Widerrufsjoker - Erfahrungen

+ Antworten
21915Antworten
  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.07.2013
    Beiträge
    4
    Danke
    4

    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.03.2015
    Beiträge
    108
    Danke
    82

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Umlaufrendite sinkt immer tiefer.

    https://kurse.boerse.ard.de/ard/kurse...rtzeitraum=300

  3. Avatar von Mami3
    Mami3 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.07.2016
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo, ich will hoffen das es nicht stört, wenn ich hier kurz anfrage. Also wir sind bei der BHW auch Kunde..."geschätzer Kunde seit Jahren" schreiben sie..haha..okay.. ich wollte mal horchen wie ist es euch bei der BHW ergangen mit dem Widerruf und wie lange hat das alles gedauert.
    Danke schön im voraus.
    lg.

  4. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nun also auch dieses Institut... Gelesen bei test.de:

    07.07.2016 Rechtsanwalt Thomas Krech aus Halle berichtet: Die PSD Bank Braunschweig eG fordert von einem Ehepaar ultimativ, eine Erklärung zu unterschreiben, wonach ihr Widerruf gegenstandlos ist und sie keine Forderungen mehr erheben. Sonst werde die Bank ihrerseits eine „Forderung gegen Sie aus der Nachberechnung auf rechtlichem Weg“ geltend machen. Die Mandanten von Rechtsanwalt Krech hatten einen bereits vor mehreren Jahren abgelösten Kreditvertrag nachträglich widerrufen. Auf welcher Grundlage die Bank jetzt Forderungen gegen sie zu haben glaubt und welche das genau sind, bleibt offen. Richtig ist allerdings: Die Bank kann nach einem Widerruf ihrerseits vor Gericht ziehen und zum Beispiel die Feststellung beantragen, dass der Kreditvertrag nicht wirksam widerrufen ist. Damit allerdings hat sie nur Erfolg, wenn tatsächlich die Widerrufsbelehrung entweder korrekt war oder dem gesetzlichen Muster entsprach und die Kreditnehmer kein Widerrufsrecht mehr hatten.


    Siehe dazu auch der Kommentar von RA Krech:

    RA_TK schrieb am 07.07.2016 um 12:11 Uhr:
    PSD- Bank droht mit rechtlichen Schritten

    Sehr geehrte Damen und Herren Mitnutzer,
    weil immer mal wieder die Frage nach "Gegenwind" auftaucht:
    die PSD-Bank Braunschweig schießt zurück: In einem Schreiben an einen Mdt., der einen bereits vor mehreren Jahren vollständig abgelösten Kredit widerrufen hat, heißt es:
    "Sollten Sie den Widerruf aufrecht erhalten, behalten wir uns vor, unsere Forderung gegen Sie aus der Nachberechnung auf rechtlichem Wege geltend zu machen und juristische Schritte einzuleiten".
    Zudem wird der Mandant knackiger Frist aufgefordert, folgende Erklärung unterschrieben zurück zu senden.
    "Hiermit bestätigen wir, dass keine Einwände mehr bezüglich vermeintlicher Mängel der Widerrufsbelehrung der Verträge Nr (............) erhoben werden, der bezüglich des vorgenannten Darlehens erklärte Widerruf gegenstandslos ist, künftig kein Widerruf erhoben werden wird und die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag vereinbarungsgemäß vollumfänglich erfüllt sind."
    Werde weiter berichten!

  5. Avatar von Mami3
    Mami3 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.07.2016
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Einige meiner Freunde sind schon erfolgreich gewesen beim Widerruf, aber viele wenn sie eine Anschlussfinanzierung gemacht haben, nun haben wir die BHW gehabt und Widerrufen und dann schreiben sie halt ihren Text und ich wollte einfach mal wissen wer da auch war oder ist, oder oder..und wie die Erfahrungen darin sind.

  6. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.08.2015
    Beiträge
    59
    Danke
    4

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber wenn schon der Gesetzgeber zum 8.12.2004 mit seiner 30 Tagesfrist nachgebessert hat und wir nur über unsere Pflicht zur Rückzahlung (nicht beiderseits wie im Muster) aufgeklärt wurden?Der Text ist ja somit auch schon überarbeitet worden?

