Wer kann sich denn eine Revision vor dem BGH Leisten nur weil ein OLG sich nicht an BGH Rechtssprechung hält?
    Ich dachte es sollte Rechtssicherheit bringen?
    Gibts da kein Gesetz dagegen oder Einspruchsmöglichkeit?
    Das die Richter geschmiert werden hab ich mir auch schon oft gedacht.Ihnen passiert bei solchen Fehlentscheidungen ja eh nichts.
    Bei einer Rückabwicklung von 7500 Euro mal eben 36.000 für alle instanzen verballern ist Irrsinn an dem die Gerichte und Richter gut verdienen.
    Das ist sicher auch ein Grund warum es unten meistens scheitert.

  5. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von SaschaK
    Hallo zusammen,ich bin neu hier im Forum, lese aber schon länger mit. Auch ich bin Betroffener, Baufi aus 2009 von der DB. Hab mich unter Zahlung einer VF von 23.000 Euro frei gekauft und neu finanziert. Einen Tag nach Finanzierungszusage durch die neue Bank / Sparkasse dann widerrufen. Ich hatte Anfang Juni 2016 meinen Termin beim LG Frankfurt. Unter Hinweis auf Rechtsmissbrauch und Verwirkung wurde meine Klage abgelehnt. Ich habe bei mir schon vermutet dass da einige Richter aus dem Frankfurter Raum in einem elitären Golfclub mit Führungspersonal der Frankfurter Banken wohl regelmäßig zusammen golfen gehen. Aber wenn ich jetzt hier lese dass das OLG Frankfurt das Urteil des BGH ignoriert habe ich ja wenig Zuversicht für meine 2. Instanz. Ich hoffe nur dass meine Rechtsschutz auch im Zweifelsfall den Gang zum BGH ermöglicht. Echt unglaublich was hier abgeht...
    Nun, die Beschwer von 20k würde ja problemlos bei einer Klageabweisung wegen RMB erreicht werden. Und wenn die WRB fehlerhaft ist, dann ist das Risiko vorm BGH nach den Urteilen v. 12.07. wesentlich geringer geworden.

  6. Avatar von SaschaK
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, das mit den > 20k stimmt. Die WRB enthält insgesamt 7 Fehler lt. Auskunft RA. U.a. auch die "frühstens" Formulierung. Aber die Juristen bei den Banken müssen sich doch besoffen kaputt lachen dass noch Urteile zu ihren Gunsten gesprochen werden von entsprechenden lower level wie dem OLG trotz BGH. Oder das Urteil war tatsächlich schon fertig in der Schublade und der Richter hatte kein Bock ein neues Urteil zu fertigen.

    Ich habe jedenfalls Zeit und Geduld. Nach Berechnung meines Anwaltes fallen jeden Monat auf die Rückabwicklung ca. 150 Euro Zinsen pro Monat. 2 Vergleichsangebote von 3000! und 10.000 Euro habe ich schon ausgeschlagen. Der vom Anwalt berechnete Umfang liegt bei ca. 36k bei kompletter Rückabwicklung. Viel Geld für Mutti's Sohn :-)

  7. Avatar von bluespeed75
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn ich rechne das meiner Prolongation seit Widerruf in 08/14 die Grundlage entzogen wird und ich durch Annahmeverzug Zinsfrei Tilge arbeitet die Zeit für mich.Das noch plus 5 % wird auch ne Stange Geld....bleibt am Ende kaum mehr ein Darlehen übrig..

  8. Avatar von Domei
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ach auch einer der bei der DB ist...
    Geld und Macht.... da hat das Recht wenig zu melden.
    Ich bin gespannt wie mein Fall ausgehen wird.

  9. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    saschaK,

    das Problem bei dir (wie im Übrigen auch bei mir selbst) ist, dass der Darlehensvertrag durch die Umschuldung durch ein neues Vertragsverhältnis ersetzt wurde. Das OLG Düsseldorf hat in diesen Fällen immer auf Verwirkung entschieden. Demgegenüber steht z.B. das OLG Hamm, das ebenfalls bei der Ersetzung durch einen neuen Vertrag (z.B. Aufhebungsvertrag) keine Verwirkung sieht. Sprich ein OLG sieht den Umsatndsmoment bei der Verwirkung dadurch als erfüllt an und ein anderes nicht...

    Letztlich wird auch diese Fälle wahrscheinlich der BGH endgültig entscheiden müssen. Ich werde mich da kurzfristig erkundigen (merci @ducnici), wann der BGH die Revision des OLG Düsseldorfs verhandelt...

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gut geschrieben... nur einige hundert Sparkassen-Fälle?




