ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
also diese Dartellung dieses Anwalts halte für etwas gewagt. Man sollte nun einfach mal das schriftliche Urteil abwarten... Letztlich unterliegt grundsätzlich jede Ausübung eines Rechts dem Einwand des Rechtsmissbrauchs oder der Verwirkung. Deshalb kann der BGH gar nicht sagen: in diesem einen Recht gilt keine Verwirkung oder Rechtsmissbrauch.
Aber der BGH hat gestern die Hürden wieder ein Stück höher gelegt:
Rechtsmissbrauch: Mir fällt ehrlich gesagt kein Grund ein, warum man ein Darlehen widerrufen sollte, wenn es auf keinen wirtschaftlichen Gründen (Zinsen) basiert. Dazu sagt der BGH klar, das genügt nicht für Rechtsmissbrauch. Selbst wenn von 100 DNs einer einen anderen Grund haben sollte, muss das Gericht das beweisen können (was ich für grundsätzlich unmöglich halte, schließlich kann niemand in den Kopf des Klägers schauen).
Verwirkung: Auch Ablösung (beiseitig erfüllte Leistungen) und sogar Widerruf 7 Jahre nach Ablösung stellt keinen ausreichenden Grund für Verwirkung dar. Damit stellt der BGH wieder klar, dass die Verwirkung eines bestehenden Rechts nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sein kann. Außerdem zeigt der BGH den Banken wiederum klar die Grenzen auf, dass es für Verwirkung keinen Automatismus gibt, auch wenn 7 Jahre nach Ablösung widerrufen wird.
Spannend wird das schriftliche Urteil, wenn sich der BGH ausführlich zu möglichen Gründen der Verwirkung äußern sollte...
Hallo an alle Mieteinnahmen wenn immobilie etwa 50% verm. 50% selbstbewohnt muß ich jetzt auch mieteinnahmen rausgeben. das wäre totale scheiße für mich
In dem Zeitungsausschnitt steht: "...müssen sich nämlich den Vorteil berechnen lassen... etwa Mieteinnahmen." Müssen die Darlehensnehmer das wirklich? Gibt es dazu irgendwelche Urteile? Wenn jetzt bspw. jemand in seinem finanzierten Haus noch eine Einliegerwohnung vermietet hat, dann müsste der Eigentümer auch noch die monatliche Miete abzügl. Steuer der Bank herausgeben? In so einem Fall wäre der DN bei einem Widerruf ja schlechter gestellt, als wenn er nicht widerrufen würde. Irgendwie unlogisch, denn während der Vertrag läuft, wandern die Mieteinnahme ja auch in die Tasche des Eigentümers und nicht an die Bank. Auch hat der Eigentümer aus der Vermietung keine "Früchte gezogen" wie bei einem Pachtvertrag.
Wow, Was für eine Idee!!
Dazu fällt mir ein, ich hatte noch ganz andere Nutzungen aus der finanzierten Immobilie. Ich habe da zwei Kinder gezeugt, außerdem habe ich mit dem Geld der Bank auch einen Kloschüssel gekauft und im Bad eingebaut. Das habe ich auch seit Jahren genutzt. Wie soll ich den diese Nutzungen der Bank zurückgeben?
Vielleicht hat derjenige der sich das mit den Mieteinnahmen ausgedacht hat auch dafür eine Idee.
Bei einem Widerruf wird doch nur der Darlehensvertrag Rückabgewickelt, nicht der Kaufvertrag. Die Miete ist eine Nutzung aus dem Kaufvertrag und nicht aus dem Darlehensvertrag.
Keineswegs. Ich bereue mittlerweile da schon Geld reingesteckt zu haben. Z. B. Frankfurt argumentiert wegen nur geringfügiger Abweichung wäre das keine Abweichung vom Muster.
Gruß
Stefan
Keineswegs. Ich bereue mittlerweile da schon Geld reingesteckt zu haben. Z. B. Frankfurt argumentiert wegen nur geringfügiger Abweichung wäre das keine Abweichung vom Muster.
Gruß
Stefan
Keineswegs. Ich bereue mittlerweile da schon Geld reingesteckt zu haben. Z. B. Frankfurt argumentiert wegen nur geringfügiger Abweichung wäre das keine Abweichung vom Muster.
