ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Kann ja eigentlich schonmal nichts Gutes heißen, dass wir bisher nichts gehört haben. Keine triumphierenden Aussagen von Verbraucheranwälten und so, keine Presse, die lüsternd vor dem Gebäude gewartet hat? Sehr merkwürdig
"In beiden Fällen seien die Kunden wohl nicht ordnungsgemäß belehrt worden, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger in der Verhandlung"
Wäre ja nicht untypisch, wenn der BGH einen auf: Zwar nicht ordnungsgemäß belehrt worden und bla bla bla und eigentlich hat der Kunde das Recht und richtig ausgeübt, aber aus §242 oder ergänzender Vertragsauslegung bla bla, der Kunde kann nicht widerrufen.
100 % wird der BGH bei keinem der beiden Verfahren Verwirkung oder Rechtsmißbrauch annehmen! Begründung Gesetz § 355 a.F. und nun hat der Gesetzgeber - und nur der darf das -, das ewige Widerrufsrecht geändert.
Umstandsmoment haben Banken gelegt, damit Verwirkung im Übrigen sowieso tot, Rechtsmißbrauch, Motivlage auch.
Rechtsdogmatisch so easy § 242 hat klare Grenzen und eine entwickelte Methodik ( die Zeiten gesundes Volksempfinden sind nun längst vorbei - ist wie der Naziparagraf Mord von Herrn Freisler, könnte man auch mal methodisch überarbeiten ^^, wird aber so oder so schon sehr vernünftig angewandt )
sorry, dass ist unjuristischer, laienhafter, verschwörungstheoretischer Blödsinn, da Verwirkung im Versicherungsenat und anderen schon längst durch ist und wenn die um 16 Uhr Urteil verkünden, dann wird auch nicht der grosse BGH Senat benötigt, weil Bankensenat auf einmal gegen andere Senate urteilt- ein wenig faktenbasierte Diskussion wäre wünschenswert. Sind hier nicht bei Pegida und "Lügenpresse" usw.
Was nicht passt wird passend gemacht. Das gilt ganz besonders beim BGH, wer kann der kann und der BGH kann es nunmal. Eine reguläre höhere Instanz gibt es nicht. Entscheidungen vom BVerfG und EuGH sind da kein ernstzunehmendes Rechtsmittel, statistisch gesehen. Die Spannung steigt.