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"11.07.2016 Endlich die klare Ansage vom Bundes*verfassungs*gericht: Ober*landes*gerichte dürfen nicht einfach Kredit*widerrufs*klagen abweisen ohne die Revision zuzu*lassen, wenn andere Ober*landes*gerichte zu den gleichen Kredit*verträgen anders urteilen. In solchen Fällen ist die Zulassung der Revision von Verfassungs wegen Pflicht.
Rechtsanwalt Maik Winneke berichtet: Das Bundes*verfassungs*gericht hat auf seine Beschwerde hin ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Ober*landes*gerichts aufgehoben (Beschluss vom 16.06.2016, Aktenzeichen: 1 BvR 873/15). Die Richter dort hatten bereits im Februar 2015 die Berufung gegen eine Klag*abweisung durch das Land*gericht Kiel zurück*gewiesen. Ein Kunde der Sparkasse Südholstein hatte nach Widerruf seines Kredit*vertrags auf Zahlung von 14 525,77 Euro geklagt. Zu Unrecht, meinten die Ober*landes*richter in Schleswig: Zwar habe die Sparkasse die Muster*widerrufs*belehrung verändert und sei die Belehrung nicht korrekt, aber die Abweichungen vom gesetzlichen Muster seien so unbe*deutend, dass die Belehrung trotz der Abweichungen vom gesetzlichen Muster als richtig gelte. Obwohl das Kammerge*richt in Berlin und die Ober*landes*gerichte in Brandenburg, Köln und München zu genau derselben Widerrufs*belehrung anders urteilen, ließen die Richter in Schleswig die Revision nicht zu. Das ist rechts*staats*widrig, entschied jetzt das Bundes*verfassungs*gericht. Das Ober*landes*gericht habe den Zugang der Klägerin zur nächsten Instanz unzu*mutbar einge*schränkt. Die Revision hätte sowohl zur Sicherung der Einheitlich*keit der Recht*sprechung als auch wegen grund*sätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen werden müssen. Es stehe Ober*landes*gerichten frei zu urteilen, wie sie es für richtig halten, aber sie müssen die Revision zulassen, wenn ihre Kollegen in anderen Bundes*ländern die Rechts*lage anders sehen. Das Ober*landes*gericht in Schleswig muss den Fall jetzt neu aufrollen. Die Richter dort haben eine ganze Reihe von Kredit*widerrufs*klagen abge*wiesen, ohne die Revision zuzu*lassen. Auch aus Hamburg und Bremen gibt’s eine Reihe solcher Entscheidungen. Kunden von Banken und Sparkassen in diesen Ländern haben jetzt gute Chancen, ihren Kredit*widerruf doch noch durch*zusetzen. Voraus*setzung: Sie sind nicht schon rechts*kräftig gescheitert und haben einen ausreichend langen Atem, um den Fall bis vor den Bundes*gerichts*hof zu bringen. Dort haben sich bis jetzt noch alle Kredit*widerrufs*kläger durch*gesetzt. Geur*teilt hat der Bundes*gerichts*hof in diesen Fällen allerdings nicht. Weil die Banken und Sparkassen – gerade auch wegen der verbraucherunfreundlichen Recht*sprechung in manchen Bundes*ländern – ein verbraucherfreundliches Urteil aus Karls*ruhe fürchten, haben sie ihre Revision gegen Kredit*widerrufs*ver*urtei*lungen immer noch zurück*genommen, bevor die Bundes*richter in Karls*ruhe sich genauer mit dem Fall befassten oder haben den Klägern groß*zügige Vergleiche angeboten und so diese dazu bewegt, das Verfahren ohne Entscheidung des Bundes*gerichts*hofs zu beenden. Morgen allerdings stehen dort zwei weitere Fälle zur Verhand*lung an. Einer davon betrifft ebenfalls einen Sparkassen-Kredit*vertrag. Möglicher*weise fällt ja morgen eine oder sogar zwei Grund*satz*entscheidungen."