    BGH, Widerrufsrecht, Sparkassen, Fahrradkette... zu spät für 30.000 Verbraucher


    Das BGH-Urteil kommt für etwa 30.000 Verbraucher zu spät.Unsplash/Pixabay
    Der Bundesgerichtshof hat ein von vielen Sparkassen genutztes Musterformular zum Widerrufsrecht bei Krediten kassiert. Zu spät für etwa 30.000 Verbraucher. Denn das Urteil wirkt nur dann, wenn ein Kreditkunde seinen Widerruf zum Kreditvertrag bereits vorher bis zum 22. Juni ausgesprochen hätte. Das chronisch infektionöse Formularversagen der Sparkassen-Juristen geht für die Institute glimpflich aus.
    Hätte, hätte, Fahradkette ... Hätten laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) rund 30.000 Kreditkunden der Sparkassen ihren Kreditvertrag rechtzeitig nachträglich widerrufen, dann wüssten sie heute, dass ihr Rückzug von Erfolg gekrönt gewesen wäre. Ihre Kredite wären im Rückwärtsgang neutralisiert worden; Kündigungsfristen für teure Zinskonditionen etwa hätten sich in Luft aufgelöst. Das waren die Konjunktive „hätten“, „wüsste“, „wäre“, die dem Betroffenen Bankschuldner statt praktischem Nutzen hinterher nur noch einen Erkenntniswert liefern, volkstümlicher auch als Treppenwitz bekannt.
    Bankirrtum zu wenigen Gunsten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar am vergangenen Dienstag die Widerrufsklausel der Sparkasse Nürnberg kassiert (Az. XI ZR 564/15). Aber dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts wirkt sich nur für diejenigen Kreditkunden der Sparkassen aus, die bereits bis 22. Juni zur Tat geschritten waren...
    ... und ihren Kreditvertrag nachträglich widerrufen haben, also hatten. Oder konkreter: hätten. Noch im Frühjahr dachten auch viele Experten, dass das schon früher vom BGH in einem Grundsatzurteil ausgesprochene „ewige“ Widerrufsrecht wegen falschem Kleingedruckten im Vertrag mit der Bank sozusagen dauernd weiter gilt. Gilt nicht. Nicht mehr, seitdem der Gesetzgeber nach dem 22. Juni 2016 den Widerrufsjoker eingezogen hat.
    Also hat der BGH-Prozess Sparkasse Nürnberg ./. Verbraucher nur eine Auswirkung: Laut FAZ lediglich „einige hundert“ Kreditkunden wissen nun, dass ihr Joker zieht. Diese Kunden können hoffen, zum Beispiel ohne Vorfälligkeits-Entschädigungen aus langlaufenden Kreditverträgen herauszukommen und billig umzuschulden. Für die anderen rund 30.000 Nicht-Widerufer gilt: hätten sie doch rechtzeitig widerrufen.

    Chronisch infektiöses Formularversagen

    Die im Monopoly um Kredite und Spät-Widerruf jetzt zur Rückabwicklung eines Kredits verurteilte Sparkasse Nürnberg nutzte wie viele andere Großkassen ebenfalls ein im Sparkassen-Universum weitverbreitetes Textmuster für die Widerrufserklärung im Kleingedruckten ihrer Kreditverträge. Pars pro toto, das Kleine steht für das Gesamte. Das BGH-Urteil wirkt nicht nur direkt gegen die Nürnberger Kasse, sondern infiziert juristisch mittelbar auch alle Kreditverträge derjenigen Sparkassen, die das – wie wir nun wissen verunglückte - Textmuster zum Widerruf beinhalteten.

    Die Sparkasse Nürnberg hatte also nur Pech, dass sie sich bei ihrer Widerrufsklausel eines Musters aus dem Papier-Fundus der Sparkassenorganisation bediente. Und weil viele andere Kassen diesen - jetzt vom BGH sozusagen als chronisch erkannten - Formularversager bei ihren Krediten ebenfalls verwendeten, erklärt sich die von der FAZ geschätzte Zahl von 30.000 potenziell betroffenen Verträgen plausibel. Tatsächlich drohen aber nur „einige hundert“ Kredite zu platzen, berichtet die FAZ, und meint die Fälle, in denen die Kunden noch rechtzeitig vor dem 22. Juni den „Widerrufsjoker“ gezogen haben.


    https://www.versicherungsbote.de/id/4...it-Sparkassen/


  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Glaube ich nicht. Es sei denn, der FAZ lägen sämtliche Kreditverträge der bundesdeutschen Sparkassen seit 2002 vor.... Und ein Azubi hätte gestern abgezählt.

  12. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    halte auch die 30.000 Fälle gesamt (das sollen ja wohl alle mit dem Fehler sein) für lächerlich. Es geht ja um mindestens 4 volle Jahre. Dann würden (selbst wenn man das nur auf die Sparkassen bezieht) die Sparkassen (bundesweit) nur 7.500 Immobiliardarlehen pro Jahr vergeben, also 35 pro Arbeitstags. Bei mehr als 400 Sparkassen würde also bei der durchschnittlichen Sparkasse 1 Vertrag alle zwei Wochen geschlossen. Wer das glaubt???

    Alleine unsere hiesige Sparkasse (dürfte so um Platz 10 bundesweit sein) vergibt laut Jahresbericht 2014 im Jahr 2000 Immobilienfinanzierungen, also müssten das bundesweit ja eher 50.000 pro Jahr sein und damit die Zahl der betroffenen Verträge um den Faktor 10 höher.

