ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
2,5 % bedeutet schon 5 stelliger Betrag...entscheidend wie schon geschrieben ab datum widerruf
@gaertner und ich sagen schon mal prost
Was.will jetzt das lg bremen anderes feststellen in seiner verkündung
Und die Verzinsung mit dem Bundesbankzins schient auch bestätigt. Das OLG Nürnberg hatte den zur Berechnung eingesetzt. 5,71 % und nicht den Vertragszinssatz 6%.
Jo du hast ja mit allem völlig recht. Interessiert aber die meisten Richter keinen Meter. Die haben weder bock auf das Verfahren, noch auf die Materie und schon gar nicht zu rechnen (Ausnahmen bestättigen natürlich die Regel). Wenn der BGH was gesagt hat, was nach Zahlen aussieht, wird das übernommen, da bin ich ganz bei sebkoch. Alles andere hat nur akademischen Wert, ausser es wird hier im crowdsourcing derart nachvollziehbar aufbereitet, dass es in den Verfahren einfach, überzeugend und effektiv eingebracht werden kann.
Denke man kann festhalten, dass die Kunden die sich mit "raus ohne Vorfälligkeitsentschädigung" zufrieden geben, mit dem Urteil gut stellen werden, denn mindestens hinter Rechtsmissbrauch und Verwirkung kann die Bank sich nicht mehr verstecken.
Auch glaube ich dass die Banken nun wissen wohin die Reise beim BGH gehen kann, glaube kaum dass die es jetzt noch darauf ankommen lassen - so es berechtigte Angriffspunkte gegen die WRB gibt - zumal sie ja ohnehin immer kurz vorher dann doch eingelenkt haben.
Aussage dieses Urteils meiner Meinung nach, die Rechte der Verbraucher sind gestärkt worden.
Da fällt mir auf. Das Urteil der BGH hilft alle den Kunden nicht weiter, die bereits vollständig zurückgezahlt haben/einen Aufhebungsvertrag haben oder VFE gezahlt haben oder? Dazu hat der BGH ja nichts gesagt, in dem Fall ging es doch nur um ein "normales widerrufenes Darlehen".
Hilft mir jetzt zum Beispiel erstmal gar nicht, weil das LG Bonn sagt: Sondertilgung= Umstandsmoment.
Hatte es nun auch noch in den Urteilsverkündungstermin geschafft.
War ne kurze Sache, ohne irgendwelche Details.
Zu XI ZR 564/15:
Zusätzlich zu den Infos aus der Pressemeldung hatte J.Ellenberger davon gesprochen, dass die Änderungen der WB hier schon gravierend waren. (wobei, wie sebkoch eben schon schrieb, gibt es wohl im Umkehrschluss in anderen Fällen leider evtl. Spielraum bei nur sprachlichen Änderungen..?!?).
J.Ellenberger hat erfreulicherweise explizit den Terminus „ewiges Widerrufsrecht“ benutzt!
Dies könne aber durch die Banken sehr wohl durch eine korrekte Nachbelehrung beendet werden.
Je mehr ich die beiden Urteile im Kontext sehe, desto größer wird meine Befürchtung, dass es zwar ein ewiges Widerrufsrecht gibt, dieses aber verwirken kann, sobald irgendein Anlass vorliegt. Sonst hätte man das OLG Hamburg nicht animiert nach andere Gründen zu suchen.
2,5 % bedeutet schon 5 stelliger Betrag...entscheidend wie schon geschrieben ab datum widerruf
@gaertner und ich sagen schon mal prost
Was.will jetzt das lg bremen anderes feststellen in seiner verkündung
Ich war bisher der Ansicht, dass die 2,5 % für die dem DN zustehende NWE zu Grunde gelegt werden. Deine Aussage liest sich so, als wären es NWE die dem DG ab Widerruf zustehen?
Je mehr ich die beiden Urteile im Kontext sehe, desto größer wird meine Befürchtung, dass es zwar ein ewiges Widerrufsrecht gibt, dieses aber verwirken kann, sobald irgendein Anlass vorliegt. Sonst hätte man das OLG Hamburg nicht animiert nach andere Gründen zu suchen.
Blödsinn, welche Urteile - gibt nur Kurznachricht von Pressestelle ? den Urteilstext 10-20 Seiten gibts in je nachdem in 1 - 8 Wochen, da wird genug zu allem stehen.
Na dann bin ich mal gespannt, wie sich das Urteil heute auf unser Urteil diese Woche auswirken wird (die bekannte WRB der Genossenschaftsbanken, ebenfalls mit Fußnote, Präsenzgeschäft).
Die Bank hatte bei uns angerufen und wollte einen Vergleich. Ich habe ihnen unser Angebot geschickt, eine Antwort bekam ich nie, aber unserem Anwalt und dem Gericht haben sie nochmal geschrieben und schreien wegen unseres Angebots jetzt laut Rechtsmissbrauch...
Lässt sich die in der WRB der DSL angegebene Zwischenüberschrift "gilt nur für finanzierte Geschäfte" als Fussnote i.S.d. des heutigen BGH-Beschlusses auslegen?
Was ich noch immer nicht verstehe: Was haben denn Banken und Sparkassen mit dieser BGH-Entscheidung für sich erreicht? Und warum haben sie sich nicht - wie sonst immer - vorher geeinigt. Das war doch heute alles ein klassisches Eigentor für die Bankenbranche - oder?
Was ich noch immer nicht verstehe: Was haben denn Banken und Sparkassen mit dieser BGH-Entscheidung für sich erreicht? Und warum haben sie sich nicht - wie sonst immer - vorher geeinigt. Das war doch heute alles ein klassisches Eigentor für die Bankenbranche - oder?
Versteh es auch nicht.
Nebenbei bemerkt, die Klägerin trägt ja lt. OLG N Urteil 65% der Kosten. Die Quote dürfte sich nicht viel verändert haben.
Streitwert 5815Euro, macht Gesamtkosten von 10087Euro. Davon 65% sind es mal ca. 6.500Euro.
Also wer jetzt von diesem Urteil profitiert und was Gutes tun will, kann bestimmt der Klägerin einen Teil der Kosten erstatten.
Denke, man kann hier Frau Rechtsanwältin Rogoz aus Hersbruck von der Kanzlei Stenz&Rogoz kontaktieren...