Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ...........

  3. Avatar von Fishtowner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    2,5 % bedeutet schon 5 stelliger Betrag...entscheidend wie schon geschrieben ab datum widerruf
    @gaertner und ich sagen schon mal prost
    Was.will jetzt das lg bremen anderes feststellen in seiner verkündung

  4. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und die Verzinsung mit dem Bundesbankzins schient auch bestätigt. Das OLG Nürnberg hatte den zur Berechnung eingesetzt. 5,71 % und nicht den Vertragszinssatz 6%.

  5. Avatar von Texis
    Texis ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ...........
    Jo du hast ja mit allem völlig recht. Interessiert aber die meisten Richter keinen Meter. Die haben weder bock auf das Verfahren, noch auf die Materie und schon gar nicht zu rechnen (Ausnahmen bestättigen natürlich die Regel). Wenn der BGH was gesagt hat, was nach Zahlen aussieht, wird das übernommen, da bin ich ganz bei sebkoch. Alles andere hat nur akademischen Wert, ausser es wird hier im crowdsourcing derart nachvollziehbar aufbereitet, dass es in den Verfahren einfach, überzeugend und effektiv eingebracht werden kann.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Denke man kann festhalten, dass die Kunden die sich mit "raus ohne Vorfälligkeitsentschädigung" zufrieden geben, mit dem Urteil gut stellen werden, denn mindestens hinter Rechtsmissbrauch und Verwirkung kann die Bank sich nicht mehr verstecken.

    Auch glaube ich dass die Banken nun wissen wohin die Reise beim BGH gehen kann, glaube kaum dass die es jetzt noch darauf ankommen lassen - so es berechtigte Angriffspunkte gegen die WRB gibt - zumal sie ja ohnehin immer kurz vorher dann doch eingelenkt haben.

    Aussage dieses Urteils meiner Meinung nach, die Rechte der Verbraucher sind gestärkt worden.

  7. Avatar von Cuby
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Urteilsbegründung dauert 2-3 Wochen oder?

  8. Avatar von Timotheus
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von abcd123
    wäre schick, weil dann die ganzen VBK, Raiffeisen WBs kaputt sind aus dem DG Verlag 203 710 usw. mit 2 Wochen ( 1 Monat ) Hochziffer 1
    Sind wirklich alle WRB mit Fussnote irreführend und damit unwirksam ????

  9. Avatar von Cuby
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da fällt mir auf. Das Urteil der BGH hilft alle den Kunden nicht weiter, die bereits vollständig zurückgezahlt haben/einen Aufhebungsvertrag haben oder VFE gezahlt haben oder? Dazu hat der BGH ja nichts gesagt, in dem Fall ging es doch nur um ein "normales widerrufenes Darlehen".

    Hilft mir jetzt zum Beispiel erstmal gar nicht, weil das LG Bonn sagt: Sondertilgung= Umstandsmoment.

  10. Avatar von dermichi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hatte es nun auch noch in den Urteilsverkündungstermin geschafft.
    War ne kurze Sache, ohne irgendwelche Details.
    Zu XI ZR 564/15:
    Zusätzlich zu den Infos aus der Pressemeldung hatte J.Ellenberger davon gesprochen, dass die Änderungen der WB hier schon gravierend waren. (wobei, wie sebkoch eben schon schrieb, gibt es wohl im Umkehrschluss in anderen Fällen leider evtl. Spielraum bei nur sprachlichen Änderungen..?!?).


    J.Ellenberger hat erfreulicherweise explizit den Terminus „ewiges Widerrufsrecht“ benutzt!
    Dies könne aber durch die Banken sehr wohl durch eine korrekte Nachbelehrung beendet werden.


    Urteil wird in 6-8 Wochen vorliegen!

  11. Avatar von Cuby
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Je mehr ich die beiden Urteile im Kontext sehe, desto größer wird meine Befürchtung, dass es zwar ein ewiges Widerrufsrecht gibt, dieses aber verwirken kann, sobald irgendein Anlass vorliegt. Sonst hätte man das OLG Hamburg nicht animiert nach andere Gründen zu suchen.

