ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
"Mit der zu ihren Gunsten vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihr Begehren auf vollständige Abweisung der Klage weiter. Zur Überprüfung des Senats gestellt sind die Ausführungen des Oberlandesgerichts zur Reichweite der Gesetzlichkeitsfiktion der Musterwiderrufsbelehrung, zu den Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Ausübung bzw. Verwirkung des Widerrufsrechts und zur Herausgabe widerleglich gezogener Nutzungen der Banken auf Tilgungsleistungen des Verbrauchers. Mit der Anschlussrevision macht die Klägerin zu 2 – zugleich als Rechtsnachfolgerin des Klägers zu 1 – die Entscheidung des Oberlandesgerichts zu den Rechtsfolgen zum Gegenstand des Revisionsverfahrens, soweit das Oberlandesgericht hinter den Anträgen der Kläger zurückgeblieben ist. Vorinstanzen:LG Nürnberg-Fürth – Urteil vom 27. Oktober 2014 – 10 O 3952/14
OLG Nürnberg – Urteil vom 11. November 2015 – 14 U 2439/14"
Heist das, dass der BGH in diesem Verfahren über alle diese Punkte entscheiden würde falls er verhandeln darf?
klar, damit wäre bis auf die Frage der zeitabschnittsweisen Verzinsung, der Verzinsung ab Widerruf und ggfs noch die Auswirkung einer Aufhebungsvereinbarung auf das Widerrufsrecht alles Grundsätzlich drin.
öha, bisher dachte ich, dass nur über die Fußnote und die damit verbundene Frage Gesetzlichkeitsfiktion ja oder nein, überprüft werden dürfe, denn nur das hat ja das OLG N in seinem Urteil zur Revision zugelassen...
"III. Die Revision wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen (§ 543 II 1 Nr. 2 ZPO), weil die in der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung enthaltene und die Dauer der Widerrufsfrist betreffende Fußnote („Bitte Frist im Einzelfall prüfen“) im Sparkassenbereich häufig Verwendung gefunden hat, Gegenstand vieler gerichtlicher Auseinandersetzungen ist und von Obergerichten kontrovers beurteilt wird."
Dann wären die Folgen ja noch viel weitreichender als nur die Frage, ob die Fußnote "Frist im Einzelfall prüfen" eine inhaltliche Veränderung des Musters darstellt oder nicht.
Dann würde ja auch die Frage, ob nur 2,5% über Basis oder 5% über Basis als Nutzugsersatz für ein grundpfandrechtliches Darlehen zu klären sein...
Kann mir nicht vorstellen, dass die Sparkasse dieses Risiko eingeht und den BGH urteilen lässt....
Das Dumme ist nur, dass die Kläger nicht vorgetragen haben, warum die SPK N mehr als die 2,5% üBZ an Nutzungen gezogen haben...
Ich bin hier ein vollständiger Anfänger und wäre über jede Antwort dankbar.
Ich hatte einen Immokredit von 2003 bis 2014 (einige Sondertilgungen und danach vollständig abgelößt). Die Widerrufsbelehrung war definitiv falsch. Den Widerruf habe ich fristgerecht eingereicht und auch schon ein Absageschreiben erhalten.
Kommt mein abgelaufener Vertrag für den Kreditwiderruf überhaupt in Betracht?
Da ich hohe Sondertilgungen schon nach 2 Jahren Vertragslaufzeit gemacht habe kommt bei allen Rechnungen (z. B. dem Rechner der Stiftung Warentest) eine sehr große Summe raus (selbst bei einem Zinssatz von 2,5%). Kann das sein?
Die verschiedenen Urteile sind für mich als Laien gar nicht zu überblicken. Zum Teil widersprechen Sie sich sogar. Beim BGH ziehen (wie ich gelesen habe) die Banken immer zurück um kein Grundsatzurteil zu bekommen. Weiß jemand ob es eine Seite gibt wo die aktuellen Urteile zum Kreditwiderruf zusammen gestellt sind? Welche BGH Entscheidungen zu dem Thema stehen denn bis zum Ende des Jahres noch an?
Wonach richtet sich eigentlich der Streitwert? Ist das der Betrag den die verschiedenen Rechner auswerfen oder das Kreditvolumen?
2. Ja, das kommt hin, ist bei mir genauso. Das Problem: Die Gerichte, vor allem Bonn/Köln drehen dir daraus einen Strick und sagen, dass du damit das Umstandsmoment erfüllt hast.
Ich bin hier ein vollständiger Anfänger und wäre über jede Antwort dankbar.