  7. Avatar von Tinkerbell
    Tinkerbell ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.02.2015
    Beiträge
    36
    Danke
    2

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Abend zusammen,
    hat jemand Erfahrungen mit den Kosten einer Streitwertbeschwerde gemacht?
    Vielleicht wurde das schon mal kommuniziert!
    War lange nicht online!
    Ich stell jetzt einfach mal meine Frage in die Runde.
    Das LG FFM hat für unsere Widerrufsklage einen Streitwert festgesetzt, der lt. der RSV zu hoch sei und die RSV gab unseren RA den Auftrag, diesen mit einer Streitwertbeschwerde herabzusetzen. Unser Anwalt tat dies und hat den Text der RSV 1 zu 1 abgeschrieben. (Somit selbst kein großen Aufwand gehabt)

    Das Gericht hat nicht stattgegeben.

    Nun kam die die RA Rechnung mit aufgeführt sind die Kosten der Streitwertbeschwerde. Nun weigert sich die RSV (Begründung gleiche Sache/Angelegenheit) diese zu übernehmen. §§15 (2), 16 Nr. 12 RVG Kein Vergütungsanspruch.
    Mayr/Kroiß Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt, §32 Rnd. 99, 100)
    Haben das unseren Anwalt mitgeteilt...ich weiß aber nicht was nun Richtig ist.....? Unser Anwalt hat noch keine Stellung gegeben. Es handelt sich um fast 2000€ die wir nun aus eigener Tasche zahlen sollen!

    VG Tinkerbell

  8. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2014
    Ort
    www.widerruf.info
    Beiträge
    350
    Danke
    276

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das hat sich aus unserer Sicht nach dem Ende der Frist am 21. Juni verändert:

    Widerrufsjoker - Banken werden beim Kredit-Widerruf kompromissbereiter

  9. Avatar von bolek75
    bolek75 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    30.04.2016
    Beiträge
    42
    Danke
    4

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kann von der Sparda Berlin bislang nicht bestätigen.
    Sowohl mein Widerruf, wie auch das erste Schreiben des RA mit rechtsmissbräuchlich und treuwidrig zurückgewiesen.
    Mal sehen wie es weiter geht...

  10. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von welena
    Hallo sebkoch,

    kurze Frage. Bei welchen Verträgen wird diese Art der Berechnung angewendet?
    das kann man bei allen Verträgen mit Festzinsvereinbarung machen, allerdings ist das wohl nach wie vor eher exotisch. Zum einen macht es wohl kaum einer und bei Gericht ist das auch nur bedingt populär.

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nur kurz zur Info:

    aktuell stehen noch beide Verhandlungstermine am 12.07. am BGH, XI ZR 501/15 und 564 /15

  12. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    nein, ich kenne da nichts. Allerdings bekomme ich am Freitag ein Urteil unseres LG und ggfs wollte das Gericht dort der Abrechnung nach Servais folgen. Ich bin mal gespannt, was da kommt.

    Undundund?

  13. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.05.2016
    Beiträge
    984
    Danke
    133

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bluespeed

    Ich weiß nicht genau, wo du hinwillst. Es gab mehrere gesetzliche Muster, da diese von Gerichten als fehlerhaft beanstandet wurden. Deshalb wurden diese immer wieder überarbeitet. Eine Bank kann sich nur auf Musterschutz berufen, wenn sie das zum Vertragsabschluss gültige Muster 1:1 übernommen hat. Dann ist es absolut egal, ob diese WRB richtig oder falsch ist. Diese ist nicht angreifbar, dann gilt die Gesetzesfiktion.

    Wenn eine WRB bearbeitet und verändert wurde bedeutet das NICHT, dass diese automatisch fehlerhaft ist. Es bedeutet auch NICHT, dass ein Fehler in der WRB diese automatisch ungültig macht. Es bedeutet nur, dass diese WRB theoretisch angreifbar ist, weil sich die Bank nicht auf Gesetzesfiktion und Musterschutz berufen kann. Deine wurde bearbeitet, somit ist diese theoretisch angreifbar.

    Das ewige Widerufsrecht resultiert daher, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Es ist dabei immer auf einen durchschnittlichen Verbraucher (also keinen Juristen) abzustellen. Also ist deine WRB so verwirrend, so versteckt im Gesamtwerk der Darlehensvertrages, enthält deine WRB (Fristsetzung usw.) so einen gravierenden Fehler usw., dass es für dich nicht möglich war dein Widerrufsrecht korrekt auszuüben? Das liegt (wenn es keine entsprechende BGH Rechtsprechung gibt) im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Über das Entfernen der Rechtsfolgen gibt es mW keine BGH Rechtsprechung... deshalb wirst du einem Gericht schlüssig darlegen müssen, warum du durch das Fehlen der Rechtsfolgen nicht in der Lage warst dein Widerrufsrecht auszuüben.