  12. Avatar von SAX01
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hiervon bin ich auch betroffen.

    Habe meine beiden Immokredite 2013 /2014 ohne Vorfälligkeit abgelößt und auch vorher schon Sondertilgungen gemacht.

    Stehen für einen solchen Fall in diesem Jahr noch BGH Urteile aus?

  13. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fishtowner
    2,5 % bedeutet schon 5 stelliger Betrag...entscheidend wie schon geschrieben ab datum widerruf
    @gaertner und ich sagen schon mal prost
    Was.will jetzt das lg bremen anderes feststellen in seiner verkündung
    Ich war bisher der Ansicht, dass die 2,5 % für die dem DN zustehende NWE zu Grunde gelegt werden. Deine Aussage liest sich so, als wären es NWE die dem DG ab Widerruf zustehen?

  14. Avatar von abcd123
    abcd123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass Kunden noch nach Jahren ihre Kreditverträge kündigen können"

    https://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...igen-1.3075810

    omfg was für Journalisten wieder am Start - wahrscheinlich auch "Nein heisst Nein" Abschreiber ohne Hirn und Verstand ^^

  15. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von abcd123
    "Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass Kunden noch nach Jahren ihre Kreditverträge kündigen können"
    Unabhängig vom Verschreiber hat er aber nicht entschieden, ob bereits seit Jahren abgelöste Darlehen widerrufen werden können.

  16. Avatar von abcd123
    abcd123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Cuby
    Je mehr ich die beiden Urteile im Kontext sehe, desto größer wird meine Befürchtung, dass es zwar ein ewiges Widerrufsrecht gibt, dieses aber verwirken kann, sobald irgendein Anlass vorliegt. Sonst hätte man das OLG Hamburg nicht animiert nach andere Gründen zu suchen.
    Blödsinn, welche Urteile - gibt nur Kurznachricht von Pressestelle ? den Urteilstext 10-20 Seiten gibts in je nachdem in 1 - 8 Wochen, da wird genug zu allem stehen.

  17. Avatar von IG Widerruf
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  18. Avatar von Weisswurscht37
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Na dann bin ich mal gespannt, wie sich das Urteil heute auf unser Urteil diese Woche auswirken wird (die bekannte WRB der Genossenschaftsbanken, ebenfalls mit Fußnote, Präsenzgeschäft).
    Die Bank hatte bei uns angerufen und wollte einen Vergleich. Ich habe ihnen unser Angebot geschickt, eine Antwort bekam ich nie, aber unserem Anwalt und dem Gericht haben sie nochmal geschrieben und schreien wegen unseres Angebots jetzt laut Rechtsmissbrauch...

  19. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Lässt sich die in der WRB der DSL angegebene Zwischenüberschrift "gilt nur für finanzierte Geschäfte" als Fussnote i.S.d. des heutigen BGH-Beschlusses auslegen?

  20. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was ich noch immer nicht verstehe: Was haben denn Banken und Sparkassen mit dieser BGH-Entscheidung für sich erreicht? Und warum haben sie sich nicht - wie sonst immer - vorher geeinigt. Das war doch heute alles ein klassisches Eigentor für die Bankenbranche - oder?

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Was ich noch immer nicht verstehe: Was haben denn Banken und Sparkassen mit dieser BGH-Entscheidung für sich erreicht? Und warum haben sie sich nicht - wie sonst immer - vorher geeinigt. Das war doch heute alles ein klassisches Eigentor für die Bankenbranche - oder?
    Versteh es auch nicht.




    Nebenbei bemerkt, die Klägerin trägt ja lt. OLG N Urteil 65% der Kosten. Die Quote dürfte sich nicht viel verändert haben.

    Streitwert 5815Euro, macht Gesamtkosten von 10087Euro. Davon 65% sind es mal ca. 6.500Euro.


    Also wer jetzt von diesem Urteil profitiert und was Gutes tun will, kann bestimmt der Klägerin einen Teil der Kosten erstatten.

    Denke, man kann hier Frau Rechtsanwältin Rogoz aus Hersbruck von der Kanzlei Stenz&Rogoz kontaktieren...

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