Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also wenn doch falsch belehrt wurde, heisst es, dass der Vertrag ja nur "schwebend wirksam" wäre.
    Da stellte sich für mich die Frage, ob denn ein "schwebend wirksamer" Vertrag überhaupt grundsätzlich verwirkt sein kann.
    Die 10 Jahre orientieren sich ja nach der Aufbewahrungspflicht der Vertragsdokumente nach Vertragsende.

    Aber konnte das überhaupt "enden" solange eben nicht richtig belehrt wurde?

    Der "schwebenden Zustand" konnte doch eigentlich nur durch zwei Ereignisse beendet werden:

    1. Richtige Belehrung durch eine Nachbelehrung, oder

    2. Widerruf des Vertrages


    Klar, das hat man nun durch die Gesetzesänderung v. 21.03. durch eine dritte Möglichkeit gelöst. Daher "konnte"...

  3. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich glaube nicht, dass der Fall von Nürnberg verhandelt wird. Spätestens morgen früh wird der Termin abgesagt.
    Wenn doch verhandelt wird und eine Entscheidung gibt, dann kann es nichts gutes für den Verbraucher sein.
    Die Sparkasse wird nur ein Urteil zu ihren Gunsten zulassen.

    Der andere Fall wird vielleicht eher verhandelt.

    Wir werden sehen.

  4. Avatar von Cuby
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wieso schwebend? Müsste doch nach 494 nichtig sein, aber dann Heilung nach 494 II

  5. Avatar von Texis
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hm naja 7 Jahre nach Vertragsende. Ich tippe persönlich eher dadrauf, dass der BGH das als verwirkt ansieht. Irgendwann muss ja auch mal schluss sein. Jeder Schadensersatzanspruch oder sonstige Anspruch wäre längst verjährt, dass jetzt locker flockig über den Widerruf aushebeln, kommt mir irgendwie etwas gewagt und zu weitgehend vor. Zumal der Gesetzgeber ja nun mehr als deutlich gemacht hat, dass er ein echtes "ewiges" Widerrufsrecht nicht (mehr) will. Mal sehen, vielleicht gibt der morgige Tag Verschwörungstheoretikern neue Nahrung, dass nur negative Urteile "durchgelassen" werden von den Banken. Wäre natürlich schön, wenn der BGH eine Entscheidung dazu nutzen würde, grundsätzliche Ausführungen zu machen.

  6. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ducnici, langsam musst du deine Koffer Richtung KA packen.

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @sebkoch...

    nö...müsste da ja zeitig los. Früh in Karlsruhe ist ne Katastrophe.

    Um dann am Ende doch kurz vor 0900 ne Email zu bekommen, dass die Verhandlung aufgehoben wurde..

  8. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich setze nach wie vor den Chip auf "Keine Verhandlung"...........Und würde mir die Autofahrt nach KA auch sparen!!!

  9. Avatar von Felix
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici
    Hast Du eigentlich was von der OLG Celle Sache vom06.07.2016 ...zwei Verträge, eine WRB... Gehört?

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Felix
    @ducnici
    Hast Du eigentlich was von der OLG Celle Sache vom06.07.2016 ...zwei Verträge, eine WRB... Gehört?
    Ist doch verlegt worden, glaube auf den 22.07.

    Da bleibe ich schon dran, schon aus ureigensten Interesse...