  14. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.08.2015
    Beiträge
    59
    Danke
    4

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Doch da gibt es was.
    https://openjur.de/u/79150.html
    BGH vom 12.4.07 VII ZR 122/06
    Absatz 3 erklärt es.Nur über Pflichten aber nicht über die Rechte aufgeklärt.
    Hier nochmal meine und das damals gültige Muster.
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:Widerrufsbelehrung06.20041k.jpg 
Hits:3 
Größe:341,0 KB 
ID:2675
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:Muster bis 7.12.2004.jpg 
Hits:8 
Größe:138,2 KB 
ID:2676
    Das Muster sieht klar vor das beiderseitige Rückgewähr drin steht.
    So ziemlich jede Bank hat das auch so übernommen.
    Nur die nicht.Also solllte es doch auch einschlägig verwendung finden.
    Es kann doch nicht sein das die sich vor dem LG und OLG auf 355 bgb berufen der keine Rechtsfolgen vorgibt.
    Das gesetzliche Muster aber vollkommen ausser acht lassen.

  15. Avatar von illusive
    illusive ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.10.2015
    Beiträge
    146
    Danke
    146

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tinkerbell
    Guten Abend zusammen,
    hat jemand Erfahrungen mit den Kosten einer Streitwertbeschwerde gemacht?
    Vielleicht wurde das schon mal kommuniziert!
    War lange nicht online!
    Ich stell jetzt einfach mal meine Frage in die Runde.
    Das LG FFM hat für unsere Widerrufsklage einen Streitwert festgesetzt, der lt. der RSV zu hoch sei und die RSV gab unseren RA den Auftrag, diesen mit einer Streitwertbeschwerde herabzusetzen. Unser Anwalt tat dies und hat den Text der RSV 1 zu 1 abgeschrieben. (Somit selbst kein großen Aufwand gehabt)

    Das Gericht hat nicht stattgegeben.

    Nun kam die die RA Rechnung mit aufgeführt sind die Kosten der Streitwertbeschwerde. Nun weigert sich die RSV (Begründung gleiche Sache/Angelegenheit) diese zu übernehmen. §§15 (2), 16 Nr. 12 RVG Kein Vergütungsanspruch.
    Mayr/Kroiß Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt, §32 Rnd. 99, 100)
    Haben das unseren Anwalt mitgeteilt...ich weiß aber nicht was nun Richtig ist.....? Unser Anwalt hat noch keine Stellung gegeben. Es handelt sich um fast 2000€ die wir nun aus eigener Tasche zahlen sollen!

    VG Tinkerbell
    Also ich denke, dass die RSV recht hat. Meines Wissens kann der Anwalt bei einer Streitwertbeschwerde nur dann Gebühren abrechnen, wenn dieser nur mit der Abwehr der vom gegnerischen Anwalt eingelegten Streitwertbeschwerde beauftragt wurde (und dann auch nur eine halbe Gebühr).

  16. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Undundund?

    VT war heute um 09 Uhr. Vor Montag kann ich da aber nicht anrufen

  17. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.05.2016
    Beiträge
    984
    Danke
    133

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bluespeed,

    ob dieses Urteil 1:1 auf Darlehensverträge zu übertragen ist, das kann dir nur ein Fachanwalt sagen. Der BGH urteilte hier über den Widerruf eines Haustürgeschäfts... aber als jusristischer Laie würde ich sagen, dass du spätestens vor dem BGH Recht bekommen müsstest...

  18. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das Problem ist einfach, dass bei normalen Darlehensverträgen über die Rechtsfolgen nach dem Gesetz gar nicht zu belehren war. Daher sagen die Gerichte eigentlich unisono, dass Fehler dort egal sind.

    Es gibt eine Entscheidung vom LG Köln, die mal gesagt, dass - wenn man aber belehrt, dass dann auch richtig sein muss. Das wurde aber meines Wissens vom OLG Köln kassiert.

    Belehrt werden muss über die Widerrufsfolgen eben nur beim Hautürgeschäft (dazu auch die BGH Entscheidung) und mE auch beim Fernabsatzgeschäft, da sich das aus den Belehrungspflichten nach § 1 BGB InfOVO ergibt.

