Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Gaertner
    Gaertner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Anderes Thema: Berechnungen

    ich habe meine Berechnungen auf Grundlage des BGH-Urteils vom 15.09.2015 angefertigt. Müssen diese aufgrund von BGH Entscheidungen aus 2016 noch mal aktualisiert werden? Danke für eure Meinungen.

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auch das BGH-Urteil vom 12.1.2016 sollte berücksichtigt werden.......XI ZR 366/15

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gaertner
    Anderes Thema: Berechnungen

    ich habe meine Berechnungen auf Grundlage des BGH-Urteils vom 15.09.2015 angefertigt. Müssen diese aufgrund von BGH Entscheidungen aus 2016 noch mal aktualisiert werden? Danke für eure Meinungen.
    Zitat Zitat von RAM
    Auch das BGH-Urteil vom 12.1.2016 sollte berücksichtigt werden.......XI ZR 366/15
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es bei mir so lief: In einem Fall in der 1. Instanz "herkömmlich" im Klageantrag und dann (vor der Verhandlung) "nach BGH" (ich nenne es mal so, d.h. die letzten Beschlüsse (siehe auch RAMs Beitrag) betreffend - "...am tatsächlich überlassenen Teil der Darlehenssumme..." oder so ähnlich), und in einem anderen Fall in der 1. Instanz ebenfalls "herkömmlich" im Klageantrag und dann in der Berufung (2. Instanz) wieder "nach BGH". Zum ersten Fall will ich nicht mehr sagen, und zum zweiten Fall kann ich noch nichts weiter sagen.

    A propos RAW - Entschuldigt, dass ich nun noch einmal nachfrage: Ist jemandem eine gerichtliche Entscheidung bekannt, wo ein finanz-mathematisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und erstellt wurde, um die RAW darzustellen? Danke!

  5. Avatar von illusive
    illusive ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Okerke, du hast dem Gericht mitgeteilt und nachgewiesen, dass du bei dem Gerichtstermin urlaubsbedingt verhindert bist und das LG hebt den Termin nicht auf? Das wäre in der Tat ungewöhnlich. Normalerweise wird der Termin problemlos verschoben

  6. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @eugh
    Ein Vergleich ist für einen Richter immer die angenehmste Art einen Rechtsstreit zu beenden, weil er/sie kein Urteil sprechen muss. Da Problem dabei ist folgendes: Es gibt wahrscheinlich niemals ein Verfahren, bei dem ein Richter eine 100 % zu 0 % für oder gegen eine Klage trifft. WRB richtig oder falsch, Verwirkung (Zeit-/Umstandsmoment), Rechtsmissbrauch des Widerrufsrecht usw. in Abwägung das Einzelfalls im Extremfall 51%:49% für oder gegen die Klage (oder irgendein anderes prozentuales Verhältnis). Wenn der Richter ein Urteil sprechen muss, dann kann er aber nur entweder Ja oder Nein zur Klage sagen. Sprich: Aus seiner 51:49% Abwägung wird in einem Urteil eine 100% zu 0% Entscheidung.

    Deshalb wenn ein Vergleich angeboten wird, dann sollte man genau überlegen, ob man diesen annehmen sollte oder nicht...

  7. Avatar von Fishtowner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber eben nicht um jeden Preis!
    Der Vergleich muss für beide Seiten akzeptabel sein.
    War er in meinem Fall nicht!

  8. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Genau wie der "Vergleich" der mir vor Gericht angeboten wurde von der Volksbank.......ein Witz !

    Gruss

  9. Avatar von Gaertner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @fishtowner
    einen akzeptablen Vergleich wirst Du wohl erst in der zweiten Instanz bekommen. Das Angebot der Sparkasse war ein Witz.

  10. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von illusive
    Okerke, du hast dem Gericht mitgeteilt und nachgewiesen, dass du bei dem Gerichtstermin urlaubsbedingt verhindert bist und das LG hebt den Termin nicht auf? Das wäre in der Tat ungewöhnlich. Normalerweise wird der Termin problemlos verschoben
    Ja das Gericht erwartet mein Erscheinen da es zur Klärung des Sachverhaltes diene. Auf eine Terminverschiebung wurde nicht hingewiesen.Frage mich was in meinem Fall so besonderes sein soll.

