ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
- wenn nun schon ein anderes OLG Urteil ausreicht um zum BGH zu kommen, wird man nun wohl seitens der Bankenseite versuchen müssen, entsprechende Urteile von OLG´s überhaupt nicht aufkommen zu lassen
Das dürfte der Vergleichsbereitschaft weiter zuträglich sein!
- wie sieht es mit Fragen bei den Rechtsfolgen aus? Basis plus 2,5% vs. 5% z.B., Annahmeverzug ja oder nein, KapEst....
- Verwirkung ja oder nein?
- Rechtsmissbrauch ja oder nein?
Sehe ich nicht so, gibt ja schon genug OLG Urteile, da braucht man keine "neuen" mehr. Wenn das morgen wieder nichts wird, dann wartet man auch in Zukunft den Verhandlungstag vor dem BGH ab und wir nicht versuchen erst gar nicht zum BGH zu kommen.
Ich halte es auch für möglich, dass die Banken jetzt ein Interesse daran haben für Rechtssicherheit zu sorgen. Die Gefahr Trittbrettfahrer anzulocken ist ja nur noch sehr beschränkt gegeben. Der maximal mögliche Schaden steht seit dem 21.06. fest und wie wir an zahlreichen Verfahren gesehen haben, sind die Prozesskosten nicht selten höher als der Ertrag des Klägers bzw. der Schaden der Bank. Da mag sich auch manche Bank fragen, ob es nicht besser ist sich zu tragbaren Bedingungen außergerichtlich auf Basis eines BGH Urteils zu einigen, statt auf Jahre hinaus zusätzliche Millionen mit Prozessen zu verballern, wenn der Kläger nur hartnäckig genug ist sich an den BGH zu wenden.
- wenn nun schon ein anderes OLG Urteil ausreicht um zum BGH zu kommen, wird man nun wohl seitens der Bankenseite versuchen müssen, entsprechende Urteile von OLG´s überhaupt nicht aufkommen zu lassen
Das dürfte der Vergleichsbereitschaft weiter zuträglich sein!
- wie sieht es mit Fragen bei den Rechtsfolgen aus? Basis plus 2,5% vs. 5% z.B., Annahmeverzug ja oder nein, KapEst....
- Verwirkung ja oder nein?
- Rechtsmissbrauch ja oder nein?
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des OLG Köln vom 25.01.2012 - 13 U 30/11 - in welchem bei einem schon fünf Jahre vor dem Widerruf vollständig zurückgezahlten Darlehen Verwirkung angenommen wurde, hat der BGH jedenfalls durch (unveröffentlichten) Beschluss vom 16.04.2013 - XI ZR 52/12 - zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe.
Das OLG Köln hatte die Nichtzulassung der Revision damit begründet, dass es sich um eine von den Umständen des konkreten Falles abhängige Einzelfallentscheidung handele.
meine Frage lautet, angenommen die erwähnten Termine vor dem BGH finden statt, darf man dann auch direkt mit einem Urteil rechnen, oder wird nur verhandelt?
@Harley
Aber mal angenommen eine Bank hat vertragliche Verjährungsfristen von 5 Jahren.
Was passiert wenn sämtliche LG und OLG Entscheidungen aufgrund eines genau zu dieser WRB gefällten BGH Urteils falsch waren bzw. Die Kläger die Klagen wegen der schlechten Ausicht auf Erfolg zurückgenommen haben?
Können die dann wieder aufgerollt werden ???
@Harley
Aber mal angenommen eine Bank hat vertragliche Verjährungsfristen von 5 Jahren.
Was passiert wenn sämtliche LG und OLG Entscheidungen aufgrund eines genau zu dieser WRB gefällten BGH Urteils falsch waren bzw. Die Kläger die Klagen wegen der schlechten Ausicht auf Erfolg zurückgenommen haben?
Können die dann wieder aufgerollt werden ???
Keine Chance. Rechtskräftige Entscheidungen werden nicht revidiert. Da muss man leider, so bitter das auch ist, sagen: Pech gehabt...
Kann noch mal ganz kurz verdeutlicht werden, was durch ein Urteil heute wegweisend geklärt werden könnte? Ggf. auch was ein negatives Urteil bewirken könnte?
WRB, hier konkret um die der Sparkassen (frühestens mit Fußnote "Frist im Einzelfall prüfen"), ggfs auch weitergehende generelle Ausführungen zum Vertrauensschutz, zur Klarstellung, es geht hier ohnehin nur um Vertrauensschutz, denn die Fehlerhaftigkeit ist klar.
Verwirkung und Rechtsmißbrauch
Nutzungsersatz des Darlehensnehmers (gibt es eine Vermutung auch bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen und wenn ja, welche 2,5 oder 5 % über Basis)