  19. Avatar von markusstar
    markusstar ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    17.06.2016
    Beiträge
    7
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    kann mir jemand da Urteil Az.: 5 U 268/15 OLG Braunschweig vom 17.02.2016 zusenden? Die Bank hat in den Antwortschreiben den Widerruf nicht akzeptiert. Weiter schreiben sie dass sie als Verwender der Musterwiderrufsbelehrung aus der Anlage 2 zu § 14 der BGB-InfoV den Musterschutz aus § 14 Abs. 1 BGB-InfoV genießen. Die Widerrufsbelehrung ist eine vom Sparkassenverlag Fassung Juli 2008 mit Fußnoten 1) Nicht für Fernabsatzgeschäfte und 2) Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts..
    Kann mir jemand helfen?

  20. Avatar von Falke69
    Falke69 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.06.2016
    Beiträge
    13
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    StGe1973 sebkoch

    Eine Bank kann sich nur auf Musterschutz berufen, wenn sie das zum Vertragsabschluss gültige Muster 1:1 übernommen hat. Dann ist es absolut egal, ob diese WRB richtig oder falsch ist. Diese ist nicht angreifbar, dann gilt die Gesetzesfiktion.

    Wie Ist es mit Frist bei meine Sch. Hall. Vorausdarlehen Frist zwei wochen Muster übernommen 1:1 aber nach meine unterschrift hab ich den Vertrag nicht erhalten Sch. Hall hat zuerst. maschinell gezeichnet. Den Vertrag hab ich erst nach ca.45 Tagen erhalten. Belehrung wird bei dem Vertrag nicht extra unterzeichnet den Belehrung hab ich nicht mal gesehen das war ein 14 seiten Vertrag. Unterzeichnet bei Raiffeisenbank Fillial Leiter hat mir nur die seiten gezeigt wo zinsen drin stehen und an der letzte Seite Unterschrift. Das ich den Vertrag so spät erhalten habe kann ich beweisen.
    Jetzt meine frage wurde das einen Monat frist auslösen oder nicht oder für was steht das einen Monat frist. Währe Belehrung fehlerhaft wenn für mich einen Monat frist gültig wäre.
    Danke im voraus.
    Falke69

  21. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.05.2016
    Beiträge
    984
    Danke
    133

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Falke,

    ich bin kein Rechtsanwalt und bei solchen juristischen Fragen wäre es besser, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Ich kann dir nur meine persönliche Meinung dazu mitteilen:

    1. Die Widerrufsfrist beginnt erst nachdem du auch eine Vertragsurkunde erhalten hast. In deinem Fall (wenn es genau so war, wie du es beschreibst) dürfte die vertragliche Widerrufsfrist erst nach den 45 Tagen (oder wann auch immer du genau den Vertrag erhalten hast) begonnen haben zu laufen.

    2. Die Änderung auf 30 Tage Frist geschieht nur dann, wenn (ich sage es mal salopp) "erhebliche Mängel" in einem Vertrag enthalten sind d.h. es müssen z.B. alle wichtigen Information für das Zustandekommen des Vertrages enthalten sein. Dann beginnt die 30 Tage Frist aber auch erst, wenn die Bank (im Falle eines Darlehensvertrages) diese Informationen in den Vertrag aufgenommen hat. In einem Darlehensvertrag wären das mM z.B. wenn Zinsen, Darlehenssumme o.ä fehlen (was ich aus deiner Schilderung nicht entnehmen kann).

    3. Selbst wenn es so wäre, dann wird meiner Meinung nach nicht die WRB ungültig oder fehlerhaft, es wird nur die vertragliche Widerufsfrist durch eine gesetzliche Widerrufsfrist (30 Tage) ersetzt. Da lt. deiner Schilderung die Bank 1:1 das gesetzliche Muster übernommen hat, wird diese auch bei einer Änderung auf die gesetzliche Widerufsfrist mM nicht angreifbar.

    Aber bitte nimm das einfach als Meinung eines juristischen Laiens, der sich nur wegen dem eigenen Widerruf intensiver mit diesem Thema beschäftigt. Für sichere Auskünfte zu Rechtsfragen sind Rechtsanwälte zuständig.

Ähnliche Themen

  1. Diesel-Widerrufsjoker

    Von S. Schweers im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 139
    Letzter Beitrag: 25.09.2021, 15:38
  2. Widerrufsjoker

    Von Bimaar im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.02.2017, 09:14
  3. Widerrufsjoker - Klageschrift

    Von eugh im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 09.01.2017, 10:50
  4. Widerrufsjoker bei RIESTER

    Von rupa im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.12.2015, 08:58
  5. Widerrufsjoker Rückabwicklung

    Von immerfernweh im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 11:42