...gegen Rechtsschutzversicherer
Örag Rechtsschutzversicherungs-AG
Landgericht Baden Baden, Urteil vom 30.05.2016
Aktenzeichen: 2 O 73/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter:
Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwillig noch die Pflicht zum Rechtsschutz sonst ausgeschlossen.
Landgericht Essen, Urteil vom 18.05.2016
Aktenzeichen: 18 O 68/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter:
Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gerichte stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwillig noch die Pflicht zum Rechtsschutz sonst ausgeschlossen.
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 31.5.2016
Aktenzeichen: 8 O 53/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter:
Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gerichte stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwillig noch die Pflicht zum Rechtsschutz sonst ausgeschlossen.
Landgericht Passau, Urteil vom 13.05.2016
Aktenzeichen: 4 O 131/14 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter:
Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Das Gerichte stellte fest, dass die Örag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Die Forderung sei weder mutwillig noch die Pflicht zum Rechtsschutz sonst ausgeschlossen.