ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
noja, bei uns ist da ja auch noch die Lorenzer Kärggn... des cafe Lorenz....und halt die Sparkasse....eigentlich net zu übersegn....do kummt des scho vor, dass der Sporkassn Vorstand socht, wir sin eh die Nummer Eins am Platz....da brauchma ka Hausnummer....
mit der WB aus Sept 2011 mit dem Postfach ^^, das wäre so der Jackpott, wenn der BGH sich auch dazu auslassen würde - zwar Rechtschutz aber Neubau, wo das alte Darlehen der VBK abgelöst wurde durch Kredit bei SKG ( DKB ); da wäre ein klares K.O. Kriterium der WB wegen Postfachadresse natürlich Gold wert.
BGH-Urteil erlaubt hunderten Kunden Kündigung von Kreditverträgen
Eine von Sparkassen früher bundesweit genutzte Widerrufsbelehrung zu Verbraucherkrediten ist wegen einer irreführenden Fußnote unwirksam. Mit dem am Dienstag vom Bundesgerichtshof (BGH) verkündeten Urteil können nun hunderte Sparkassen-Kunden aus teuren Kreditverträgen aussteigen - wenn sie vor dem 22. Juni 2016 widerrufen haben. (Az. XI ZR 564/15)
BGH-Urteil erlaubt hunderten Kunden Kündigung von Kreditverträgen
Eine von Sparkassen früher bundesweit genutzte Widerrufsbelehrung zu Verbraucherkrediten ist wegen einer irreführenden Fußnote unwirksam. Mit dem am Dienstag vom Bundesgerichtshof (BGH) verkündeten Urteil können nun hunderte Sparkassen-Kunden aus teuren Kreditverträgen aussteigen - wenn sie vor dem 22. Juni 2016 widerrufen haben. (Az. XI ZR 564/15)
Hilft dir doch nicht, steht ja noch nichts über Verwirkung etc. drin