  11. Avatar von Hochberg
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    Neues bei test.de:

    "11.07.2016
    Endlich die klare Ansage vom Bundesverfassungsgericht: Oberlandesgerichte dürfen nicht einfach Kreditwiderrufsklagen abweisen ohne die Revision zuzulassen, wenn andere Oberlandesgerichte zu den gleichen Kreditverträgen anders urteilen. In solchen Fällen ist die Zulassung der Revision von Verfassungs wegen Pflicht. Rechtsanwalt Maik Winneke berichtet: Das Bundesverfassungsgericht hat auf seine Beschwerde hin ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts aufgehoben (Beschluss vom 16.06.2016, Aktenzeichen: 1 BvR 873/15). Die Richter dort hatten bereits im Februar 2015 die Berufung gegen eine Klageabweisung durch das Landgericht Kiel zurückgewiesen. Ein Kunde der Sparkasse Südholstein hatte nach Widerruf seines Kreditvertrags auf Zahlung von 14 525,77 Euro geklagt. Zu Unrecht, meinten die Oberlandesrichter in Schleswig: Zwar habe die Sparkasse die Musterwiderrufsbelehrung verändert und sei die Belehrung nicht korrekt, aber die Abweichungen vom gesetzlichen Muster seien so unbedeutend, dass die Belehrung trotz der Abweichungen vom gesetzlichen Muster als richtig gelte. Obwohl das Kammergericht in Berlin und die Oberlandesgerichte in Brandenburg, Köln und München zu genau derselben Widerrufsbelehrung anders urteilen, ließen die Richter in Schleswig die Revision nicht zu. Das ist rechtsstaatswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das Oberlandesgericht habe den Zugang der Klägerin zur nächsten Instanz unzumutbar eingeschränkt. Die Revision hätte sowohl zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als auch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen werden müssen. Es stehe Oberlandesgerichten frei zu urteilen, wie sie es für richtig halten, aber sie müssen die Revision zulassen, wenn ihre Kollegen in anderen Bundesländern die Rechtslage anders sehen. Das Oberlandesgericht in Schleswig muss den Fall jetzt neu aufrollen. Die Richter dort haben eine ganze Reihe von Kreditwiderrufsklagen abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Auch aus Hamburg und Bremen gibt’s eine Reihe solcher Entscheidungen. Kunden von Banken und Sparkassen in diesen Ländern haben jetzt gute Chancen, ihren Kreditwiderruf doch noch durchzusetzen. Voraussetzung: Sie sind nicht schon rechtskräftig gescheitert und haben einen ausreichend langen Atem, um den Fall bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Dort haben sich bis jetzt noch alle Kreditwiderrufskläger durchgesetzt. Geurteilt hat der Bundesgerichtshof in diesen Fällen allerdings nicht. Weil die Banken und Sparkassen – gerade auch wegen der verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung in manchen Bundesländern – ein verbraucherfreundliches Urteil aus Karlsruhe fürchten, haben sie ihre Revision gegen Kreditwiderrufsverurteilungen immer noch zurückgenommen, bevor die Bundesrichter in Karlsruhe sich genauer mit dem Fall befassten oder haben den Klägern großzügige Vergleiche angeboten und so diese dazu bewegt, das Verfahren ohne Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu beenden. Morgen allerdings stehen dort zwei weitere Fälle zur Verhandlung an. Einer davon betrifft ebenfalls einen Sparkassen-Kreditvertrag. Möglicherweise fällt ja morgen eine oder sogar zwei Grundsatzentscheidungen."

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und hier ohne Sternchen lesbar... ;-)
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    Das dürfte die Durchlässigkeit zum BGH erheblich erhöhen und das Klagerisiko erheblich verringern. Wer bisher nun eine WRB hat und z.b. in HH, Köln oder sonst wo eine Klageabweisung kassiert hat, die Beschwergrenze von 20k nicht erreicht hat, aber ein anderes OLG entsprechend anders geurteilt hat....kann nun weiter machen...

    Meine Frage wäre nun, gilt das auch für die Rechtsfolgen?

    Also wenn z.B. das OLG Stuttgart Annahmeverzug statt gegeben hat, ein anderes OLG aber nicht?

  13. Avatar von Hein1708
    Hein1708 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hochberg
    Hallo,
    Neues bei test.de:

    "11.07.2016
    Endlich die klare Ansage vom Bundes*verfassungs*gericht: Ober*landes*gerichte dürfen nicht einfach Kredit*widerrufs*klagen abweisen ohne die Revision zuzu*lassen, wenn andere Ober*landes*gerichte zu den gleichen Kredit*verträgen anders urteilen. In solchen Fällen ist die Zulassung der Revision von Verfassungs wegen Pflicht. Rechtsanwalt Maik Winneke berichtet: Das Bundes*verfassungs*gericht hat auf seine Beschwerde hin ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Ober*landes*gerichts aufgehoben (Beschluss vom 16.06.2016, Aktenzeichen: 1 BvR 873/15). Die Richter dort hatten bereits im Februar 2015 die Berufung gegen eine Klag*abweisung durch das Land*gericht Kiel zurück*gewiesen. Ein Kunde der Sparkasse Südholstein hatte nach Widerruf seines Kredit*vertrags auf Zahlung von 14 525,77 Euro geklagt. Zu Unrecht, meinten die Ober*landes*richter in Schleswig: Zwar habe die Sparkasse die Muster*widerrufs*belehrung verändert und sei die Belehrung nicht korrekt, aber die Abweichungen vom gesetzlichen Muster seien so unbe*deutend, dass die Belehrung trotz der Abweichungen vom gesetzlichen Muster als richtig gelte. Obwohl das Kammerge*richt in Berlin und die Ober*landes*gerichte in Brandenburg, Köln und München zu genau derselben Widerrufs*belehrung anders urteilen, ließen die Richter in Schleswig die Revision nicht zu. Das ist rechts*staats*widrig, entschied jetzt das Bundes*verfassungs*gericht. Das Ober*landes*gericht habe den Zugang der Klägerin zur nächsten Instanz unzu*mutbar einge*schränkt. Die Revision hätte sowohl zur Sicherung der Einheitlich*keit der Recht*sprechung als auch wegen grund*sätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen werden müssen. Es stehe Ober*landes*gerichten frei zu urteilen, wie sie es für richtig halten, aber sie müssen die Revision zulassen, wenn ihre Kollegen in anderen Bundes*ländern die Rechts*lage anders sehen. Das Ober*landes*gericht in Schleswig muss den Fall jetzt neu aufrollen. Die Richter dort haben eine ganze Reihe von Kredit*widerrufs*klagen abge*wiesen, ohne die Revision zuzu*lassen. Auch aus Hamburg und Bremen gibt’s eine Reihe solcher Entscheidungen. Kunden von Banken und Sparkassen in diesen Ländern haben jetzt gute Chancen, ihren Kredit*widerruf doch noch durch*zusetzen. Voraus*setzung: Sie sind nicht schon rechts*kräftig gescheitert und haben einen ausreichend langen Atem, um den Fall bis vor den Bundes*gerichts*hof zu bringen. Dort haben sich bis jetzt noch alle Kredit*widerrufs*kläger durch*gesetzt. Geur*teilt hat der Bundes*gerichts*hof in diesen Fällen allerdings nicht. Weil die Banken und Sparkassen – gerade auch wegen der verbraucherunfreundlichen Recht*sprechung in manchen Bundes*ländern – ein verbraucherfreundliches Urteil aus Karls*ruhe fürchten, haben sie ihre Revision gegen Kredit*widerrufs*ver*urtei*lungen immer noch zurück*genommen, bevor die Bundes*richter in Karls*ruhe sich genauer mit dem Fall befassten oder haben den Klägern groß*zügige Vergleiche angeboten und so diese dazu bewegt, das Verfahren ohne Entscheidung des Bundes*gerichts*hofs zu beenden. Morgen allerdings stehen dort zwei weitere Fälle zur Verhand*lung an. Einer davon betrifft ebenfalls einen Sparkassen-Kredit*vertrag. Möglicher*weise fällt ja morgen eine oder sogar zwei Grund*satz*entscheidungen."
    Danke für die Verbreitung dieser sehr erfreulichen Nachricht