Gruß
Stefan
und nicht wie es in der Presse gestern zu lesen war, dass es sich lediglich um hunderte widerrufene Fälle bei den Sparkassen bundesweit handelt. Es muss sich um tausende handeln. Dazu passt auch eine Info von einem Mitarbeiter aus der hiesigen Sparkasse. Er hat mir berichtet, dass die Sparkasse Hannover alleine für die Bearbeitung von Widerrufen 15 Mitarbeiter eingestellt haben.
Zitat von sebkoch
aus meiner Sicht war das eine taktische Fehlleistung erster Güte, denn man hätte doch den DN wunderbar vorher (also vor der Grundsatzentscheidung des BGH) einen Vergleich anbieten können mit einem weitgehenden Verzicht der VFE. Das hätten nach meiner Einschätzung bestimmt 75 % aller Widerrufler angenommen (auch wegen der bestehenden Unsicherheit). Jetzt ist ja kaum noch Verhandlungsspielraum bei diesen Belehrungen. Das dürfte ein milliardenschwerer Fehler gewesen sein. Wenn ich sehe, dass alleine ich weit über 100 Fälle mit den gestern entschiedenen Belehrungen habe, müssen das bundesweit deutlich 5 stellige Zahlen sein.
aus meiner Sicht war das eine taktische Fehlleistung erster Güte, denn man hätte doch den DN wunderbar vorher (also vor der Grundsatzentscheidung des BGH) einen Vergleich anbieten können mit einem weitgehenden Verzicht der VFE. Das hätten nach meiner Einschätzung bestimmt 75 % aller Widerrufler angenommen (auch wegen der bestehenden Unsicherheit). Jetzt ist ja kaum noch Verhandlungsspielraum bei diesen Belehrungen. Das dürfte ein milliardenschwerer Fehler gewesen sein. Wenn ich sehe, dass alleine ich weit über 100 Fälle mit den gestern entschiedenen Belehrungen habe, müssen das bundesweit deutlich 5 stellige Zahlen sein.
Das Dumme dabei ist ja, dass die Sparkassen nicht irgendwelchen Hedgefonds oder sonstigen privaten Aktionären gehören, sondern in Trägerschaft der Kommunen stehen. Das, was der Einzelne durch seinen Widerruf gewinnt, geht letztlich zu Lasten seiner Nachbarn im weitesten Sinne.
Es ist in etwa so, wie wenn Anleger mit dem Ausnutzen von rechtlich zweifelhaften Steuerschlupflöchern beim BFH einen Erfolg gegen die Finanzverwaltung erzielen. Als "Normalbürger" kann man sich da nicht wirklich mitfreuen.
das OLG Frankfurt, 19. Senat weist auch nach dem Urteil des BGH gestern meine Berufung gegen die Sparkasse (identischer Fall wie BGH XI ZR 564/15) wegen Rechtsmissbrauch ab. Urteil und PM warend em gericht bekannt.
Langsam verliere ich echt den Glauben an den Rechtsstaat.
Das ist doch Rechtsbeugung oder irre ich mich da....
Das kann echt nicht wahr sein.
Die Gerichte haben echt Narrenfreiheit ohne Konsequenzen.Ich würde den Richtern gleich Berufsverbot erteilen.Wieso dürfen die immer so weitermachen?Am LG und OLG München das gleiche Trauerspiel....
das OLG Frankfurt, 19. Senat weist auch nach dem Urteil des BGH gestern meine Berufung gegen die Sparkasse (identischer Fall wie BGH XI ZR 564/15) wegen Rechtsmissbrauch ab. Urteil und PM warend em gericht bekannt.
Langsam verliere ich echt den Glauben an den Rechtsstaat.
das OLG Frankfurt, 19. Senat weist auch nach dem Urteil des BGH gestern meine Berufung gegen die Sparkasse (identischer Fall wie BGH XI ZR 564/15) wegen Rechtsmissbrauch ab. Urteil und PM warend em gericht bekannt.
Langsam verliere ich echt den Glauben an den Rechtsstaat.
d.h. es geht mit der gleichen WRB wieder zum BGH falls Revision zugelassen bzw. Beschwer erreicht? Sorry aber wie weit sollen diese Machtspielchen noch fortgeführt werden...
ja, Revision zugelassen. Wie das lief, ist mir schon klar, Urteil war am 13. natürlich schon fertig und so ne Pressemitteilung ist eben noch kein Urteil ... Der BGH wird sich bedanken