Ich hatte einen Immokredit von 2003 bis 2014 (einige Sondertilgungen und danach vollständig abgelößt). Die Widerrufsbelehrung war definitiv falsch. Den Widerruf habe ich fristgerecht eingereicht und auch schon ein Absageschreiben erhalten.
Kommt mein abgelaufener Vertrag für den Kreditwiderruf überhaupt in Betracht?
Da ich hohe Sondertilgungen schon nach 2 Jahren Vertragslaufzeit gemacht habe kommt bei allen Rechnungen (z. B. dem Rechner der Stiftung Warentest) eine sehr große Summe raus (selbst bei einem Zinssatz von 2,5%). Kann das sein?
Die verschiedenen Urteile sind für mich als Laien gar nicht zu überblicken. Zum Teil widersprechen Sie sich sogar. Beim BGH ziehen (wie ich gelesen habe) die Banken immer zurück um kein Grundsatzurteil zu bekommen. Weiß jemand ob es eine Seite gibt wo die aktuellen Urteile zum Kreditwiderruf zusammen gestellt sind? Welche BGH Entscheidungen zu dem Thema stehen denn bis zum Ende des Jahres noch an?
Wonach richtet sich eigentlich der Streitwert? Ist das der Betrag den die verschiedenen Rechner auswerfen oder das Kreditvolumen?
Grundsätzlich wäre hilfreich zu wissen, welche Bank das ist, ob das Darlehen von der Bank prolongiert wurde oder ob Du das dort komplett durch eine andere Bank abgelöst hast und ob grundpfandrechtlich abgesichert....
1.: Ja! Kann natürlich je nach Gerichtsstand sein, dass eine Klage wegen Verwirkung abgewiesen wird. Dann müsste man weitermachen bis zum BGH.
2.: ja, hohe Tilgung=hohe Nutzung der Bank, da sie das Geld weiter investieren konnte. Allerdings würde ich nicht den Rechner von StiftungWarentest nehmen, sondern den von LGsaar, link bei mir unten
3.: Nicht nur für Laien. Gibt mittlerweile viele Urteile der LG und OLGs. Daher wäre eben wichtig zu wissen, wo Du klagen müsstest
4.: Da Du das Darlehen schon zurück geführt hast und wohl auch keine Grundschuldherausgabe beantragen musst, wird es wohl auf eine Leistungsklage hinauslaufen. Streitwert ist hier der Wert, den Du (zurück)forderst...
Bei einer Feststellungsklage (ginge auch bei einem zurück gezahlten Darlehen), richtet sich der Streitwert nach der Summe der gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen. Mit ner Leistungsklage dürftest Du aber günstiger fahren.
Das mit der Rechtssicherheit ist genau das Thema. Das kann ja nur vom BGH kommen und da gibt es keine Urteile für meinen Fall. Ich wüßte auch nicht wann bis Ende des Jahres dort Entscheidungen anhängig sind. Bei den OLG habe ich einfach keinen Überblick und die widersprechen sich laufend. Gibt es so eine Seite mit den aktuellen Entscheidungen zum Kreditwideruf?
Dame von der GS meinte, sie wäre noch bis 1500 da.... es kann ja noch jederzeit ein Fax auch nachts reinkommen...ggf. auch morgen vor der Verhandlung...
Naja, morgen früh kurz vor 9.00 Uhr kann auch noch viel passieren. Aber da es gleich ein Verfahrens-"Doppelpack" ist, erhöht sich gefühlt die Chance, dass zumindest ein Verfahren entschieden wird. Wie auch immer - Dieser Affenzirkus mit den BGH-Rückziehern hätte sich erübrigt, wenn der Gesetzgeber da auch ein klein wenig für die Verbraucher vorgebeugt hätte und beim Erlöschen des Widerrufsrechts noch bspw. dazu geschrieben hätte: "Ein fortbestehendes Widerrufsrecht bezogen die Widerrufsbelehrungen aus vorgenanntem Zeitraum unterliegt erst 10 Jahre nach Vertragsende oder -Aufhebung der Verwirkung (Eintritt Zeitmoment)." Aus der damaligen BT-Drucksache geht zwar hervor, dass man, durch die Erlöschensregelung, der Entscheidung der Gerichte, ob und wann Verwirkung zutrifft nicht vorweggreift. D.h. man lieber die Gerichte entscheiden lassen will. Nun haben wir bundesweit bei größtenteils identischen Fällen/Widerrufsbelehrungen aber den "gemischten Salat", solange der BGH nicht entscheiden kann.