  14. Avatar von Hochberg
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und hier ohne Sternchen lesbar... ;-)

    -Ich habe sie nicht eingefügt, weiß nicht wer die da gestreut hat...

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hochberg
    Und hier ohne Sternchen lesbar... ;-)

    -Ich habe sie nicht eingefügt, weiß nicht wer die da gestreut hat...
    macht irgendwie diese test.de Seite. Hatten wir schon mehrmals. Ich mach das nur noch per screenshot... iMac macht das ja auszugsweise...
    ;-)

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Jetzt brauchen wir nur noch den Beschluss vom 16.06.2016, 1 BvR 873/15



    ​und da isser....


    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/06/rk20160616_1bvr087315.html


    und als pdf

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzu.pdf

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Macht sich sicher klasse in der Richterakte so ein "rechtsstaatswidriges Urteil"

  18. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gut, es mag eine Minderheitsmeinung sein, aber ich sehe die Chancen nicht so schlecht, dass der BGH morgen urteilt. Letztlich war der Stichtag der 21.06. und Stand heute sind die Verträge widerrufen oder nicht. Eine neue Widerrufswelle (im Falle einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung) müssen die Banken nicht mehr fürchten...

    Naja, die 7 Jahre nach Rückführung des Darlehenvertrages erscheinen schon sehr viel, aber ich hoffe mal, dass sich der BGH grundsätzlich zum Thema Verwirkung äußert. Letztlich wären ja unterschiedliche Zeitpunkte möglich, um das Umstandsmoment als erfüllt anzusehen. Vertragsbeendigung als Erfüllung der Leistungen beiderseits, ähnlich zur Verjährung 3 Jahre nach Vertragsende, 7 Jahre mit der Vernichtung der Kommunikation zum Darlehen oder 10 Jahre mit der Vernichtung der Darlehensvertrages (ich hoffe, ich habe die Zeitpunkte richtig im Kopf)...

    Dann müsste sich der BGH nur noch dieses Falls annehmen (Verwirkung angenommen, indem ein Darlehensvertrag durch ein anderes Vertragsverhältnis Aufhebungsvertrag, Umschuldung usw. ersetzt wird):

    • LG Düsseldorf - 10 O 155/13
    • LG Mönchengladbach, 13.02.2014 - 10 O 155/13
    • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - I-6 U 135/14
    • BGH - XI ZR 509/14 (anhängig)


    Weiß jemand, wann dieser Fall vom BGH verhandelt werden soll?

  19. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Cuby
    Macht sich sicher klasse in der Richterakte so ein "rechtsstaatswidriges Urteil"
    davon gibt es aber jede Menge. Was passiert damit? Wann kann man Verfassungsbeschwerde einlegen? Gibt es da eine Frist? Können die anderen bei denen die Revision nicht zugelassen wurde jetzt noch etwas machen oder ist das schon vorbei?

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Meine Gedanken zu dem Beschluss vom BVG:

    - wenn nun schon ein anderes OLG Urteil ausreicht um zum BGH zu kommen, wird man nun wohl seitens der Bankenseite versuchen müssen, entsprechende Urteile von OLG´s überhaupt nicht aufkommen zu lassen

    Das dürfte der Vergleichsbereitschaft weiter zuträglich sein!


    - wie sieht es mit Fragen bei den Rechtsfolgen aus? Basis plus 2,5% vs. 5% z.B., Annahmeverzug ja oder nein, KapEst....

    - Verwirkung ja oder nein?

    - Rechtsmissbrauch ja oder nein?

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zum BVG geht es nur, wenn noch kein Instanzurteil rechtskräftig ist - sonst hat der Kläger mit Zitronen gehandelt.

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