  11. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    Ja das Gericht erwartet mein Erscheinen da es zur Klärung des Sachverhaltes diene. Auf eine Terminverschiebung wurde nicht hingewiesen.Frage mich was in meinem Fall so besonderes sein soll.
    Hast du bzw. dein RA um Terminverlegung wegen gebuchten Urlaubs gebeten und Nachweise (Flugticket, Reisebestätigung, etc.) beigefügt und deine Bitte wurde dennoch explizit abgelehnt? Das glaube ich erst, wenn ich es schriftlich sehe.

  12. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wir haben keine Flugreise gebucht. Um Terminverschiebung wurde nicht gebeten, aber um urlaubsbedingtes Fernbleiben und telefonischer Erreichbarkeit. Dies wurde lediglich meiner Frau gewährt. Gerne kann ich dir das Antwortschreiben des LG zukommen lassen.

  13. Avatar von Fishtowner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kann bitte einer nochmal den Link für die Geschäftsberichte der Banken einstellen? Danke

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @okerke

    OK, das hört sich für mich jetzt nicht so an als ob du finanzielle Nachteile hättest, wenn du zum Termin erscheinen musst. Gut möglich, dass der Richter angenommen hat, du verbringst den Urlaub zuhause.

  15. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    @okerke

    OK, das hört sich für mich jetzt nicht so an als ob du finanzielle Nachteile hättest, wenn du zum Termin erscheinen musst. Gut möglich, dass der Richter angenommen hat, du verbringst den Urlaub zuhause.
    Mich wundert halt an das strikte Festhalten des persönlichen Erscheinens, da idR eine Vertretung durch seinen RA ausreicht.

  16. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es ist doch so, dass jeder Fall irgendwie auch "speziell" sein kann (muss er nicht) und dass im o.g. Fall die Richterin/der Richter den Eindruck hat, dass aufgrund der Umstände in diesem Fall das persönliche Erscheinen sachdienlichund zweckmäßig sei. In anderen Fällen mag das ja durchaus ganz anders aussehen, aber das wissen wir ja nicht. Also alles in allem würde ich mal sagen, dass es Sinn macht, dem Gericht das persönliche Wegbleiben vorher über seinen RA mitzuteilen, zu begründen und ggf. auch mit Beweisen zu untermauern. Es macht m.E. einfach einen besseren Eindruck und man "verschwerzt" es sich nicht mit dem Gericht bereits im Vorfeld. Oder wie seht Ihr das?

    In dem Zusammenhang hörte ich übrigens davon, dass ein Gericht gerügt hatte, dass eine vom Kläger (der selbst in der Verhandlung nicht anwesend war) an seinen RA gegebene Vollmacht sich nicht auf Unterbevollmächtigte ausdehnte, aber ein Unterbevollmächtigter in der Verhandlung den Mandanten vertrat. Ob dies Folgen hatte, ist mir nicht bekannt. Aber das mag auch ein wichtiger Punkt sein, oder was meint Ihr dazu?

  17. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nach einem Telefonat mt einem Mitarbeiter des LG bat er um eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung des Fernbleibens die ich ja wie bereits geschrieben auch eingereicht habe. Naja evt wollen sie mir den Rechtsmissbrauch entlocken.

  18. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fishtowner
    Kann bitte einer nochmal den Link für die Geschäftsberichte der Banken einstellen? Danke
    https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aktueller Stand heute bzgl. des BGH Verfahrens am 12.07. ( XI ZR 564/15, OLG N, 14 U 2439/15 v. 11.11.2015, "...frühestens...", "Frist im Einzelfall prüfen")

    findet der Termin statt. Wie meinte man aber... "rufen Sie doch nächsten Montag noch mal an"



  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Glaubst Du wirklich daran???

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Glaubst Du wirklich daran???
    keine Sekunde....

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