Wenn Du (aus welchen Gründen auch immer) eine gerichtliche Entscheidung scheust und daher einen Vergleich vorziehst - wie wäre es hiermit: Für Dich selbstverständlich keine VFE, 30% der Prozesskosten, Reduktion der aktuellen Restschuld um einen Betrag X (z.B. 50% von dem, was Dir nach einer echten RAW mit 5% üBZ zustünde), neuer Zinssatz fest für sagen wir 10 Jahre (bzw. je nach dem, was Du halt brauchst), Tilgung zunächst 1% (das ist zu wenig, aber das ist wohl das, was die ING-DiBa generell anbietet, wobei Du den Tilgungssatz 2x in der Zinsfestschreibungszeit kostenlos ändern kannst zwischen 1% und 10% der Darlehenssumme, also u.U. auch einen Volltilger draus machen). Über den Zinssatz kannst Du Dir anhand der aktuellen Lage Gedanken machen. Und dann schlägst Du bzw. Dein RA das der DiBa vor und schaust, wie die reagieren. Wenn Dir das dann zu wenig ist, warte die Verhandlung ab, das macht die Banken meist vergleichsbereiter. Und wenn Dir das dann immer noch nicht zusagt und Du das Prozess(kosten)risiko als für Dich erträglich einschätzt, wartest Du eben auf die gerichtliche Entscheidung.
Und es kommt hier wohlgemerkt sehr auf die persönliche Situation an. Wer z.B. mehrere DVe bei derselben Bank widerrufen hat, die aber alle zu unterschiedlichen Zeiten "fällig" werden oder wer sein Haus jetzt verkaufen will ohne große Scherereien mit den Käufern, Notartermin etc., wer dabei keine RSV hat und die Sache also möglichst "reibungslos" und vor allem auch schnell über die Bühne bekommen möchte, wird sich eher mit einem Vergleich einigen wollen. Aber wie gesagt, das kommt auf die persönliche Situation an. Wem die aktuelle Rate etc. egal ist und wer Zeit, Geduld und RSV (oder Eigenkapital, was er zunächst vorstrecken müsste) über 1-2-3(?) Jahre bis zum BGH hat, kann das auch gerichtlich "aussitzen". Dies sind alles theoretische Überlegungen.