    Davon wiederum würde ich mal schätzen, dass irgendwas im einstelligen Prozentbereich widerrufen wurde.

  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier geht es angeblich um insgesamt 30.000 Verträge bundesweit:

    https://www.faz.net/aktuell/finanzen/...-14337289.html


    Das kann einfach nicht stimmen...

  14. Avatar von Felix
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @SaschaK

    ich warte mit einem ähnlichen Fall bei gleicher Bank auf einen Termin beim LG . Wann kamen denn die Vergleichsangebote ? Vor dem 21.06 oder danach ?

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist m.M. nach ein "kleinreden" der WR-Problematik.

    Bis zum 21.06. waren die Summen, die im Spiel waren, "existenzbedrohend",
    heute sind das nur wenige "Einzelfälle"....

    M.M. will man damit denjenigen, die zwar widerrufen aber noch nicht tätig geworden sind, mitteilen, "lasst es, Ihr bekommt zwar Recht aber Ihr seit Einzelfälle und legt Euch in dieser Minderheit trotzdem nicht mit uns an.... "

    Ein Bankenanwalt sprach mal in einer OLG Verhandlung von einem Kredit-Volumen des dt. Sparkassen- und Giroverbandes in Höhe von 330 Milliarden, bei dem falsch belehrt wurde. Nur Sparkassen. Diese Zahl erschien mir hoch, habe ich aber später irgendwo auch öffentlich publiziert gelesen.

    330.000.000.000 / 30.000 = 11.000.000Euro, welcher jede Vertrag an Volumen im Schnitt haben müsste...

    no way!


    hier auch ein Statement der Bafin zur Widerrufsproblematik aus 2015, Seite 49

    https://www.bafin.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=3

  16. Avatar von SaschaK
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ Felix: Die grundsätzliche Anfrage nach Vergleichsbereitschaft kam wenige Wochen vor dem Termin, also vor dem 10.6, im Termin dann das Angebot der Bankvertreter von 3000 Euro was der Terminvertreter auf 4000 Euro "hochgehandelt hat" - ohne das vorher mit mir abzusprechen. Vor der Urteilsverkündung dann ein Vergleichsangebot von 10.000 Euro was ich ebenfalls abgelehnt habe. Hast Du auch den Termin beim LG Frankfurt? Für mich ist es glaube ich ganz günstig dass jetzt die Berufungsfrist diese Woche abläuft und dann der Anwalt noch mal 4 Wochen für die Begründung hat. Mit etwas Glück kann er gleich das BGH Urteil mit verwursten. Wobei ich mich nicht wundern würde wenn das OLG trotzdem ablehnt. Aber wie gesagt: Ich habe Zeit, die Zinsen laufen und ich bin mir ziemlich sicher dass ich spätestens höchstrichterlich gewinnen werde.

  17. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die vom Versicherungsboten zitierte FAZ schreibt:

    "Nach Angaben der auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden findet sich diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung bundesweit in etwa 30.000 Kreditverträgen, die von Ende 2002 bis Ende 2008 mit Sparkassen abgeschlossen wurden."


    Das sind jedenfalls keine Bank-Anwälte. Haben die sich geirrt oder die FAZ?

  18. Avatar von Felix
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @SaschaK
    ja auch LG Frankfurt . Klage ist aber erst vorletzte Woche raus. Ich bin gespannt ob da jetzt doch noch was kommt. Bis jetzt hat die DB nur zwei unverschämte Ablehungen geschrieben . Auf die Vorab gesendete Klageschrift mit Fristsetzung ...Nichts!

  19. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also die Zahl von 30.000 Verträge halte ich schon für realistisch. Zunächst muss man ja mal alle gewerblichen Immobilienfinaniezrungen abziehen, weil nur private Darlehensverträge widerrufen werden können (wie hoch dieser Anteil bei Sparkassen ist, weiß ich nicht). Dann spricht der Artikel nur vom Ausstieg aus den heute noch laufenden (aber vor 2010 abgeschlossenen) Verträgen. Der Artikel verschweigt also alle bereits z.B. über Vorfälligkeitsentschädigung oder normal beendeten Verträgen (von 2002 bis 2010abgeschlossen), die ebenfalls widerrufen sein könnten.

    Also, die Zahl könnte zwar stimmen, aber es wird für die Sparkassen trotzdem um eine wesentlich höhere Schadenssumme gehen...

  20. Avatar von SaschaK
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ Felix: Sicherlich kurz vor dem Termin oder im Termin selbst kommt ein unattraktives Vergleichsangebot

  21. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    das OLG Frankfurt, 19. Senat weist auch nach dem Urteil des BGH gestern meine Berufung gegen die Sparkasse (identischer Fall wie BGH XI ZR 564/15) wegen Rechtsmissbrauch ab. Urteil und PM warend em gericht bekannt.

    Langsam verliere ich echt den Glauben an den Rechtsstaat.
    Das habe ich schon längst verloren. Das hat es eigentlich noch nie gegeben.

    Die Politik sollte echt mal darüber nachdenken, ob es irgenwie möglich wäre die Urteile des BGH für verbindlich zu erklären.

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